Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

86. aba-Jahrestagung 2024 (VII):

Von dünner werdendem Eis …

von der bAV im Start up, vom Bedeckungsplan im Stresstest, von Co-Investments zur Pensionskasse und mehr: Heute auf PENSIONSINDUSTRIESdie abschließende Berichterstattung zum neulichen Berliner Szene-Treff der deutschen Pensions-Protagonisten. Carsten Hölscher und Jochen Pölderl waren dabei – und wissen, was in der bAV unterschiedliche Vorgehensweisen eint.

Nach der Berichterstattung zu dem ersten Tag der aba-Jahrestagung (s. hier und hier) und der mit dem Fokus auf die drei Fachvereinigungen Direktzusagen, U-Kasse und Mathematische Sachverständige (s. hier und hier) sowie den beiden Bildgalerien (s. hier und hier) heute auf PENSIONSINDUSTRIES der insg. siebte und letzte Teil der kleinen Serie – der sich den Fachvereinigungen Direktversicherung, Öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen und Pensionsfonds/Pensionskassen widme. Und trotz der sieben Teile konnte insg. nur ein Ausschnitt der Inhalte der Tagung erfasst werden.

Wegen der Dichte der Informationen wird die Diskussion im gewohnten PI-Stakkato wiedergegeben (alle Aussagen der Referenten im Indikativ):

Heinke Conrads, Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG – Fachvereinigung Direktversicherung:

+++ im abgelaufenen Jahr Abschluss von 630.000 neuen Direktversicherungsverträgen +++ bei durchschnittlichem monatlichen Beitragssatz von 145 Euro noch Luft nach oben +++ trotz zwischenzeitlich wieder gestiegener Zinsen werden abgesenkte Garantien weiterhin als Mehrwert angesehen +++

Heinke Conrads, Allianz. Foto: Sandra Wildemann.

+++ somit bleibt Forderung nach einer Absenkung der Mindestgarantie für BZML bestehen +++ auch größere Freiheitsgrade in der Kapitalanlage während der Rentenphase wären wünschenswert +++

Klaus Stürmer, Hauptgeschäftsführer der AKA Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung – Fachvereinigung Öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen

+++ Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes stellt rd. Ein Viertel der bAV in Deutschland dar +++

Klaus Stürmer, AKA. Foto: Sandra Wildemann.

+++ nach jahrelangem Rechtsstreit hat BGH endgültig Rechtmäßigkeit der tarifvertraglichen Regelung der Startgutschriften zur Umstellung der Gesamtversorgung auf das Punktemodell bestätigt +++

Dirk Jargstorff, Vice President Corporate Pensions and Related Benefits der Robert-Bosch GmbH sowie CEO Bosch Pensionsfonds – Fachvereinigung Pensionsfonds

+++ BaFin hat Pensionsfonds geprüft und nirgendwo kritische Finanzlage festgestellt +++ größere Übertragungen von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds haben zu Wachstum geführt +++ angesichts der Sozialpartnermodelle besteht Erwartung weiteren Wachstums, da sich Pensionsfonds hierfür als präferierter Durchführungsweg herausbildet +++ konkrete Erwartungen an das BRSG II sind erweiterte Pufferbildung sowie Anerkennung von Raten als zulässige Auszahlungsform (Anm. d.Red.: Der RefE wurde zwischenzeitlich vorgelegt und enthält entsprechende Regelungen) +++

Jürgen Rings, CEO der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG sowie der Höchster Pensionskasse VVaG – Fachvereinigung Pensionskassen

+++ über 40 Stellungnahmen der aba im Jahr 2023 und aktive Beteiligung der Mitglieder der Fachvereinigung am Fachdialog sowie Vorschläge zum Rundschreiben der BaFin zur fachlichen Eignung von Organen der Pensionskassen, die auch Berücksichtigung gefunden haben +++

Jürgen Rings, Hoechster Penka. Foto: Sandra Wildemann.

+++ zudem gab es Vorschläge zur Überarbeitung der Bedeckungs- und Anlagevorschriften +++

Andreas Seiltz, Leiter der Abteilung VA 1 betriebliche Altersversorgung der BaFin – Aktuelle Herausforderungen der Aufsicht in Zeiten von Wachstum und Konsolidierung

+++ Marktsegment der 35 Pensionsfonds aufgrund Nachschussverpflichtung der Arbeitgeber und in Ermangelung von Garantien mit grundsätzlich risikoärmerem Geschäftsmodell +++

+++ Pensionskassen verzeichnen 10%igen Anstieg der Versorgungsberechtigten, wobei Wachstum auf wenige Kassen konzentriert (insb. mit Trägerunterunternehmen aus Bereich der Finanzindustrie sowie Kassen, die branchenweite Tarifverträge umsetzen) +++ rund 50% der Kassen ohne Neugeschäft +++ Markt konsolidiert sich insgesamt, Anzahl der Kassen unter Aufsicht auf 124 reduziert +++ BaFin sieht es positiv, wenn sich Kassen rechtzeitig mit ihrer Zukunft beschäftigten; ist bereit, Unternehmen bei Suche und Umsetzung geeigneter Lösungen, etwa Bestandsübertragungen, proaktiv zu unterstützen +++

Die Resilienz der Unternehmen hat abgenommen.“

+++ wirtschaftliche Lage der Pensionskassen aufgrund geänderten Zinsumfelds insgesamt stabilisiert +++ aber: Abschmelzen der Bewertungsreserven; erforderliche Abschreibungen (z.B. im Gewerbeimmobilienbereich) können dadurch schlechter kompensiert werden +++ Risikotragfähigkeit der Pensionskassen nimmt ab +++

Andreas Seiltz, BaFin. Foto: Sandra Wildemann.

+++ Stresstest, ob Pensionskassen die Solvabilitäts-Anforderungen in Krisenszenarien erfüllen; Ergebnis: rund 90% der Kassen weisen auch in Stress-Szenarien ausreichende Risikotragfähigkeit auf +++ 18 Kassen haben Stresstest nicht bestanden (im Vorjahr 15) +++ Resilienz der Unternehmen hat abgenommen („das Eis wird dünner“) +++

+++ Fokus der BaFin (u.a.): Untersuchung der Liquiditätssituation, Fachkräftemangel (Besetzung von Mandaten, Vorstand, Aufsichtsrat, Schlüsselpositionen und Dienstleistern) sowie Kostenergebnisse der Pensionskassen und damit einhergehend Angemessenheit der Verwaltungskosten für Neugeschäft +++ Flexibilisierung der Bedeckungsanforderungen soll vorübergehende Unterdeckung des Sicherungsvermögens zu Buchwerten möglich machen +++ neue Flexibilität soll Chance höherer Rendite ermöglichen (Anm. d.Red.: Der RefE wurde zwischenzeitlich vorgelegt und enthält entsprechende Regelungen) +++

+++ DORA wird von der BaFin ausdrücklich begrüßt +++ erforderliche Konkretisierungen werden voraussichtlich in der PrüfbV vorgenommen +++

Patrick Huber, Vorstandssprecher BASF Pensionskasse – Bedeckungsanforderungen: mehr Flexibilität für Pensionskassen schaffen

+++ geplante Bedeckungsanforderungen sollen nur für Pensionskassen mit Sanierungsklausel gelten +++ temporäre Unterdeckung bis zu 10% erlaubt – Unterdeckung durch Trägerunternehmen innerhalb von 10 Jahren auszugleichen +++ neue Regelungen in einem neuen Absatz 3 des § 234 VAG vorgeschlagen (Anm. d.Red.: Der RefE wurde zwischenzeitlich vorgelegt und enthält entsprechende Regelungen) +++

Patrick Huber, BASF PK. Foto: Sandra Wildemann.

+++ flankierende steuerrechtliche Regelung über den Betriebsausgabenabzug durch die Trägerunternehmen und steuerliche Freistellung im Sinne von § 3.63 EStG +++

Bitte den Bedeckungsplan im Stresstest berücksichtigen.“

+++ Fazit: Neuregelung orientiert sich am Geschäftsmodell einer regulierten Pensionskasse, stellt Freiraum für chancenreicherer Kapitalanlage dar und bietet damit Vorteile für Arbeitgeber wie auch für Berechtigte +++ Bitte an die BaFin: Bedeckungsplan im Stresstest berücksichtigen +++

Christoph Behrens Malmin, Leiter Arbeitsrecht & HR Compliance der PowerCo SE, und Thorsten Teichmann, GF der Aon Pensions Insurance Broker GmbH: Praxisbeispiel: neue Gestaltung einer bAV im Spannungsfeld von Garantien und aktuellen Möglichkeiten

+++ PowerCo beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der Zelltechnologie und ist im VW-Konzern das „Start up“-Unternehmen +++ Zielsetzung: Attraktiv sowohl für internationale Investoren, aber auch für spezielle, stark umworbene Zielgruppe von künftigen Mitarbeitern +++

Christoph Behrens Malmin, PowerCo SE, und Thorsten Teichmann, Aon. Foto: Sandra Wildemann.

+++ Einführung einer neuen bAV auch unter Beachtung der „VW-Welt“ und tarifvertraglicher Leitlinien +++ bewusste Entscheidung gegen den VW Pension Trust und für eine versicherte Lösung +++ Trennung von Altersversorgung und Risikoleistungen +++ Produkt mit einer 80%igen Beitragsgarantie +++ Erwartung an moderne Kommunikation, Verwaltung und maximale Entlastung von HR im Tagesgeschäft +++ Umsetzung in ein modernes papierloses und webbasiertes System +++ Modularität erlaubt, Erweiterung um weitere Bausteine bietet Mitarbeitern moderne, stets verfügbare bAV +++ PowerCo selbst konnte attraktive bAV einführen, ohne Ressourcen interner Bereiche künftig zu sehr zu binden +++

Marco Herrmann, Vorstand des BVV – Praxisbeispiel: die Umsetzung des Sozialpartnermodells in der Bankenbranche

+++ das dritte SPM in Deutschland auf Grundlage eines Tarifvertrags über die Umsetzung der reinen Beitragszusage im privaten Bankgewerbe +++ Sozialpartnermodell ist nicht für die Ablösung von bereits bestehenden Zusagen vorgesehen +++ Durchführung erfolgt über den BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes +++ Beteiligung der Tarifvertragspartner über einen Sozialpartnerbeirat +++ BVV.Maxrente kann als Grundversorgung oder zusätzliche Entgeltumwandlung konzipiert werden +++

Marco Herrmann, BVV. Foto: Sandra Wildemann.

+++ Beitragshöhen sind im Tarifvertrag geregelt +++ wenn Versorgung über BVV Pensionskasse bzw. U-Kasse bereits besteht, dann reine Beitragszusage über Entgeltumwandlung +++ SPM als Co-Investment zur BVV-Pensionskasse, d.h. Nutzung des chancenreichen Teil des bereits existenten Portfolios der BVV Pensionskasse +++ Produktspektrum mit Wahloptionen, u.a. mit und ohne Invaliditätsschutz +++ mit Tarifvertrag für Deutsche Postbank hat sich bereits ein prominentes Unternehmen für SPM des Bankgewerbes entschieden +++

Dirk Jargstorff, Vice President Corporate Pensions and Related Benefits der Robert-Bosch GmbH sowie CEO Bosch Pensionsfonds – Weichenstellung für einen zukunftsfesten Governance-Ansatz im Bosch Pensionsfonds

+++ bisher wird Bosch Pensionsfonds weitgehend über Bosch-Zentralabteilungen gesteuert, einschließlich Bereitstellung von Organmitgliedern, Beauftragung externer Dienstleister und der aufsichtlich geforderten Funktionen +++ rasantes Wachstum des Fonds und stark steigende regulatorische Anforderungen erfordern weitere Professionalisierung des Pensionsfonds +++ zukunftsfester Governance-Ansatz über Zusammenwirken von Bosch, Fonds und und externer Dienstleister +++ Aufbau eigener von Bosch unabhängiger Ressourcen des Pensionsfonds, um Aufgaben der strategischen und operativen Steuerung sowie der aufsichtsrechtlich geforderten Funktionen besser wahrnehmen zu können +++

Dirk Jargstorff. Bosch. Foto: Sandra Wildemann.

+++ aus Sicht des Unternehmens: Minimierung des Key Person Risk +++ aus Sicht der Begünstigten: bessere Risikomanagement und Compliance sowie chancenorientiertere und nachhaltige Kapitalanlage +++

Fazit der Autoren: Der spürbare Anstieg der sowohl nationalen als auch europäischen regulatorischen Anforderungen hilft, finanzielle als auch operative Risiken zu reduzieren. Dieser Trend erklärt aber auch die Konsolidierung des Marktes. Der Blick in das benachbarte Ausland (Niederlande) zeigt wohin diese Entwicklung führen kann.

Am Beispiel BVV und Bosch Pensionsfonds wird deutlich, dass es (über-)betriebliche Versorgungsträger gibt, die nach wie vor bereit sind, sich diesen Herausforderungen zu stellen und zukunftsweisende Veränderungen umzusetzen. Andere Unternehmen entscheiden sich bewusst gegen einen solchen Ansatz und für den Weg einer externen Finanzierung.

Beide Vorgehensweisen, so unterschiedlich sie auch sein mögen, eint der Wunsch nach abgesenkten Garantien und der Notwendigkeit von nachhaltigen digitalen Lösungen. In der Luft des Veranstaltungsraums schwebt die Erkenntnis, dass es in der nächsten Zeit noch viel zu tun gibt.

Carsten Hölscher, ist Partner der Aon Solutions Germany in Wiesbaden.

Jochen Pölderl ist Princpal der Aon Pensions Insurance Broker in Mülheim an der Ruhr.

Von ihnen bzw. anderen Autorinnen und Autoren von Aon erschienen zwischenzeitlich bereits auf PENSIONSINDUSTRIES:

Boomer, ZWK, Flexirente und Hinzuverdienst:
Keep me workin’ on
von Jan Andersen, 4. Dezember 2024

aba-Pensionskassentagung 2024 (II):
aba et labora
von Dr. Rainer Goldbach und Andreas Kopf, 8. November 2024

Unternehmen und Menschen im Wandel:
(Wo)Men at Work
von Dr. Rafael Krönung 29. August 2024

86. aba-Jahrestagung 2024 (VII):
Von dünner werdendem Eis …
von Carsten Hölscher und Jochen Pölderl, 1. Juli 2024

aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (III):
Wieviel Rente ist wieviel Geld?
von Jan Andersen, Roland Horbrügger und Florian Große-Allermann, 8. Mai 2024

aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (II):
Einmal – und dann für immer?
von Roland Horbrügger, Jan Andersen und Florian Große-Allermann, 7. Mai 2024

aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (I):
50 Jahre Betriebsrentengesetz…“
von Jan Andersen, Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 3. Mai 2024

Contractual Trust Arrangements:
Warum mehr Aufmerksamkeit gut täte
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Pascal Stumpp, 10. April 2024

Erfurt bringt Licht ins Dunkel der Invaliditätsversorgung:
Die Ausnahme ist nicht die Regel
von Roland Horbrügger und Alexandra Steffens, 14. Februar 2024

Anpassungsprüfung und Rententrends:
Die Anpassung hat Methode
Jan Andersen und Dr. Christian Rasch, 5. Dezember 2023

aba-Pensionskassentagung (III):
Abwarten …
von Andreas Kopf, Dr. Rainer Goldbach und Bianca Ermer, 13. November 2023

aba-Pensionskassentagung (II):
Funding for nothing?
von Bianca Ermer, Dr. Rainer Goldbach und Andreas Kopf, 6. November 2023

aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (II):
Lieber beim Index bleiben
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 17. August 2023

aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (I):
Der Ruf nach dem Gesetzgeber ...
von Roland Horbrügger und Jan Andersen, 10. August 2023

Neulich in München – mit Blick nach Erfurt:
Leitplanken Made in Erfurt
von Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 17. April 2023

aba-Pensionskassentagung (III):
Mucksmäuschenstill ...
von Tanja Grunert und Ingo Budinger, 18. November 2022

aba-Pensionskassentagung (II):
Von Staatsfonds und Stresstest ...
von Andreas Kopf und Dr. Rainer Goldbach, 14. November 2022

Entgeltumwandlung und Arbeitsvetrag:
Stay in statt Opting out
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 26. August 2022

aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (II):
Wie weit lässt sich die Tür öffnen …
von Roland Horbrügger und Carsten Hölscher, 4. April 2022

aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (I):
Gewisse Skepsis, weniger Strenge
von Carsten Hölscher und Roland Horbrügger, 21. März 2022

aba-Pensionskassentagung (II):
Von 3V, VAIT und Großer Koalition
von Matthias Lang, Andreas Kopf und Ingo Budinger, 11. November 2021.

aba-Pensionskassentagung (I):
Zwischen zweifelhaft, nicht durchdacht und Kannibalen
von Ingo Budinger, Andreas Kopf und Matthias Lang, 8. November 2021.

aba-Forum Arbeitsrecht 2021:
Die Operation am offenen Herzen …
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Roland Horbrügger, 30. April 2021.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (III):
Bier ist bAV…
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 6. November 2020.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (II):
How to do Insolvenzschutz?
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 3. November 2020.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (I):
Das ist nicht hausgemacht“
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 2. November 2020.

Digitale Rentenübersicht:
Auf dem richtigen Weg
von Gundula Dietrich und Dr. André Geilenkothen, 14. September 2020

Die EbAV-Regulierung schreitet voran:
Von SIPP und EGA
von Wolfram Roddewig, 8. Juni 2020

Aon EbAV-Konferenz 2019:
Von MaGo, ORA, SIPP und mehr...
von Detlef Coßmann, München, 6. Januar 2020

Im September in Köln (III) – aba-Mathetagung 2019:
Weniger als Null wird es nicht
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 27. November 2019

Im September in Köln (II) – aba-Mathetagung 2019:
Ein flüchtiges Wesen namens Zins
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 20. November 2019

aba-Forum Arbeitsrecht:
Von klein-klein, Textform, Vernachlässigung und mehr…
von Thomas Obenberger, Christine Gessner und Sophia Alfen, München; Mannheim, 30. April 2019

aba-Mathetagung:
Mathe fast schon magisch
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 18. Dezember 2018

Auch das noch (II):
Informationsbedürfnis versus zumutbare Beratung
von Gregor Hellkamp und Aida Saip, Mülheim an der Ruhr und München, 11. Dezember 2018

aba-Fachforum Arbeitsrecht:
Auf den Punkt gebracht!
von Carsten Hölscher, Mannheim, 30. Mai 2018

EIOPA Stresstest 2017 (III):
Von Bären und Diensten
von Dr. Georg Thurnes, München, 21. Dezember 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Von Chancen und Hybriden. Von HFA 30 und vier Vaus.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 27. Oktober 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Von Rätseln und Mega-Themen.Von Püfferlis und Evergreens.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 26. Oktober 2017

aba-Forum Arbeitsrecht:
Teilentschärfung
von Carsten Hölscher, Mannheim, 5. Mai 2017

BGH zu VBL-Startgutschriften für Rentenferne:
Nicht pauschal abziehen!
von Andreas Kasper, München, 8. Juni 2016

Die Steuerbilanz nach den Anpassungen im 253 HGB:
Der Staub der Jahrzehnte
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016

Vorlage der EIOPA-Stresstest-Ergebnisse (III):
Von Löchern und Lücken
von Dr. Georg Thurnes, München, 11. Februar 2016

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.