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Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

aba-Forum Steuerrecht (I):

Eine neue Weltsteuerordnung und …

16 Gesetze in 45 Minuten: Die nationale wie die europäische Gesetzgebung im Steuerrecht hat 2023 ein Ausmaß erreicht, das es schwer macht, den Überblick zu behalten – oder ihn erst einmal zu bekommen. Jüngst unternahm ein Experte einen bemerkenswerten Parforceritt. Gregor Hellkamp war dabei. Teil I eines mehrteiligen Beitrages zum aba-Forum Steuerrecht.

Gregor Hellkamp, Mercer.

Mannheim, 19. Juni: Einen Tag vor dem diesjährigen aba-Forum Arbeitsrecht findet das aba-Forum Steuerrecht statt – ebenfalls erstmals nach der Pandemie wieder ausschließlich in Präsenz und moderiert von Claudia Veh, Aktuarin bei KPMG und Leiterin des aba-Fachausschusses Steuerrecht. Vier Fachleute aus dem Hause Mercer haben die wichtigsten Aspekte für LEITERbAV dokumentiert. Wegen der enorm detailreichen Inhaltsdichte der nicht immer ganz leicht verdaulichen Materie wird die LbAV-Berichterstattung hierzu in mehreren „kurzen“ Teilen erfolgen. Den Auftakt heute macht Gregor Hellkamp, der über den Vortrag Volker Landwehrs vom GDV informiert (alle Aussagen im Indikativ des Referenten):

Steuergesetzgebung in Zeiten sinkender Steuereinnahmen

Gleich mit dem ersten Fachthema auf der Agenda „Nationale und europäische Gesetzgebung im Steuerrecht 2023“ nimmt die Veranstaltung mit dem Referenten Volker Landwehr vom GDV vom start weg rasant an Fahrt auf. So geht Landwehr in den für dieses Thema vorgesehenen 45 Minuten auf insgesamt 16 nationale und europäische Gesetze ein.

Volker Landwehr, GDV.

Bevor der Referent auf einzelne gesetzliche Entwicklungen eingeht, versäumt er nicht auf die steuerpolitische Ausgangslage hinzuweisen, in deren Rahmen sich die deutsche Steuergesetzgebung aktuell bewegt:

Dem Haushaltsvolumen von insgesamt 476 Mrd. Euro im Jahr 2023 mit dem größten Posten „Soziale Sicherung, Familie und Jugend und Arbeitsmarktpolitik“ (etwa 45%) stehen dabei laut Steuerschätzung Mai 2023 sinkende Steuereinnahmen gegenüber, die – so Landwehr – zu einer Haushaltslücke von etwa 10 bis 17 Mrd. Euro führen.

Entsprechend wird Bundesfinanzminister Christian Lindner mit der Aussage zitiert, dass sämtliche Staatsausgaben auf den Prüfstand müssten.

Anm. d. Autors: Zwischenzeitlich steht der Haushaltsentwurf für 2024 mit einem Ausgabevolumen von 445,7 Mrd. Euro und einer Neuverschuldung von 16,6 Mrd. Euro. In den kommenden Jahren wird mit einer Finanzierungslücke gerechnet.

Zunächst zu Landwehrs Ausführungen zur nationalen Steuergesetzgebung:

Gesetz zum öffentlichen Country-by-Country Reporting

Es geht hier um die Umsetzung einer EU-Richtlinie durch Ergänzung des HGB, die neue Berichtspflichten für multinationale und umsatzstarke Unternehmen (ab 750 Mio. Euro) vorsieht und für Geschäftsjahre gilt, die ab dem 22. Juni 2024 beginnen (also ab 2025). Der Referent weist daraufhin, dass hiervon große Versorgungseinrichtungen betroffen sein können.

Mindestbesteuerungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz

Wie der GDV-Steuerexperte darstellt, hat dieses Gesetz nichts weniger zum Ziel, als durch eine Re-Allokation von Besteuerungsrechten durch Umverteilung des „Residualgewinns“ in Marktstaaten und die Einführung einer weltweiten Mindestbesteuerung von 15% für Unternehmen eine „neue Weltsteuerordnung“ zu schaffen.

Betroffen sind Konzerne mit mehr als 750 Mio. Euro Umsatz p.a. und auch rein deutsche Unternehmen. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie ist ab 2024 zwingend umzusetzen.

Das noch im Stadium des Diskussionsentwurfs befindliche Gesetz ist, worauf Landwehr hinweist, im Detail sehr komplex. Es gibt in dem insgesamt 89 Paragrafen umfassenden Entwurf um eine Definition und eine Ausschlussregelung für Pensionsfonds. Hier hält es der Referent für wünschenswert, dass in diesem Kontext klargestellt wird, was „Altersversorgungseinrichtungen“, „Altersversorgung“ und „Altersversorgungsleistungen“ im Sinne dieses Gesetzes sind. Die Geltung für weitere Durchführungswege und CTAs ist – so Landwehr weiter – nach aktuellem Stand unklar.

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Der Referentenentwurf des Gesetzes sieht insb. eine Verbesserung bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch eine Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags von 1.440 Euro auf 5.000 Euro (§3 Nr. 39 EStG) und einen weitergehenden Aufschub der Besteuerung (§19a EStG) vor. Der Referent weist dabei auf folgende wichtige Änderung hin:

Bisher können steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auch durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Angesichts der starken Anhebung des Höchstbetrags soll die steuerliche Begünstigung künftig auf Fälle beschränkt werden, in denen die Vermögensbeteiligungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

MoPeG-Steueranpassungsgesetz

Zum Jahresbeginn 2024 tritt mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hier eine umfassende Reform in Kraft. Das diesbezügliche Steueranpassungsgesetz bringt u.a. eine Ergänzung von §39 AO.

Die diesjährigen aba-Foren in Mannheim.

Der Referent weist – ohne dass dies freilich bAV-spezifische Bedeutung hätte – darauf hin, dass die Änderung sicherstellt, dass es trotz der Änderungen durch die Reform bei dem sog. Gesamthandsprinzip bleibt und damit auch die bisherige sog. transparente Ertragsbesteuerung der Personengesellschaften unverändert bleibt. Es bleibt also für Personengesellschaften steuerlich alles beim Status Quo.

Wettbewerbsstärkungsgesetz, Steuerfairnessgesetz und Steuerbürgergesetz

Hinter diesen Gesetzgebungsvorhaben verbergen sich im erstgenannten Fall eine Reihe von Landwehr aufgelisteten nicht die bAV unmittelbar betreffenden Maßnahmen, mit der Unternehmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit entlastet werden sollen.

Bei der Normierung von „Fairness“ geht es u.a. um die Einführung einer nationalen Liste von „Steueroasen“, aber auch um die Anzeigepflicht nationaler Steuergestaltungen. Hier hält Landwehr eine Ausnahme für den Bereich der pAV und bAV für nötig.

Schließlich soll auch der Steuerbürger nicht „leer“ ausgehen. In dem gleichnamigen Gesetz sind den Bürger entlastende Maßnahmen im Gespräch, insb. die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V. Den Bürger oder Unternehmen entlastende Regelungen – darauf weist Landwehr hin – sind letztlich abhängig von der Steuerschätzung und dem zu verabschiedenden Bundeshaushalt 2024.

Steuerbürokratieabbaugesetz

Ein Gesetzentwurf, der dem Titel nach große Hoffnung weckt und tatsächlich auch einige sinnvolle Erleichterungen vorsieht, wie der Referent aufzeigt:

Interessant erscheinen vor allem der Abbau des Schriftformerfordernisses hin zu Textform und die Beschleunigung und Erleichterung verbindlicher Auskünften – einem in der bAV praktisch wichtigen Instrument zur Erreichung von Rechtssicherheit.

Jahressteuergesetz 2023

Dies ist das alljährlich zu erwartende Sammelgesetz, das vom BMF für die 2. Jahreshälfte 2023 angekündigt ist und über dessen Inhalt derzeit nur spekuliert werden kann. Regelungen zur Altersvorsorge sind nach Ansicht des Referenten eher nicht zu erwarten.

Die sich daran anschließenden „GDV-Wunschliste“ an den deutschen Steuergesetzgeber beinhaltet im Grunde ausschließlich den Vorschlag, die Geringverdienerförderung (§100 EStG) – nach Aussage von Landwehr ein Erfolgsmodell – durch eine dynamische Regelung der maßgeblichen Grenz- und Höchstbeträge zu verbessern.

Schließlich zu Landwehrs Ausführungen zur europäischen Steuergesetzgebung:

ATAD 3, DEBRA, VIDA, DAC 8, Standardisiertes Quellensteuersystem und BEFIT

Der Referent setzt seinen Vortrag zur europäischen Ebene mit fort, indem er zu den genannten Gesetzen bzw. -vorhaben, die übergreifende steuerliche Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene mit unterschiedlicher Ausrichtung zum Gegenstand haben, jeweils kurz ausführt:

Die Digitalsteuer, mit der die digitale Wirtschaft steuerlich erfasst werden soll, steht in unmittelbarem Kontext mit der o.a. „neuen Weltsteuerordnung“. Der Referent sieht Versicherungsunternehmen hiervon nicht betroffen.

Bei ATAD 3 der Anti-Tax-Avoidance-Directive 3, geht es primär um die Bekämpfung von Briekastenfirmen – hier sieht der Referent eher keine Bedeutung für Altersversorgungseinrichtungen bzw. die Versicherungswirtschaft.

Bei DEBRA der Debt Equity Bias Reduction Allowance, geht es um einen – von Deutschland abgelehnten – Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung von Kapitalgesellschaften.

Bei VIDA (VAT in the Digital Age) geht es insb. um die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung – geplant ist die „E-Rechnung“ als verbindlicher Standard ab 2028 (in Deutschland ist diese bisher nur mit Zustimmung des Empfängers möglich).

DAC 8, die Directive on Administrative Cooperation, beinhaltet einen Änderungsvorschlag zur Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden.

Außerdem plant die EU-Kommission Landwehr zufolge eine Gesetzgebungsinitiative zur Einführung eines gemeinsamen, standardisierten EU-weiten Quellensteuersystems.

Schließlich gibt es nach den gescheiterten GKKB (Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage) mit dem BEFIT, dem Business in Europe: Framework for Income Taxation, einen neuen Anlauf der EU-Kommission zur Harmonisierung des Unternehmenssteuerrechts.

Wie sich aus den Ausführungen des Referenten ergibt, beinhaltet nur ein Teil der aufgegriffenen Gesetzgebung spezifische Regelungen zur bAV oder steht damit in einem für die Praxis relevanten unmittelbaren Zusammenhang.

 

„… und dass man gut daran tut, auch

Gesetzgebungsvorhaben im Blick zu haben,

die nicht auf den ersten Blick die bAV betreffen.“

 

Allerdings zeigen die Ausführungen eindrücklich, wie vielfältig und dynamisch die steuerrechtliche Gesetzgebung ist und dass man gut daran tut, auch Gesetzgebungsvorhaben im Blick zu haben, die nicht auf den ersten Blick die bAV betreffen – und sei es nur, um sicherzustellen, als Arbeitgeber oder Versorgungseinrichtung nicht betroffen zu sein.

Mehr zum diesjährigen aba-Forum Steuerrecht findet sich zwischenzeitlich auf LEITERbAV hier.

Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.

Gregor Hellkamp ist Senior Associate, Legal & Tax Consulting bei Mercer Deutschland GmbH in Düsseldorf.

Von ihm bzw. anderen Mercer-Autorinnen und Autoren sind zwischenzeitlich auf LEITERbAVerschienen:

Der NKR und die Schriftformerfordernisse – BRSG (XVII):
Sign your bAV
von Thomas Hagemann und Dr. Judith May, 11. November 2024

GroMiKV und die EbAV:
Seid gemeldet, Millionen
von Dr. Bernhard Holwegler und Elke Boetsch, 31. Oktober 2024

IFRS 18: Vorgaben für den Pensionsaufwand – und mehr:
Ihren Ausweis, bitte ...
von Thomas Hagemann, 4. Oktober 2024

BRSG 2.0-E (VI):
Hope I get Pension before I get old
von Dr. Katharina Meurs und Sebastian Walthierer, 25. Juli 2024

aba-Forum Steuerrecht (IV):
Von Nürnberg, Düsseldorf und Münster …
von Gregor Hellkamp, 29. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (III):
Zwischen 7 und 10, zwischen …
von Stefanie Beyer und Gregor Hellkamp, 23. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (II):
Steuern, Liebe und Pensionsfonds
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 16. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (I):
Von Dry Income, 35 Millionen, von abgeschlossenen ...
von Sebastian Walthierer, 8. April 2024

17. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Von zweiten Währungen, Spagaten, einer Rückkehr und …
von Sebastian Walthierer und Dr. Thomas Haßlöcher, 22. Januar 2024

Zum Sommeranfang Großkampftag in Erfurt (III):
Cut bei den zehn letzten Jahren?
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 18. Dezember 2023

Neuer Vorstoß des IDW zum HGB-Rechnungszinssatz
Jetzt aber fix!
von Thomas Hageman, 26. September 2023

Framework für das De-Risking:
For those about to pay!
von Olaf John und Gregor Stephan, 12. September 2023

aba-Forum Steuerrecht (V):
Trendwende beim HGB-Zins
von Stefanie Beyer, Joachim H. Kaiser und Sebastian Walthierer, 14. August 2023

aba-Forum Steuerrecht (IV):
Die Liebe und die DBO …
von Sebastian Walthierer und Stefanie Beyer, 2. August 2023

aba-Forum Steuerrecht (II):
Geben und Nehmen …
von Gregor Hellkamp, 31. Juli 2023

aba-Forum Steuerrecht (I):
Eine neue Weltsteuerordnung und …
von Gregor Hellkamp, 24. Juli 2023

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V) – Corona, Hitze, Diabetes:
Sind die aktuellen Sterbetafeln noch die bestmögliche Schätzung?
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 11. Juli 2023

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V):
Live in drei Tagen!
von Dr. André Geilenkothen, 27. Juni 2023

Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen: Was nun?
From nine to five till ninetyfive
von Dr. Judith May, Dr. Katharina Meurs, Robin Leuprecht, 26. Juni 2023

Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen:
Time is on your side
von Olaf John und Dr. André Geilenkothen, 14. April 2023

Zwischen Regulierung, Admin und Asset Management:
Die vielfältigen Herausforderungen in der bAV und der Kapitalanlage erfordern …
Interview mit Martin Haep, 23. März 2023

#womeninpensions-Kommentar – mit Wirkung auf die bAV (II):
Von der Teilzeitfalle …
von Dr. Judith May, 2. März 2023

Pensions in their Markets: Was war da los in London?
Von Doom Loops zu Lessons learned
von Olaf John, 14. Oktober 2022

Pensionsrückstellungen nach HGB:
Frühzeitig und schnellstens“
Interview mit Thomas Hagemann, 13. Oktober 2022

Pensions in their Markets:
Tektonik in der Taktik
Interview mit Olaf John, 3. Juni 2022

IDW und DAV zu rückgedeckten Versorgungszusagen:
Es gibt viel zu tun!
von Stefanie Beyer und Thomas Hagemann, 25. Mai 2022

De-Risking-Strategien zahlen sich aus:
All's Well That Ends Well
von Olaf John, 28. April 2022

Die Inflation und der Pensionsinvestor:
Hedge me if you can
von Olaf John, 8. Februar 2022

Zusätzlicher Prüfungsaufwand für externe Versorgungsträger:
Geldwäsche, Transparenzregister und die bAV
von Dr. Bernhard Holwegler und Joachim H. Kaiser, 24. Januar 2022

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Time is on my Zeit
von Judith May und Thomas Haßlöcher, 14. Dezember 2021

Bilanzneutral, befristet, BOLZ:
Flexible Risikoabsicherung mit Mercer FlexProtect
von Stephan Hebel und René Jung, 3. November 2021

Forum „bAV“ der VVB:
My sweet fifteen
von Michael Ries, Dr. Judith May, Klaus Bednarz und Markus Klinger, 16. August 2021

Erfurt, Teilzeit und die bAV:
Kein Taschenrechner in Eigenregie
von Dr. Judith May, 8. Juli 2021

aba-Forum Steuerrecht 2021:
Alles außer Schaumweinsteuer
von Thomas Hagemann, 26. April 2021

Übersterblichkeit und Covid-19 (II):
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 16. April 2021.

Mal wieder Handlungsbedarf bei Zusagen mit Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung:
Wenn alte Liebe rostet ...
von Nadine Wolters und Elisabeth Lapp, 22. März 2021.

Von Fiduciary Management, Outscourced Chief Investment Officer und Delegated Solutions:
Mit besserer Governance durch unsichere Zeiten
von Olaf John, 16. Dezember 2020

bAV in der Corona-Krise:
Neun Maßnahmen, die die Politik ergreifen muss
von Dr. Judith May, Stefan Oecking und Thomas Hagemann, 26. Juni 2020

Übersterblichkeit und Covid-19:
Man stirbt nur einmal!
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 5. Juni 2020

Prioritäten in der Krise:
So navigieren Sie sicher in turbulenten Zeiten

von Jeffrey Dissmann und Michael Sauler, 27. Mai 2020

Aufsicht:
Konstruktiv durch die Krise

von Dr. Bernhard Holwegler und Thomas Hagemann, 16. April 2020

bAV in den Zeiten des Virus‘:
Kurze Arbeit und lange bAV

von Dr. Judith May, München, 30. März 2020

BaFin-Merkblatt:
Selbst nicht nachhaltig?

von Andreas Kopfmüller, 30. Januar 2020

Flexible Lösungen und digitale Tools sind gefragt
von Klaus Bednarz und Stephan Hebel, Frankfurt, 28. Oktober 2019

Was heißt hier „lediglich“?
von Thomas Hagemann, Düsseldorf; Wiesbaden, 8. Mai 2019

Alles auf Reset beim Wertguthaben?
von Judith May, 23. April 2019

In beiden Fassungen?
von Thomas Hagemann, 31. Oktober 2018

Zulagenförderung ist besser als ihr Ruf! 
von Klaus Bednarz, Hamburg, 12. Dezember 2017

Zumutung und Kostenbelastung
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 5. Oktober 2017

Künftig alle zwei Jahre EIOPA-Stresstest“
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 4. Oktober 2017

Die EIOPA wächst mit ihren Aufgaben
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 10. August 2017

Nicht genug dazu gelernt
von Frank Zagermann, Wiesbaden, 29. Mai 2017

Spannung jenseits des BRSG
von Thomas Hagemann, Mannheim, 9. Mai 2017

bAV statt Resturlaub?
von Rita Reichenbach, Frankfurt am Main, 12. März 2014

Das hat dort nichts zu suchen!
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 25. Februar 2014

Das könnt Ihr doch nicht ernst meinen!
von Stefan Oecking, Dortmund, 17. Juli 2013

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.