Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen


Die deutschen Stakeholder zur Alterssicherungskommission (V):

Von Reflexen zu Deutschland …

von Parallelstrukturen, der nötigen Ernsthaftigkeit und von keinem Thing BIG – was zu unkonkret ist, wer zwingend einbezogen werden muss und was hilft es überhaupt? Reformen gemacht, Reformen im Gang, Reformen 2come – und schon ist die Rede von weiteren, diesmal enormen Umbauten: Im System der deutschen Altersvorsorge hat sich viel geändert, ändert sich gerade viel, und die Politik macht sich daran, dass morgen wieder alles anders ist. Was sagen die Stakeholder dazu? Heute Teil V: Arbeitgeber und EbAV aller Art zum zweiten.

Bis zum Jahresende soll die deutsche Altersversorgung auf Basis der ASK-Vorschläge in eine Großbaustelle verwandelt werden – das zumindest wird die Politik nicht müde zu bekräftigen.

(Am Rande: Just hat die Linkspartei unter dem Titel „Berechnungen der Alterssicherungskommission“ im Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, in der sie 18 teils detaillierte Fragen zu Berechnungen und Annahmen der ASK stellt).

Die Vielfalt der sich stellenden Fachfragen dürfte unübersehbar sein, auf zahlreichen Feldern. Umso wichtiger der Einbezug der wesentlichen Stakeholder – und hier leistet die laufende Umfrage von PENSIONSINDUSTRIES vielleicht einen kleinen ersten, hochkomprimierten Beitrag. Nach Teil I (die Verbände) und Teil II (Arbeitgeber und EbAV zum ersten) sowie Teil III (die Assekuranz) und Teil IV (Consultants und Legal) heute Teil V: Arbeitgeber und EbAV zum zweiten.

Anm.d.Red., Abk. zur schnelleren Lesbarkeit (über bAV, pAV, gRV etc. hinaus):
Alterssicherungskommission = ASK
Nettoersatzquote = NEQ
Sozialpartnermodell = SPM
reine Beitragszusage = rBZ
Durchführungswege = DFW
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter = MA
Altersvorsorgedepot = AV-Depot
und mehr…

Die PI-Redaktion hat gefragt:

Wie beurteilen Sie die Vorschläge im Allgemeinen und mit Blick auf die bAV im Speziellen (Pros und Cons)?“

Sehen Sie die Gefahr, dass ausgerechnet die bAV durch die laufenden und kommenden Reform-Bemühungen am Ende des Tages als Verlierer dastehen könnte?“

Und Sie haben geantwortet:

„Positiv: dass nun endlich Bewegung in die Sache kommt und mit der nötigen Ernsthaftigkeit in der öffentlichen Debatte vertreten ist. Das Thema geht uns alle an und sollte auch in dieser Breite besprochen werden. Gut auch, dass die ASK die Bedeutung der säulenübergreifenden Gesamtversorgung und damit auch die der bAV herausstellt.

Nahezu flächendeckende bAV ist nur mit mehr Verbindlichkeit erreichbar.“

Viele Vorschläge sind unausweichlich und demographisch konsequent, z.B. Reaktivierung des Nachhaltigkeitsfaktors und Festlegung der NEQ von 70% als politische Zielgröße.

Werner Schneider, Soka-Bau.

Kritisch: Es kann der Eindruck entstehen, dass die bAV bei der ASK zu kurz gekommen ist. Die Aussagen zur bAV sind überschaubar und finden sich in nur i.A. wieder. Die Auffassung der ASK, dass ein Gesamtversorgungsniveau von 70% annähernd flächendeckende Verbreitung der (kapitalgedeckten) bAV voraussetzt, teilen wir. Nahezu flächendeckende bAV wiederum ist jedoch nur mit mehr Verbindlichkeit erreichbar (die Baubranche mit ihrer tariflichen bAV ist hier ein Beispiel). Flächendeckende Kapitaldeckung wäre durch verpflichtende bAV einfacher bzw. aufwandsarmer umsetzbar und würde früh einen spürbaren Beitrag zur Zielerreichung leisten.

Die angestrebte Kapitaldeckung in der gRV bedeutet zusätzliche Beiträge von zwei Punkten. Dadurch wird der Verteilungsspielraum für Arbeitgeber zur bAV und für Arbeitnehmer zur Entgeltumwandlung schmaler. Das birgt das Risiko, dass gewachsene, erfolgreiche und notwendige Strukturen der bAV nicht weiter gestärkt, sondern geschwächt oder in Frage gestellt werden. Daran hat niemand ein Interesse.“

Werner Schneider
Mitglied des Vorstandes
SOKA-Bau

„Die Vorschläge der ASK sind grundsätzlich zu begrüßen, weil sie die Fragen von Finanzierbarkeit, Demografie und Generationengerechtigkeit adressieren und die bAV als wichtigen Bestandteil des Alterssicherungssystems ausdrücklich anerkennen. Die Impulse bleiben in Bezug auf die bAV aber noch zu unkonkret.

Positiv: der klare Bezug auf Bürokratieabbau und aba-Vorschläge. Entscheidend wird jetzt allerdings sein, ob daraus tatsächlich praxistaugliche Entlastungen für Unternehmen und Versorgungsträger entstehen. Gerade bei Verwaltungsvereinfachung, Garantievorgaben, Portabilität und steuerlichen Rahmenbedingungen braucht es mehr Verbindlichkeit und Fokus auf die vielen Expertenvorschläge der letzten Jahre.

Die Impulse bleiben in Bezug auf die bAV zu unkonkret.“

Die größte Gefahr sehen wir nicht in einer bewussten Schwächung der bAV, sondern darin, dass zusätzliche staatliche oder private Vorsorgeangebote dieselben finanziellen Spielräume beanspruchen und die bAV dadurch praktisch bzw. schleichend an Bedeutung verlieren könnte. Zusätzliche Ausgaben und Einschränkungen führen derzeit bei Unternehmen zu reflexartigen Neubewertungen des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Darunter fallen neben der klassischen Vorsorge bzw. Risikoabsicherung auch Spielräume zu z.B. Vorruhestandsregelungen, die mit bAV-Systemen verknüpft werden und Rotationen sowie Perspektiven für Talente eröffnen können.

Samir Koudhai, Deutsche Lufthansa.

Die bAV darf am Ende nicht als Verlierer dastehen, denn sie ist die Säule, die Arbeitgeberengagement, Kollektivität, einen gewissen Grad an Flexibilität und langfristige Absicherung am wirksamsten verbindet. Deshalb muss hier nicht nur mitgedacht, sondern gezielt gestärkt, entbürokratisiert und in Teilen modernisiert werden.“

Samir Koudhai
Head of Compensation & Benefits, Senior Director
Deutsche Lufthansa AG

„Die von der ASK vorgeschlagenen Maßnahmen werden im Gesamtpaket dazu beitragen, die 1. Säule zu stabilisieren. Für eine generationengerechte, nachhaltige Altersversorgung braucht es allerdings mehr. Die gesetzliche Rente allein wird trotz der Maßnahmen nicht ausreichen, um den im Laufe des Erwerbslebens erarbeiteten Lebensstandard zu halten.

Die Pensionskassen müssen in die Reformdiskussion zwingend einbezogen werden.“

Die kapitalgedeckten DFW der 2. Säule, insb. die Pensionskassen, müssen in die Reformdiskussion zwingend einbezogen werden. Das ist aktuell leider noch nicht der Fall.

Melanie Jura, Hapev.

Es wäre fatal, wenn etablierte, von den Sozialpartnern über Jahrzehnte getragene Branchenlösungen im aktuellen Reformpaket nicht berücksichtigt werden.“

Melanie Jura
Mitglied des Vorstands
Hamburger Pensionsverwaltung eG

„Der Kern der ASK-Vorschläge – die Einführung kapitalgedeckter Elemente und die stärkere Orientierung an versicherungstechnischen Grundsätzen – sind wichtige Prinzipien wie wir sie aus der bAV seit Jahrzehnten kennen.

Für die Erreichung des Ziels ist eine starke bAV unerlässlich.“

Patrick Huber, PK Bewag.

Sie können zu einer Stabilisierung der gRV beitragen. Für die Erreichung des Ziels einer NEQ von mindestens 70% ist jedoch eine starke bAV unerlässlich. Insbesondere unternehmensnahe Pensionskassen genießen hohes Vertrauen von Arbeitgebern und -nehmern durch ihre kollektive Kapitaldeckung, sehr effizienten und kostengünstigen Verwaltungsstrukturen und der zielgerichteten Beratung. Diese EbAV waren schon seit jeher wichtig, nicht zuletzt weil sie eine echte Absicherung von Langlebigkeits- und Invaliditätsrisiken bieten. In den jetzigen Reformen müssen diese Einrichtungen weiter gestärkt werden, sei es durch obligatorische Einbindung oder Opting-out Modellen, weiteren Flexibilisierungen bei den Kapitalanlagemöglichkeiten sowie reduzierten Garantien auch jenseits der SPM. Die Empfehlungen der ASK stellen völlig zu Recht fest, dass die Sicherung des Lebensstandards explizit nicht mehr allein durch die gRV, sondern durch ein Mehrsäulensystem erreicht werden muss.“

Patrick Huber
Mitglied des Vorstands
Pensionskasse der Bewag VVaG

„Bosch unterstützt das Ziel der Alterssicherung mit Kapitaldeckung – das wir mit Arbeitgeberbeiträgen schon vor 20 Jahren erreicht haben. Eine zusätzliche Beitragsbelastung von Arbeitgebern, die schon heute für die Alterssicherung ihrer MA zahlen, muss vermieden werden. Die allgemein erforderliche Stärkung kapitalgedeckter Vorsorge darf nicht dazu führen, etablierte Systeme zu gefährden. Wir sehen unseren Vorsorgeplan die Vorstellungen der ASK bereits erfüllen: kapitalgedeckt, auch in der Leistungsphase kapitalmarktorientiert sowie mit geringen Kosten, individuellen Konten und kollektivem Risikoausgleich versehen.

Was hilft es, wenn Arbeitnehmer aus der Entgeltumwandlung in die gesetzliche Kapitalrente ‚umdecken’?“

Gordon Teckentrup, Bosch.

Auch aus der Perspektive der Arbeitnehmer gilt: Eine Beitragspflicht des Arbeitnehmers zur kapitalgedeckten Vorsorge muss die bAV berücksichtigen. Was hilft es der Vorsorge insgesamt, wenn Arbeitnehmer aus der bAV-Entgeltumwandlung in die gesetzliche Kapitalrente ‚umdecken’?“

Die bestehende bAV-Entgeltumwandlung verdient v.a. bei Matching Contribution besondere Aufmerksamkeit. Viele bAV-Systeme gewähren den Arbeitgeberbeitrag nur unter der Voraussetzung, dass auch MA Entgelt in bestimmtem Umfang umwandeln. Oder der Arbeitgeber bietet eine (weit) über die SV-Ersparnis hinausgehende Förderung an. Drohen hier vielleicht aus Vorsorgesicht unerwünschte Nebenwirkungen, wenn sich Arbeitnehmerbeiträge aus der bAV in die gRV-Kapitalkomponente bewegen?“

Gordon Teckentrup
Director Corporate Pensions
Bosch Pensionsfonds AG

„Die Empfehlungen der ASK betonen die Relevanz der Kapitaldeckung. Dies ist zu begrüßen. Allerdings wird die effizienteste Form der Altersversorgung, die bAV, nur allgemein und eher am Ende behandelt. Für die nachhaltige Verbesserung braucht es alle drei Säulen. Eine verlässliche 1., eine kollektiv organisierte 2. und als zusätzliche Ergänzung für die individuelle Sparentscheidung eine attraktive 3. Säule.

Die 2. Säule stärken, statt sie gegen die anderen auszuspielen.“

Klar ist: Der Verbreitungsgrad der bAV muss ausgebaut werden, denn da, wo sie existiert, ist sie das wirksamste Instrument, das wir haben: kollektiv organisiert, arbeitet kosteneffizient, steht für dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen und nimmt Kapitaldeckung ernst. Und sie sichert das Langlebigkeitsrisiko ab, statt es dem Einzelnen aufzubürden.

Marco Herrmann, BVV.

Genau hier liegt die Stärke der 2. Säule – im Kollektiv, in professioneller Verwaltung und attraktiver Förderung, die auch kleine Betriebe und kleine Einkommen tatsächlich erreicht; moderne, einfache Zusageformen wie die rBZ können diesen Weg zusätzlich ebnen. Wer Verbreitung will, kann dies mit einem Obligatorium erreichen oder mit Optionen, die sich ebenfalls in der Praxis bereits bewähren: Opting-out und die AVE tariflicher Lösungen.

Der Vorschlag einer paritätisch finanzierten Kapitalrente in der 1. Säule darf nicht zu Lasten der bAV gehen. Die Politik muss Farbe bekennen – die 2. Säule stärken, statt sie gegen die anderen auszuspielen und dem erst mit dem BRSG II noch einmal klar verbesserten SPM eine echte Chance geben. Denn verzahnt und mutig gedacht, kann die bAV zur wichtigen Kraft dieser Reform werden und einen wesentlichen Beitrag für eine stärkere Verbreitung und insgesamt ein auskömmliches Versorgungsniveau leisten.“

Marco Herrmann
Vorsitzender des Vorstandes
BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.

„Die Vorschläge der ASK enthalten wichtige Impulse für eine zukunftsfeste Alterssicherung und sehen die bAV ausdrücklich als wichtigen Baustein davon.

Positiv sind das klare Bekenntnis zur Stärkung der kapitalgedeckten Altersversorgung und die vorgeschlagenen Verbesserungen bei Bürokratieabbau, Rechtssicherheit und Geringverdienerförderung.

Der Aufbau neuer staatlicher Parallelstrukturen auch bei möglichen Folgereformen ist kritisch.“

Georg von Hinüber, EZVK.

Kritisch sehen wir den Aufbau neuer staatlicher Parallelstrukturen auch bei möglichen Folgereformen, wenn sie den politischen Schwerpunkt einseitig auf neue staatliche Vorsorgeelemente (z.B. gesetzliche Kapitalrente) verlagern.

Die Politik sollte deshalb die bewährten Strukturen der zweiten Säule konsequent stärken und weiterentwickeln. Für finanzstarke und etablierte Versorgungseinrichtungen mit kollektiven Versorgungslösungen überwiegen dann die Chancen gegenüber den Risiken.“

Georg von Hinüber
Mitglied des Vorstands
Evangelische Zusatzversorgungskasse

„Kurz gesagt: 1. Säule top, 2. Säule Flop!

Der Weg in eine kapitalgedeckte und individualisierte Altersversorgung auch in der gRV ist richtig, trotz mancher Unkenrufe. Aber auf die einfache Umsetzung kommt es an. Richtig ist ebenso die leichte Erhöhung des Eintrittsalters für die Rente nach 35 Jahren und die Rücknahme des Verzichts von Abschlägen für die Rente nach 45 Jahren.

Altersteilzeit: Die Abschaffung des Blockmodells macht dieses Instrument nunmehr völlig unattraktiv für die Unternehmen.

Solange die Doppelverbeitragung bestehen bleibt, wird die bAV auch dort nicht weiterwachsen, wo sie schon angekommen ist.“

In der zweiten Säule gibt es leider nach wie vor Stillstand bei zwei wichtigen Themen: Im Zeitalter der Digitalisierung gilt immer noch die Schriftform als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen.

Stefan Prey, Vodafone. Foto: Caroline Gerst.

Und solange die Doppelverbeitragung bestehen bleibt, wird die bAV auch dort nicht weiterwachsen, wo sie schon angekommen ist. Es fehlt einfach der Mut und der Weitblick. Wir sehen hier weiter kein Think BIG.“

Stefan Prey
Vorstand
Vodafone Pension Trust e.V.

„Die Bundesregierung steht mit der Reform der Alterssicherung vor einer der zentralen Zukunftsaufgaben unseres Landes. Die von der ASK vorgelegten Empfehlungen bieten eine Grundlage, das Rentensystem generationengerecht, finanzierbar und zukunftsfest aufzustellen. Angesichts von Demographie und wachsender Belastung der Sozialversicherungssysteme führt an grundlegender Modernisierung kein Weg vorbei – ein Aufschub würde die Handlungsspielräume künftiger Generationen weiter einschränken. Unseres Erachtens gilt es nun, die Reform nicht zu zerreden, sondern konstruktiv kritisch zu begleiten.

Zusätzliche Finanzierungsbeiträge müssen durch spürbare Entlastungen der Unternehmen kompensiert werden.“

Die Definition einer NEQ von mindestens 70% nach Steuern als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem ist zu begrüßen. Die Erreichung erfordert u.a. eine starke zweite Säule. Es gilt daher, die bAV zu stärken und für zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu sorgen. Die unmittelbaren ASK-Empfehlungen 29 und 30 zur bAV können den Startschuss dazu geben und bieten eine Chance, viele schon lange erhobene Forderungen der Expertinnen und Experten umzusetzen.

Johannes Teslau, Volkswagen AG.

Die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente darf nicht zu zusätzlichen Belastungen der Unternehmen führen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland weiter beeinträchtigen. Zusätzliche Finanzierungsbeiträge müssen daher durch spürbare Entlastungen der Unternehmen an anderer Stelle kompensiert werden. Dadurch würde auch die Gefahr vermindert, dass Unternehmen versuchen könnten, die Mehrbelastung durch Kürzungen z.B. bei der bAV auszugleichen.

Aus Unternehmenssicht ist die bAV kein Selbstzweck, sondern dient u.a. personalpolitischen Zielsetzungen wie MA-Gewinnung und -bindung. Nur wenn die bAV diese Zielsetzungen nicht mehr erfüllen könnte, müsste man die Gewährung von bAV überdenken. Wir sehen das momentan nicht – eher im Gegenteil.

Wichtig bleibt, die Rahmenbedingungen für die bAV zukunftsfähig auszugestalten und für Unternehmen passende Lösungen anzubieten. Wenn es um flächendeckende Verbreitung der bAV geht, braucht es die SPM, die möglichst für alle Unternehmen zugänglich sind. Für Unternehmen mit bereits vorhandener bAV gilt es, die Rahmenbedingungen der sog. klassischen bAV zu verbessern; nicht zuletzt in dem nach wie vor größten Durchführungsweg Direktzusage.“

Johannes Teslau
Leiter der Abteilung Betriebliche Altersversorgung und Zeit-Wertpapier
Volkswagen AG

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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