Unregelmäßig freitags bringt PENSIONS●INDUSTRIES eine kommentierte Presseschau zu bAV. Heute muss Kassandra angesichts akuter Entwicklungen in der zweiten und dritten Säule die eigene PENSIONS●INDUSTRIES-Berichterstattung kommentieren, in Sachen Obligatorium, dem bAV-Dilemma in der Argumentation zur dritten Säule und dem Schielen der Politik auf die Pensionsvermögen. Aber nicht nur. Denn es gibt auch Grund zu feiern: Endlich der Durchbruch im rheinischen Fußball. We shall never surrender!
PENSIONS●INDUSTRIES (27. Mai): „DAV zur zweiten und dritten Säule: Und bist du nicht bAV-willig…“
Die DAV um ihre Vorsitzende Susanna Adelhardt hat die Tage offen über ein bAV-Obligatorium gesprochen, die aba immerhin schon Grundvoraussetzungen für ein solches formuliert. Das kann von Kassandra nicht unwidersprochen bleiben. Denn eine Pflicht der Arbeitgeber, eine bAV einzurichten, und der Arbeitnehmer, diese wahrzunehmen, wäre ein waghalsiges Unterfangen; aus mehreren Gründen:
Erstens: Es ist in einem demokratischen System nicht zu viel von der Politik verlangt, in der bAV Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Menschen – Arbeitgeber wie -nehmer – so attraktiv finden, dass man sie nicht zu ihrem Glück zwingen muss (und – ein altes Axiom hier – in keiner Säule der Altersvorsorge können AG, AN, Kapital und Staat bei guter Governance so effizient zusammenwirken wie in der bAV).

Zweitens: Die Arbeitgeber würden die Kosten einer verpflichtenden bAV umstandslos in ihre interne Lohnnebenkostenbewertung einbeziehen. Das wäre ein weiterer Sargnagel für den ohnehin schwerst angeschlagenen Industriestandort Deutschland.
Drittens: Man vergesse nicht den erheblichen Aufwand, der für die völlig fachfremden Arbeitgeber – vom Autobauer über die Softwareschmiede bis zum Bäcker und dem Arzt – mit der bAV einhergehen kann, je nach Ausgestaltung und DFW mehr oder weniger. Das betrifft Asset Management, Admin, Kosten, Accounting und v.a Legal und Regulierung – von A wie Anpassungsprüfungspflicht über B wie Bilanzberührung, D wie Dokumentation, I wie IAS 19, V wie Versorgungsausgleich bis Z wie Zinsannahmen. Wir alle hier wissen: Die Liste hier wäre endlos, und so kann es die Komplexität der bAV sein. Ganz akut: ETRL und EbAV-II-RL.
„Der Zwang, Garantien zu geben, die nicht mal professionelle Versicherungskonzerne ohne weiteres zu geben bereit waren.“
Viertens die Haftung: Es sei daran erinnert, dass während der Null- und Negativzinsphase Arbeitgeber gezwungen waren, Garantien zu geben/halten, die nicht mal mehr professionelle Versicherungskonzerne ohne weiteres zu geben bereit waren.
Insofern ist der Hinweis von aba und DRV, dass ein Obligatorium mit einer vollständigen Enthaftung des Arbeitgebers eingehen müsste, alles andere als eine Kleinigkeit, sondern geradezu zentral (macht die Sache insgesamt aber nicht besser).
Fünftens Rechtssicherheit und Verlässlichkeit: In der bAV reden wir von Jahrzehnten. Und der deutsche wie der europäische Gesetzgeber scheinen die Altersvorsorge zuweilen wie ein Experimentierlabor zu betrachten. Alles, was heute gilt, kann morgen schon wieder anders sein. Zwingt man einen Arbeitgeber, eine bAV einzurichten, zwingt man ihn, sich jahrzehntelang (Reminder: und das fachfremd!) mit den Irrungen und Wirrungen der Politik und der Gerichte auseinandersetzen zu müssen. Nur ein Beispiel von ebenfalls endlos vielen: die Causa PUEG.
Diese Unkalkulierbarkeit von Politik und Regulierung betrifft übrigens auch die Arbeitnehmer. Beispiel gefällig? Bitte sehr: Doppelverbeitragung.
„Eines der wichtigsten Fördermittel gibt es ganz umsonst.“
Sechstens: Während eines solchen Gesetzgebungsverfahrens dürfte Druck von Gewerkschaftsseite kommen, dass statt bAV auch freiwillige Zusatzbeiträge in die DRV möglich sein müssen – eine Forderung, welche die andere Seite der Sozialpartner, nämlich die Arbeitgeber, vermutlich gern aufnehmen werden, denn die DRV wäre angesichts des bAV-Zwangs die beste Pay and Forget-Exit-Strategie ever. Und dann gilt natürlich wieder das alte kassandrische Axiom: Pay and Forget heißt Race to the Bottom! Immer. Und überall.
„Die deutschen Unternehmen haben derzeit andere Sorgen.“
Lange Rede, kurzer Sinn: Man kann es drehen und wenden, wie man will – wenn man für die zweite Säule in Deutschland keine andere Perspektive mehr sieht, als sie zum Zwang zu machen, dann ist und bleibt das nichts anderes als eine Kapitulationserklärung. Und: Die deutschen Unternehmen haben derzeit andere Sorgen, als sich zusätzlich noch mit dem Gesamtkomplex bAV zwangsweise auseinandersetzen zu müssen. Ganz andere.
Die Alternative zum Obligatorium wäre übrigens einfach zu finden. Hierzu noch ein uraltes Axiom: Kluge Fördermittel des Staates für die bAV gibt es viele. Eines der wichtigsten gibt es dabei sogar ganz umsonst. Es heißt Good Governance.

Daher Kassandras Appell an die Stakeholder der deutschen bAV: Wenn die Politik vom Obligatorium redet, dann halten Sie dagegen. Halten Sie es mit dem alten Winston Churchill: „We shall never surrender“.
„Garantien in der Zusatzvorsorge gehören glatt verboten.“
Übrigens noch zu dem derzeit allgegenwärtigen Thema eine Bevorteilung der dritten Säule: Die Stakeholder der deutschen bAV sollten nicht in dem ausweglosen Dilemma verharren, einerseits zu kritisieren, dass das Altersvorsorgedepot keine Garantien vorschreibt und damit die bAV benachteilige, andererseits eben diese Garantien exakt für die bAV als eine Art Conditio sine qua non zu identifizieren.
Richtig wäre etwas anderes: sich konsequent dafür einzusetzen, dass es angesichts der zu Salz erstarrten ersten Säule in Deutschland für alle anderen Formen der Altersvorsorge keine Garantien mehr gibt, weder der Höhe noch der Länge noch der Starrheit nach. Freilich, das müsste in Deutschland erstmal von Politik und Parkett gelehrt und von den Menschen gelernt werden – eine stramme Aufgabe, aber alles andere als unlösbar.

Daher hier erneut die alte Forderung der Kröte: Entsprechend gehören Garantien in der Zusatzvorsorge nicht zur Disposition gestellt. Sie gehören glatt verboten. Dass es diese Erkenntnis in der Politik schon gab, ist bekannt. Das Ergebnis hieß seinerzeit Sozialpartnermodell.
PENSIONS●INDUSTRIES (15. Mai): „88. aba-Jahrestagung (I): Während ist während, und Deutschland …“
aba-Chefin Beate Petry hat auf der neulichen aba-JT zu Recht moniert, dass man den Eindruck haben könne, „die bAV wird derzeit von der Politik eher unter dem Aspekt der Kapitalmarktentwicklung betrachtet, statt als ein zentraler Baustein zur Sicherung des Lebensstandards im Alter.“

Wenn die aba also davor mahnt, dass Pensionsvermögen nicht dazu da sind, politische Wünsche zu erfüllen, hat sie recht. Umgekehrt gilt: Wenn die Politik auf die Pensionsvermögen schielt, um sie in industriepolitisch wichtige Projekte zu leiten, dann hat sie damit ebenfalls nicht unrecht.
Insofern gibt es hier ein kleines Dilemma. Aber auch hier gibt es den üblichen, an sich einfachen Ausweg für die Politik, der von der Kröte im vorherigen Kommentar schon bemüht worden ist: schlicht und ergreifend Rahmenbedingungen zu schaffen, die für die Akteure attraktiv genug sind, sich in die politische wünschenswerte Richtung zu entwickeln.
Und geht die politisch-regulatorische Entwicklung denn wenigstens in diese Richtung, z.B. mit den neuen „Sondervermögen“? Leider nein, das genaue Gegenteil ist der Fall!
Nun endlich etwas Positives zum Wochenende:
OFF TOPIC – TO WHOM IT MAY CONCERN




















