Wie soeben vermeldet wurde, haben nun auch die Tarifparteien im deutschen Bankwesen die reine Beitragszusage für ihre Versorgungswerke vereinbart. Zu begrüßen: Die Beteiligten wollen damit gezielt bisher unversorgte Beschäftigte erreichen. Die Einigung kommt offenkundig zur rechten Zeit.
Wie heute gegen 14.00 Uhr die Beteiligten vermeldeten, haben sich der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV) im Rahmen ihrer Tarifverhandlungen darauf verständigt, die reine Beitragszusage als Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten in der Branche umzusetzen und damit so vielen Beschäftigten wie möglich eine attraktive Alterssicherung anzubieten. Umsetzen wird die rBZ der BVV in Berlin exklusiv in seinem Pensionsfonds mit seiner neuen „BVV.Maxrente“.
Vorbehaltlich der Bestätigung der Unbedenklichkeit der zugrundeliegenden Pensionspläne seitens der BaFin wird der Tarifvertrag zum 1.Dezember Gültigkeit erlangen.
Zwei Varianten
Der BVV – schon länger gut vorbereitet auf diesen Tag – nennt bereits heute einige Details: Die tarifvertragliche Lösung richtet sich in erster Linie an die bisher unversorgten Beschäftigten. Darüber hinaus können auch alle, die bereits einen Anwartschaft haben, ihre Altersversorgung mit dem Zusatzangebot weiter ausbauen.
Die Berliner haben unter dem Namen BVV.Maxrente zwei Produktvarianten entwickelt, die sich durch unterschiedliche Risikoprofile in der Kapitalanlage unterscheiden:
Die chancenorientierte Variante investiert renditefokussiert und soll so langfristig von den Potenzialen an den Kapitalmärkten partizipieren. Daneben besteht ebenfalls eine sicherheitsorientierte Produktvariante.
„In der Produktkonzeption haben wir die Kapitalanlage auf renditestarke Asset-Klassen ausgerichtet, um die Chancen der Kapitalmärkte zu nutzen und dadurch höhere Rentenleistungen zu erzielen“, erklärt BVV-Kapitalanlagevorstand Frank Egermann. Zugleich sorge der BVV mit geeigneten Schutzmechanismen dafür, dass die reine Beitragszusage so sicher wie möglich ist.
„Durch die rBZ sind wir nun optimal positioniert, auch künftig die Anforderungen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu erfüllen. Auf diese Weise können wir weiterhin unserem Kernauftrag gerecht werden, den Beschäftigten der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche eine leistungsstarke und damit attraktive Alterssicherung anzubieten“, kommentiert BVV-Vorstand Marco Herrmann. Für die Versicherten gibt es ein digitales Kundenportals mit Zugriff auf zusätzliche Services.
Einrichtung und Admin
Die bAV ist bekanntlich ein ganz eigenes Feld. Jedenfalls verspricht BVV-Vorstand Helmut Aden: „Damit wir den Arbeitgebern bei der Einrichtung einen effizienten und aufwandsarmen Ablauf ermöglichen können, werden wir sie von Beginn an eng begleiten und mit einem auf die Erfordernisse des Unternehmens angepassten Implementierungsprozess unterstützen.“
„Mit der BVV.Maxrente können wir den Arbeitgebern ein haftungsfreies Produkt anbieten und für die Versicherten gleichzeitig attraktive Renditen ermöglichen. Dadurch erweitern wir das Angebot für Unternehmen, für die eine kollektive bAV bisher kein Thema war“, ergänzt Herrmann.
Fazit von LEITERbAV
Der Entschluss der Tarifparteien des deutschen Bankwesens kommt zur rechten Zeit. Die neuliche Ablehnung des Modells durch die IG Metall-Basis hatte dem Momentum der reinen Beitragszusage einen gewissen Dämpfer verpasst. Dass nun kurz darauf der Durchbruch im Bankwesen folgt, kann dies fast vergessen machen.
Besonders zu begrüßen: Jedes SPM an sich (das manche Arbeitgeber motiviert, erstmals eine bAV einzuführen) richtet sich in seiner Struktur v.a. an bisher unversorgte Mitarbeiter (ja, die gibt es auch im Bankwesen, z.B. in Call-Centern), adressiert also exakt das, was bisher in der Politik und auf dem Parkett als eines der Problemfelder der deutschen bAV gesehen wird.
Kleiner Wermutstropfen: Andrea Nahles und Yasmin Fahimi haben bekanntlich, wie hier an dieser Stelle schon mehrfach thematisiert, Garantien in der reinen Beitragszusage nicht nur zur Disposition gestellt, sondern rundheraus verboten – und das aus guten Gründen (umgekehrt gibt es kollektive Anlage und Puffersysteme). Sollte der BVV hier eine Produktvariante anbieten, die zwar keine Garantie bietet, aber – auch wenn Einzelheiten noch nicht bekannt sind – verspricht, mehr oder weniger derartig zu investieren, wäre das nicht im Sinne des Erfinders – und eigentlich auch überflüssig. Wie dem auch sei, wichtiger ist, dass die Entwicklung nun weiter voranschreitet.