Ende September hat die erste aba-Aufsichtsrechtstagung stattgefunden. Das Programm war quantitativ wie qualitativ so dicht, dass die LbAV-Berichterstattung gestreckt werden muss. Heute: Kapitalanlagerundschreiben und die kommenden EZB-Berichtspflichten für EbAV. Für LEITERbAV berichtet Bettina Nürk. Teil II eines zweiteiligen Beitrages.
22. September 2017, Mannheim: die erste Fachtagung „Aufsichtsrecht für EbAV“ – moderiert von Joachim Schwind, Chef der Hoechster Pensionskasse. Nachdem die ersten Vorträge sich vor allem mit den Ambitionen der EIOPA beschäftigt hatten, standen im weiteren Verlauf nationale Regulierungsfragen sowie die EZB-Berichtspflichten auf dem Programm. Im Einzelnen:
Christian Wolf – Kapitalanlagerundschreiben überfällig

Im Anschluss an Nellshens Vortrag gab Christian Wolf, Leiter Kapitalanlagencontrolling beim BVV, einen Überblick zum erwarteten Kapitalanlage-Rundschreiben sowie zum neuen Rundschreiben „Derivative Finanzprodukte und strukturierte Produkte“.
Wolf kritisierte die erhebliche Verzögerung, mit der die Überarbeitung des Kapitalanlagerundschreibens erfolge. Eigentlich sei ein neues Rundschreiben schon mit der Ablösung des Investmentgesetzes (InvG) durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) im Juli 2013 notwendig gewesen.
Spätestens seit der Verabschiedung der Anlageverordnung im März 2015 sei es allerdings überfällig. Eine wesentliche Folge des Rundschreibens wird laut Wolf sein, dass unternehmenseigene Neue-Produkte-Prozesse eine wichtigere Rolle einnehmen, da Solvency-I-Unternehmen künftig verstärkt selbst für die Einhaltung der Anlagegrundsätze und der Prüfung der Qualifikation der Anlagen verantwortlich sein werden.
Der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit gilt laut Wolf insbesondere auch für den Einsatz strukturierter Produkte, die zusammen mit derivativen Investments im Rundschreiben 08/2017 geregelt werden, das am 30. August 2017 verabschiedet wurde. Dies bedeute, dass die personellen und fachlichen Ressourcen vorhanden sein müssten, um die Eignung einer Kapitalanlage für das Sicherungsvermögen zu beurteilen.
Interessant war in diesem Zusammenhang der Hinweis Wolfs auf einen Türöffner im Rundschreiben, wonach Derivate, die nicht im Katalog der explizit als zulässig aufgeführten derivativen Geschäfte enthalten sind, gegebenenfalls dennoch im Rahmen eines entsprechend qualifizierten Neue-Produkte-Prozesses erworben werden können.
Daniel Kunkel – Arbeitgeber befreit!
Der letzte Teil der Fachtag ung widmete sich den neuen Berichtspflichten auf europäischer Ebene, die neben der nationalen Berichterstattung auf die EbAV zukommen.
Daniel Kunkel, stellvertretender Leiter des Arbeitsgebiets Statistiken über Versicherungen und Pensionseinrichtungen bei der Deutschen Bundesbank, stellte den Entwurf der „EZB-Verordnung zur statistischen Meldepflicht der Pensionseinrichtungen“ vor.
Als Organ der Europäischen Union hat die EZB die Befugnis, Verordnungen mit unmittelbarer Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten zu erlassen. Kunkel begründete die für Dezember 2017 geplante Verordnung zur Statistik über Pensionseinrichtungen u.a. damit, dass die bislang verfügbaren Daten nur in unzureichender Granularität, Frist und Abdeckung zur Verfügung stünden und häufig ergänzende Schätzungen seitens der nationalen Zentralbanken erforderlich seien.
Das für den Erlass einer Verordnung vorgeschriebene Merits & Costs Procedure sieht eine Anhörung der Berichtspflichtigen vor. Kunkel appellierte während seiner Ausführungen wiederholt an die Teilnehmer, sich in die noch bis zum 29. September 2017 laufende öffentliche Konsultation einzubringen (zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung also beendet, Anm.d.Red.) und lud sie ein, mit den Behörden bei der Abstimmung der Reporting-Anforderungen zusammenzuarbeiten.
In Deutschland sollen laut Verordnungsentwurf zunächst „alle in Deutschland gebietsansässigen Pensionseinrichtungen“ berichtspflichtig sein. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, auch die „Pension Fund Managers“, im deutschen Fall also die Arbeitgeber bzw. Trägerunternehmen, zur Meldepflicht heranzuziehen. Von der Berichtspflicht der Arbeitgeber als Pension Fund Manager kann abgesehen werden, wenn bereits eine zum Arbeitgeber gehörende Versorgungseinrichtung eine Meldung abgibt. Von dieser Möglichkeit werde die Bundesbank laut Kunkel Gebrauch machen; Arbeitgeber seien also zu dieser neuen Statistik in Deutschland nicht meldepflichtig. Sollte sich erweisen, dass CTAs als Pensionseinrichtungen zu verstehen und damit meldepflichtig sind, werden einzig sie selbst und nicht deren Träger- oder Mutterunternehmen zur Berichtspflicht herangezogen, so Kunkel weiter.
Die erste Jahresmeldung ist zum Stichtag 31. Dezember 2018 vorgesehen, die erste Quartalsmeldung zum 31. März 2019 – ein Zeitplan, den Kunkel nicht nur für die betroffenen EbAV, sondern auch für die Bundesbank als „sehr herausfordernd“ bezeichnete. Die Bundesbank setze sich dafür ein, den zeitlichen Gleichlauf der Anforderungen von EZB und EIOPA weiter einzuhalten. Sollte von den Betroffenen eine Verschiebung der ersten Berichterstattung gewünscht werden, so müsse dies von ihnen im Rahmen der Konsultationsverfahren an EZB und EIOPA adressiert werden.
Kunkel sagte den teilnehmenden EbAV darüber hinaus Unterstützung bei deren Forderung zu, eine Vereinheitlichung der Reporting-Anforderungen von BaFin, EIOPA und EZB zu erreichen. Die Aussicht, künftig gegebenenfalls mit drei parallelen Meldewesen konfrontiert zu sein, wurde während des Vortrags und in der anschließenden Diskussion von Vertretern der anwesenden EbAV heftig kritisiert. Paul Wessling, Vorstand des Gerther VVaG, schlug in diesem Zusammenhang vor: „Warum sammelt und koordiniert die Bundesbank nicht die Daten aus der KWG-Meldung nach Paragraf 14 KWG betreffend Kredite ab einer Million Euro sowie die Daten aus der Meldung nach Außenwirtschaftsverordnung über Kapital und Ertragsbewegungen nach und aus dem Ausland? Was ist mit den Meldungen nach Z4, Z5, Z5A und Z 10?“ Kunkel bot an, auch hier zu prüfen, ob sich Erleichterungen erzielen ließen, um die Belastung so weit wie möglich zu reduzieren.
Andreas Hilka – die Fragen nach Sinn und Zweck

Im letzten Vortrag des Tages „Künftige Reporting-Anforderungen von EZB und EIOPA aus Sicht der EbAV“ wies Andreas Hilka, Vorstand für Asset Management bei der Hoechster Pensionskasse, zunächst auf die sehr konstruktive Zusammenarbeit zwischen aba bzw. Pensions Europe und Bundesbank in den vergangenen Monaten hin. Positiv sei auch, dass die Grundlage der Meldungen für die Passivseite nun die HGB-Bilanz sei und nicht, wie ursprünglich angedacht, eine marktwertbasierte Bilanz. Allerdings: „Es bleibt eine Zumutung, und es bleibt eine Kostenbelastung“. Und es gehe zu schnell. Hilka fand klare Worte zum Verordnungsentwurf und den geplanten Berichtsanforderungen der europäischen Aufsichtsbehörden insgesamt:
Der Kreis der meldepflichtigen Pensionseinrichtungen sei nicht abschließend bestimmt, und es sei bislang noch völlig unklar, ob neben Pensionskassen und Pensionsfonds auch CTAs, Unterstützungskassen oder berufsständische Versorgungswerke unter die EZB-Berichterstattungspflicht fallen.
Der Entwurf läge nur in englischer Sprache zur Konsultation vor. Die damit verbundenen Schwierigkeiten zeigten sich nicht zuletzt an der unklaren Abgrenzung des Begriffs „pension fund managers“.
Die Meldefristen für die Quartals- und Jahresmeldungen seien zwar verlängert worden (jedoch drohe im Zuge der Überprüfung bis zum Jahr 2022 eine erneute Verkürzung), und auf die ursprünglich geplante vierteljährliche Meldung für die Passivseite sei verzichtet worden. Jedoch entspreche die für die Passivseite vorgesehene Veränderungsanalyse einer Attributionsanalyse für ein Fondsinvestment. Dies ist aus Sicht Hilkas nicht zu leisten.
Es drohten drei unterschiedliche Berichtserstattungsregimes, die mit neuen Softwareanforderungen und zusätzlichen Kostensteigerungen verbunden seien. Die von EIOPA geplanten Meldeanforderungen, die deutlich umfassender und detaillierter als die der BaFin sein sollen, bedeuteten dabei faktisch die Einführung der Säule III des Solvency II-Regimes.
Hilkas abschließende Feststellung: Es stellen sich die Fragen nach dem Sinn der auf europäischer Ebene geplanten Berichtsanforderungen und wer die Daten für welchen Zweck verarbeite. Für die EbAV-Branche resultiere jedenfalls kein erkennbarer Zusatznutzen.
Joachim Schwind – Beachtung des Subsidiaritätsprinzips?

Moderator Schwind ergänzte in seinem Abschlusswort auf der Tagung, dass EIOPA sich zunehmend nicht nur mit Fragen der Regulierung der EbAV beschäftige, sondern verstärkt eigeninitiativ auch Fragen der Produktregulierung aufgreife. Hierfür stünde das von der Kommission auf Vorschlag von EIOPA vorgelegte Konzept eines PEPP sowie aktuell der Vorschlag von EIOPA zur Schaffung eines Occupational Pensions DC-Framework. Hinsichtlich der Produktgestaltung werfe dies die Frage nach der Beachtung des Subsidiaritätsprinzips auf.
Schwind sieht auch den möglichen Einbezug von CTAs in die künftigen EZB-Berichtspflichten kritisch, denn dies könnte der Einstieg in die Regulierung auch der Direktzusage sein. Folge und Gefahr sei, so Schwind, dass der Arbeitgeber bei dem bedeutendsten Durchführungsweg der bAV in Deutschland im Hinblick auf die sich dann abzeichnenden steigenden regulatorischen Anforderungen das Interesse an diesem Durchführungsweg verlieren werde. Dies würde dem Standort Deutschland insgesamt schaden.
Fazit der Autorin: Eine anspruchsvolle Veranstaltung mit vielen wichtigen Themen und Hinweisen der Referenten – auch wenn manche der dort diskutierten Entwicklungen bei dem einen oder anderen Teilnehmer die Sorge um die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland weiter verstärkt haben dürfte.
Ende des zweiten und letzten Teils der unmittelbaren Berichterstattung von der Tagung. Der erste Teil, schwerpunktmäßig zu Europa und EIOPA, findet sich hier.
Die Autorin ist Principal und Head of Pensionsfonds Consulting bei der Mercer Deutschland GmbH.
Von ihr bzw. anderen Mercer-Autoren sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:
Vergangenen August in Erfurt (II):
All that Schweigen is Gold
von Gregor Hellkamp, 12. April 2025
Entgelttransparenz-RL vor der nationalen Umsetzung (II):
Viel Genaues weiss man schon
von Dr. Judith May, Thomas Hagemann, Edward Grabner und Martin Stechele, 16. Januar 2025
Entgelttransparenz-RL vor der nationalen Umsetzung (I):
You've got to show me Money
von Edward Grabner, Martin Stechele, Dr. Judith May und Thomas Hagemann, 14. Januar 2025.
Der NKR und die Schriftformerfordernisse – BRSG (XVII):
Sign your bAV
von Thomas Hagemann und Dr. Judith May, 11. November 2024
GroMiKV und die EbAV:
Seid gemeldet, Millionen
von Dr. Bernhard Holwegler und Elke Boetsch, 31. Oktober 2024
IFRS 18: Vorgaben für den Pensionsaufwand – und mehr:
Ihren Ausweis, bitte ...
von Thomas Hagemann, 4. Oktober 2024
BRSG 2.0-E (VI):
Hope I get Pension before I get old
von Dr. Katharina Meurs und Sebastian Walthierer, 25. Juli 2024
aba-Forum Steuerrecht (IV):
Von Nürnberg, Düsseldorf und Münster …
von Gregor Hellkamp, 29. April 2024
aba-Forum Steuerrecht (III):
Zwischen 7 und 10, zwischen …
von Stefanie Beyer und Gregor Hellkamp, 23. April 2024
aba-Forum Steuerrecht (II):
Steuern, Liebe und Pensionsfonds
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 16. April 2024
aba-Forum Steuerrecht (I):
Von Dry Income, 35 Millionen, von abgeschlossenen ...
von Sebastian Walthierer, 8. April 2024
17. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Von zweiten Währungen, Spagaten, einer Rückkehr und …
von Sebastian Walthierer und Dr. Thomas Haßlöcher, 22. Januar 2024
Zum Sommeranfang Großkampftag in Erfurt (III):
Cut bei den zehn letzten Jahren?
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 18. Dezember 2023
Neuer Vorstoß des IDW zum HGB-Rechnungszinssatz
Jetzt aber fix!
von Thomas Hageman, 26. September 2023
Framework für das De-Risking:
For those about to pay!
von Olaf John und Gregor Stephan, 12. September 2023
aba-Forum Steuerrecht (V):
Trendwende beim HGB-Zins
von Stefanie Beyer, Joachim H. Kaiser und Sebastian Walthierer, 14. August 2023
aba-Forum Steuerrecht (IV):
Die Liebe und die DBO …
von Sebastian Walthierer und Stefanie Beyer, 2. August 2023
aba-Forum Steuerrecht (II):
Geben und Nehmen …
von Gregor Hellkamp, 31. Juli 2023
aba-Forum Steuerrecht (I):
Eine neue Weltsteuerordnung und …
von Gregor Hellkamp, 24. Juli 2023
DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V) – Corona, Hitze, Diabetes:
Sind die aktuellen Sterbetafeln noch die bestmögliche Schätzung?
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 11. Juli 2023
DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V):
Live in drei Tagen!
von Dr. André Geilenkothen, 27. Juni 2023
Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen: Was nun?
From nine to five till ninetyfive
von Dr. Judith May, Dr. Katharina Meurs, Robin Leuprecht, 26. Juni 2023
Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen:
Time is on your side
von Olaf John und Dr. André Geilenkothen, 14. April 2023
Zwischen Regulierung, Admin und Asset Management:
„Die vielfältigen Herausforderungen in der bAV und der Kapitalanlage erfordern …
Interview mit Martin Haep, 23. März 2023
#womeninpensions-Kommentar – mit Wirkung auf die bAV (II):
Von der Teilzeitfalle …
von Dr. Judith May, 2. März 2023
Pensions in their Markets: Was war da los in London?
Von Doom Loops zu Lessons learned
von Olaf John, 14. Oktober 2022
Pensionsrückstellungen nach HGB:
„Frühzeitig und schnellstens“
Interview mit Thomas Hagemann, 13. Oktober 2022
Pensions in their Markets:
Tektonik in der Taktik
Interview mit Olaf John, 3. Juni 2022
IDW und DAV zu rückgedeckten Versorgungszusagen:
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von Stefanie Beyer und Thomas Hagemann, 25. Mai 2022
De-Risking-Strategien zahlen sich aus:
All's Well That Ends Well
von Olaf John, 28. April 2022
Die Inflation und der Pensionsinvestor:
Hedge me if you can
von Olaf John, 8. Februar 2022
Zusätzlicher Prüfungsaufwand für externe Versorgungsträger:
Geldwäsche, Transparenzregister und die bAV
von Dr. Bernhard Holwegler und Joachim H. Kaiser, 24. Januar 2022
Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Time is on my Zeit
von Judith May und Thomas Haßlöcher, 14. Dezember 2021
Bilanzneutral, befristet, BOLZ:
Flexible Risikoabsicherung mit Mercer FlexProtect
von Stephan Hebel und René Jung, 3. November 2021
Forum „bAV“ der VVB:
My sweet fifteen
von Michael Ries, Dr. Judith May, Klaus Bednarz und Markus Klinger, 16. August 2021
Erfurt, Teilzeit und die bAV:
Kein Taschenrechner in Eigenregie
von Dr. Judith May, 8. Juli 2021
aba-Forum Steuerrecht 2021:
Alles außer Schaumweinsteuer
von Thomas Hagemann, 26. April 2021
Übersterblichkeit und Covid-19 (II):
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 16. April 2021.
Mal wieder Handlungsbedarf bei Zusagen mit Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung:
Wenn alte Liebe rostet ...
von Nadine Wolters und Elisabeth Lapp, 22. März 2021.
Von Fiduciary Management, Outscourced Chief Investment Officer und Delegated Solutions:
Mit besserer Governance durch unsichere Zeiten
von Olaf John, 16. Dezember 2020
bAV in der Corona-Krise:
Neun Maßnahmen, die die Politik ergreifen muss
von Dr. Judith May, Stefan Oecking und Thomas Hagemann, 26. Juni 2020
Übersterblichkeit und Covid-19:
Man stirbt nur einmal!
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 5. Juni 2020
Prioritäten in der Krise:
So navigieren Sie sicher in turbulenten Zeiten
von Jeffrey Dissmann und Michael Sauler, 27. Mai 2020
Aufsicht:
Konstruktiv durch die Krise
von Dr. Bernhard Holwegler und Thomas Hagemann, 16. April 2020
bAV in den Zeiten des Virus‘:
Kurze Arbeit und lange bAV
von Dr. Judith May, München, 30. März 2020
BaFin-Merkblatt:
Selbst nicht nachhaltig?
von Andreas Kopfmüller, 30. Januar 2020
Flexible Lösungen und digitale Tools sind gefragt
von Klaus Bednarz und Stephan Hebel, Frankfurt, 28. Oktober 2019
Was heißt hier „lediglich“?
von Thomas Hagemann, Düsseldorf; Wiesbaden, 8. Mai 2019
Alles auf Reset beim Wertguthaben?
von Judith May, 23. April 2019
In beiden Fassungen?
von Thomas Hagemann, 31. Oktober 2018
Zulagenförderung ist besser als ihr Ruf!
von Klaus Bednarz, Hamburg, 12. Dezember 2017
Zumutung und Kostenbelastung
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 5. Oktober 2017
„Künftig alle zwei Jahre EIOPA-Stresstest“
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 4. Oktober 2017
Die EIOPA wächst mit ihren Aufgaben
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 10. August 2017
Nicht genug dazu gelernt
von Frank Zagermann, Wiesbaden, 29. Mai 2017
Spannung jenseits des BRSG
von Thomas Hagemann, Mannheim, 9. Mai 2017
bAV statt Resturlaub?
von Rita Reichenbach, Frankfurt am Main, 12. März 2014
Das hat dort nichts zu suchen!
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 25. Februar 2014
Das könnt Ihr doch nicht ernst meinen!
von Stefan Oecking, Dortmund, 17. Juli 2013