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P●I am Nachmittag – BMF legt Referentenentwurf zur Frühstartrente vor:

Der schlanke Fuß des Kollektiven

Die Dauerbaustelle deutsche Altersvorsorge geht in die nächste Runde. Heute hat das Klingbeil-Ministerium seinen Referentenentwurf zur Frühstartrente vorgelegt. Gewisse Verknüpfungen des Vehikels gibt es, zur bAV sind jedoch keinerlei Schnittstellen vorgesehen. Und an einer Stelle macht das Ministerium es sich einfach – sonst ginge es wohl auch nicht.

Bekanntlich befinden wir uns in einer Situation, in der – abgesehen von der Großbaustelle betreffend die Vorschläge der ASK – einige Reformen zu Altersvorsorge in Deutschland frisch gesetzgeberisch umgesetzt sind (Rentenpaket, BRSG 2.0) bzw. diese gerade erst abgeschlossen haben (Altersvorsorgedepot) oder der Dinge harren. Zu Letzterem gehört die Frühstartrente, bei der jedoch heute in der Berliner Wilhelmstraße mit der Vorlage des Referentenentwurfs der erste Schritt gemacht worden ist.

Wesentliche Aspekte:

  • für jedes Kind von 6-18 aus dem Bundeshaushalt 10 Euro pro Monat.

  • individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot, das von den Eltern bei Anbietern eröffnet werden kann.

  • zusätzlich private Einzahlungen bis 6.840 Euro p.a. möglich.

  • Effektivkostendeckel 1%.

  • Nahtloser Anschluss ab Volljährigkeit an das AV-Depot möglich.

  • Erträge bis zur Auszahlungsphase steuerfrei, grundsätzlich erst ab 65 möglich. Dann volle Besteuerung der Auszahlungsbeträge gem. § 22 Nr. 5 EStG.

  • Für Kinder, deren Eltern keinen Vertrag abschließen, erfolgt bei der BuBa eine kollektive Anlage der Mittel am Kapitalmarkt, ausschließlich in Aktien bzw. Aktienfonds und global diversifiziert.

  • Abrufen der Mittel aus der kollektiven Anlage für einen Altersvorsorgevertrag ist quartalsweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.

BMF macht sich den schlanken Fuß

Äußerst positiv: Anlage in Real Assets. Alles andere gehört für so ein Vehikel auch verboten.  Man beachte: Es ist keinerlei Rede mehr davon, dass die Kinder, deren Eltern keinen Vertrag abschließen, bei der Bundesbank individuelle Konten hätten. Stattdessen soll hier kollektiv angelegt werden.

Das BMF in der Wilhelmstraße in Mitte. Foto: BMF/Hendel.

Auf dieser Plattform wird seit jeher, schon seit Lindners Plänen zur Aktienrente, die Position vertreten, dass dieser Staat außerstande ist, für Dutzende Millionen Menschen individuelle Depots anzulegen und zu führen (das gilt erst recht, sollte er dabei Wettbewerbsbedingungen einhalten müssen).

Nun macht es sich das BMF mit der kollektiven Anlage einfach. Alles andere wäre wohl auch unmöglich gewesen, erst recht angesichts des Zeitplans, zum Beginn 2027 einsatzbereit zu sein. Und zugegebenerweise gilt hier: Wenn das Depot ohnehin niemand individuell betreut (also weder Eltern noch Kinder), dann muss es auch nicht individuell geführt werden. Außerdem muss erwähnt werden, dass das dies wirklich eine begrüßenswerte Regelung ist. Nur weil bestimmte Eltern außerstande sind oder schlicht desinteressiert, sollte kein Kind benachteiligt werden. Und es gibt auch Waisenkinder. Dann macht es eben der Staat bzw. die BuBa.

Jedoch sind kollektive Töpfe in den Händen des Staates immer stärker der Gefahr eines politischen Zugriffs ausgesetzt als individuelle Konten. Insofern sollte die kollektive Anlage bei der Bundesbank Verfassungsrang bekommen.

Am Rande: Die kollektive Anlage zeichnet sich übrigens auch bei der angedachten Kapitalrente ab, von der soviel die Rede ist, und bei der angeblich dem (hierzulande selten korrekt verstandenen) schwedischen Modell gefolgt werden soll. Auch hier werden wir, so prophezeit die PIRedaktion, am Ende nicht mehr sehen als eine plumpe kollektive Anlage, die man dann versucht, irgendwie individuell zuzuordnen. Das jedoch hat mit den beiden AP-Facetten des schwedischen Systems kaum etwas gemein. Und anders als bei der Frühstartrente ist das hier keineswegs irrelevant.

Wer den Staat für sich anlegen lässt…“

Von irgendeiner Verknüpfung zur bAV ist in dem Entwurf nicht die Rede. Von einer Absicht, einen anderen Namen als das besonders für junge Leute ungemein reizende „Frühstartrente“ zu finden, ist auch nichts vermerkt. Kann man nur hoffen, dass uns eine Fortsetzung der unseligen Tradition, Investment- und Vorsorgeprodukte leicht bescheuert mit Politikernamen zu versehen, erspart bleibt. Medien und Politiker seien jedenfalls erneut gemahnt, dies nicht zu forcieren.

Vielleicht besser ihren Namen nehmen?

Eine erste Reaktion gibt es schon, Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, kommentierte:

Die Frühstartrente schafft den breiten Einstieg der Bevölkerung in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Der nahtlose Übergang in das Altersvorsorgedepot sorgt dafür, dass die nächste Generation flächendeckend über Fonds für das Alter vorsorgen wird. Die staatliche Auffanglösung für Kinder, deren Eltern kein Produkt auswählen, widerspricht jedoch dem Ziel der Finanzbildung. Wer den Staat für sich anlegen lässt, beschäftigt sich nicht selbst mit der Kapitalanlage und lernt damit nicht hinzu.”

Thomas Richter, BVI.
Thomas Richter. BVI.

Der Referentenentwurf des BMF findet sich hier.

Die einschlägigen Verbände (gerade durchaus beschäftigt, ihre Position zu den ASK-Vorschlägen festzulegen) hat man eingeladen, bis zum 31. Juli Stellung zu nehmen.

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