… Säule, von falschen Schlüssen, unerfüllten Erwartungen, schlichter Überforderung, wo das Bisschen Kapitaldeckung hinwandern könnte und mehr: Gerade erst sind einige Reformen auf den Weg gebracht worden und müssen sich nun in der Praxis bewähren, während andere von der Politik noch gar nicht fertig umgesetzt sind. Doch schon kommen auf die Altersvorsorge und damit die deutsche bAV noch bewegtere Zeiten zu, und zwar kurzfristig – zumindest hat die Politik dies angekündigt. Anlass genug, sich bei denjenigen umzuhören, die es angeht. Die P●I-Redaktion hat dies getan. Heute Teil I: die Verbände.
Die Politik profiliert sich derzeit bekanntlich mit den Bekräftigungen, die Vorschläge der ASK in ihrer Gesamtheit bis zum Jahresende umsetzen zu wollen. Das kann man mit Fug und Recht ambitioniert finden, um es höflich auszudrücken.
Neben unzähligen technischen, finanziellen, politischen, rechtlichen und gesetzgeberischen Fragen stellt sich außerdem die der fachlichen Einbindung derjenigen, die es angeht: die Stakeholder.
Man erinnere sich an die beiden Fokusgruppen in BMF und BMAS, die dem BRSG II vorausgingen und die viele, viele Monate in Anspruch genommen haben. Doch die jetzt avisierten Reformen sind von völlig anderer Größenordnung als damals.
Freundlicher Service von PENSIONS●INDUSTRIES an die Politik: die Position zahlreicher Stakeholder – Verbände, Arbeitgeber, EbAV, Juristen, Aktuare und Asset Manager – in komprimierter Form. Heute Teil I, die Verbände.
Anm.d.Red., Abk. zur schnelleren Lesbarkeit (über bAV, pAV, gRV etc. hinaus):
Alterssicherungskommission = ASK
Nettoersatzquote = NEQ
Sozialpartnermodell = SPM
reine Beitragszusage = rBZ
Durchführungswege = DFW
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter = MA
Altersvorsorgedepot = AV-Depot
und mehr…
Die P●I-Redaktion hat gefragt:
„Wie beurteilen Sie die Vorschläge im Allgemeinen und mit Blick auf die bAV im Speziellen (Pros und Cons)?“
„Sehen Sie die Gefahr, dass ausgerechnet die bAV durch die laufenden und kommenden Reform-Bemühungen am Ende des Tages als Verlierer dastehen könnte?“
Und Sie haben geantwortet:
„Die empfohlene 70%-NEQ über alle drei Säulen als Versorgungsziel definiert erstmals ein klares Ziel, das jedoch nur ein Mindestniveau für die Sicherung des Lebensstandards im Alter sein kann. Außerdem sollte der angestrebte, jeweilige Anteil am Gesamtversorgungsziel aus gRV, bAV und pAV klar vorgegeben werden.

Die Einführung der Kapitalrente innerhalb der gRV bewerten DAV und IVS ebenfalls positiv, da diese zusätzliche Versorgung nicht auf Leistungen aus bestehenden kapitalgedeckten Systemen angerechnet werden kann.
Allerdings erfordert die Einzelkontenführung komplexe administrative und technische Systeme, deren Neuentwicklung erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verursachen. Die Nutzung bestehender Systeme aus bAV oder pAV sollte als effiziente Alternative in Erwägung gezogen werden – sowohl für die technische Umsetzung als auch für die kollektive Risikoteilung in der Anspar- und Rentenphase.
„KMU benötigen einfach umsetzbare Lösungen, die ohne Sozialpartner funktionieren.“
Die Einrichtung eines Sozialpartnerdialogs zur Stärkung der bAV begrüßen wir grundsätzlich. Dabei benötigen gerade KMU einfach umsetzbare Lösungen, die ohne Sozialpartner funktionieren und gleichzeitig den Arbeitgeber ausschließlich zur Beitragszahlung verpflichten. Genauso wichtig ist, dass vorhandene bAV-Systeme nicht beschädigt werden; die Teilnehmer des Dialogs müssen offen sein gegenüber den verschiedenen DFW und Modellen der bAV. Um die geforderte Verbreitung zu erreichen, müssen die Teilnehmer des Dialogs nicht-tarifgebundene Unternehmen mit abdecken und Vorschläge mit hoher Verbindlichkeit vorlegen.“
Susanna Adelhardt
Vorsitzende
DAV – Deutsche Aktuarvereinigung
und
Stefan Oecking
Vorsitzender
IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung
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„Endlich hat man den Mut, eine Zielgröße zu definieren und klar zu sagen, dass diese auch mit der Kapitalrente über die gRV allein nicht erreichbar ist. Auch 2. und 3. dritte Säule müssen beisteuern.
„Der vorgeschlagene Weg wird bestehende bAV kannibalisieren.“
Die deutliche Forderung von mehr Kapitaldeckung für alle kann man nur unterstützen – ob der vorgeschlagene Weg der beste ist kann bezweifelt werden; er wird bestehende bAV kannibalisieren und neu zu schaffender das Dotierungsvolumen nehmen.

Kapitalgedeckte Altersversorgung ohne Garantien auch in der 1. Säule ist ein wichtiges Signal, nachdem für die neue, generös geförderte Vermögensbildung in der 3. Säule das gleiche gilt. Wo bleibt ein solches Signal für die bAV? Das BRSG II hat keine Möglichkeit zur Absenkung von Garantien oder zu barrierefreiem Zugang zur rBZ geschaffen.
Ein Sozialpartnerdialog ist wichtig, aber auch die aba und insb. Vertreter nicht tarifgebundener KMU gehören mit an den Tisch.“
Klaus Stiefermann
Geschäftsführer
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung
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„Die AKA begrüßt den Vorschlag der ASK, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine NEQ von mindestens 70% nach Steuern anzusetzen. Diese Zielgröße dürfte in der tarifvertraglich geregelten ZV des öffentlichen und kirchlichen Dienstes mit einer nahezu 100%igen Abdeckung iVM mit der Grundversorgung bereits heute erreicht sein.
„Eine entsprechende Stärkung der bAV in vergleichbarem Maße fehlt.“
Die AKA unterstützt ferner die generelle Zielsetzung, die Altersversorgung durch stärkeren Mix von Umlage und Kapitaldeckung zu stärken. Mit Blick auf die bAV insg. muss man jedoch leider festhalten, dass ihr Ausbau und Förderung im Gesamt-Mix der drei Säulen etwas zu kurz kommt. Denn die Förderung der 3. Säule insb. über das neue AV-Depot ist bereits umgesetzt; die Kapitalbildung in der 1. Säule könnte zulasten weiterer Verbreitung in der 2. gehen, da die Arbeitgeber durch diese Zusatzbelastung davon Abstand nehmen könnten, zugunsten ihrer Beschäftigten in die bAV zu investieren, die für die Beschäftigten nach wie vor am vorteilhaftesten ist. Eine entsprechende Stärkung der bAV in vergleichbarem Maße fehlt.

Daher erhofft sich die AKA, über die Vorschläge in der Empfehlung 30 hinaus weitere Maßnahmen, um die 2. Säule zu stärken. Bestehende, bereits erfolgreich etablierte Systeme – wie die ZV – sollten nicht durch neue Vorsorgeformen verdrängt werden. Zum Schutz der bAV gehört auch, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, mögliche negative Auswirkungen durch die Vorschläge der Europäischen Kommission zur EbAV-II-RL abzuwenden.“
Hagen Hügelschäffer
Geschäftsführer
Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung AKA
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„Grundsätzlich gehen die Vorschläge in die richtige Richtung, weil sie die Alterssicherung demographiefester machen. Entscheidend ist jedoch, dass daraus kein falscher Schluss entsteht: Die gesetzliche Rente allein wird nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern, deshalb braucht es vor allem eine starke betriebliche und private Vorsorge.
Fast die Hälfte aller Beschäftigten hat heute keine Betriebsrente. Diese Lücke muss geschlossen werden. Ein einfaches, standardisiertes Basis-Modell in der bAV kann ein wichtiger Teil der Lösung sein. Daneben muss es für Arbeitgeber einfacher werden ihre Beschäftigten automatisch in eine bAV einzubeziehen. Ebenso braucht es eine spürbare Entlastung gerade kleiner Arbeitgeber bei Komplexität und Haftungsrisiken.
„Ein zusätzliches Obligatorium in der zweiten Säule würde Arbeitgeber schlicht überfordern.“
Die Gefahr für die bAV liegt weniger darin, dass diese selbst zu wenig reformiert wird, sondern darin, dass sie im Schatten der 1. Säule an Aufmerksamkeit verliert. Die Politik hat sich mit der Kapitalrente bereits für eine verpflichtende Kapitaldeckung in der ersten Säule entschieden, ein zusätzliches flächendeckendes Obligatorium in der 2. würde vor allem die Arbeitgeber mit weiteren Vorgaben und steigenden Lohnnebenkosten schlicht überfordern. Gerade deshalb liegt ihre eigentliche Stärke in den gewachsenen, freiwilligen Strukturen zwischen Arbeitgebern und Sozialpartnern.“
Moritz Schumann
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV
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„Die Kommission setzt die richtigen Akzente in der ersten Säule. Es ist notwendig, Kapitaldeckung als unverzichtbaren Bestandteil auch in der gRV anzuerkennen. Nur so wird diese langfristig weniger auf Steuerzuschüsse angewiesen sein.
In der bAV bleiben die Empfehlungen jedoch hinter unseren Erwartungen zurück. Die Kommission verweist hier auf einen Sozialpartnerdialog. Zwar stimmt die Richtung grundsätzlich – jedoch braucht es für eine echte Verbesserung konkrete Maßnahmen. Internationale Beispiele zeigen, wie die bAV deutlich attraktiver gestaltet werden kann. Der einfachste Weg wäre, Arbeitgeberzahlungen in das AV-Depot zu ermöglichen.
„In der bAV bleiben die Empfehlungen hinter unseren Erwartungen zurück.“
In der dritten Säule sollte die Frühstartrente mit dem AV-Depot verzahnt werden, um so zusätzliches privates Vorsorgesparen anzuregen.

Wenn die Bundesregierung alle Empfehlungen umsetzt, wird auch die bAV fortentwickelt. Das schöpft das vorhandene Potenzial jedoch nicht aus. So sollten die zentralen Elemente des AV-Depots – insb. der Wegfall des Garantiezwangs – auf die bAV übertragen werden, um die Renditechancen für die Sparer zu erhöhen.“
Thomas Richter
Hauptgeschäftsführer
BVI Bundesverband Investment und Asset Management
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„Die Zielsetzung einer NEQ von 70% und die Orientierung an internationalen Vorbildern, verbunden mit der Erkenntnis, dass eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersversorgung unabdingbar ist, ist grundsätzlich zu begrüßen.
Jedoch: Ob die Ausgestaltung in der Höhe ausreichend und in der 1. Säule am richtigen Ort ist, darf bezweifelt werden; hier hat man sich offensichtlich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt. Immerhin: Der wichtige Anfang ist gemacht.
„Realistisch ist kaum zu erwarten, dass die Lücke geschlossen werden kann.“
Unter realistischen Annahmen ist allerdings kaum zu erwarten, dass mit den zusätzlichen zwei Beitragspunkten die bestehende Lücke zu den besagten 70% (oder zu dem deutlich besseren Absicherungsniveaus in anderen Ländern) geschlossen werden kann.
Daher stellt sich dringend die Frage, welche Rolle 2. und 3. Säule übernehmen müssen, um das Gesamtniveau auf das ausreichende Maß zu bringen. Wir haben ein hohes Risiko, dass sich alle zurücklehnen und glauben, mit den erwähnten zwei Punkten die 1. Säule die Sache schon richten werde. In der Folge könnte das Bisschen an Kapitaldeckung, das wir heute haben, komplett in eine 1. Säule (inkl. obligatorischer Kapitaldeckung) und eine freiwillige 3. Säule (inkl. üppiger Riester-Förderung und allen Freiheiten der Kapitalbildung) wandern.

Tatsächlich hat die bAV vom Gesetzgeber zuletzt nur das Allernotwendigste bekommen. Hier ist sehr zeitnah ein sehr großer Wurf notwendig, um auf Augenhöhe zu bleiben – inkl. mehr Verbindlichkeit und mehr Gestaltungsmöglichkeit im Future Service sowie ohne Garantien und ohne jede Doppelverbeitragung.
Helmut Aden
Vorsitzender des Vorstandes
Verband der Firmenpensionskassen VFPK



















