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Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

aba-Forum Steuerrecht (II):

Geben und Nehmen …

und bilanzieren: Infolge höchstrichterlicher Rechtsprechung hat der Gesetzgeber die Aufwands-/Gewinnauswirkung im Falle einer Übertragung von Pensionsverpflichtungen in der Rechnungslegung geregelt. Zwei Beamte stellten die komplexe Materie auf dem aba-Forum vor. Gregor Hellkamp berichtet in Teil II eines mehrteiligen Beitrages zu der Tagung über die wichtigsten Details.

Mannheim, 19. Juni, aba-Forum Steuerrecht. Nach der LbAV Berichterstattung zu Volker Landwehrs Parforceritt durch die aktuellen Vorhaben der Steuergesetzgebung in Berlin und Brüssel heute Teil II – mit dem Fokus auf eine komplexe M&A-Thematik (alle Aussagen im Indikativ der Referenten):

Was im Grundsatz noch eingängig ist…

Marina Tillmann, BZSt.

Die §§4f und 5 Abs. 7 EStG verdanken ihre Existenz – wie die Referenten Kay Estler und Marina Tillmann, beide vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (BZSt), zunächst einführend hervorheben – der BFH-Rechtsprechung, auf die der Gesetzgeber reagiert hat, um die Aufwands-/Gewinnauswirkung bei der Übertragung von Pensionsverpflichtungen zu begrenzen.

Die Vorschriften sind also fiskalpolitisch motiviert. Es geht dabei darum, dass eine Verpflichtung zwischen Unternehmen übertragen wird, die beim ursprünglich Verpflichteten Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen hat. Dabei handelt es sich typischerweise um Pensionsverpflichtungen (§6a EStG).

§4f EStG ordnet dabei für das ursprünglich verpflichtete Unternehmen an, dass der aufgelöste Passivposten, also die entsprechende steuerliche Pensionsrückstellung, als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe abgezogen werden kann und der darüber hinausgehende Aufwand über 15 Wirtschaftsjahre zu verteilen ist.

§5 Abs. 7 EStG ordnet für das neu verpflichtete Unternehmen an, dass die Bilanzierung der Verpflichtung, wie beim ursprünglich Verpflichteten ohne Übernahme, zu erfolgen hat – also mit der entsprechenden Beschränkung – und für den darüber hinausgehenden Teil eine auf 15 Jahre zu verteilende Gewinnrücklage möglich ist.

wird im Detail komplex mit …

Kay Estler, BZSt.

Es folgt eine Darstellung einzelner Sachverhalte, die man in ihrer Differenziertheit durchaus beeindruckend finden kann:

Dies ist – wie die Referenten deutlich machen – angelegt zum einen in den vorgenannten steuerlichen Vorschriften selbst mit u.a. Sonderregelungen für den Fall der Veräußerung oder Aufgabe eines ganzen Betriebes oder Teilbetriebes und des Arbeitgeberwechsels. Zum anderen gibt es das BMF-Schreiben vom 30. November 2017, das die Anwendung von §4f und §5 Abs. 7 EStG im Verhältnis zum UmwStG regelt und das nach Ansicht der Referenten erfordert, zwischen der Umwandlung und Einbringung von Teilbetrieben (Verweis auf die Anwendung von §4f Abs. 1 S. 4 EStG) und von ganzen Betrieben (keine Aussage zur Anwendung von §4f Abs. 1 S. 3 EStG) zu unterscheiden.

 

In der Praxis sollte man sich zunächst klar werden,

nach welcher Rechtsgrundlage die Übertragung erfolgt.“

 

Anhand eines Schaubilds wird weiter dargestellt, dass man sich in der Praxis zunächst klar werden sollte, nach welche Rechtsgrundlage die Übertragung erfolgt, insb. ob außerhalb oder innerhalb des UmwG bzw. UmwStG. Danach ergeben sich dann je nach Sachverhaltskonstellation weitere Unterscheidungen.

Die diesjährigen aba-Foren in Mannheim.

Für Pensionsverpflichtungen sei angemerkt, dass der Darstellung nach im Falle von einem Sachverhalt nach dem UmwStG aufgrund der für Pensionsverpflichtungen geltenden Spezialvorschriften von den Referenten kein Anwendungsbereich für §4f und §5 Abs. 7 EStG gesehen wird.

drei praktischen Fallkonstellationen

Nachfolgend gehen die Referenten dann auf drei verschiedene praktische Fälle der Übertragung von Pensionsverpflichtungen ein, nämlich:

(1) Übertragung mittelbarer Verpflichtungen (U-Kasse), im Ausgangssachverhalt mit Betriebsübergang und in der Abwandlung mit einzelvertraglichem Arbeitgeberwechsel

(2) Betriebsübergang nach §613a BGB unter gleichzeitiger Vereinbarung eines kompletten sowie teilweisen Schuldbeitritts zu Pensionsverpflichtungen und

(3) Kettenübertragungen von Pensionsverpflichtungen im Konzern (unterteilt in vier Varianten).

Zwar wird zu jedem Fall ein Lösungsweg aufgezeigt. Die Fälle machen aber deutlich, dass in der Praxis nach gegenwärtiger Rechtslage Rechtsunsicherheit besteht. Wünschenswert wäre – dies sei vom Autor angemerkt –, wenn die Anwendung von §4f und §5 Abs. 7 EStG gerade auf diese praxisrelevanten Sachverhalte in einem BMF-Schreiben festgehalten würden.

Gregor Hellkamp, Mercer.

Mehr zum diesjährigen aba-Forum Steuerrecht und auch zum Forum Arbeitsrecht in Kürze auf LEITERbAV.

Gregor Hellkamp ist Senior Associate, Legal & Tax Consulting bei Mercer Deutschland GmbH in Düsseldorf.

Von ihm bzw. anderen Mercer-Autorinnen und Autoren sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:

Der NKR und die Schriftformerfordernisse – BRSG (XVII):
Sign your bAV
von Thomas Hagemann und Dr. Judith May, 11. November 2024

GroMiKV und die EbAV:
Seid gemeldet, Millionen
von Dr. Bernhard Holwegler und Elke Boetsch, 31. Oktober 2024

IFRS 18: Vorgaben für den Pensionsaufwand – und mehr:
Ihren Ausweis, bitte ...
von Thomas Hagemann, 4. Oktober 2024

BRSG 2.0-E (VI):
Hope I get Pension before I get old
von Dr. Katharina Meurs und Sebastian Walthierer, 25. Juli 2024

aba-Forum Steuerrecht (IV):
Von Nürnberg, Düsseldorf und Münster …
von Gregor Hellkamp, 29. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (III):
Zwischen 7 und 10, zwischen …
von Stefanie Beyer und Gregor Hellkamp, 23. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (II):
Steuern, Liebe und Pensionsfonds
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 16. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (I):
Von Dry Income, 35 Millionen, von abgeschlossenen ...
von Sebastian Walthierer, 8. April 2024

17. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Von zweiten Währungen, Spagaten, einer Rückkehr und …
von Sebastian Walthierer und Dr. Thomas Haßlöcher, 22. Januar 2024

Zum Sommeranfang Großkampftag in Erfurt (III):
Cut bei den zehn letzten Jahren?
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 18. Dezember 2023

Neuer Vorstoß des IDW zum HGB-Rechnungszinssatz
Jetzt aber fix!
von Thomas Hageman, 26. September 2023

Framework für das De-Risking:
For those about to pay!
von Olaf John und Gregor Stephan, 12. September 2023

aba-Forum Steuerrecht (V):
Trendwende beim HGB-Zins
von Stefanie Beyer, Joachim H. Kaiser und Sebastian Walthierer, 14. August 2023

aba-Forum Steuerrecht (IV):
Die Liebe und die DBO …
von Sebastian Walthierer und Stefanie Beyer, 2. August 2023

aba-Forum Steuerrecht (II):
Geben und Nehmen …
von Gregor Hellkamp, 31. Juli 2023

aba-Forum Steuerrecht (I):
Eine neue Weltsteuerordnung und …
von Gregor Hellkamp, 24. Juli 2023

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V) – Corona, Hitze, Diabetes:
Sind die aktuellen Sterbetafeln noch die bestmögliche Schätzung?
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 11. Juli 2023

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V):
Live in drei Tagen!
von Dr. André Geilenkothen, 27. Juni 2023

Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen: Was nun?
From nine to five till ninetyfive
von Dr. Judith May, Dr. Katharina Meurs, Robin Leuprecht, 26. Juni 2023

Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen:
Time is on your side
von Olaf John und Dr. André Geilenkothen, 14. April 2023

Zwischen Regulierung, Admin und Asset Management:
Die vielfältigen Herausforderungen in der bAV und der Kapitalanlage erfordern …
Interview mit Martin Haep, 23. März 2023

#womeninpensions-Kommentar – mit Wirkung auf die bAV (II):
Von der Teilzeitfalle …
von Dr. Judith May, 2. März 2023

Pensions in their Markets: Was war da los in London?
Von Doom Loops zu Lessons learned
von Olaf John, 14. Oktober 2022

Pensionsrückstellungen nach HGB:
Frühzeitig und schnellstens“
Interview mit Thomas Hagemann, 13. Oktober 2022

Pensions in their Markets:
Tektonik in der Taktik
Interview mit Olaf John, 3. Juni 2022

IDW und DAV zu rückgedeckten Versorgungszusagen:
Es gibt viel zu tun!
von Stefanie Beyer und Thomas Hagemann, 25. Mai 2022

De-Risking-Strategien zahlen sich aus:
All's Well That Ends Well
von Olaf John, 28. April 2022

Die Inflation und der Pensionsinvestor:
Hedge me if you can
von Olaf John, 8. Februar 2022

Zusätzlicher Prüfungsaufwand für externe Versorgungsträger:
Geldwäsche, Transparenzregister und die bAV
von Dr. Bernhard Holwegler und Joachim H. Kaiser, 24. Januar 2022

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Time is on my Zeit
von Judith May und Thomas Haßlöcher, 14. Dezember 2021

Bilanzneutral, befristet, BOLZ:
Flexible Risikoabsicherung mit Mercer FlexProtect
von Stephan Hebel und René Jung, 3. November 2021

Forum „bAV“ der VVB:
My sweet fifteen
von Michael Ries, Dr. Judith May, Klaus Bednarz und Markus Klinger, 16. August 2021

Erfurt, Teilzeit und die bAV:
Kein Taschenrechner in Eigenregie
von Dr. Judith May, 8. Juli 2021

aba-Forum Steuerrecht 2021:
Alles außer Schaumweinsteuer
von Thomas Hagemann, 26. April 2021

Übersterblichkeit und Covid-19 (II):
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 16. April 2021.

Mal wieder Handlungsbedarf bei Zusagen mit Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung:
Wenn alte Liebe rostet ...
von Nadine Wolters und Elisabeth Lapp, 22. März 2021.

Von Fiduciary Management, Outscourced Chief Investment Officer und Delegated Solutions:
Mit besserer Governance durch unsichere Zeiten
von Olaf John, 16. Dezember 2020

bAV in der Corona-Krise:
Neun Maßnahmen, die die Politik ergreifen muss
von Dr. Judith May, Stefan Oecking und Thomas Hagemann, 26. Juni 2020

Übersterblichkeit und Covid-19:
Man stirbt nur einmal!
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 5. Juni 2020

Prioritäten in der Krise:
So navigieren Sie sicher in turbulenten Zeiten

von Jeffrey Dissmann und Michael Sauler, 27. Mai 2020

Aufsicht:
Konstruktiv durch die Krise

von Dr. Bernhard Holwegler und Thomas Hagemann, 16. April 2020

bAV in den Zeiten des Virus‘:
Kurze Arbeit und lange bAV

von Dr. Judith May, München, 30. März 2020

BaFin-Merkblatt:
Selbst nicht nachhaltig?

von Andreas Kopfmüller, 30. Januar 2020

Flexible Lösungen und digitale Tools sind gefragt
von Klaus Bednarz und Stephan Hebel, Frankfurt, 28. Oktober 2019

Was heißt hier „lediglich“?
von Thomas Hagemann, Düsseldorf; Wiesbaden, 8. Mai 2019

Alles auf Reset beim Wertguthaben?
von Judith May, 23. April 2019

In beiden Fassungen?
von Thomas Hagemann, 31. Oktober 2018

Zulagenförderung ist besser als ihr Ruf! 
von Klaus Bednarz, Hamburg, 12. Dezember 2017

Zumutung und Kostenbelastung
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 5. Oktober 2017

Künftig alle zwei Jahre EIOPA-Stresstest“
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 4. Oktober 2017

Die EIOPA wächst mit ihren Aufgaben
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 10. August 2017

Nicht genug dazu gelernt
von Frank Zagermann, Wiesbaden, 29. Mai 2017

Spannung jenseits des BRSG
von Thomas Hagemann, Mannheim, 9. Mai 2017

bAV statt Resturlaub?
von Rita Reichenbach, Frankfurt am Main, 12. März 2014

Das hat dort nichts zu suchen!
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 25. Februar 2014

Das könnt Ihr doch nicht ernst meinen!
von Stefan Oecking, Dortmund, 17. Juli 2013

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.