Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V):

Live in drei Tagen!

BMAS-StS Rolf Schmachtenberg hat es auf der aba-Jahrestagung angekündigt: Ab 30. Juni 2023 steht die Digitale Rentenübersicht der geneigten Öffentlichkeit zum Live-Test zur Verfügung – allzeit bereit für alle Bürgerinnen und Bürger. Anfangs wohl nur mit überschaubar wenigen Vorsorgeeinrichtungen wie der DRV Bund, aber die Zahl der angebundenen Einrichtungen dürfte zügig zunehmen. Das Parkett sollte also ebenfalls bereit sein, selbst ein wenig zu testen. André Geilenkothen erläutert, was man erwarten darf und wie es weitergeht.

Die Digitale Rentenübersicht war schon häufig Gegenstand der Berichterstattung auf LEITERbAV und dürfte dem Parkett daher wohlbekannt sein. Immerhin müssen sich viele Vorsorgeeinrichtungen absehbar anbinden, und auch große Arbeitgeber mit Direktzusagen sowie U-Kassen tun gut daran, eine freiwillige Anbindung zu erwägen.

Warum überhaupt?

André Geilenkothen, Mercer.

Aber noch mal kurz erinnert – warum ist die Digitale Rentenübersicht so wichtig und sinnvoll? Sie ist ein ambitioniertes Projekt mit dem Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern einen kompakten, prägnanten und damit leicht verständlichen Überblick über ihr voraussichtliches Alterseinkommen zu geben – zusammengefasst über alle Formen des Alterseinkommens und im bekannten Dreiklang von gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Die Digitale Rentenübersicht hilft also beim Sammeln aller Informationen, beim Filtern der relevanten Daten und bei der Aggregation dieser Werte in Form eines Gesamtüberblicks.

Auf diese Weise werden die Menschen dabei unterstützt, rechtzeitig eigenverantwortliche Schritte zur Sicherung eines angemessenen Alterseinkommens vornehmen zu können.

Stelle am Start

Im Februar 2021 hat die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“, kurz ZfDR, offiziell ihre Arbeit aufgenommen und bereitet seitdem mit einem starken hauptamtlichen Projektteam und externen Beratern sowie nicht zuletzt der großen Unterstützung durch eine Vielzahl ehrenamtlich tätiger Altersversorgungsexperten die sogenannte „erste Betriebsphase“ der neuen Plattform vor.

E pluribus unum

Seit dem Jahreswechsel wurden bereits einige wenige Vorsorgeeinrichtungen, also Träger von Altersvorsorge und Altersvorsorgeprodukten, an die ZfDR angebunden. Damit können mit dem Start der öffentlichen Testphase Informationen zu den angebundenen Einrichtungen und Altersvorsorgeprodukten durch interessierte Bürgerinnen und Bürger eingesehen werden – soweit sie bei diesen Vorsorgeeinrichtungen bereits Ansprüche erworben haben.

Nach und nach werden auf zunächst freiwilliger Basis weitere Vorsorgeeinrichtungen folgen, und sukzessive kann man dann immer mehr Facetten der eigenen Altersversorgung auf der Plattform einsehen – aus einzelnen Puzzleteilen wird schließlich ein Gesamtbild.

Was wird man auf der Plattform sehen können?

Unter www.rentenübersicht.de wird man zunächst eine öffentliche Seite vorfinden, die viele hilfreiche Informationen und einen Überblick über die Formen der Altersvorsorge in Deutschland gibt und auch damit verbundene komplizierte Begriffe verständlich erläutertQuelle: Mercer. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Mit Hilfe des elektronischen Personalausweises und der AusweisApp2 kann man sich vom öffentlichen Bereich in einen geschützten Bereich bewegen, in dem man unter Verwendung der eigenen Steuer-Identifikationsnummer dann die Abfrage der angebundenen Altersvorsorgeeinrichtungen starten kann. Sobald der Datenrücklauf da ist (das kann theoretisch sogar bis zu max. 5 Tage dauern, wird in der Praxis aber deutlich schneller und vermutlich nahe an Echtzeit geschehen), erhält man die persönlichen Informationen in verschiedenen Übersichtsebenen.

Auf der sog. Landing Page stehen alle Altersvorsorgeprodukte nebeneinander, gruppiert nach Art der Auszahlung und dargestellt mit den voraussichtlichen hochgerechneten Leistungen.

In der Produktübersicht geht es etwas weiter ins Detail, auch hier findet man die einzelnen Bestandteile der Versorgung untereinander aufgelistet, aber jeweils mit deutlich mehr Informationen, z.B. zum bereits erworbenen oder garantierten Stand der Vorsorge.

In der Detailansicht sieht man dann weitere Informationen zu jedem einzelnen Altersvorsorgeprodukt und kann sich auch die jeweilige letzte vorhandene Standmitteilung der Vorsorgeeinrichtung herunterladen.

Diese ganzen personenbezogenen Daten werden auf der Plattform der Digitalen Rentenübersicht dabei nur während des Anfrageprozesses und während der Darstellung im geschützten Bereich gesammelt und vorgehalten – anschließend werden sie wieder gelöscht. Alternativ kann man auch für die Speicherung der Daten in dem eigenen Nutzerkonto auf der Plattform optieren.

Künftig können und soll man diese Daten dann auch außerhalb der Plattform verwenden können – zum Beispiel, wenn eine fundierte Beratung seitens Dritter gewünscht ist. Zu erwarten ist, dass sich hierfür in den nächsten Monaten und Jahren ein entsprechendes Ökosystem von hilfreichen Finanz- und Beratungs-Apps entwickelt.

Vorsorgeeinrichtungen sollten sich vorbereiten

Alle Vorsorgeeinrichtungen, aber auch alle Arbeitgeber, die sich bislang noch nicht tiefergehend mit der Digitalen Rentenübersicht beschäftigt haben, sollten dies in den kommenden Wochen und Monaten unbedingt nachholen.

An die „erste Betriebsphase“, die gemäß Gesetz bis Ende 2023 angelegt ist, wird sich der sog. „Regelbetrieb“ anschließen. Dann werden viele Vorsorgeeinrichtungen (unter anderem Lebensversicherer, Anbieter von Riester-Produkten sowie Pensionskassen und Pensionsfonds – jeweils soweit sie auch Versorgungsanwärter und nicht nur Versorgungsempfänger betreuen) aufgrund gesetzlicher Regelungen über kurz oder lang ohnehin an die Digitale Rentenübersicht angeschlossen werden müssen.

 

 

Vorsorgeeinrichtungen sollten mit ihrer aktuellen Freiheit zur Anbindung verantwortungsvoll umgehen und sich angemessen vorbereiten.“

 

 

Eine verpflichtende Anbindung, die zumindest anfangs seitens der Politik wohl nicht gewünscht ist, sollte dabei wünschenswerterweise immer auch unter angemessener Berücksichtigung von Größen- und anderen Wesentlichkeitskriterien erfolgen.

Vorsorgeeinrichtungen sollten daher mit ihrer aktuellen Freiheit zur Anbindung verantwortungsvoll umgehen und sich angemessen vorbereiten. Nähere Informationen zur Anbindung können Vorsorgeeinrichtungen auf der Website der ZfDR einsehen. Und auch die aba sowie der GDV stehen ihren Mitgliedern hierbei unterstützend zur Seite.

Ausblick – wie geht es weiter?

Mit dem Start der öffentlichen Testphase am 30. Juni wird ein weiterer großer Meilenstein erreicht – die Digitale Rentenübersicht wird dann nicht mehr nur ein Thema für Vorsorgeexperten sein, sondern greifbarer für ganz viele Menschen. Dies wird begleitet durch eine Vielzahl von Möglichkeiten, Feedback zur Plattform zu geben. Hieraus lassen sich dann Ausbau- und Verbesserungspotenziale ableiten.

Bereits die bisherige Evaluation, die sich bislang auf Vorsorgeexperten sowie kleinere und größere Panels von Testnutzern in einer geschützten Testumgebung konzentriert hat, hat schon interessante Erkenntnisse zu Tage gefördert.

So werden sich ZfDR und Fachbeiräte sicherlich noch einmal mit einigen Begrifflichkeiten auseinandersetzen müssen, um diese leichter und intuitiver verständlich zu machen. Hiermit beschäftigt sich die Evaluationsgruppe bereits und schaut dabei auch noch einmal auf die Erfahrungen in anderen Ländern.

DAV/DGVFM-Jahrestagung Ende April 2023 in Dresden.

Ebenso erkennt man, dass den meisten Deutschen weiterhin ein großes Sicherheitsbedürfnis innewohnt – die garantierten und bereits erworbenen Ansprüche scheinen stärker gewichtet zu werden als die vernünftigerweise zum Ruhestandsbeginn erwartbaren Ansprüche. Auch dies wird eine Herausforderung an die Kommunikation auf der Plattform.

Man erkennt aber auch sehr deutlich: Die Möglichkeiten der Digitalen Rentenübersicht werden wertgeschätzt und bislang vermisst … gut also, dass die Plattform bald allzeit bereit ist und hoffentlich kontinuierlich weiter ausgebaut wird.

Der Autor ist Partner bei Mercer in Deutschland.

Der Beitrag beruht auf einem Vortrag des Autors, gehalten auf der DAV-Jahrestagung am 27. April 2023 in Dresden.

Von ihm und anderen Autorinnen und Autoren von Mercer sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV erschienen:

aba-Forum Steuerrecht (III):
Zwischen 7 und 10, zwischen …
von Stefanie Beyer und Gregor Hellkamp, 23. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (II):
Steuern, Liebe und Pensionsfonds
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 16. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (I):
Von Dry Income, 35 Millionen, von abgeschlossenen ...
von Sebastian Walthierer, 8. April 2024

17. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Von zweiten Währungen, Spagaten, einer Rückkehr und …
von Sebastian Walthierer und Dr. Thomas Haßlöcher, 22. Januar 2024

Zum Sommeranfang Großkampftag in Erfurt (III):
Cut bei den zehn letzten Jahren?
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 18. Dezember 2023

Neuer Vorstoß des IDW zum HGB-Rechnungszinssatz
Jetzt aber fix!
von Thomas Hageman, 26. September 2023

Framework für das De-Risking:
For those about to pay!
von Olaf John und Gregor Stephan, 12. September 2023

aba-Forum Steuerrecht (V):
Trendwende beim HGB-Zins
von Stefanie Beyer, Joachim H. Kaiser und Sebastian Walthierer, 14. August 2023

aba-Forum Steuerrecht (IV):
Die Liebe und die DBO …
von Sebastian Walthierer und Stefanie Beyer, 2. August 2023

aba-Forum Steuerrecht (II):
Geben und Nehmen …
von Gregor Hellkamp, 31. Juli 2023

aba-Forum Steuerrecht (I):
Eine neue Weltsteuerordnung und …
von Gregor Hellkamp, 24. Juli 2023

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V) – Corona, Hitze, Diabetes:
Sind die aktuellen Sterbetafeln noch die bestmögliche Schätzung?
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 11. Juli 2023

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V):
Live in drei Tagen!
von Dr. André Geilenkothen, 27. Juni 2023

Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen: Was nun?
From nine to five till ninetyfive
von Dr. Judith May, Dr. Katharina Meurs, Robin Leuprecht, 26. Juni 2023

Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen:
Time is on your side
von Olaf John und Dr. André Geilenkothen, 14. April 2023

Zwischen Regulierung, Admin und Asset Management:
Die vielfältigen Herausforderungen in der bAV und der Kapitalanlage erfordern …
Interview mit Martin Haep, 23. März 2023

#womeninpensions-Kommentar – mit Wirkung auf die bAV (II):
Von der Teilzeitfalle …
von Dr. Judith May, 2. März 2023

Pensions in their Markets: Was war da los in London?
Von Doom Loops zu Lessons learned
von Olaf John, 14. Oktober 2022

Pensionsrückstellungen nach HGB:
Frühzeitig und schnellstens“
Interview mit Thomas Hagemann, 13. Oktober 2022

Pensions in their Markets:
Tektonik in der Taktik
Interview mit Olaf John, 3. Juni 2022

IDW und DAV zu rückgedeckten Versorgungszusagen:
Es gibt viel zu tun!
von Stefanie Beyer und Thomas Hagemann, 25. Mai 2022

De-Risking-Strategien zahlen sich aus:
All's Well That Ends Well
von Olaf John, 28. April 2022

Die Inflation und der Pensionsinvestor:
Hedge me if you can
von Olaf John, 8. Februar 2022

Zusätzlicher Prüfungsaufwand für externe Versorgungsträger:
Geldwäsche, Transparenzregister und die bAV
von Dr. Bernhard Holwegler und Joachim H. Kaiser, 24. Januar 2022

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Time is on my Zeit
von Judith May und Thomas Haßlöcher, 14. Dezember 2021

Bilanzneutral, befristet, BOLZ:
Flexible Risikoabsicherung mit Mercer FlexProtect
von Stephan Hebel und René Jung, 3. November 2021

Forum „bAV“ der VVB:
My sweet fifteen
von Michael Ries, Dr. Judith May, Klaus Bednarz und Markus Klinger, 16. August 2021

Erfurt, Teilzeit und die bAV:
Kein Taschenrechner in Eigenregie
von Dr. Judith May, 8. Juli 2021

aba-Forum Steuerrecht 2021:
Alles außer Schaumweinsteuer
von Thomas Hagemann, 26. April 2021

Übersterblichkeit und Covid-19 (II):
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 16. April 2021.

Mal wieder Handlungsbedarf bei Zusagen mit Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung:
Wenn alte Liebe rostet ...
von Nadine Wolters und Elisabeth Lapp, 22. März 2021.

Von Fiduciary Management, Outscourced Chief Investment Officer und Delegated Solutions:
Mit besserer Governance durch unsichere Zeiten
von Olaf John, 16. Dezember 2020

bAV in der Corona-Krise:
Neun Maßnahmen, die die Politik ergreifen muss
von Dr. Judith May, Stefan Oecking und Thomas Hagemann, 26. Juni 2020

Übersterblichkeit und Covid-19:
Man stirbt nur einmal!
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 5. Juni 2020

Prioritäten in der Krise:
So navigieren Sie sicher in turbulenten Zeiten

von Jeffrey Dissmann und Michael Sauler, 27. Mai 2020

Aufsicht:
Konstruktiv durch die Krise

von Dr. Bernhard Holwegler und Thomas Hagemann, 16. April 2020

bAV in den Zeiten des Virus‘:
Kurze Arbeit und lange bAV

von Dr. Judith May, München, 30. März 2020

BaFin-Merkblatt:
Selbst nicht nachhaltig?

von Andreas Kopfmüller, 30. Januar 2020

Flexible Lösungen und digitale Tools sind gefragt
von Klaus Bednarz und Stephan Hebel, Frankfurt, 28. Oktober 2019

Was heißt hier „lediglich“?
von Thomas Hagemann, Düsseldorf; Wiesbaden, 8. Mai 2019

Alles auf Reset beim Wertguthaben?
von Judith May, 23. April 2019

In beiden Fassungen?
von Thomas Hagemann, 31. Oktober 2018

Zulagenförderung ist besser als ihr Ruf! 
von Klaus Bednarz, Hamburg, 12. Dezember 2017

Zumutung und Kostenbelastung
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 5. Oktober 2017

Künftig alle zwei Jahre EIOPA-Stresstest“
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 4. Oktober 2017

Die EIOPA wächst mit ihren Aufgaben
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 10. August 2017

Nicht genug dazu gelernt
von Frank Zagermann, Wiesbaden, 29. Mai 2017

Spannung jenseits des BRSG
von Thomas Hagemann, Mannheim, 9. Mai 2017

bAV statt Resturlaub?
von Rita Reichenbach, Frankfurt am Main, 12. März 2014

Das hat dort nichts zu suchen!
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 25. Februar 2014

Das könnt Ihr doch nicht ernst meinen!
von Stefan Oecking, Dortmund, 17. Juli 2013

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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