Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen


aba-Forum Steuerrecht (II):

Von Teufeln in Details …

und von unwiderruflicher Fördersystematik, Selbstzertifizierung mit Risiko undentfallender intertemporaler Korrespondenz, von internationalen Pensionsplänen, die keinen Ausweg darstellen, von vorgezogenen Auslagerungen mit Steuervorteil,zurückkehrenden Überzahlungen, schwer vermeidbarer Doppelbesteuerung und mehr: Stefanie Beyer dokumentiert weitere Inhalte des neulichen Treffens der Steuerfachleute der deutschen bAV – und erfuhr, welche Länder Südeuropas für uns alle bald noch attraktiver werden könnten als ohnehin schon.

18. März, Mannheim, diesjähriges aba-Forum Steuerrecht: auf der Agenda wie immer dasSteuerwesen mit (un-)mittelbarem Bezug zur bAV. Erneut haben drei Mercer-Experten für PENSIONSINDUSTRIES die Kernaussagen der Referenten dokumentiert – wie gewohnt in deren Indikativ. Nach dem schon erschienenen ersten Teil heute also der zweite:

Linden: pAV als nun prädestinierter Konkurrent zur betrieblichen Entgeltumwandlung

Ralf Linden gibt in seinem Vortrag einen Überblick über den aktuellen Gesetzentwurf zur Förderung der privaten Altersversorgung, d.h. zum Altersvorsorgereformgesetz. Zwei Tage vor der Tagung fand die Anhörung vor dem Finanzausschuss statt (das Gesetz ist – Anm. d. Red. – zwischenzeitlich durch Bundestag und Bundesrat gegangen).

Ein Wechsel von der alten in die neue Förderungssystematik ist unwiderruflich und wird auch durch einen Neuabschluss ausgelöst.“

Ralf Linden, Alte Leipziger.

Der Bereichsleiter Produktsteuern und Recht der Alte Leipziger LV a.G. stellt die Eckpunkte der Reform in der seinerzeit von der Bundesregierung zunächst geplanten Form dar (später wurde auch auf Anregung des Bundesrates dies im BT-Finanzausschuss noch substantiell angepasst); ausgewählte Aspekte aus Lindens Vortrag:

• Von Riester zum Depot: Kritisch, dass ein Wechsel von der alten in die neue Fördersystematik unwiderruflich ist und auch durch einen Neuabschluss ausgelöst wird.

• Zertifizierung: Die Selbstzertifizierung der Produkte durch die Anbieter birgt das Risiko, dass Produkte, die bereits am Markt sind, aufgrund einer nachträglichen Prüfung der Zertifizierungsstelle noch angepasst werden müssen, was nach aktueller Rechtslage einer Zustimmung des einzelnen Kunden bedarf.

• Überschreitung der Fördergrenze: Möglichkeit, Beträge oberhalb der Grenze in maximal zwei Altersvorsorgeverträge bis jeweils maximal 6.840 Euro einzuzahlen und hierfür dann in der Anwartschafts- wie Auszahlungsphase weitgehend von den steuerlichen Vorteilen eines „Versicherungsmantels“ zu profitieren.

• Konkurrenz zur bAV: Insbesondere die unterschiedlich wählbaren Garantieniveaus (0%, 80%, 100%) bei der Förderung der pAV sowie die Vererblichkeit der Leistungen und die verschiedenen Auszahlungsformen sind prädestiniert, dass die pAV in Konkurrenz zur betrieblichen Entgeltumwandlung tritt.

Bourseaux: Steuerliche Fragen zur bAV im internationalen Kontext

Christiane Bourseaux, Director Tax bei Deloitte, widmet sich Steuerfragen betreffend Beiträge und Leistungen im Kontext in- und ausländischer Pensionspläne im Falle der Entsendung von Personal nach oder von Deutschland. Dieser Komplex wird mittlerweile auch vermehrt in Lohnsteueraußenprüfungen aufgegriffen und stellt daher für weltweit tätige Unternehmen ein hohes Haftungsrisiko dar:

Bourseaux erläutert hierzu den Begriff der „intertemporalen Korrespondenz“, also den im nationalen Recht grundsätzlichen Sachverhalt, dass Altersleistungen aus versteuertem Einkommen nicht in der Leistungsphase erneut besteuert werden und steuerfreie Beiträge in der Anwartschaftsphase zu nachgelagerter Besteuerung der Leistungen führen.

Doch diese intertemporale Korrespondenz ist bei Entsendungen nicht mehr gegeben, da hier zwei unterschiedliche Steuersysteme betroffen sind. Dies kann, wie Bourseaux mahnt, im Extremfall dazu führen, dass sowohl Beiträge als auch Leistungen voll besteuert werden. Umgekehrt kann aber auch der Fall entstehen, dass die Beiträge unversteuert bleiben und spätere Leistungen durch einen Wohnsitzwechsel nicht besteuert werden.

Bourseaux betont, dass für die Besteuerung der Beitragsphase gem. Art. 15 OECD-MA das Steuerrecht des Tätigkeitslandes gilt und in der Bezugsphase gem. Art. 18 und Art. 21 OECD-MA dasjenige des Ansässigkeitsstaates. Um intertemporale Korrespondenz herzustellen, müssen daher bilaterale Vereinbarungen getroffen werden. In wenigen DBA werden diese Fragen mittlerweile adressiert und sehen eine Besteuerung entsprechend der Regelungen des Quellenstaates vor.

Die Referentin sieht internationale Pensionspläne hier nicht als Ausweg, da weiterhin unterschiedliche steuerliche Regelungen in den beteiligten Staaten zu berücksichtigen sind.

Christiane Bourseaux, Deloitte.

Für das deutsche Steuersystem führt Bourseaux aus, dass ausländische Versorgungssysteme anhand ihrer Struktur einem vergleichbaren Sachverhalt in einer der drei Schichten der Altersversorgung zugeordnet und dann entsprechend besteuert werden – also als ob es sich um ein inländisches Versorgungssystem handele.

Um die Vielfältigkeit zu verdeutlichen, stellt Bourseaux im zweiten Teil ihres Vortrags vier auf den ersten Blick einfache Fallgestaltungen vor:

So können zwar für einen niederländischen Arbeitnehmer, der vorübergehend in Deutschland arbeitet, die Beiträge zu einem niederländischen Pensionsfonds durchaus nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sein. Es muss aber anhand des Leistungsplans des Pensionsfonds geprüft werden, ob alle Voraussetzungen, die der deutsche Gesetzgeber für bAV fordert, eingehalten sind. Hier steckt der Teufel dann im Detail, und es reicht bspw. schon die bloße Möglichkeit, die Pension vor dem 62. Lebensjahr zu beziehen, um die Steuerfreiheit zu verwirken.

Eine solche Prüfung entfällt bei amerikanischen 401(k)-Plänen gem. bestehenden DBA. Allerdings sind hier dann die Leistungen später bei einem Wohnsitz in Deutschland nach § 22 Abs. 5 EStG zu versteuern. Vor 2025 war die Besteuerung nur auf die Erträge aus dem Plan fällig.

Zum Abschluss ihres Vortrags hat Bourseaux noch einen Tipp für alle Rentner parat, die einen Umzug ins Ausland erwägen: Aktuell werden Renten in Griechenland und Italien niedriger besteuert als in Deutschland. Wenn man also in der Rente den Wohnsitz dauerhaft verlegen möchte, wären dies (steuerlich) lohnende Ziele. Allerdings – so sagt auch Bourseaux – sind Steuern nicht alles.

Veh: Überzahlung von Zuwendungen an eine U-Kasse nach Dienstaustritt

B&W Deloittes Claudia Veh beschäftigt sich in ihrem Vortrag mit einem Problem, das in der Praxis zu Schwierigkeiten führt – respektive geführt hat:

Ein Trägerunternehmen hat den Austritt eines Mitarbeiters nicht rechtzeitig an die (Gruppen-)U-Kasse gemeldet, und auch die Beitragszahlungen wurden versehentlich nicht gestoppt. So kam es zu einer Überzahlung bei der UK.

Die aba hat sich mit dieser Sache an das BMF gewandt.“

Aufgrund der Zweckbindung des § 5 KStG als soziale Einrichtung kann die UK nicht einfach eine Rückzahlung vornehmen, da in diesem Fall ein Verstoß gegen die Zweckbindung vorläge und damit die Steuerfreiheit der Kasse in Frage gestellt würde. Bisher bestand daher nur die Möglichkeit, die überzahlten Beiträge mit künftigen Beiträgen zu verrechnen oder die Überzahlung ohne Ausgleich bei der UK zu belassen.

Claudia Veh, Deloitte.

Veh berichtet, dass sich die aba mit dieser Sache an das BMF gewandt hat und am 6. November 2025 (IV C 2 – S 2723/00010/006/046) eine positive Antwort erhalten hat. Damit können künftig versehentlich überzahlte Beträge bis zu 12 Monate nach dem Ausscheiden des MA von der UK zurückgezahlt werden, ohne dass deren Zweckbindung in Zweifel gezogen wird.

Friedrich: Ertragsspitzen in den Sicherungsbeitragspuffer

Klaus Friedrich, Director B&W Deloitte, weist in seinem Vortrag auf eine Auswirkung des BRSG II bei der reinen Beitragszusage hin:

Bis zum Inkrafttreten des BRSG II wurde der Sicherheitsbeitragspuffer bei der rBZ aus Arbeitgeberbeiträgen gespeist, die nach § 3 Nr. 63a EStG steuerfrei zugewendet werden können und dem Kollektiv der Versorgungsberechtigten zugutekommen. Mit dem Inkrafttreten des BRSG II besteht nun auch die Möglichkeit, Ertragsspitzen in einem gewissen Umfang zum Aufbau des Sicherheitsbeitragspuffers zu verwenden.

Nach Friedrichs Erläuterungen entstehen solche Ertragsspitzen aber nicht nur aus unversteuerten Arbeitgeberbeiträgen oder ebenfalls unversteuerten Beiträgen aus Entgeltumwandlung, sondern können sich auch aus versteuerten Beiträgen ergeben, bspw. bei Fortführung der Zusage nach Ausscheiden, dann aus dem Privateinkommen.

„… wenn bereits beim Aufbau des Puffers auf eine Trennung der Segmente geachtet wird.“

Künftig kann also bei einem – durchaus wünschenswerten – schnelleren Aufbau des Sicherheitsbeitragspuffers die Situation entstehen, dass Erträge aus versteuerten und unversteuerten Beiträgen gleichermaßen verwendet werden und letztlich in der Leistungsphase kollektiv zur Auszahlung kommen. Friedrich hält die entsprechende Doppelbesteuerung nur dann für vermeidbar, wenn bereits beim Aufbau des Puffers auf eine Trennung der Segmente geachtet, klare Regeln zur Verwendung der Mittel erarbeitet und damit im Leistungsfall eine steuerliche Segmentierung der Gesamtleistung vorgenommen werden.

Schätzlein: Steuergestaltung aufgrund der Körperschaftsteuersatzsenkung

Uwe Schätzlein, Allianz.

Uwe Schätzlein stellt die Auswirkungen der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf unterschiedliche De-Risking-Modelle von Direktzusagen vor:

Der Senior Consultant der Allianz Pension Consult sieht bei einem De-Risking mittels Treuhand/CTA keine steuerlichen Vorteile im Zuge der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes. Hier ergeben sich keine Veränderungen bei den steuerbilanziellen Wertansätzen.

Anders die Situation bei Übertragung von Verpflichtungen auf eine (rückgedeckte) U-Kasse oder bei einer Abfindung von Pensionsverpflichtungen: Hier kann der Aufwand, der bei der Übertragung bzw. der Abfindung entsteht, sofort steuerlich geltend gemacht werden. Daher sollte man eine solche Maßnahme nach Schätzleins Auffassung möglichst bald vornehmen, um eine erhöhte zahlungswirksame Steuerersparnis zu realisieren.

Hier ist ein Vorziehen einer Übertragung sinnvoll.“

Auch bei Auslagerung auf einen Pensionsfonds sieht Schätzlein eingeschränktes Potenzial zur Steuerersparnis. Hier greift zwar die Verteilungsvorschrift für Aufwendungen oberhalb der steuerlichen Rückstellung auf 10 Jahre gemäß § 4e EStG, aber auch hier ist ein Vorziehen einer Übertragung sinnvoll, sodass zumindest ein Teil des künftigen Aufwands vorverlagert werden kann, wo noch eine höhere Steuerersparnis pro gegebenem Euro Aufwand gewährt wird.


Schätzlein schließt mit einer Betrachtung zur Rentnergesellschaft. Hier kann zumindest der steuerliche Effekt der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes bei der Ermittlung der Erstausstattung berücksichtigt werden. Bei Ausgliederung einer Rentnergesellschaft sind die Regelungen der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG zu beachten, und die entsprechenden steuerlichen Belastungen über den 15-Jahres-Zeitraum bei der Rentnergesellschaft sollten bei der Bestimmung der Erstausstattung zutreffend berücksichtigt werden, um das Projekt nicht ungebührend zu verteuern.

Ende des II. Teils der Berichterstattung zum diesjährigen aba-Forum Steuerrecht. Teil III folgt in Kürze auf PENSIONSINDUSTRIES.

Die Autorin ist Senior Consultant, DB Actuarial Consultant bei Mercer Deutschland in Frankfurt am Main.

Stefanie Beyer, Mercer.

Von Mercer-Autorinnen und Autoren sind zwischenzeitlich bereits auf PENSIONSINDUSTRIES erschienen:

aba-Forum Steuerrecht (II):
Von Teufeln in Details ...
von Stefanie Beyer, 8. Juni 2026

aba-Forum Steuerrecht (I):
Von Tropfen auf heißen Steinen…
von Sebastian Walthierer, 1. Juni 2026

19. Jahrestagung der AG ZWK:
À l’Administration du Temps gagné
von Judith May, 13. Januar 2026

Am 23. Oktober in Erfurt – und es muss nicht immer der Dritte sein:
Suffragette Kitty
von Judith May, Alexandra Ziegler und Marco Herrmann, 20. Oktober 2025

aba-Forum Steuerrecht (IV):
Von Irritationen bei der der Finanzverwaltung …
von Gregor Hellkamp und Stefanie Beyer, 19. Mai 2025

aba-Forum Steuerrecht (III):
Von Tresoren und Träumen …
von Stefanie Beyer und Gregor Hellkamp, 5. Mai 2025

aba-Forum Steuerrecht (II):
Zu wenig ist schlecht …
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 25. April 2025

aba-Forum Steuerrecht (I):
Musterschüler gegen eigene Interessen …
von Sebastian Walthierer und Gregor Hellkamp, 23. April 2025

Vergangenen August in Erfurt (II):
All that Schweigen is Gold
von Gregor Hellkamp, 12. April 2025

Entgelttransparenz-RL vor der nationalen Umsetzung (II):
Viel Genaues weiss man schon
von Dr. Judith May, Thomas Hagemann, Edward Grabner und Martin Stechele, 16. Januar 2025

Entgelttransparenz-RL vor der nationalen Umsetzung (I):
You've got to show me Money
von Edward Grabner, Martin Stechele, Dr. Judith May und Thomas Hagemann, 14. Januar 2025.

Der NKR und die Schriftformerfordernisse – BRSG (XVII):
Sign your bAV
von Thomas Hagemann und Dr. Judith May, 11. November 2024

GroMiKV und die EbAV:
Seid gemeldet, Millionen
von Dr. Bernhard Holwegler und Elke Boetsch, 31. Oktober 2024

IFRS 18: Vorgaben für den Pensionsaufwand – und mehr:
Ihren Ausweis, bitte ...
von Thomas Hagemann, 4. Oktober 2024

BRSG 2.0-E (VI):
Hope I get Pension before I get old
von Dr. Katharina Meurs und Sebastian Walthierer, 25. Juli 2024

aba-Forum Steuerrecht (IV):
Von Nürnberg, Düsseldorf und Münster …
von Gregor Hellkamp, 29. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (III):
Zwischen 7 und 10, zwischen …
von Stefanie Beyer und Gregor Hellkamp, 23. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (II):
Steuern, Liebe und Pensionsfonds
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 16. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (I):
Von Dry Income, 35 Millionen, von abgeschlossenen ...
von Sebastian Walthierer, 8. April 2024

17. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Von zweiten Währungen, Spagaten, einer Rückkehr und …
von Sebastian Walthierer und Dr. Thomas Haßlöcher, 22. Januar 2024

Zum Sommeranfang Großkampftag in Erfurt (III):
Cut bei den zehn letzten Jahren?
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 18. Dezember 2023

Neuer Vorstoß des IDW zum HGB-Rechnungszinssatz
Jetzt aber fix!
von Thomas Hageman, 26. September 2023

Framework für das De-Risking:
For those about to pay!
von Olaf John und Gregor Stephan, 12. September 2023

aba-Forum Steuerrecht (V):
Trendwende beim HGB-Zins
von Stefanie Beyer, Joachim H. Kaiser und Sebastian Walthierer, 14. August 2023

aba-Forum Steuerrecht (IV):
Die Liebe und die DBO …
von Sebastian Walthierer und Stefanie Beyer, 2. August 2023

aba-Forum Steuerrecht (II):
Geben und Nehmen …
von Gregor Hellkamp, 31. Juli 2023

aba-Forum Steuerrecht (I):
Eine neue Weltsteuerordnung und …
von Gregor Hellkamp, 24. Juli 2023

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V) – Corona, Hitze, Diabetes:
Sind die aktuellen Sterbetafeln noch die bestmögliche Schätzung?
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 11. Juli 2023

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V):
Live in drei Tagen!
von Dr. André Geilenkothen, 27. Juni 2023

Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen: Was nun?
From nine to five till ninetyfive
von Dr. Judith May, Dr. Katharina Meurs, Robin Leuprecht, 26. Juni 2023

Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen:
Time is on your side
von Olaf John und Dr. André Geilenkothen, 14. April 2023

Zwischen Regulierung, Admin und Asset Management:
Die vielfältigen Herausforderungen in der bAV und der Kapitalanlage erfordern …
Interview mit Martin Haep, 23. März 2023

#womeninpensions-Kommentar – mit Wirkung auf die bAV (II):
Von der Teilzeitfalle …
von Dr. Judith May, 2. März 2023

Pensions in their Markets: Was war da los in London?
Von Doom Loops zu Lessons learned
von Olaf John, 14. Oktober 2022

Pensionsrückstellungen nach HGB:
Frühzeitig und schnellstens“
Interview mit Thomas Hagemann, 13. Oktober 2022

Pensions in their Markets:
Tektonik in der Taktik
Interview mit Olaf John, 3. Juni 2022

IDW und DAV zu rückgedeckten Versorgungszusagen:
Es gibt viel zu tun!
von Stefanie Beyer und Thomas Hagemann, 25. Mai 2022

De-Risking-Strategien zahlen sich aus:
All's Well That Ends Well
von Olaf John, 28. April 2022

Die Inflation und der Pensionsinvestor:
Hedge me if you can
von Olaf John, 8. Februar 2022

Zusätzlicher Prüfungsaufwand für externe Versorgungsträger:
Geldwäsche, Transparenzregister und die bAV
von Dr. Bernhard Holwegler und Joachim H. Kaiser, 24. Januar 2022

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Time is on my Zeit
von Judith May und Thomas Haßlöcher, 14. Dezember 2021

Bilanzneutral, befristet, BOLZ:
Flexible Risikoabsicherung mit Mercer FlexProtect
von Stephan Hebel und René Jung, 3. November 2021

Forum „bAV“ der VVB:
My sweet fifteen
von Michael Ries, Dr. Judith May, Klaus Bednarz und Markus Klinger, 16. August 2021

Erfurt, Teilzeit und die bAV:
Kein Taschenrechner in Eigenregie
von Dr. Judith May, 8. Juli 2021

aba-Forum Steuerrecht 2021:
Alles außer Schaumweinsteuer
von Thomas Hagemann, 26. April 2021

Übersterblichkeit und Covid-19 (II):
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 16. April 2021.

Mal wieder Handlungsbedarf bei Zusagen mit Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung:
Wenn alte Liebe rostet ...
von Nadine Wolters und Elisabeth Lapp, 22. März 2021.

Von Fiduciary Management, Outscourced Chief Investment Officer und Delegated Solutions:
Mit besserer Governance durch unsichere Zeiten
von Olaf John, 16. Dezember 2020

bAV in der Corona-Krise:
Neun Maßnahmen, die die Politik ergreifen muss
von Dr. Judith May, Stefan Oecking und Thomas Hagemann, 26. Juni 2020

Übersterblichkeit und Covid-19:
Man stirbt nur einmal!
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 5. Juni 2020

Prioritäten in der Krise:
So navigieren Sie sicher in turbulenten Zeiten

von Jeffrey Dissmann und Michael Sauler, 27. Mai 2020

Aufsicht:
Konstruktiv durch die Krise

von Dr. Bernhard Holwegler und Thomas Hagemann, 16. April 2020

bAV in den Zeiten des Virus‘:
Kurze Arbeit und lange bAV

von Dr. Judith May, München, 30. März 2020

BaFin-Merkblatt:
Selbst nicht nachhaltig?

von Andreas Kopfmüller, 30. Januar 2020

Flexible Lösungen und digitale Tools sind gefragt
von Klaus Bednarz und Stephan Hebel, Frankfurt, 28. Oktober 2019

Was heißt hier „lediglich“?
von Thomas Hagemann, Düsseldorf; Wiesbaden, 8. Mai 2019

Alles auf Reset beim Wertguthaben?
von Judith May, 23. April 2019

In beiden Fassungen?
von Thomas Hagemann, 31. Oktober 2018

Zulagenförderung ist besser als ihr Ruf! 
von Klaus Bednarz, Hamburg, 12. Dezember 2017

Zumutung und Kostenbelastung
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 5. Oktober 2017

Künftig alle zwei Jahre EIOPA-Stresstest“
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 4. Oktober 2017

Die EIOPA wächst mit ihren Aufgaben
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 10. August 2017

Nicht genug dazu gelernt
von Frank Zagermann, Wiesbaden, 29. Mai 2017

Spannung jenseits des BRSG
von Thomas Hagemann, Mannheim, 9. Mai 2017

bAV statt Resturlaub?
von Rita Reichenbach, Frankfurt am Main, 12. März 2014

Das hat dort nichts zu suchen!
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 25. Februar 2014

Das könnt Ihr doch nicht ernst meinen!
von Stefan Oecking, Dortmund, 17. Juli 2013

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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