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„Im Dialog 2024“:

Wider die „Unsoli-Rente“

Das dritte in Deutschland zugelassene Sozialpartnermodell betrifft Privatbanken, wird über den BVV Pensionsfonds umgesetzt und nimmt hinter – und zwischenzeitlich auch vor – den Kulissen Fahrt auf. Auf einer virtuellen Fachtagung sind nun weitere politische und technische Details bekannt geworden. PI-Autor Detlef Pohl fasst die Konferenz zusammen.

Berlin, 23. April, Fachkonferenz „Im Dialog 2024“: Der BVV und seine Tochter betavo diskutieren mit rund 180 Kunden die Details rund um die Umsetzung des neuen Banken-SPM. Doch zuvor kurz die Chronologie:

Ende November 2023 vereinbaren die Tarifparteien im deutschen Bankwesen die reine Beitragszusage für die Beschäftigten im privaten Bankgewerbe grundsätzlich.

Ende Januar folgt dann der offizielle Start mit der konstituierenden Sitzung des Sozialpartnerbeirats, nachdem zuvor die BaFin die Unbedenklichkeit der Pensionspläne bzw. des Produktes „BVV.Maxrente“ des Versorgungsträgers, des BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes, bestätigt hat.

Anfang Februar gewährt BVV-Vorstand Marco Hermann beim 8. Berliner bAV-Auftakt einen ersten Blick in den Maschinenraum des Banken-SPM und benennt als Zielgruppe in erster Linie bislang unversorgte Arbeitnehmer, während bereits versorgte Arbeitnehmer via SPM weitere Option zur Entgeltumwandlung erhalten. Die branchenweite Lösung, an der sich auch nicht-tarifgebundene Arbeitgeber beteiligen können, sei auf Besonderheiten des Bankgewerbes zugeschnitten, blickt Hermann voraus.

„Im nächsten Schritt werden wir in Abstimmung mit dem Sozialpartnerbeirat in die direkte Beratung der Unternehmen gehen“, so BVV-Vorstand Marco Herrmann seinerzeit.

Dann wurde Anfang Mai bekannt, dass mit der Postbank der erste Akteur ab 2025 bislang Unversorgten eine reine Beitragszusage erteilen will, die über die BVV.Maxrente umgesetzt werden soll.

Jetzt also zu der Fachkonferenz „Im Dialog 2024“ am 23. April in Berlin. Wegen der Dichte der Informationen wird die Tagung im gewohnten PI-Stakkato wiedergegeben (alle Aussagen der Referenten im Indikativ):

Marco Herrmann: 40.000 Unversorgte im Blick

Die Tagung eröffnet BVV-Vorstand Marco Herrmann mit kurzer Keynote:

+++ 54% der Deutschen besitzen bAV, aber BVV als größtes Versorgungswerk sieht mehr Potenzial +++ langer Weg von ersten Überlegungen 2015 mit BMAS-Gutachten bis heute mit nun drei SPM +++ Fokus bei Banken und Finanzdienstleistern: bisher rund 40.000 unversorgte Mitarbeiter, Verweis auf ver.di-Zahlen + attraktives Zusatzangebot für Versorgte mit zusätzlicher Entgeltumwandlung über rBZ +++

Mirko Buchwald (li.) und Marco Herrmann, beide BVV.

+++ BVV hat Full-Service aufgebaut: betavo Beratungsgesellschaft (2021) für Beratung und BVV Pensions Management (2023) für Verwaltung +++ Seit 1. Dezember 2023 läuft TV, vereinbart vom Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), ver.di und dem Deutschen Bankangestellten-Verband – Gewerkschaft der Finanzdienstleister +++ für organisatorische Abwicklung ist BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes exklusiv zuständig +++ in sicherheitsorientierter Variante werden Rückdeckungsversicherungen des BVV Versicherungsvereins (Pensionskasse) als Kapitalanlage genutzt, in der chancenorientierten renditestarke Asset-Klassen, wie Aktien, Private Equity und Infrastruktur +++

Mirko Buchwald: rBZ gegen Nominalwertillusion

Die Details der rBZ umreißt anschließend Mirko Buchwald, GF der BVV-Tochter betavo GmbH:

+++ kollektive kapitalgedeckte Altersversorgung am effizientesten für AN +++ Trend von AG-Fürsorgegedanken zu finanz- und bilanzpolitischer Herausforderung: Sicherheit ohne Garantie? +++ de jure nicht möglich, aber de facto schon +++ Nominalwertgarantie erweist sich de facto als Nominalwertillusion +++ bei rBZ Zielrente statt Garantie: keine AG-Haftung, nur über TV und nur über versicherungsförmige Wege möglich, nur mit Leistungsform Rente erlaubt und grundsätzlich mit AG-Sicherungsbeitrag +++ aus Sicherungsbeitrag (ausschließlich vom AG finanziert) zusätzlich aufgebauter kollektiver Puffer soll Rente in schwierigen Marktphasen stabilisieren +++

 

Der Tarif ist abschlusskostenfrei kalkuliert und ohne Gewinnerzielungsabsicht des BVV.“

 

+++ rBZ bringt viele Vorteile für AG – siehe Abb. +++ auch viele Vorteile für AN: erleichterter Zugang zu AG-finanzierter bAV, Zugang zu privat nur schwer zugänglichen Asset-Klassen, höhere Startrenten durch Best Estimate-Rechnungsgrundlagen, sehr gute Portabilität bei AG-Wechsel wegen Branchen-TV, Nutzung kollektiver Effizienz- und Kostenvorteile +++ abschlusskostenfrei kalkuliert und ohne Gewinnerzielungsabsicht des BVV +++Quelle: BVV, betavo. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Jens Thau: Einblick in den Tarifvertrag

Die Grundzüge des weithin der Öffentlichkeit unbekannten Tarifvertrages zum Banken-SPM vom November 2023 erläutert Jens Thau, stv. HGF des Arbeitgeberverbandes Banken (AGV Banken) und zugleich Vorsitzender des Sozialpartnerbeirats des Banken-SPM:

+++ TV für das private Bankgewerbe ist sinnvolle Ergänzung bestehender bAV und ermöglicht Einbindung bisher Unversorgter, vor allem in Konzern- und Servicegesellschaften der Banken +++ Branche eigentlich gut versorgt über BVV, doch nun mehr Effizienz in einheitlicher Branchenlösung möglich +++ TV Altersversorgung hat gleichen Geltungsbereich wie Teil I Manteltarifvertrag und § 1 Nachwuchskräftetarifvertrag +++

Jens Thau, AGV Banken.

+++ TV Altersversorgung ermöglicht nach §1 auch nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern rBZ, sofern diese AG die übrigen Voraussetzungen des fachlichen Geltungsbereichs des Manteltarifvertrages für das private Bankgewerbe erfüllen (§ 1 Ziff. 2 Mantel-TV Banken) +++ soweit diese Firmen an anderen bundesweit geltenden Verbandstarifvertrag gebunden sind, gelten für sie die Regelungen dieses TV für tarifgebundene Unternehmen, das Andocken an rBZ in TV Altersversorgung setzt aber Zustimmung der Banken-Sozialpartner voraus +++ auf Nachfrage von PI: Gemeint sind insb. Banken in der Rechtsform der Genossenschaft und auch Sparkassen, soweit sie (unüblicherweise) in privatrechtlicher Rechtsform organisiert sind (üblicherweise erfüllen Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts diese Voraussetzung nicht und unterfallen daher nicht dem fachlichen Geltungsbereich des TV Altersversorgung der Privatbanken) +++ auch Außertarifliche können per Einzelzusage oder Betriebsvereinbarung teilnehmen, sofern AG das will +++

 

Bestehende arbeitgeberfinanzierte Beiträge aus ‚alter‘ bAV werden angerechnet.“

 

+++ TV-Parteien haben sich auf Muster-Betriebsvereinbarung verständigt (Anlage zum Tarifvertrag) +++ Betriebsvereinbarung ist in Firmen mit Betriebsrat zwingend nötig +++ Beitragsanteil des AG (einschließlich Sicherungsbeitrag) in TV abschließend geregelt +++ bestehende AG-finanzierte Beiträge aus „alter“ bAV werden angerechnet +++ erreicht alte bAV neue TV-Höhe nicht, muss AG Differenz leisten +++

Judith Kerschbaumer: Perspektive aus Gewerkschaftssicht

Warum eine rBZ in der Bankenbranche sinnvoll ist, umreißt aus Gewerkschaftssicht Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in der ver.di-Bundesverwaltung sowie stv. Vorsitzende des Sozialpartnerbeirats des Banken-SPM:

Judith Kerschbaumer, ver.di.

+++ Maßstäbe zu SPM in Grundsatzbeschluss auf ver.di-Bundeskongress 09/23: kollektives Sparen, tarifexklusiv, Beitrag zu deutlich mehr bAV-Verbreitung und höherer Rentabilität +++ weiter: SPM dürfen bestehende bAV-Systeme nicht verschlechternd ablösen +++ essenzieller AG-Beitrag +++ angemessener Sicherungsbeitrag zwingend nötig als Kompensation zu entfallender AG-Haftung +++ kollektive Sicherungspuffer für Schwankungsausgleich am Kapitalmarkt +++ Durchführung und Steuerung durch Sozialpartner essenziell, um Kapitalanlage zu überwachen, für Verlässlichkeit und Stabilität zu sorgen +++

 

Sozialpartnermodelle dürfen bestehende bAV-Systeme nicht verschlechternd ablösen.“

 

+++ Sozialpartnerbeirat gutes Modell, wie Sozialpartner Maschinenraum bei SPM mitgestalten +++ BVV.Maxrente auf Wunsch der AN angepackt und nach Qualität der ver.di-Beschlusslage verhandelt +++ BVV als Versorgungsträger von ver.di präferiert, da bewährter Partner für bAV in Bankenbranche (ver.di bereits in beiden paritätischen Aufsichtsräten von BVV Versicherungsverein und BVV Versorgungskasse vertreten), zudem ausschließlich provisionsfreie Tarife, Verein seit 115 Jahren, d.h. keine Gewinnabführung an externe Eigentümer (Aktionäre), hohe Expertise und Skaleneffekte (über 490.000 Anwärter und Rentner, 33 Mrd. Euro verwaltetes Versorgungsvermögen der Bankangestellten) +++

+++ Geringverdiener im Fokus: Für Mitarbeiter bis 2.575 Euro brutto gilt vom Start an höchster AG-Beitragssatz; dieser Personenkreis muss auch nicht zwingend Entgelt umwandeln +++ vorbildliches Modell kollektiven Sparens, in dem gemeinschaftliche Sicherungselemente als Ausgleichsinstrumente für schwankende Kapitalmarktentwicklungen geschaffen werden, um Verlässlichkeit der Alterssicherung und Stabilität der Leistungen zu gewährleisten +++ anders bei Soli-Rente Plus“ der IG Metall, wo freiwillige Beiträge als Sonderzahlungen in GRV favorisiert werden +++ Geringverdiener könne sich das gar nicht leisten, denn 1 Entgeltpunkt kostet derzeit 8.400 Euro und bringt nur 37,60 Euro Monatsrente +++ wäre „Unsoli-Rente“, die Besserverdienern überdurchschnittlich Rente beschert, Pflichtversicherten jedoch Ausfallhaftung zumuten würde +++

Marc Günther und Christian Wolf: Chancen des Kapitalmarktes nutzen

Wie mit der rBZ in der Bankenbranche neue Chancen am Kapitalmarkt genutzt werden können, skizzieren BVV-Portfoliomanager Marc Günther und BVV-Chef-Risikomanager Christian Wolf:

Christian Wolf, BVV.

+++ rBZ unterliegt Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) und bietet hohes Maß an Anlagefreiheit mit bis zu 10% Anlagen außerhalb des definierten Anlagekatalogs, hat keine Maximalgrenzen einzelner Anlagen sowie Kapitaldeckungsgrad zwischen 100 und 125% +++ Ausrichtung von BVV.Maxrente Chance auf chancenreichen Teil des vorhandenen Portfolios der BVV Pensionskasse +++ Nutzung bewährter Prozesse der Portfoliokonstruktion und -steuerung sowie von Marktzugang und -position der Pensionskasse +++

 

Die Kern-Assets sind das ‚Co-Investment‘ mit der BVV Pensionskasse und der Zugang zu dem ‚performantem‘ Portfolio.“

 

+++ Portfoliokonstruktion nach Baukastenprinzip, um durch Kombination von Anteilen von 2 der 5 Masterfonds der Pensionskasse die Asset-Klassen möglichst genau abzubilden +++ Performance seit 2014 immer positiv (im Schnitt über 6%), illiquide Asset-Klassen stehen für hohe Ergebnisstabilität sowie geringe Schwankung +++

Marc Günther, BVV.

+++ Diversifizierung und Langfristigkeit gewähren gewisses Maß an Sicherheit, zusätzliche Sicherungsinstrumente erhöhen rBZ-Attraktivität +++ Kern-Assets: „Co-Investment“ mit BVV Pensionskasse und Zugang zu „performantem“ Portfolio +++

Katrin Schulze und Karen Seebach: Produktspezifika der BVV.Maxrente

Die Produktspezifika der rBZ-Lösung für die Bankenbranche erläutert Katrin Schulze, Verantwortliche Aktuarin des BVV, die rechtlichen Rahmenbedingungen benennt Karen Seebach, Leiterin der Rechtsabteilung des BVV:

+++ bei sicherheitsorientierter Variante (BVV.Maxrente Balance und Plus) fließt Beitrag in Rückdeckungsversicherung (BVV Pensionskasse), aber BVV Pensionsfonds sagt keine Garantien zu +++ bei chancenorientierter Variante (BVV.Maxrente Chance) fließt Beitrag in kollektive Kapitalanlage (Investmentvermögen), Beiträge und Erträge werden individuellem Versorgungskonto gutgeschrieben +++ Startrente bei „Chance“ wird so bestimmt, dass individueller Kapitaldeckungsgrad (KDG) bei Leistungsbeginn dem aktuellen KDG im Kollektiv der Leistungsempfänger entspricht +++ Leistungshöhe bei „Balance“ (Rente + Hinterbliebenenschutz) und „Plus“ (zusätzlich BU-Schutz) entspricht Rentenhöhe der Rückdeckungsversicherung +++ Leistungshöhe bei „Chance“ vor allem abhängig von Rendite der Kapitalanlage +++ bei „Chance“ kein Anwartschaftspuffer zur Glättung des Kapitalanlageergebnisses eingesetzt, weil Volatilität in Anwartschaftsphase nicht stört +++ dafür Leistungspuffer in Rentenphase sowie kollektiver Puffer aus Sicherungsbeiträgen in Anwartschafts- und Rentenphase denkbar, aber nur in Rentenphase genutzt +++

 

Das grüne Licht der BaFin kam schnell.“

 

+++ Voraussetzung für rBZ-Teilnahme ist Rahmenversorgungsvertrag BVV.Maxrente +++ Details regeln Pensionspläne +++ Rahmenversorgungsvertrag und TV Altersversorgung bei BaFin einzureichen; Behörde prüft Vereinbarkeit mit aufsichtsrechtlichen Regelungen +++ bei BVV ist schnell grünes Licht der Behörde gekommen +++

Karen Seebach (li.) und Katrin Schulze, beide BVV.

+++ rBZ bietet Grundversorgung für bisher Unversorgte sowie zusätzliches Angebot zur bestehenden BVV Versorgung für „Versorgte“ +++ alte bAV bleibt für Versorgte bestehen +++ über Puffereinsatz entscheidet Sozialpartnerbeirat +++ Details zur rBZ regelt besagte Betriebsvereinbarung (Muster-Betriebsvereinbarung als Anlage zum TV vorhanden) +++ Vereinbarung je nach Unternehmen anpassbar +++

Franziska Höfer: Die nächsten Schritte

Um die rBZ im Unternehmen umzusetzen, braucht es wichtige erste Schritte, so Franziska Höfer, Teamleiterin Firmenkunden des BVV.

+++ nach ausführlicher Beratung folgt Betriebsvereinbarung, dann Rahmenversorgungsvertrag, dann Beitragsmeldung, so das ein SPM starten kann +++ leitende Angestellte können angebunden werden +++ falls kein Betriebsrat vorhanden auch Einzelverträge möglich +++ Unternehmen ohne bestehende AG-finanzierte bAV: Einrichtung rBZ mit paritätischer Finanzierung der Entgeltumwandlung möglich +++

Franziska Höfer, BVV.

+++ Unternehmen mit bestehender AG-finanzierter bAV: neben bestehender Grundversorgung in Pensionskasse/U-Kasse steht rBZ nur für zusätzliche Entgeltumwandlung zur Verfügung +++ dabei kann AG auf eigenen Wunsch seinen Finanzierungsanteil in Grundversorgung erhöhen, wenn AN seinen eigenen Anteil der Höhe nach unverändert in Grundversorgung und rBZ-Entgeltumwandlung einzahlt +++

Podiumsdiskussion: Der Blick auch auf die Volksbanken

In der Podiumsdiskussion diskutieren Experten über die Erfolgsaussichten des SPM:

Carsten Rogge-Strang, HGF AGV Banken, erinnert daran, dass Banken quasi Altersvorsorge-Weltmeister sind:

+++ Garantien haben immer „gedrückt“, rBZ ist interessanter und zugleich preisgünstiger +++ überschaubare Risiken und erhöhte Chancen mit SPM entsprechen neuer Risikokultur +++ es werden sich genügend SPM-Nutzer finden +++ feste Beitragssätze für AG bewusst wegen der Kalkulierbarkeit festgelegt +++ Nichttarifgebundene können SPM nutzen, wenn sie unter Gültigkeitsbereich des Mantel-TV fallen +++

Stephan Szukalski, DBV (Mitte li.) und Carsten Rogge-Strang, AGV Banken, mit Herrmann und Buchwald außen.

Stephan Szukalski, Bundesvorsitzender Deutscher Bankangestellten-Verband (DBV) – Gewerkschaft der Finanzdienstleister, hebt die Chancen für Unversorgte und den Add-on für Versorgte hervor:

 

Bei den Volksbanken gibt es einen bAV-Nachholbedarf.“

 

+++ bAV-Nachholbedarf bei Volksbanken, wo viele neue AN in letzten 20 Jahren keine Leistung angeboten bekamen +++ für Gewerkschaft spricht nichts dagegen, Genossenschaftsbanken, die eigentlich in einem anderen bundesweit geltenden Verbands-TV gebunden sind, in TV Altersversorgung einzubinden und so rBZ zu ermöglichen +++ rBZ ist bAV, die den Namen wirklich verdient +++ gut gegen Altersarmut und demografiefest +++

Judith Kerschbaumer von ver.di erinnert daran, dass das SPM in vielen Gewerkschaften anfangs als eine Art „Zockerrente“ verschrien:

+++ erste Umsetzungen mit bedeutsamen AG-Beiträgen und Sicherungsinstrumenten haben Vertrauen in rBZ gestärkt +++ Ergebnisse in Niederlanden sprechen für Erfolg auch bei uns +++ SPM nimmt jetzt langsam Fahrt auf +++: wichtig Auszahlung nur als Rente, da nur so Langlebigkeit als biometrisches Risiko finanziell beherrschbar +++

Mirko Buchwald von betavo registriert großes Interesse bei BVV-Kunden an rBZ:

+++ wer „First Mover“ wird, wird man sehen (Anm.d.Red: zwischenzeitlich kristallisiert sich also die Postbank heraus, s.o.) +++ aktuell viele Anfragen und Wünsche nach mehr Information +++ Konferenz stärkt begründete Hoffnung auf baldige Abschlüsse +++ Branchen-TV mit Ankerversorger BVV = ideale Voraussetzung für AG und AN +++

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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