Und damit ist die bAV gemeint. Außerdem von abzulegenden Fesseln, guten Nachrichten, wer nicht unmittelbar betroffen ist, wer welche Gefahren sieht, wer Verliererin werden könnte und mehr: Nach gerade erst verabschiedeten, noch laufenden und erst geplanten Reformen bekräftigt die Politik ihren Willen, zeitnah in der Altersvorsorge Dauerbaustellen ungeahnter Dimension aufzumachen. Die P●I-Redaktion hat die Haltung zahlreicher Stakeholder hierzu eingeholt. Heute Teil II: Arbeitgeber und Einrichtungen der bAV aller Art zum ersten.
Die Politik will – ganz schön ambitioniert – die ASK-Vorschläge in ihrer Gesamtheit bis zum Jahresende umsetzen.
Damit stellt sich neben unzähligen technischen, finanziellen, politischen, rechtlichen und gesetzgeberischen Fragen außerdem die der fachlichen Einbindung der Stakeholder.
Weiter geht es also mit dem freundlichen Service von PENSIONS●INDUSTRIES an die Politik, die Position vieler Stakeholder – Verbände, Arbeitgeber, EbAV, Juristen, Aktuare und Asset Manager – in komprimierter Form zu präsentieren. Nach Teil I (die Verbände) heute Teil II, Arbeitgeber und Einrichtungen der bAV aller Art (zum ersten):
Anm.d.Red., Abk. zur schnelleren Lesbarkeit (über bAV, pAV, gRV etc. hinaus):
Alterssicherungskommission = ASK
Nettoersatzquote = NEQ
Sozialpartnermodell = SPM
reine Beitragszusage = rBZ
Durchführungswege = DFW
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter = MA
Altersvorsorgedepot = AV-Depot
und mehr…
Die P●I-Redaktion hat gefragt:
„Wie beurteilen Sie die Vorschläge im Allgemeinen und mit Blick auf die bAV im Speziellen (Pros und Cons)?“
„Sehen Sie die Gefahr, dass ausgerechnet die bAV durch die laufenden und kommenden Reform-Bemühungen am Ende des Tages als Verlierer dastehen könnte?“
Und Sie haben geantwortet:
„Oberstes Ziel der bAV: Erhöhtes Alterseinkommen der Kunden! Instrument des Vertrauens: Kapitaldeckung! Grund: Mehr Rente pro Beitragseuro und Stärkung der Kapitalbasis für die Arbeitsplätze von morgen!
„Was für die bAV richtig ist, kann für die gRV nicht falsch sein.“
Was für die bAV richtig ist, kann für die gRV nicht falsch sein. Überfällig bewegt sich nun auch die gRV in diese Richtung. Wenn dies zu mehr Wettbewerb führt, muss sich die bAV noch mehr anstrengen. Gute Nachricht für den Standort Deutschland.“

Wolfram Gerdes
Vorstand Kapitalanlagen und Finanzen
Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen AöR und Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte AöR
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„Nur mit einer starken bAV ist eine NEQ von 70% zu erreichen, welche schon aus Glaubwürdigkeitsgründen in den nächsten Jahren spürbar werden muss; dazu braucht es weiterhin gute Leistungen aus dem bAV-Bestand.
„Auch die Regeln für den Bestand müssen intelligent weiterentwickelt werden.“
Die Pensionskassen brauchen gute und faire Rahmenbedingungen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Sie müssen daher, wie gRV und pAV, von bestehenden Fesseln befreit werden und die Möglichkeit erhalten, auch Produkte mit weniger Garantie und einer entsprechend geringeren Arbeitgeberhaftung anzubieten. Das gilt nicht nur für neue Verträge, auch für den Future Service des Bestandes müssen endlich flexiblere und arbeitsrechtlich sichere Anpassungen möglich sein.

Es reicht nicht, nur auf zukünftige Zusagen zu schauen und auf das SPM zu setzen, auch die Regeln für den Bestand müssen intelligent weiterentwickelt werden.
Ohne gute bAV-Bedingungen für die Neuzugänge und für den Bestand kann die Rentenreform nicht gelingen, und die bestehenden Systeme geraten zusätzlich unter großen Stress.“
Heike Pohl
Vorstand
Versorgungskasse Deutscher Unternehmen VVaG
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„Grundsätzlich: Wenn die gegenwärtige öffentliche Diskussion dazu führt, dass die Menschen sich bewusster werden, sich zusätzlich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern zu müssen, dann ist das vermutlich nicht weniger wichtig als die Reformen selbst.
Gleichwohl: Maßnahmen zur Stärkung der gRV (Anhebung Rentenalter, Einbeziehung weiterer Gruppen wie bspw. Minijobber, Beamten, Abgeordnete, aber keine Selbstständigen) sind dringend notwendig, denn sonst ist das System schlicht nicht mehr finanzierbar. Jedoch muss hier punktuell abgewogen werden, das betrifft bspw. das Renteneintrittsalter schwer belasteter Berufsgruppen (bspw. Arbeiter unter Tage) oder den teilweisen Bestandsschutz für rentennahe Jahrgänge mit geringer Rente.

Kapitalrente in der gRV: Die hierdurch absehbar zusätzliche Belastung mit zwei Punkten ist äußerst kritisch, erhöht dies doch die Lohnnebenkosten noch weiter. Die Gedankenspiele, Unternehmen mit bestehender bAV durch Anrechnung hiervon zu befreien, sehen wir nicht als Lösung, würde dies doch die Komplexität im System der Altersvorsorge unzulässig erhöhen, da für die einzelnen Arbeitnehmer in der ersten Säule die Vorsorgeniveaus weiter zerfasert würden (je nachdem, ob ihr Arbeitgeber eine bAV anbietet oder nicht, in welcher Höhe diese wahrgenommen wird, ob und wie sie Matching-finanziert etc. pp., ganz zu schweigen von dem jeweiligen Anpassungsbedarf bei Arbeitgeberwechsel oder Beitragsfreistellung).
„Die bAV ist für Unternehmen ein sozial- und arbeitsmarktpolitisches Instrument und kein Hobby.“
Mehr Verbreitung der bAV: Dies kann nur gelingen, wenn es v.a. für KMU Modelle gibt, die kostengünstig und verwaltungsfrei sind – dazu scheint das (gesetzgeberisch entsprechend zu öffnende) SPM ein probates Mittel, solange die Kosten auf Seiten der Dienstleister limitiert sind.
Insgesamt gilt es zu beachten, dass die bAV für Unternehmen ein sozial- und arbeitsmarktpolitisches Instrument ist und kein Hobby – insofern ist der Gesetzgeber gut beraten, sie bei seinen Reform-Bemühungen nicht zu übersehen, erst recht nicht zu beschädigen.“
Bernt Lammerer
Aktuar Retirement Benefits
Wacker Chemie AG
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„Das Ziel einer zusätzlichen kapitalgedeckten Absicherung ist grundsätzlich zu begrüßen; entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung. Ein verpflichtender zusätzlicher gRV-Beitrag darf nicht zur Schwächung bestehender Vorsorgestrukturen führen. Die Verpflichtung sollte nur für diejenigen gelten, die nicht bereits über eine bAV abgesichert sind bzw. für die ein verbindliches Angebot ihres Arbeitgebers vorliegt.
Die bAV ist bereits heute ein etablierter, effizienter und bewährter Weg der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Hier kommen Arbeitgeber und -nehmer, Kapitaldeckung, lebenslange Rente mit Hinterbliebenenversorgung zusammen, womit viele Kriterien einer soliden Altersvorsorge erfüllt sind. Ziel muss sein, Versorgungslücken zu schließen – nicht funktionierende Systeme zu verdrängen.
„Staatlich geförderte pAV-Vorsorgebeiträge sollten konsequent in die bAV integrierbar sein.“
Insgesamt ist die Altersvorsorge in Deutschland für viele Menschen, aber auch für KMU, zu komplex geworden. Unterschiedliche Förderwege und Produkte erschweren die Orientierung. Deshalb sollten staatlich geförderte Vorsorgebeiträge der neuen pAV konsequent in die bAV integrierbar sein. Dies bedeutet auch die Chance auf ein einfacheres, effizienteres und leistungsfähigeres Gesamtsystem der Altersvorsorge in Deutschland.“
Martin Schrader
Vorstand
Pensionskasse Rundfunk VVaG
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„Grundsätzlich sind die ASK-Vorschläge positiv. Stärkere Kapitaldeckung, mehr Eigenverantwortung und Wahlfreiheit sowie der dringend notwendige Abbau von Bürokratie und Stärkung der Digitalisierung gehen in die richtige Richtung. Größere Freiheiten in der Kapitalanlage eröffnen bessere langfristige Renditechancen.
„Die bAV darf nicht durch die Hintertür belastet werden.“
Für die bAV bieten die geplanten Opt-out-Modelle und eine Vereinfachung der regulatorischen Rahmenbedingungen wie die Öffnung des SPM mit dem Ziel einer Stärkung der rBZ und flexiblere Leistungs- und Förderregelungen die Chance auf eine höhere Verbreitung und attraktivere Versorgung. Entscheidend wird jedoch die konkrete Ausgestaltung sein. Die bAV darf im Zuge der Reformen weder gegenüber anderen staatlich geförderten Vorsorgewegen an Attraktivität verlieren noch durch zusätzliche Regulierung durch die Hintertür belastet werden.

Und aus Sicht eines Versorgungswerks: Die berufsständischen Versorgungswerke sind von den Reformvorschlägen nicht unmittelbar betroffen. Positiv ist, dass ihre Rolle als eigenständige obligatorische Alterssicherung ausdrücklich anerkannt wird. Die Einbeziehung ihrer Mitglieder in die Förderung des neuen AV-Depots verbessert die private Ergänzung der Altersvorsorge, ohne das System der Versorgungswerke selbst zu verändern.“
Daniel Wolbert
Leiter Kapitalanlagen
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin – Körperschaft des öffentlichen Rechts
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„Der ASK-Bericht ist grundsätzlich ein klares und positives Signal Richtung ‚mehr Kapitalmarkt wagen‘. Vor einem halben Jahr hätten nur die Wenigsten erwartet, dass die ASK mit diesen Vorschlägen aufwarten wird. Hinsichtlich des Sozialpartnerdialogs erwarten wir am Ende eine Festigung des SPM in Form der rBZ und eine klare Abgrenzung zwischen pAV und bAV. Eine andere Kompromissformel wird für die Sozialpartner eher schwierig.
„Der notwendige Gestaltungsspielraum für die Weiterentwicklung der bAV wird fehlen.“
Die Gefahren für die bAV sehen auch wir. Mit der Reform in der pAV werden sehr viele Fördergelder in diese Richtung fließen. Sobald erste realistische Schätzungen vorliegen, wird der notwendige Gestaltungsspielraum für die Weiterentwicklung der bAV mal wieder fehlen.

Leidtragende sind dann z.B. Geringverdiener. Eine stärkere Förderung und Verbreitung der bAV über alle DFW hinweg wäre langfristig der deutlich effizientere Weg um Versorgungslücken in der Breite zu schließen.“
Christian Pauly
Vorstand
Metzler SPM PF AG
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„Oberflächlich könnte man angesichts der ASK-Vorschläge zur gesetzlichen Kapitalrente und der jüngsten pAV-Reform meinen, dass sich die bAV in einer Art „Stuck in the middle“-Position befindet. Wäre dies so, griffe dies zu kurz. Die bAV ist unerlässlich für ein gutes Gesamtversorgungsniveau im Alter – das lässt sich aus dem Bericht der ASK auch herauslesen. Markenkern der bAV ist kollektive Kapitaldeckung mit effizienten Strukturen und hohem Vertrauen aus der Partnerschaft von Arbeitgebern und -nehmern. In vielen Branchen gibt es betrieblich und tarifvertraglich etablierte und in der Praxis teils über hundert Jahre bewährte Versorgungssysteme im besten sozialpartnerschaftlichen Sinne, die zu einem guten Gesamtversorgungsniveau seit jeher beitragen.
„Die staatliche Förderung ließe sich noch attraktiver gestalten.“
Wünschenswert: dass solche Systeme im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsprozesses zur Kapitalrente mehr Geltung finden. Ein Blick darauf lohnt!

Zur weiteren Verbreitung der bAV ließe sich in der anstehenden Gesetzgebung auch die staatliche Förderung noch attraktiver gestalten, z.B. durch Zulagen auch bei der Entgeltumwandlung (wie sie bei Beiträgen der Arbeitnehmer zur bAV aus dem Nettoeinkommen möglich sind) sowie erhöhte steuerliche Zuschüsse bei Geringverdienern.“
Jürgen Rings
Vorstandsvorsitzender
Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG
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„Grundsätzlich positiv: Die ASK-Vorschläge stärken die Kapitaldeckung und somit auch die bAV. Sie enthalten mit Opt-out, SPM-Öffnung, Geringverdienerförderung und Bürokratieabbau echte Chancen für die 2. Säule.
„Verliererin wird die bAV nicht durch die Reform an sich, sondern …“
Gleichzeitig jedoch binden die neue gesetzliche Kapitalrente und das geförderte AV-Depot genau die Mittel, die – bei steigenden Sozialabgaben und wachsender Arbeitsplatzunsicherheit – bisher in die Entgeltumwandlung geflossen sind. Besonders kritisch erscheint die Option, dass Arbeitgeber ihre Beiträge in private Depots umleiten und sich somit ihrer Verantwortung im Sinne des „Pay and Forget“ entziehen könnten.

Verliererin wird die bAV also nicht durch die Reform an sich, sondern nur dann, wenn der Gesetzgeber ihre Stärken – Arbeitgeberbeteiligung, kollektive Kostenvorteile, Biometrie – nicht steuerlich und sozialabgabenrechtlich mindestens mit den anderen Optionen gleichstellt.
Olaf Keese
Vorsitzender des Vorstands
Pensionskasse der Caritas VVaG
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