… und wann der Rentnerstatus in der KVdR verdrängt wird, wo die Tücken unzulässiger Spontabfindungen lauern, was dem doppelten Fremdvergleich wie standhält, wozu es endlich eine BFH-Entscheidung gibt und inwiefern die fünf Durchführungswege nicht gleichbehandelt werden müssen. Dies und mehr hat Joachim H. Kaiser im dritten und letzten Teil der Berichterstattung zu dem Forum für PENSIONS●INDUSTRIES notiert.
18. März, Mannheim, diesjähriges Treffen der Steuerfachleute des deutschenPensionswesens. Heute nach Teil I und Teil II auf PENSIONS●INDUSTRIES der dritte und letzte Teil des Beitrages der drei Mercer-Experten, die die wichtigsten Aussagen der Referenten dokumentiert haben – der besseren Lesbarkeit halber wie hier üblich im Indikativ der Referenten:
Marian/Wörner: Weiterarbeit als Rentner – ein weites Feld
Susanne Marian, Steuerchefin der Allianz LV, und Frank Wörner, Prokurist und Stabsstelleninhaber bAV-Recht bei der Stuttgarter Vorsorge Management erläutern eingangs, dass sie ihren ursprünglich als „Die Aktivrente – Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen“ angekündigten Vortrag aufgrund der Breite des Themas in „Weiterarbeit als Rentner“umbenannt haben. Marian stellt die arbeitsrechtlichen Aspekte der Weiterarbeit als Rentner vor:
Grundsätzlich sehen viele arbeitsvertragliche Regelungen vor, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Die vom Gesetzgeber geschaffene Aktivrente begründet in einem solchen Fall keinen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung. Allerdings kann ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufgrund § 41 Abs. 1 S. 3 SGB VI (befristet) verlängert werden.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzt eine (Weiter-)Arbeit als Rentner einen neuen (befristeten) Arbeitsvertrag voraus. Eine entsprechend befristete Beschäftigung ist aufgrund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, nach der auch Verträge bei einem Vorarbeitgeber ohne Sachgrund befristet werden dürfen (§ 41 Abs. 2 SGB VI), zulässig.
„Die Erteilung einer neuen Versorgungszusage nur für die befristete Weiterarbeit als Rentner ist in der Regel nicht sinnvoll.“
Anschließend erläutert Marian den neuen Steuerbefreiungstatbestand des § 3 Nr. 21 EStG, der Arbeitnehmern, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, einen Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro monatlich gewährt, widmet sich sodann dem Umgang mit der bAV im Fall der Weiterarbeit:
Wenn die Leistungsvoraussetzungen mit Erreichen der Altersgrenze erfüllt sind, können die weiterarbeitenden Arbeitnehmer die zugesagten Leistungen in Anspruch nehmen. Hierbei ist aber insb. ein mögliches Ausscheideerfordernis in der Zusage zu beachten.
Die Referentin zeigt in diesem Zusammenhang auch auf, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Leistungszeitpunkt hinausgeschoben werden kann. Die Erteilung einer neuen Versorgungszusage nur für die befristete Weiterarbeit als Rentner ist in der Regel nicht sinnvoll.
„Der Rentnerstatus in der KVdR wird verdrängt.“
Zuletzt entführt Wörner die Zuhörer in die Welt des Sozialversicherungsrechts – und legt dar, inwiefern die Weiterarbeit dazu führt, dass der Arbeitnehmer weiterhin wie bisher kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist. Der Rentnerstatus in der KVdR wird dadurch verdrängt.
Weiter geht es mit dem Anspruch auf Krankentagegeld, den weiterarbeitende Rentner grundsätzlich nicht haben, sofern diese die gesetzliche Rente als Vollrente in Anspruch nehmen. Der Referent zeigt insoweit als Lösung für den Erhalt des Krankengeldanspruchs den Bezug der gesetzlichen Teilrente – z.B. in Höhe von 99,99% – auf.

Außerdem weist der Referent auf eine Besonderheit bei Versorgungswerken hin: Je nach Satzung des Versorgungswerkes kann es dazu kommen, dass Arbeitgeber von weiterarbeitenden berufsständisch Versorgten ihre Anteile an die gRV abführen müssen, obwohl dort keine Versicherungspflicht besteht.
Intemann: Aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte zur bAV

Wie in den Vorjahren präsentiert Jens Intemann, Vorsitzender Richter am FG Niedersachsen,eine Auswahl an BFH-Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit:
BFH VIII R 17/23 vom 17. September 2025: Hier macht Intemann Tücken aus, die man nicht direkt erkennt. Kläger war ein beherrschender GGF einer GmbH, die ihm 2002 eine rückgedeckte Pensionszusage erteilt hatte. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft verschlechterte sich ab 2009, und sie vereinbarte mit dem GGF, dass er zum 1. Dezember 2012 gegen Abfindung auf die Pensionszusage verzichtet. Die Mittel für die Abfindung entstammten der aufgelösten RDV. Das FA stufte die Abfindung – und hier liegt die Tücke – als unzulässige Spontanabfindung und damit als vGA ein. Neben der vGA berücksichtigte das FA Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe des erdienten Teils des Pensionsanspruchs.
Jedoch: Der BFH folgte der Sichtweise des FA nicht und lehnte die Einstufung der Abfindung als vGA ab, denn der Verzicht auf die Zusage gegen Abfindung zum Zwecke der Sanierung einer in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen GmbH hält dem doppelten Fremdvergleich stand.
„Eine mischfinanzierte Zusage ist wie eine rein arbeitgeberfinanzierte Zusage im Hinblick auf Erdienbarkeit, Probe- und Wartezeit zu behandeln.“
BFH I R 4/23 vom 17. Dezember 2025: Strittig war die Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage zugunsten eines GGF. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass ein erhöhter Zins zu einer Mischfinanzierung führen kann. Dies soll dann der Fall sein, wenn die Zusage einen den risikoarmen Kapitalmarktzins übersteigende Verzinsung vorsieht. Die Mischfinanzierung hat noch keine Einstufung als vGA zur Folge, vielmehr ist die Gesamtausstattung des GGF im Rahmen des Fremdvergleichs zu prüfen. Allerdings ist zu beachten, dass eine mischfinanzierte Versorgungszusage wie eine rein arbeitgeberfinanzierte Zusage im Hinblick auf Erdienbarkeit, Probezeit und Wartezeit zu behandeln ist.
Intemann geht in dem Zusammenhang der Frage nach, ob und wie eine mischfinanzierte Versorgungszusage gem. § 6a EStG für Arbeitnehmer zu bewerten ist. Nach seiner Ansicht fließt der arbeitgeberfinanzierte Teil der Zusage nicht in die Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtung nach § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Hs. 2 EStG ein, sondern wäre mit dem Teilwert zu bewerten. Ein großer Teil älterer Entgeltumwandlungszusagen wäre zudem mischfinanziert.
BFH I R 50/22 vom 19. November 2025: Nochmal Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage zugunsten eines GGF. Hier weist der Referent insb. darauf hin, dass das Gehalt angemessen sein muss. Zudem stellt er die Frage, ob ein zu hoher Zins reduziert werden könnte. Hier wäre aber zu beachten, dass ein fremder Dritter dies nicht akzeptieren würde. Damit dürfte dies hier gesellschaftlich veranlasst sein.
BFH IV R 27/22 vom 20. März 2025: Mit diesem Urteil gibt es nach über zehn Jahren endlich eine BFH-Entscheidung zur zeitlichen Anwendung des § 4f EStG betreffend Übertragung von Pensionsverpflichtungen. Der Entscheidung lag ein Schuldbeitritt einer Enkelgesellschaft zu den Pensionsverpflichtungen der Konzernmutter zugrunde. Die Konzernmutter zahlte der Enkelgesellschaft Entgelte für den Schuldbeitritt, während die Enkelgesellschaft der Konzernmutter ein Darlehen in Höhe der Zahlungen gewährte. Im Jahr 2013 wurde das Entgelt erhöht und als Betriebsausgaben berücksichtigt.

Intemann erläutert, dass zum einen die der Entgelterhöhung zugrundeliegende Anpassungsklausel als fremdüblich eingestuft wurde und zum anderen der erst 2013 entstandene Aufwand zur Folge hatte, dass § 4f EStG nicht einschlägig war. Allerdings wurde das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, weil die Darlehensvereinbarung bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Anpassungsklausel nicht berücksichtigt wurde.
BFH X R 25/23 vom 30. Oktober 2025: Die mittels Entgeltumwandlung finanzierten Beiträge zur Direktversicherung waren gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerbefreit. Die Versorgungsberechtigte übte ihr Kapitalwahlrecht aus. Ihr Antrag auf ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG war nicht erfolgreich, weil es aufgrund des Wahlrechts an der Außerordentlichkeit der Kapitalzahlung fehlte.
„Die fünf Durchführungswege müssen nicht gleichbehandelt werden.“
Kapitalzahlungen sind nach Ansicht des Senats nur begünstigt, wenn sie atypisch sind. Der BFH hatte mit X R 7/18 vom 11. Juni 2019 entschieden, dass die Atypik empirisch zu ermitteln sei. Obwohl keine Daten über die Ausübung des Kapitalwahlrechts zu ermitteln sind, hält der BFH an dem Abstellen auf empirische Daten fest.
Auch die abweichende Behandlung von Kapitalzahlungen aus unmittelbaren Versorgungszusagen und UK-Zusagen verlangt nach Ansicht der Richter nicht eine abweichende Beurteilung. Nach ihrer Ansicht müssen die fünf Durchführungswege der bAV auch im Lichte des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht gleichbehandelt werden, schließt Intemann.

Ende des III. Teils und damit Ende der Berichterstattung zum diesjährigen aba-Forum Steuerrecht auf PENSIONS●INDUSTRIES.
Der Autor ist Senior Manager, Pension Funding Consulting bei Mercer Deutschland in Frankfurt am Main.
Von Mercer-Autorinnen und Autoren sind zwischenzeitlich bereits aufPENSIONS●INDUSTRIES erschienen:
aba-Forum Steuerrecht (III):
Wenn 99,99 Prozent die hundertprozentige Lösung sind …
von Joachim H. Kaiser, 11. Juni 2026
aba-Forum Steuerrecht (II):
Von Teufeln in Details ...
von Stefanie Beyer, 8. Juni 2026
aba-Forum Steuerrecht (I):
Von Tropfen auf heißen Steinen…
von Sebastian Walthierer, 1. Juni 2026
19. Jahrestagung der AG ZWK:
À l’Administration du Temps gagné
von Judith May, 13. Januar 2026
Am 23. Oktober in Erfurt – und es muss nicht immer der Dritte sein:
Suffragette Kitty
von Judith May, Alexandra Ziegler und Marco Herrmann, 20. Oktober 2025
aba-Forum Steuerrecht (IV):
Von Irritationen bei der der Finanzverwaltung …
von Gregor Hellkamp und Stefanie Beyer, 19. Mai 2025
aba-Forum Steuerrecht (III):
Von Tresoren und Träumen …
von Stefanie Beyer und Gregor Hellkamp, 5. Mai 2025
aba-Forum Steuerrecht (II):
Zu wenig ist schlecht …
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 25. April 2025
aba-Forum Steuerrecht (I):
Musterschüler gegen eigene Interessen …
von Sebastian Walthierer und Gregor Hellkamp, 23. April 2025
Vergangenen August in Erfurt (II):
All that Schweigen is Gold
von Gregor Hellkamp, 12. April 2025
Entgelttransparenz-RL vor der nationalen Umsetzung (II):
Viel Genaues weiss man schon
von Dr. Judith May, Thomas Hagemann, Edward Grabner und Martin Stechele, 16. Januar 2025
Entgelttransparenz-RL vor der nationalen Umsetzung (I):
You've got to show me Money
von Edward Grabner, Martin Stechele, Dr. Judith May und Thomas Hagemann, 14. Januar 2025.
Der NKR und die Schriftformerfordernisse – BRSG (XVII):
Sign your bAV
von Thomas Hagemann und Dr. Judith May, 11. November 2024
GroMiKV und die EbAV:
Seid gemeldet, Millionen
von Dr. Bernhard Holwegler und Elke Boetsch, 31. Oktober 2024
IFRS 18: Vorgaben für den Pensionsaufwand – und mehr:
Ihren Ausweis, bitte ...
von Thomas Hagemann, 4. Oktober 2024
BRSG 2.0-E (VI):
Hope I get Pension before I get old
von Dr. Katharina Meurs und Sebastian Walthierer, 25. Juli 2024
aba-Forum Steuerrecht (IV):
Von Nürnberg, Düsseldorf und Münster …
von Gregor Hellkamp, 29. April 2024
aba-Forum Steuerrecht (III):
Zwischen 7 und 10, zwischen …
von Stefanie Beyer und Gregor Hellkamp, 23. April 2024
aba-Forum Steuerrecht (II):
Steuern, Liebe und Pensionsfonds
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 16. April 2024
aba-Forum Steuerrecht (I):
Von Dry Income, 35 Millionen, von abgeschlossenen ...
von Sebastian Walthierer, 8. April 2024
17. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Von zweiten Währungen, Spagaten, einer Rückkehr und …
von Sebastian Walthierer und Dr. Thomas Haßlöcher, 22. Januar 2024
Zum Sommeranfang Großkampftag in Erfurt (III):
Cut bei den zehn letzten Jahren?
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 18. Dezember 2023
Neuer Vorstoß des IDW zum HGB-Rechnungszinssatz
Jetzt aber fix!
von Thomas Hageman, 26. September 2023
Framework für das De-Risking:
For those about to pay!
von Olaf John und Gregor Stephan, 12. September 2023
aba-Forum Steuerrecht (V):
Trendwende beim HGB-Zins
von Stefanie Beyer, Joachim H. Kaiser und Sebastian Walthierer, 14. August 2023
aba-Forum Steuerrecht (IV):
Die Liebe und die DBO …
von Sebastian Walthierer und Stefanie Beyer, 2. August 2023
aba-Forum Steuerrecht (II):
Geben und Nehmen …
von Gregor Hellkamp, 31. Juli 2023
aba-Forum Steuerrecht (I):
Eine neue Weltsteuerordnung und …
von Gregor Hellkamp, 24. Juli 2023
DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V) – Corona, Hitze, Diabetes:
Sind die aktuellen Sterbetafeln noch die bestmögliche Schätzung?
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 11. Juli 2023
DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V):
Live in drei Tagen!
von Dr. André Geilenkothen, 27. Juni 2023
Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen: Was nun?
From nine to five till ninetyfive
von Dr. Judith May, Dr. Katharina Meurs, Robin Leuprecht, 26. Juni 2023
Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen:
Time is on your side
von Olaf John und Dr. André Geilenkothen, 14. April 2023
Zwischen Regulierung, Admin und Asset Management:
„Die vielfältigen Herausforderungen in der bAV und der Kapitalanlage erfordern …
Interview mit Martin Haep, 23. März 2023
#womeninpensions-Kommentar – mit Wirkung auf die bAV (II):
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von Dr. Judith May, 2. März 2023
Pensions in their Markets: Was war da los in London?
Von Doom Loops zu Lessons learned
von Olaf John, 14. Oktober 2022
Pensionsrückstellungen nach HGB:
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Interview mit Thomas Hagemann, 13. Oktober 2022
Pensions in their Markets:
Tektonik in der Taktik
Interview mit Olaf John, 3. Juni 2022
IDW und DAV zu rückgedeckten Versorgungszusagen:
Es gibt viel zu tun!
von Stefanie Beyer und Thomas Hagemann, 25. Mai 2022
De-Risking-Strategien zahlen sich aus:
All's Well That Ends Well
von Olaf John, 28. April 2022
Die Inflation und der Pensionsinvestor:
Hedge me if you can
von Olaf John, 8. Februar 2022
Zusätzlicher Prüfungsaufwand für externe Versorgungsträger:
Geldwäsche, Transparenzregister und die bAV
von Dr. Bernhard Holwegler und Joachim H. Kaiser, 24. Januar 2022
Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Time is on my Zeit
von Judith May und Thomas Haßlöcher, 14. Dezember 2021
Bilanzneutral, befristet, BOLZ:
Flexible Risikoabsicherung mit Mercer FlexProtect
von Stephan Hebel und René Jung, 3. November 2021
Forum „bAV“ der VVB:
My sweet fifteen
von Michael Ries, Dr. Judith May, Klaus Bednarz und Markus Klinger, 16. August 2021
Erfurt, Teilzeit und die bAV:
Kein Taschenrechner in Eigenregie
von Dr. Judith May, 8. Juli 2021
aba-Forum Steuerrecht 2021:
Alles außer Schaumweinsteuer
von Thomas Hagemann, 26. April 2021
Übersterblichkeit und Covid-19 (II):
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 16. April 2021.
Mal wieder Handlungsbedarf bei Zusagen mit Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung:
Wenn alte Liebe rostet ...
von Nadine Wolters und Elisabeth Lapp, 22. März 2021.
Von Fiduciary Management, Outscourced Chief Investment Officer und Delegated Solutions:
Mit besserer Governance durch unsichere Zeiten
von Olaf John, 16. Dezember 2020
bAV in der Corona-Krise:
Neun Maßnahmen, die die Politik ergreifen muss
von Dr. Judith May, Stefan Oecking und Thomas Hagemann, 26. Juni 2020
Übersterblichkeit und Covid-19:
Man stirbt nur einmal!
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 5. Juni 2020
Prioritäten in der Krise:
So navigieren Sie sicher in turbulenten Zeiten
von Jeffrey Dissmann und Michael Sauler, 27. Mai 2020
Aufsicht:
Konstruktiv durch die Krise
von Dr. Bernhard Holwegler und Thomas Hagemann, 16. April 2020
bAV in den Zeiten des Virus‘:
Kurze Arbeit und lange bAV
von Dr. Judith May, München, 30. März 2020
BaFin-Merkblatt:
Selbst nicht nachhaltig?
von Andreas Kopfmüller, 30. Januar 2020
Flexible Lösungen und digitale Tools sind gefragt
von Klaus Bednarz und Stephan Hebel, Frankfurt, 28. Oktober 2019
Was heißt hier „lediglich“?
von Thomas Hagemann, Düsseldorf; Wiesbaden, 8. Mai 2019
Alles auf Reset beim Wertguthaben?
von Judith May, 23. April 2019
In beiden Fassungen?
von Thomas Hagemann, 31. Oktober 2018
Zulagenförderung ist besser als ihr Ruf!
von Klaus Bednarz, Hamburg, 12. Dezember 2017
Zumutung und Kostenbelastung
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 5. Oktober 2017
„Künftig alle zwei Jahre EIOPA-Stresstest“
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 4. Oktober 2017
Die EIOPA wächst mit ihren Aufgaben
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 10. August 2017
Nicht genug dazu gelernt
von Frank Zagermann, Wiesbaden, 29. Mai 2017
Spannung jenseits des BRSG
von Thomas Hagemann, Mannheim, 9. Mai 2017
bAV statt Resturlaub?
von Rita Reichenbach, Frankfurt am Main, 12. März 2014
Das hat dort nichts zu suchen!
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 25. Februar 2014
Das könnt Ihr doch nicht ernst meinen!
von Stefan Oecking, Dortmund, 17. Juli 2013


























