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88. aba-Jahrestagung (II):

Keine never ending Erfolgsstory

Haltet die Uhr an, und eine gute Idee ist nicht immer auch die beste: Heute Teil II der Berichterstattung von PI-Autor Detlef Pohl zum ersten Tag der aba-JT: von Entgelttransparenz-Kontrollen, die keiner übernehmen will, Schwund bei Auto Enrolment, Tarifverträgen ohne Generalverdacht, Geldbußen in Höhe des Jahresumsatzes, nicht haltbarer nationaler Umsetzung, den ambivalenten Erfahrungen mit Opt out-Systemen und mehr. Und aba-Vorstandswahlen gab es auch.

Nach dem ersten Teil der Berichterstattung zum Auftakt zu der Tagung hier und heute Teil II:

Roland Wolf: Stop the Clock, BMBFSFJ, in Sachen ETRL

Durch die EU-Entgelttransparenz-RL ergeben sich Risiken und Handlungsbedarf für Tarifautonomie und Betriebsfrieden, sagt Roland Wolf, BDA-Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik, in seinem Vortrag:

+++ Hintergrund der ETRL: Verdienstabstand pro Stunde zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap): Abstand aller erhobenen Bruttostundenlöhne zwischen Frauen und Männern (unbereinigte Lohnlücke) gleichbleibend zum Vorjahr (16%), aber von 2023 auf 2024 um 2 Punkte gesunken +++ Unterschied, der zwischen Mann und Frau trotz gleicher Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung verbleibt (bereinigte Lohnlücke): ebenfalls gleichbleibend (6%) +++ Ursachen: Frauen unterbrechen und reduzieren Erwerbstätigkeit häufiger und länger familienbedingt, sind in bestimmten Berufen und Branchen sowie auf höheren beruflichen Positionen seltener vertreten, und typische Frauenberufe im Schnitt schlechter entlohnt +++ strukturelle Unterschiede häufig pauschal als Ergebnis diskriminierender Strukturen gewertet, obwohl in vielen Fällen auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen und individuelle Lebensentscheidungen zurückzuführen +++

Der Termin 7. Juni ist nicht zu halten.“

+++ Inkrafttreten ETRL schon im Juni 2023; Umsetzungsfrist für EU-Länder: 7. Juni 2026 +++ Termin nicht zu halten +++ Zuständigkeit in Deutschland: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) +++ aktueller Kabinettzeitplan: Referentenentwurf zum 27. Mai 2026, ebenfalls nicht zu halten +++ „Stop the Clock“ wäre angemessen, also Verlängerung der Umsetzungsfrist und Überarbeitung der RL oder noch besser: deren Stopp +++ Umsetzung wäre nicht selbsterfüllend (außer im ÖD) +++ nur Italien und Malta haben Umsetzung gemacht, aber inhaltlich ohne Sinn für AG +++

Roland Wolf, BDA. Foto: Sandra Wildemann.

+++ bei Umsetzung muss Ziel sein, Angemessenheitsvermutung zu erhalten +++ Tarifverträge dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden +++ RL-Kernkriterien dürfen kein Muss sein +++ keine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung +++ Eingrenzung des Entgeltbegriffs und der Vergleichbarkeit +++ bislang bei uns: Anwendungsbereich nur auf Beschäftigte, nicht auf Stellenbewerber; Vergleich auf Beschäftigte eines Arbeitgebers beschränkt; Angemessenheitsvermutung +++

Der Tarifvertrag darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden.“

+++ bAV im Bericht der EU-Kommission nicht erwähnt; Aufnahme in einem der fünf Sondervoten +++ Grund: fehlender Erkenntnisgewinn für Gleichstellungsziele, da Unterschiede sachlich erklärbar (z.B. Eintrittsjahr), kein Bezug zur aktuellen Entgeltgleichheit, da bAV langfristige Versorgungsleistung bietet, einheitliche Regelungen durch z.B. Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung (keine Differenzierung nach Geschlecht) +++

Das Publikum auf der aba-Jahrestagung im Mai 206 in Berlin. Foto: Sandra Wildemann.

+++ Angemessenheitsvermutung durch TV verwirklicht, gilt auch für bAV +++ Angemessenheitsvermutung laut BDA unbedingt zu wahren, denn TV garantiert transparente, objektive, geschlechtsneutrale Vergütungssysteme, TV darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden, und Angemessenheit erstreckt sich auch auf tarifanwendende Unternehmen +++

Keine Instanz will freiwillig die Berichtspflichten prüfen.“

+++ es drohen mehr Auskunftsansprüche und Berichtspflichten, erstmals ab 2027 +++ keine Instanz will freiwillig Berichtspflichten prüfen +++ vermutlich wird es eine nachgeordnete Einrichtung des BMBFSFJ +++ AG hat nachzuweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt, wenn der AN Tatsachen glaubhaft macht, die eine solche vermuten lassen ++ abschreckende Sanktionen bei Verletzung, z.B. Geldbuße anhand des Bruttojahresumsatzes des AG +++ Rechtsdurchsetzung: BDA fürchtet massiven Aufbau von Bürokratie und erheblichen Druck auf kollektives Recht +++

Post: Eine gute Idee ist nicht immer auch die beste

Mit Auto Enrolment ist mehr bAV möglich, sagt Thomas Post, Associate Professor of Finance an der Universität Maastricht, und verweist in seinem Vortrag auf internationale Erfahrungen zur Ausgestaltung des Opt out:

+++ Studien in USA zeigen, dass Wechsel von Opt in zu Opt out zu stark steigender bAV-Beteiligung führt +++ in UK nach Start Auto Enrolment 2018 Teilnehmerzahlen von 30 auf 80% gestiegen (ÖD: 90%) +++ Problem: oft geringe Sparraten, z.B. in USA 3-10% des Einkommens, von denen 60% der Teilnehmer bei der einmal gewählten Betragssumme bleiben +++

Thomas Post, Universität Maastricht. Foto: Sandra Wildemann.

+++ in USA hat Auto-Enrolment als Nudge funktioniert: bei Umstellung von Opt in zu Opt out: Anstieg der 401(k)-Quote von 50-60% auf 85-90% erreicht +++ wichtig: freiwillig und synchron zu Gehaltssteigerungen +++ aber: in USA steigt jährliche Sparleistung per Auto Enrolment nur um 0,6% des Einkommens +++ oft Kompensationsverhalten: weniger Sparen an anderer Stelle, höhere Konsumentenkredite und Entnahme von Kapital bei Jobwechsel +++ Ursache in USA: monatlich wechseln 4% der Arbeitnehmer Job, 40% davon ziehen angespartes 401(k)-Guthaben ganz oder teilweise ab +++ zudem viele Arbeitgeber-Zulagen erst nach einigen Dienstjahren unverfallbar +++

Bei Wechsel des Arbeitgebers kommt es oft zum Schwund.“

+++ Estland: war bis 2021 ähnlich wie in USA, aber verpflichtend +++ seither Opt out möglich +++ Folge: 40% sind ausgestiegen, trotz 20% Besteuerung der Auszahlung +++ Ursache: kaum Vertrauen in Finanzinstitutionen (Gefühl) +++ ähnliche Lage in Türkei (75% haben herausoptiert) und Polen (40% Aussteiger) +++ erfolgreichste Länder aber mit stark verpflichtenden bAV-Systemen, insb. Niederlande, Island und Dänemark (top bewertete Pensionssysteme) +++

+++ Fazit: Auto Enrolment an sich gute Idee – aber nicht immer die beste: oft zu geringe Betragszahlungen, „Schwund“ bei AG-Wechsel, hohe Opt out-Raten bei geringem Vertrauen und zu einfachem Ausstieg +++ Erfolgsgeschichten können nicht 1:1 übertragen werden +++ Diskussionen über Steuervorteile, Produkte, Finanzbildung und Nudging +++ auch Traditionen mit verpflichtenden Elementen beachten +++ zumindest Versuch wert, wenn verpflichtende Elemente politisch nicht gewünscht oder durchsetzbar sind +++

Reibungslos: die aba-Vorstandswahlen

Beate Petry wurde am 12. Mai 2026 in Berlin im Rahmen der Jahrestagung als VV wiedergewählt. Petry, Head of Global Pensions & Benefits der BASF SE und VV der BASF Pensionskasse VVaG, gehört dem aba-Vorstand seit 2022 an, seit einem Jahr als Vorsitzende in Nachfolge von Georg Thurnes.


Ebenfalls in ihren Ämtern bestätigt wurden ihre beiden Stellvertreter Dirk Jargstorff (u.a. Senior Vice President Compensation, Benefits and Pensions der Robert Bosch GmbH und VV der Bosch Pensionsfonds AG) und Claudia Picker (RA, Managing Director Human Capital der Aon Solutions Germany GmbH).

aba-Jahrestagung 5-25 Übergabe Thurnes Petry. Foto: Sandra Wildemann.

Aus dem 17-köpfigen aba-Vorstand sind neben Thurnes zum 12. Mai 2026 ausgeschieden: Johannes Teslau (Volkswagen AG), Dietmar Droste, Stefan Oecking sowie Marko Brambach (PSVaG, hier erfolgte der turnusgemäße Wechsel mit Benedikt Köster, s.u.).

Claudia Picker, Aon. Foto, aba.

Der neu gewählte Vorstand hat Thurnes aufgrund seiner außerordentlichen Verdienste um den Verband und die bAV zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

Neu in den Vorstand gewählt wurden:

Benedikt Köster, PSV.

Eike Burmann, Leiter Rentenmanagement (bAV) Volkswagen AG und Leiter der Fachvereinigung Direktzusage.

André Geilenkothen, Partner bei Mercer Deutschland und Leiter der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige.

Benedikt Köster, Vorstand „Ressort Betrieb und Finanzen“ des PSVaG.

Hansjörg Müllerleile, Geschäftsführer der MetallRente GmbH.

Sabine Payne, Leiterin Benefits Deutschland der Deutschen Bank AG.

Der aba-Vorstand setzt sich damit wie folgt zusammen:

Helmut ADEN (BVV, Berlin).

Hanne Borst (Willis Towers Watson GmbH, Reutlingen).

Eike BURMANN (Volkswagen AG, Wolfsburg).

André Geilenkothen, Mercer, und Hanne Borst, WTW.

Heinke CONRADS (Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart).

André GEILENKOTHEN (Mercer Deutschland GmbH, Düsseldorf).

Dirk JARGSTORFF (Robert Bosch GmbH, Stuttgart).

Dirk Jargstorff, Bosch.

Benedikt KÖSTER (Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Köln).

Samir KOUDHAI (Deutsche Lufthansa AG, Frankfurt a.M.).

Hansjörg Müllerleile, MetallRente. Foto: Scherhaufer.

Stefan MÜLLER (AKA e.V., München).

Hansjörg MÜLLERLEILE (MetallRente GmbH, Berlin).

Werner Schneider, Soka-Bau.

Beate PETRY (BASF SE, Ludwigshafen).

Sabine PAYNE (Deutsche Bank AG, Frankfurt a.M.).

Claudia PICKER (Aon Solutions Germany GmbH, Mülheim an der Ruhr).

Jürgen RINGS (Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG, Frankfurt a.M.).

Werner SCHNEIDER (SOKA-Bau, Wiesbaden).

Juergen Rings, Höchster Penka.

Angelika STEIN-HOMBERG (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe).

Carsten VELTEN (Deutsche Telekom AG, Bonn).

 

Jurgen Rings, Höchster Penka.

Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier:

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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