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bAV-Prax Advertorial – Riester in der bAV:

Flexible Lösungen und digitale Tools sind gefragt

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ist Riester-bAV zu einer wichtigen Ergänzung in der deutschen bAV-Landschaft geworden, die Arbeitgeber nicht übersehen sollten. Obwohl die Handhabung komplex anmutet, muss sie es nicht sein. Klaus Bednarz und Stephan Hebel analysieren die Lage.

 

 

 

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ab 2002

 

Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV) aus der Entgeltumwandlung. Wird dieser Anspruch versicherungsförmig umgesetzt, so kann der Arbeitnehmer statt der klassischen Bruttoentgeltumwandlung die Riesterförderung verlangen.

 

Auch wenn die Bruttoentgeltumwandlung „State of the Art“ ist: Fehlendes Verständnis, unzureichende Kommunikation und mangelnde Attraktivität auch aufgrund fehlender Bezuschussung durch den Arbeitgeber führen selbst bei dieser Förderform nicht zu den gewünschten Teilnahmequoten. Riester-bAV war bis zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) aufgrund der herrschenden Doppelverbeitragung bedeutungslos.

 

Silberstreif am Horizont: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

 

Mit der ab 2019 geltenden Zuschusspflicht der Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber bei versicherungsförmiger Durchführung setzt der Gesetzgeber neue Impulse für die Förderung der Bruttoentgeltumwandlung.

 

Aber auch Riester-bAV hat sich mit dem Wegfall der Doppelverbeitragung zu einer konkurrenzfähigen Alternative gemausert. (Teilzeit-)Beschäftigte Arbeitnehmer mit zulagen-berechtigten Kindern und hochverdienende „Entgeltumwandler“ mit KvdR-Pflicht in der Leistungsphase stehen beispielhaft für Zielgruppen, bei denen „Riester“ der Bruttoentgeltumwandlung „überlegen“ sein kann.

 

Und nicht zu vergessen: „Riester“ führt im Unterschied zur Bruttoentgeltumwandlung nicht zu einer Kürzung gesetzlicher Leistungen. Warum sollten Arbeitgeber also nicht beide Förderformen gleichrangig anbieten?

 

Attraktive Riesterförderung − und was die Praxis von ihr hält

 

Wenn der Arbeitnehmer einen bestimmten Riester-Eigenbeitrag zahlt, so unterstützt ihn der Staat mit Zulagen sowie gegebenenfalls einer zusätzlichen Steuerförderung.

 

Abb.: Riester nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz.

 

Quelle: Mercer. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

Der unbestritten attraktiven Förderung steht allerdings eine hohe Komplexität gegenüber: Teilweise oder vollständige Rückbuchung der Zulagen bei nicht (vollständiger) Einzahlung des Eigenbeitrags, jährliche Anpassung des Eigenbetrages an die persönliche Entgeltentwicklung und ein als kompliziert empfundenes Formularwesen sind häufig genannte Kritikpunkte.

 

Komplexe Prozesse auf Seiten der Produktanbieter, die für die Beantragung der Zulagen bei der Zulagenstelle (ZfA) erforderlich sind, führen zusätzlich zu Versicherungstarifen mit hohen Kosten.

 

Angesichts dieser Schwierigkeiten stellen sich viele Arbeitgeber die Frage: Wieso sollte ich neben der vergleichsweise einfachen Bruttoentgeltumwandlung eine komplexe Riesterförderung anbieten, zumal der Arbeitnehmer diese Förderung auch privat in Anspruch nehmen kann?

 

Riester-bAV statt privater Riesterförderung

 

Die Gründe für ein Angebot von Riester-bAV sind vielfältig. Arbeitgeber sind in einer starken Verhandlungsposition gegenüber den Produktanbietern. Dies ermöglicht es ihnen, als Ergebnis von Ausschreibungen qualitätsgeprüfte kostengünstige Tarife für ihre Arbeitnehmer „einkaufen“ zu können, die privaten Nachfragern nicht offenstehen.

 

Während der Vertragslaufzeit hat der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber zudem einen starken Partner für die Wahrung seiner Interessen an seiner Seite. Da das Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz auf die bAV keine Anwendung findet, besteht darüber hinaus mehr Flexibilität bei der Tarifauswahl.

 

Mit Hilfe toolbasierter Unterstützung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmern entscheidungsrelevante Informationen verständlich vermitteln und den Abschlussprozess soweit wie möglich automatisieren. Im Idealfall werden durch die Verknüpfung mit dem Payroll-System des Arbeitgebers berechnungsrelevante Daten genutzt und dadurch die Eingaben des Arbeitnehmers auf ein Minimum reduziert. Diese Verknüpfung vereinfacht die Anwendung und hilft, Fehleingaben zu reduzieren.

 

Unser toolbasierter Ansatz: Mercer EntgeltumwandlungsCompass (MEC)

 

Wieso also lässt man den Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung nicht die freie Förderwahl − und dies nicht nur zu Beginn der Entgeltumwandlung − sondern laufend?

 

Denn die Lebensverhältnisse ändern sich, und diese Veränderungen können sich auf die optimale Förderform auswirken. Das Ergebnis dieser „förderoffenen“ Entgeltumwandlung ist eine Versorgungsleistung bei geringstmöglicher Nettobelastung des Arbeitnehmers in der Beitragsphase.

 

Mit dem MEC schafft Mercer die Voraussetzung für die digitale Umsetzbarkeit. Dieses intuitive Self-Service-Tool führt den Arbeitnehmer in wenigen Schritten zur jährlichen Ermittlung der für ihn optimalen Förderform. Bereits beim Arbeitgeber vorhandene berechnungsrelevante Daten sind im Tool hinterlegt, der Arbeitnehmer muss nur wenige Daten ergänzen.

 

Als Ergebnis erhält der Arbeitnehmer eine individuelle Empfehlung: bAV nach § 3 Nr. 63 EStG, Riester oder beides in Kombination. Abgerundet wird das Tool durch Unterstützung bei den erforderlichen Formularen sowie einer automatischen Synchronisation mit dem Payroll-System des Arbeitgebers.

 

Fazit

 

Die Begrenzung der Entgeltumwandlung auf die Bruttoentgeltumwandlung führt in vielen Fällen bei Arbeitnehmern im Vergleich zur Riesterförderung zu suboptimalen Ergebnissen.

 

Die Zurückhaltung der Arbeitgeber gegenüber Riester-bAV in der Vergangenheit war aufgrund materieller Benachteiligungen und hoher Komplexität nur zu verständlich. Es bleibt zu hoffen, dass durch den Wegfall der Doppelverbeitragung und tool-basierte Umsetzungskonzepte wie dem Mercer EntgeltumwandlungsCompass neuer Wind in förderoffene Entgeltumwandlungsmodelle kommt. Sie ermöglichen den Arbeitnehmern den Zugang zur optimalen Durchführung ihrer Entgeltumwandlung. Nebenbei profitiert der Arbeitgeber von einer schlankeren Verwaltung und positioniert sich zusätzlich als attraktiver Arbeitgeber durch ein effizientes und modernes bAV-System.

 

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema am 21. November im Rahmen unserer Veranstaltung: Mercer Themenforum „bAV Entgeltumwandlung – 3.63 und Riester leicht gemacht“.

 

Jetzt kostenfrei anmelden!

 

Kontakt:

Gabi Straßer

E-Mail: gabi.strasser@mercer.com

Mercer Deutschland GmbH

Platz der Einheit 1

60327 Frankfurt am Main

www.mercer.de

 

 

Die Autoren:

 

Klaus Bednarz ist Principal der Mercer Deutschland GmbH in Hamburg.

 

 

Stephan Hebel ist Principal der Mercer Deutschland GmbH in Düsseldorf.

 

 

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Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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