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P●I-Advertorial Pensions & Assets – Funding von Pensionszusagen in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten:

Fester Bestandteil der Finanzarchitektur, ohne …

sich dabei der eigenen Flexibilität zu berauben: In vielen Unternehmen aller Größenordnungen haben Pensionsverpflichtungen längst strategische Bedeutung erlangt, finanz- wie HR-seitig. Damit trifft steter Optimierungsdruck auf reale Verfügbarkeiten. Birgit Löw-Plückhan von Aon analysiert Chancen, Grenzen und praktische Lösungswege: zwischen Past und Future Service, von Zielkonflikten und Kollisionen, über die Rolle von Stufenmodellen statt einmaliger Großmaßnahmen, und warum am Ende ein Weg stehen sollte, der nicht starr ist, dafür aber verlässlich.

Birgit Löw-Plückhan, Aon.

In vielen Unternehmen werden betriebliche Pensionszusagen als fester Bestandteil der Finanz- und Personalstrategie inzwischen selbstverständlich in die unternehmerische Planung einbezogen: Versorgungswerke werden modernisiert, Durchführungswege diversifiziert und gezielt Planvermögen aufgebaut. Parallel haben sich jedoch die Rahmenbedingungen deutlich verändert:

Gestiegene Zinsen, anhaltende Inflation, volatile Kapitalmärkte und ein spürbarer demografischer Druck treffen auf Unternehmen, die ohnehin vor erheblichen Transformationsaufgaben stehen. Investitionen in die Entwicklung des eigenen Geschäftsmodells binden Liquidität, während Banken, Investoren und Wirtschaftsprüfer genauer auf Bilanzqualität, Szenarien und Governance schauen.

Vor diesem Hintergrund geht es längst nicht mehr allein um die Frage, ob Versorgungszusagen extern finanziert werden, sondern auch darum, wie tragfähig die bestehende Funding-Strategie unter diesen Bedingungen ist. Wo liegen realistische Spielräume, wo Grenzen und insbesondere: Wo wird knappe Liquidität am sinnvollsten eingesetzt?

Kurz eingeordnet: Was Funding von Pensionszusagen im Past Service …

Unter Funding wird der gezielte Aufbau von Vermögen zur Finanzierung von Pensionsverpflichtungen verstanden – sowohl für bestehende Zusagen als auch für künftige Anwartschaften.

Bei bestehenden Pensionsverpflichtungen geht es häufig darum, sich von diesen bilanziell zu entlasten oder diese transparenter zu strukturieren. Neben dem Aufbau von Vermögen in einem Contractual Trust Arrangement (CTA) werden in einigen Unternehmen auch geeignete Bestände auf einen Pensionsfonds übertragen.

Zudem wird in Einzelfällen die perspektivisch vollständige Enthaftung durch die Abspaltung eines Bestandes inaktiver Versorgungsberechtigter in eine neue Gesellschaft und dem anschließenden Verkauf dieser Rentnergesellschaft erwogen.Quelle: Aon. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

In all diesen Fällen werden Verpflichtungen entweder ganz aus dem operativen Unternehmen herausgelöst oder durch zweckgebundenes Planvermögen unterlegt – mit dem Ziel, Bilanz und Ergebnisvolatilität zu reduzieren und die Trennung von Kerngeschäft und Versorgungsverpflichtungen klarer zu gestalten.

und im Future Service bedeutet

Für künftige Verpflichtungen stellt es sich anders dar: Hier bestimmen Überlegungen zum Aufbau und zur Steuerung von Pensionsvermögen häufig die Wahl des Durchführungswegs. Wer etwa eine Unterstützungskasse mit kongruenter Rückdeckung nutzt oder eine wertpapiergebundene Direktzusage mit CTA etabliert, legt damit zugleich fest, wie und in welcher Form Vermögen für zukünftige Versorgungsleistungen aufgebaut wird. In diesen Fällen ist Funding von Beginn an ein integraler Bestandteil der Versorgungsarchitektur.

Ziele: Bilanzkennzahlen, Volatilität, Planbarkeit, Klarheit

Funding verfolgt meist mehrere Ziele gleichzeitig. Bilanzseitig kann Planvermögen dazu beitragen, Pensionsrückstellungen und deren Volatilität zu reduzieren und Kennzahlen wie Eigenkapitalquote oder Verschuldungsgrad zu stabilisieren.

Gleichzeitig verbessert sich die Planbarkeit von Zahlungsströmen: Wer frühzeitig Vermögen aufbaut, braucht künftige Pensionsleistungen nicht vollständig aus dem dann verfügbaren Cashflow zu bedienen, sondern kann Zahlungsverläufe besser mit Investitions- und Ausschüttungspolitik abstimmen.

In Transaktionsprozessen, bei Carve-outs oder Börsengängen ist eine klar strukturierte Pensionslandschaft inzwischen zudem zu einem wesentlichen Bewertungsfaktor geworden – ein nachvollziehbares Funding-Konzept erhöht die Transaktionsfähigkeit und erleichtert die Kommunikation mit Banken und Investoren.

Herausforderungen: wenn Bilanzziele und Liquidität kollidieren

In wirtschaftlich angespannten Phasen besteht ein Zielkonflikt zwischen bilanziellem Optimierungsdruck und real verfügbaren Liquiditätsreserven. Aus bilanzieller Sicht kann es sinnvoll sein, durch Hinterlegung mit Vermögen Pensionsrückstellungen zu reduzieren oder volatile Verpflichtungen in externe Vehikel zu überführen. Aus Liquiditätssicht konkurriert jedoch jede größere Dotierung mit Investitionen in das Kerngeschäft, mit der Bedienung von Fremd- und Eigenkapital oder mit notwendigen Transformationsprojekten.

Relevant ist deshalb nicht ein theoretisch optimales Funding-Niveau, sondern ein Niveau, das unter den konkreten Rahmenbedingungen tatsächlich finanzierbar ist.

Funding ist nicht als einmalige Großmaßnahme zu verstehen, sondern als steuerbarer Pfad über mehrere Jahre.“

Hinzu kommen unsichere Kapitalmärkte. Deutliche Kursausschläge erschweren das Timing von Funding-Maßnahmen. In der Praxis wird hier oft situativ entschieden. Ohne belastbare Szenario-Modelle, die Kapitalmarktentwicklungen, Bilanzwirkungen und Liquiditätsverläufe zusammenführen, steigt die Gefahr von Maßnahmen, die kurzfristig plausibel wirken, mittelfristig aber neue Abhängigkeiten und Finanzierungslasten erzeugen.

Liquiditätsschonende Wege statt Einmalmaßnahmen

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich Funding so gestalten lässt, dass Pensionsrisiken reduziert, bilanziell entlastet und gleichzeitig Liquiditätsengpässe vermieden werden. Ein Ansatz besteht darin, Funding nicht als einmalige Großmaßnahme zu verstehen, sondern als steuerbaren Pfad über mehrere Jahre.

In Stufen zum Ziel

Stufenmodelle definieren ein Ziel-Funding-Niveau, das schrittweise erreicht werden soll. Die jährlichen Dotierungen werden in die Budget- und Mittelfristplanung integriert, so dass klar ist, welche Belastung in welchem Jahr zu erwarten ist. Gleichzeitig lassen sich Bandbreiten und Anpassungsmechanismen verankern, mit denen auf besonders gute oder schlechte Geschäftsjahre reagiert werden kann. So entsteht ein verlässlicher, aber nicht starrer Weg.

In ertragreichen Jahren wird das Funding beschleunigt, in schwächeren greifen definierte Mindestbeiträge.“

Ein weiterer Hebel sind flexible Beitragsmechanismen. Statt ausschließlich fester jährlicher Beiträge können Funding-Beträge an Kennzahlen wie EBIT, EBITDA oder Free Cashflow gekoppelt werden. In ertragreichen Jahren wird das Funding beschleunigt, in schwächeren Jahren greifen definierte Mindestbeiträge, die die Liquidität schonen, ohne das Funding vollständig zu stoppen. Voraussetzung ist, dass solche Mechanismen klar dokumentiert und in interne Richtlinien überführt werden. Dann verlieren sie den Charakter jährlich neu zu treffender Entscheidungen und werden zu einem festen Bestandteil der Finanzarchitektur.

Wertpapiergebundene Zusagen: bilanzielle und wirtschaftliche Besonderheiten

Wertpapiergebundene Zusagen unterscheiden sich von anderen Zusagen dadurch, dass die zugesagten Leistungen an die Entwicklung eines zugrunde liegenden Anlageportfolios geknüpft sind. Solange der Wert dieses Portfolios oberhalb der maßgeblichen Mindestleistungen liegt, zeigt sich dies häufig in einer vergleichsweise stabilen bilanziellen Abbildung.

Kritischer wird es, wenn Marktverluste dazu führen, dass der Wert der Anlagen unter den Barwert der zugesagten Mindestleistungen fällt oder Sicherungsmechanismen greifen. Dann treten Kapitalanlagerisiken in Bilanz und ggf. Gewinn- und Verlustrechnung zutage: Nachschussbedarfe, veränderte Deckungsgrade und Anpassungen der Funding-Pfade sind in die Finanz- und Liquiditätsplanung zu integrieren.

In solchen Marktphasen stellt sich die Frage, ob das ursprünglich geplante Funding aufrechterhalten werden kann oder vorübergehend anzupassen ist. Allerdings ist ein vollständiges Funding-Moratorium bei wertpapiergebundenen Zusagen selten ein einfacher Hebel, weil die Dotierung in der Regel Teil der vertraglich vereinbarten Zusagelogik ist. Spielräume bestehen meist nur, wenn vertragliche und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Anpassungen für die Zukunft zulassen – etwa bei der Ausgestaltung künftiger Beitragsperioden oder neuer Anwärterkohorten. Denkbar ist auch, dass Betriebsparteien vereinbaren, die Wertentwicklung der Anwartschaften vorübergehend vom tatsächlichen Funding zu entkoppeln und Liquiditätsrisiken in spätere Perioden zu verlagern. Praktikabel ist dies in der Regel eher bei kollektiv gesteuerten Modellen; bei Life-Cycle-Konzepten sind solche Anpassungen deutlich komplexer.

Fazit: Grenzen kennen, Spielräume nutzen

Funding von Pensionszusagen ist bereits in vielen Unternehmen ein etabliertes Steuerungsinstrument. In wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten geht es weniger darum, dieses Instrument grundsätzlich in Frage zu stellen, als vielmehr seine Grenzen realistisch zu erkennen und die vorhandenen Spielräume gezielt zu nutzen – gerade dort, wo Bilanzziele, Liquidität und Kapitalmarktvolatilität aufeinandertreffen.

Auch unter angespanntem wirtschaftlichem Umfeld lohnt es sich, über Funding nachzudenken, dann mit einem Fokus auf liquiditätsschonende Wege: über schrittweisen Vermögensaufbau, variable Beitragslogiken und den gezielten Einsatz vorhandener Spielräume anstatt großer Einmalmaßnahmen.

Auf Basis einer strukturierten Standortbestimmung können Unternehmen unterschiedliche Handlungsoptionen durchspielen. Die passende Lösung kann dabei ein Bündel von Maßnahmen sein, das in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten Chancen nutzt, Grenzen respektiert und das Funding der betrieblichen Altersversorgung zu einem steuerbaren Bestandteil der Unternehmensrealität macht.

Birgit Löw-Plückhan ist Principal im Bereich Wealth Solutions bei Aon in Wiesbaden.

Kontakt:
Birgit Löw-Plückhan
Principal Aon Wealth Solutions
Aon
Dantestraße 4
65189 Wiesbaden
TEL +49 611 17208-6221
MAIL Birgit.Loew-Plueckhan@aon.com

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

https://www.aon.com/germany/default.jsp

Von Autorinnen und Autoren von Aon erschienen zwischenzeitlich bereits auf PENSIONSINDUSTRIES:

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Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (III):
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Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (II):
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Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (I):
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von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 2. November 2020.

Digitale Rentenübersicht:
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Die EbAV-Regulierung schreitet voran:
Von SIPP und EGA
von Wolfram Roddewig, 8. Juni 2020

Aon EbAV-Konferenz 2019:
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Im September in Köln (III) – aba-Mathetagung 2019:
Weniger als Null wird es nicht
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 27. November 2019

Im September in Köln (II) – aba-Mathetagung 2019:
Ein flüchtiges Wesen namens Zins
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 20. November 2019

aba-Forum Arbeitsrecht:
Von klein-klein, Textform, Vernachlässigung und mehr…
von Thomas Obenberger, Christine Gessner und Sophia Alfen, München; Mannheim, 30. April 2019

aba-Mathetagung:
Mathe fast schon magisch
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 18. Dezember 2018

Auch das noch (II):
Informationsbedürfnis versus zumutbare Beratung
von Gregor Hellkamp und Aida Saip, Mülheim an der Ruhr und München, 11. Dezember 2018

aba-Fachforum Arbeitsrecht:
Auf den Punkt gebracht!
von Carsten Hölscher, Mannheim, 30. Mai 2018

EIOPA Stresstest 2017 (III):
Von Bären und Diensten
von Dr. Georg Thurnes, München, 21. Dezember 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Von Chancen und Hybriden. Von HFA 30 und vier Vaus.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 27. Oktober 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Von Rätseln und Mega-Themen.Von Püfferlis und Evergreens.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 26. Oktober 2017

aba-Forum Arbeitsrecht:
Teilentschärfung
von Carsten Hölscher, Mannheim, 5. Mai 2017

BGH zu VBL-Startgutschriften für Rentenferne:
Nicht pauschal abziehen!
von Andreas Kasper, München, 8. Juni 2016

Die Steuerbilanz nach den Anpassungen im 253 HGB:
Der Staub der Jahrzehnte
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016

Vorlage der EIOPA-Stresstest-Ergebnisse (III):
Von Löchern und Lücken
von Dr. Georg Thurnes, München, 11. Februar 2016

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