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Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Der NKR und die Schriftformerfordernisse – BRSG (XVII):

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Und unter vielem Verhaßten ist mir das Schreiben das Verhaßteste“, ließ Goethe einst seinen Egmont sagen, und vermutlich würden viele deutsche HR-Verantwortliche das sofort „unterschreiben“ – zumindest mit Blick auf die diversen, etwas aus der Zeit gefallenen Schriftformerfordernisse der bAV. Jedoch mahnt der Normenkontrollrat – auch wenn sein Name nach Bürokratie klingt – just hier Entlastung an. Judith May und Thomas Hagemann über „One in, one out“, über blinde Flecken und Hartnäckigkeit, – und vier Sekunden für alle. Wenn, ja, wenn es noch so kommt …

Deutschland, 2006: Der Nationale Normenkontrollrat NKR wird gegründet. Er soll die Bundesregierung unterstützen, Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung umzusetzen. Im Hinblick auf den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft wird dabei angestrebt, dass jede neue Belastung durch eine Entlastung kompensiert wird: „One in, one out“.

Der Normenkontrollrat prüft Gesetzentwürfe der einzelnen Bundesministerien, bevor sie im Kabinett beschlossen werden. Gegenstand der Prüfung sind die korrekte Berechnung des Erfüllungsaufwandes für Verwaltung, Unternehmen und Personen sowie der sonstigen Kosten für die Wirtschaft, insb. für mittelständische Unternehmen.

Die Prüfung kann sich auch auf weitere Punkte erstrecken, bspw. auf die verständliche Darstellung des Ziels und der Notwendigkeit der Regelung oder auf Erwägungen zu sonstigen Lösungsmöglichkeiten.

Das Regelungsziel selbst ist dagegen eine politische Entscheidung, bei der der NKR kein Mitspracherecht hat.

Die Stellungnahmen des NKR werden nicht öffentlich abgegeben. Allerdings muss die Bundesregierung den Gesetzentwürfen, die an Bundestag oder Bundesrat gehen, die entsprechende Stellungnahme und ggf. ihre Erwiderung beifügen. Und dann werden sie öffentlich.

Der Rat und das BRSG II: vom Erfüllungsaufwand …

Judith May, Mercer.

Am 11. Oktober 2024 wurde der Regierungsentwurf des BRSG II an den Bundesrat übermittelt – von dem zwischenzeitlich völlig unklar ist, ob es je Realität wird. Wie dem auch sei, die entsprechende Bundesrats-Drucksache 488/24 enthält somit als Anlage auf den letzten sechs Seiten auch die Stellungnahme des NKR vom 10. September 2024.

Dort wird zunächst die Berechnung des Erfüllungsaufwandes geprüft. Demnach werden die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 73.000 Stunden entlastet, was ja immerhin vier Sekunden pro Kopf ausmacht.1) Für die Wirtschaft ist die Bilanz dagegen negativ: Der jährliche Erfüllungsaufwand beträgt 490.000 Euro, der einmalige Erfüllungsaufwand 1,9 Mio. Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand werde durch andere bereits beschlossene Regelungen kompensiert, allerdings wird nicht erwähnt, um welche es sich handelt.

Zu den Regelungsfolgen hat der Normenkontrollrat keine Einwände, die Darstellung sei nachvollziehbar und methodengerecht. Spannender wird es aber bei in den Abschnitten zur Digitaltauglichkeit und zur Prüfung von Alternativen.

zu vier weiteren Themen

Vier Themen greift der NKR auf: Datenübertragung von der gesetzlichen Rentenversicherung, Schriftformerfordernis bei Pensionszusagen, Abfindungsgrenzen und Ausweise für Menschen mit Schwerbehinderung. Im einzelnen:

Der Rat begrüßt die Möglichkeit des direkten Datenzugriffs des PSV auf Daten der gRV und regt an, diese Möglichkeit auch den Trägern der bAV zu ermöglichen.

Außerdem geht der NKR auf das Schriftformerfordernis für Pensionszusagen ein. Beispielhaft ist der § 6a EStG erwähnt, aber sicherlich ist § 4d EStG ebenfalls gemeint. Jedenfalls wird angeregt, das Schriftformerfordernis zu streichen, wie es viele Verbände gefordert haben.

Auch die Grenzwerte für Abfindungen werden aufgegriffen. Der NKR spricht sich für eine Verdopplung der Grenzwerte aus: Für die bereits bestehende einseitige Abfindung läge die Grenze dann bei 2 statt 1% der monatlichen Bezugsgröße. Für die neu einzuführende einvernehmliche Abfindung (mit Zahlung des Abfindungsbetrages an die gRV) käme man auf eine Grenze von 4 statt 2% der Bezugsgröße.

Der Gesetzentwurf enthält auch vorbereitende Regelungen für einen Europäischen Ausweis für Menschen mit Behinderungen. Der Normenkontrollrat regt an, darauf hinzuwirken, dass der europäische Ausweis den deutschen Ausweis ersetzt und es nicht zur Doppelung kommt.

Schriftformerfordernis zeigt sich hartnäckig

Thomas Hagemann, Mercer.

Die Streichung des Schriftformerfordernisses in den steuerbilanziellen Regelungen ist für weite Teile der Branche seit jeher ein wichtiges Anliegen. Im Bürokratieentlastungsgesetz IV wird es den Unternehmen nun in vielen Fällen ermöglicht, wesentliche Bedingungen des Arbeitsvertrages in Text- statt in Schriftform nachzuweisen.

Doch auch hier ist die Regelung halbherzig; bei der Steuer hält sich das Schriftformerfordernis hartnäckig: Entsprechende Voraussetzungen finden wir in § 6a EStG für die Direktzusage, in § 4d EStG für die U-Kasse und in § 5 EStG für Jubiläumszusagen.

Jahresarbeit

Übrigens: Der NKR hat sich auch an anderer Stelle für die Streichung des Schriftformerfordernisses ausgesprochen. Nach dem BEG IV ist ein erstes Jahres-Bürokratieentlastungsgesetz geplant. Die Bundesregierung hat u.a. den NKR gebeten, Vorschläge für dieses Gesetz einzureichen, herausgekommen sind 55 Vorschläge:

Beispielhaft seien im Jahres-BEG hier für das Arbeitsrecht die Abschaffung der Schriftform für die Befristungsabrede im Arbeitsvertrag oder für das Abfassen von Arbeitszeugnissen genannt. Im Sozialversicherungsrecht sollen künftig der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit einer Beschäftigung bzw. der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte nicht mehr der Schriftform unterliegen. Im Versorgungsausgleichsrecht sollen Auskunftsanforderungen digitalisiert werden, indem Familiengerichten ein Zugriff auf die digitale Rentenübersicht eingeräumt wird.

Trotz dieser recht gründlichen Aufarbeitung bleiben aber immer noch blinde Flecken, auch im Jahres-BEG wie z.B. die Schriftform bei Wertguthabenvereinbarungen nach § 7b SGB IV, die der NKR nicht anspricht.

Für unsere Branche sind vor allem zwei NKR-Vorschläge zum Jahres-BEG betreffend dieSchriftformerfordernissen in der bAV relevant, wo der Rat die Abschaffung nahelegt:

Zum einen geht es um Informationen zur Entgeltumwandlung, die der Produktgeber digital zur Verfügung stellt und der Arbeitgeber derzeit ausgedruckt aushändigen muss.

Zum anderen geht es erneut um das Schriftformerfordernis in steuerlichen Vorschriften. Hier werden alle oben genannten und weitere Vorschriften aufgeführt.

Fazit: Passiert ist noch nichts

Der Normenkontrollrat legt den Finger in die Wunde. Es ist für die Unternehmen nicht nachvollziehbar, dass in Zeiten digitaler Vertragsabschlüsse teilweise nur aus steuerlichen Gründen Dokumente mit eigenhändiger Unterschrift gefordert werden.


Die Bundesregierung hat aus der Stellungnahme des NKR noch keine Konsequenzen gezogen. Bleibt zu hoffen, dass die Ausschüsse die Vorschläge im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufnehmen und das Schriftformerfordernis in den §§ 4d, 5 und 6a EStG kippen – wenn nicht unter dieser kommissarischen Bundesregierung, dann unter der nächsten, und wenn nicht in diesem Reformgesetz, dann im nächsten …

Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.

Fußnote: Wenn Sie sich haben verleiten lassen, diese Fußnote zu lesen, haben Sie Ihre persönlich gewonnenen vier Sekunden bereits wieder verbraucht (Anm. d. Red.).

Judith May ist Head of Legal & Tax Consulting der Mercer Deutschland GmbH in München.

Thomas Hagemann ist Chefaktuar der Mercer Deutschland in Düsseldorf.

Von Mercer-Autorinnen und Autoren sind zwischenzeitlich bereits auf PENSIONSINDUSTRIES erschienen:

Der NKR und die Schriftformerfordernisse – BRSG (XVII):
Sign your bAV
von Thomas Hagemann und Dr. Judith May, 11. November 2024

GroMiKV und die EbAV:
Seid gemeldet, Millionen
von Dr. Bernhard Holwegler und Elke Boetsch, 31. Oktober 2024

IFRS 18: Vorgaben für den Pensionsaufwand – und mehr:
Ihren Ausweis, bitte ...
von Thomas Hagemann, 4. Oktober 2024

BRSG 2.0-E (VI):
Hope I get Pension before I get old
von Dr. Katharina Meurs und Sebastian Walthierer, 25. Juli 2024

aba-Forum Steuerrecht (IV):
Von Nürnberg, Düsseldorf und Münster …
von Gregor Hellkamp, 29. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (III):
Zwischen 7 und 10, zwischen …
von Stefanie Beyer und Gregor Hellkamp, 23. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (II):
Steuern, Liebe und Pensionsfonds
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 16. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (I):
Von Dry Income, 35 Millionen, von abgeschlossenen ...
von Sebastian Walthierer, 8. April 2024

17. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Von zweiten Währungen, Spagaten, einer Rückkehr und …
von Sebastian Walthierer und Dr. Thomas Haßlöcher, 22. Januar 2024

Zum Sommeranfang Großkampftag in Erfurt (III):
Cut bei den zehn letzten Jahren?
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 18. Dezember 2023

Neuer Vorstoß des IDW zum HGB-Rechnungszinssatz
Jetzt aber fix!
von Thomas Hageman, 26. September 2023

Framework für das De-Risking:
For those about to pay!
von Olaf John und Gregor Stephan, 12. September 2023

aba-Forum Steuerrecht (V):
Trendwende beim HGB-Zins
von Stefanie Beyer, Joachim H. Kaiser und Sebastian Walthierer, 14. August 2023

aba-Forum Steuerrecht (IV):
Die Liebe und die DBO …
von Sebastian Walthierer und Stefanie Beyer, 2. August 2023

aba-Forum Steuerrecht (II):
Geben und Nehmen …
von Gregor Hellkamp, 31. Juli 2023

aba-Forum Steuerrecht (I):
Eine neue Weltsteuerordnung und …
von Gregor Hellkamp, 24. Juli 2023

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V) – Corona, Hitze, Diabetes:
Sind die aktuellen Sterbetafeln noch die bestmögliche Schätzung?
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 11. Juli 2023

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V):
Live in drei Tagen!
von Dr. André Geilenkothen, 27. Juni 2023

Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen: Was nun?
From nine to five till ninetyfive
von Dr. Judith May, Dr. Katharina Meurs, Robin Leuprecht, 26. Juni 2023

Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen:
Time is on your side
von Olaf John und Dr. André Geilenkothen, 14. April 2023

Zwischen Regulierung, Admin und Asset Management:
Die vielfältigen Herausforderungen in der bAV und der Kapitalanlage erfordern …
Interview mit Martin Haep, 23. März 2023

#womeninpensions-Kommentar – mit Wirkung auf die bAV (II):
Von der Teilzeitfalle …
von Dr. Judith May, 2. März 2023

Pensions in their Markets: Was war da los in London?
Von Doom Loops zu Lessons learned
von Olaf John, 14. Oktober 2022

Pensionsrückstellungen nach HGB:
Frühzeitig und schnellstens“
Interview mit Thomas Hagemann, 13. Oktober 2022

Pensions in their Markets:
Tektonik in der Taktik
Interview mit Olaf John, 3. Juni 2022

IDW und DAV zu rückgedeckten Versorgungszusagen:
Es gibt viel zu tun!
von Stefanie Beyer und Thomas Hagemann, 25. Mai 2022

De-Risking-Strategien zahlen sich aus:
All's Well That Ends Well
von Olaf John, 28. April 2022

Die Inflation und der Pensionsinvestor:
Hedge me if you can
von Olaf John, 8. Februar 2022

Zusätzlicher Prüfungsaufwand für externe Versorgungsträger:
Geldwäsche, Transparenzregister und die bAV
von Dr. Bernhard Holwegler und Joachim H. Kaiser, 24. Januar 2022

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Time is on my Zeit
von Judith May und Thomas Haßlöcher, 14. Dezember 2021

Bilanzneutral, befristet, BOLZ:
Flexible Risikoabsicherung mit Mercer FlexProtect
von Stephan Hebel und René Jung, 3. November 2021

Forum „bAV“ der VVB:
My sweet fifteen
von Michael Ries, Dr. Judith May, Klaus Bednarz und Markus Klinger, 16. August 2021

Erfurt, Teilzeit und die bAV:
Kein Taschenrechner in Eigenregie
von Dr. Judith May, 8. Juli 2021

aba-Forum Steuerrecht 2021:
Alles außer Schaumweinsteuer
von Thomas Hagemann, 26. April 2021

Übersterblichkeit und Covid-19 (II):
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 16. April 2021.

Mal wieder Handlungsbedarf bei Zusagen mit Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung:
Wenn alte Liebe rostet ...
von Nadine Wolters und Elisabeth Lapp, 22. März 2021.

Von Fiduciary Management, Outscourced Chief Investment Officer und Delegated Solutions:
Mit besserer Governance durch unsichere Zeiten
von Olaf John, 16. Dezember 2020

bAV in der Corona-Krise:
Neun Maßnahmen, die die Politik ergreifen muss
von Dr. Judith May, Stefan Oecking und Thomas Hagemann, 26. Juni 2020

Übersterblichkeit und Covid-19:
Man stirbt nur einmal!
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 5. Juni 2020

Prioritäten in der Krise:
So navigieren Sie sicher in turbulenten Zeiten

von Jeffrey Dissmann und Michael Sauler, 27. Mai 2020

Aufsicht:
Konstruktiv durch die Krise

von Dr. Bernhard Holwegler und Thomas Hagemann, 16. April 2020

bAV in den Zeiten des Virus‘:
Kurze Arbeit und lange bAV

von Dr. Judith May, München, 30. März 2020

BaFin-Merkblatt:
Selbst nicht nachhaltig?

von Andreas Kopfmüller, 30. Januar 2020

Flexible Lösungen und digitale Tools sind gefragt
von Klaus Bednarz und Stephan Hebel, Frankfurt, 28. Oktober 2019

Was heißt hier „lediglich“?
von Thomas Hagemann, Düsseldorf; Wiesbaden, 8. Mai 2019

Alles auf Reset beim Wertguthaben?
von Judith May, 23. April 2019

In beiden Fassungen?
von Thomas Hagemann, 31. Oktober 2018

Zulagenförderung ist besser als ihr Ruf! 
von Klaus Bednarz, Hamburg, 12. Dezember 2017

Zumutung und Kostenbelastung
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 5. Oktober 2017

Künftig alle zwei Jahre EIOPA-Stresstest“
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 4. Oktober 2017

Die EIOPA wächst mit ihren Aufgaben
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 10. August 2017

Nicht genug dazu gelernt
von Frank Zagermann, Wiesbaden, 29. Mai 2017

Spannung jenseits des BRSG
von Thomas Hagemann, Mannheim, 9. Mai 2017

bAV statt Resturlaub?
von Rita Reichenbach, Frankfurt am Main, 12. März 2014

Das hat dort nichts zu suchen!
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 25. Februar 2014

Das könnt Ihr doch nicht ernst meinen!
von Stefan Oecking, Dortmund, 17. Juli 2013

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.