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WTW (26.6.26): Zur Alterssicherungskommission – Bewertung aus Sicht der bAV: keine unmittelbaren Änderungsempfehlungen, aber klare Hinweise und Empfehlung für kurzfristigesnoch 2026 vorgeschlagenes Vorgehen – aus Unternehmenssicht wesentlich: klare Aussage zu 70% Nettoersatzquote zu begrüßen; klar, dass auch bAV zentrale Rolle spielen muss +++gRV-Zusatzbeiträge steigern Lohnnebenkosten, wird nur teilkompensiert – im aktuell schwierigen Umfeld für Arbeitgeber und -nehmer eine Herausforderung +++ ATZ-Modelle auf Alter 58 und Abschaffung des Blockmodells: tiefer Eingriff in bestehende Modelle, hier sicher Bestandsschutz- und Übergangsregelungen erforderlich – ZWK können flexible Alternative sein +++ neuer Fokus auf Rendite statt Garantien sollte auch für bAV gelten, konkret: Bei für Kapitalrente vorgesehene Garantiefreiheit zumindest für die Ansparphase kein Grund mehr, nicht auch rBZ über SPM hinaus zu öffnen – besteht in der III. Säule faktisch auch – hier dringender Handlungsbedarf, bAV-Garantieanforderungen mit beiden anderen Säulen zu harmonisieren +++ im Sozialpartnerdialog sicherstellen, dass gerade KMU-Interessen Berücksichtigung finden – Bürokratieabbau, Rechtssicherheit, Portabilität sollten vom Gesetzgeber unabhängig vom Sozialpartnerdialog aufgegriffen werden +++ bei Staatsfonds für I. Säule und Frühstartrente in III. Säule auf konsistenten Gesamtansatz achten und Doppelstrukturen vermeiden – Staatsfonds darf nicht Produktwettbewerb mit pAV wieder einschränken…