Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Aus Behörden und Verbänden

BGH (18.9.): Wirksamkeit von Regelungen zur Beteiligung des VN an Überschüssen einer Rentenversicherung – Urteil vom 18.9. – IV ZR 436/22 Allianz vs. VZ HH – praktizierte Beteiligung der VN an den Überschüssen zulässig – vom VU in seinen Bedingungen verwendete Klauseln zur Zillmerung und Stornoabzug wirksam – Historie: VZ HH sah Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 MindZV, gegen aufsichtsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gem. § 138 Abs. 2 VAG und der in § 153 Abs. 2 Satz 1 HS 1 VVG vorgesehenen Beteiligung am Überschuss nach verursachungsorientiertem Verfahren – Hintergrund war Praxis der Allianz, bei der Zuweisung Verträgen mit höherem Rechnungszins eine relativ geringere Überschussbeteiligung zuzuteilen als denen mit niedrigerem Rechnungszins – außerdem strittig Regelung, nach der Abschluss- und Verwaltungskosten über mindestens fünf Jahre, jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer, verteilt werden, sowie Bestimmungen zum Stornoabzug bei Beitragsfreistellung und Kündigung – LG hatte Klage teilweise stattgegeben und Allianz u.a. Teile der Klauseln zum Stornoabzug untersagt – gesplittete Beteiligung an den Überschüssen jedoch als wirksam angesehen – OLG hatte das LG-Urteil zum Teil geändert und Beklagte zur Unterlassung weiterer Teilklauseln in ihren Bedingungen, Produktinformationsblättern und Informationen verurteilt – beide Parteien in Revision – BGH hat nun Revision der VZ HH im Wesentlichen zurückgewiesen, derjenigen der Allianz teilweise stattgegeben…

Bundesverband Alternative Investments (15.5.25): Das war die AIC 2024 in Zahlen: knapp 1.000 Teilnehmer – 82 Referenten – 75 Sponsoren und Medienpartner – 43 Fachvorträge und Paneldiskussionen – 6 Keynote-Speeches – Pre-Event zu „Recht und Regulierung“ – Workshop für Endinvestoren mit fast 60 Teilnehmern – Nachbericht hierFotogalerie hier