Lange war es ruhig um die geplante Rentenübersicht, und die Veröffentlichung der Studie zu den konzeptionellen Grundlagen einer säulenübergreifenden Informationsquelle liegt schon fast anderthalb Jahre zurück. Doch derzeit nimmt das äußerst ambitionierte und vielfältige Projekt rasant Fahrt auf. Die seinerzeitigen Studienautoren Gundula Dietrich und André Geilenkothen beleuchten den aktuellen Entwurf, technische wie politische Fragen und den weiteren Zeitplan.
Die Politik war in der Sache „Digitale Rentenübersicht“ in den letzten Monaten nicht untätig, galt es doch viele entscheidende Weichen zu stellen. Ende Juli wurde ein Referentenentwurf vorgelegt, der in der ersten Augusthälfte in Windeseile umfangreich kommentiert wurde. Mit Erfolg und Wirkung:
Am 26. August befasste sich das Bundeskabinett mit dem Thema und verabschiedete einen bereits angepassten Regierungsentwurf.
Zunächst einmal ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die zuständigen Ministerien und die gesamte Bundesregierung auch im schwierigen Pandemie-Umfeld an dem wegweisenden Projekt einer digitalen und säulenübergreifenden Renteninformation festhalten. Mit dem im Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf sind nun die ersten Vorentscheidungen getroffen worden, das Projekt nimmt nun unter dem griffigeren Begriff „Digitale Rentenübersicht“ Gestalt an und wird in den nächsten Wochen und Monaten auch weiter deutlich an Fahrt aufnehmen.
Ambitioniertes Vorgehen …
Das Vorhaben ist weiterhin ambitioniert – ganz gleich, ob es um die gesetzliche Rente, die betriebliche oder die private Vorsorge geht:
„Es ist nicht vorgesehen, große Datenmengen auf der Plattform zu speichern. Vielmehr werden die Daten erst durch die Anfrage des Nutzers abgerufen.“
Mit wenigen Klicks sollen die Bürger orts- und zeitunabhängig auf ein entsprechendes Portal zugreifen können und dort einen Überblick bekommen, wie es um ihre Vorsorge für das Alter bestellt ist.
Es ist nicht vorgesehen, große Datenmengen auf der Plattform zu speichern. Vielmehr werden die Daten erst durch die Anfrage des Nutzers abgerufen. Hierfür müssen die Vorsorgeeinrichtungen oder damit beauftragte Dienstleister einen Datentransfer sicherstellen. Verlässt der Nutzer das Portal, bleiben die Daten nur dann auf dem Portal gespeichert, wenn der Nutzer dies für spätere Abfragen ausdrücklich wünscht und autorisiert; andernfalls ist eine automatische Löschung vorsehen.
… aber schrittweise
Das Projekt soll unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung mit der Schaffung einer Zentralstelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) starten. Zunächst sollen verpflichtend diejenigen Vorsorgeeinrichtungen eingebunden werden, die bereits regelmäßig qua Gesetz über jährliche Standmitteilungen zur Altersvorsorge informieren. Das sind neben der gesetzlichen Rentenversicherung und den Lebensversicherern vor allem große Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Pensionskasse und Pensionsfonds.
Weitere Vorsorgeeinrichtungen wie die Träger der Beamtenversorgung, die berufsständischen Versorgungswerke und vor allem auch große Träger von Direktzusagen oder Unterstützungskassen können sich entsprechend ihrer eigenen Gegebenheiten und in ihrem eigenen Tempo freiwillig an die Digitale Rentenübersicht anschließen. Dies muss auch nicht zwangsläufig komplette Bestände umfassen, sondern kann ggf. auch nur für Teilbestände erfolgen, für die eine entsprechende Datenanbindung und Datenlieferung mit angemessenen Aufwand leistbar ist.
Ein erster Überblick ist bereits viel wert
Die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an der Rentenübersicht und das schrittweise Vorgehen sind auf jeden Fall begrüßenswert. Denn schon ein erster Überblick schafft mehr Transparenz in einem Bereich, der aufgrund seiner Heterogenität, aber auch aufgrund von Arbeitgeberwechseln oder Brüchen in den Erwerbsbiografien für die Bürger unübersichtlich sein kann.
„Zukunftsorientiert sollte in jedem Fall angestrebt werden, dass alle neue Zusagegestaltungen in der zweiten Säule an die zentrale Renteninfo angebunden werden.“
Verkürzte Unverfallbarkeitsfristen, volatile beitragsorientierte Gestaltungsformen und die zunehmende Mobilität (um beispielhaft nur einige Facetten allein aus der zweiten Säule zu nennen) erfordern geradezu ein Instrument wie die Digitale Rentenübersicht.
Zukunftsorientiert sollte in jedem Fall angestrebt werden, dass alle neue Zusagegestaltungen in der zweiten Säule an die zentrale Renteninfo angebunden werden. Überwiegend wird es bereits im Interesse der jeweiligen Arbeitgeber liegen, dass diese wichtige Vergütungskomponente auch im Gesamtüberblick der Digitalen Rentenübersicht auftaucht. Die Bereitstellung jährlicher Standmitteilung ist für moderne Altersvorsorge-Systeme ohnehin gängige Praxis, und eine technische Anbindung an die Plattform dürfte mindestens über entsprechende Dienstleister (Intermediäre) leistbar sein.
Die wesentlichen Eckpunkte
Die meisten der bereits entschiedenen Eckpunkte decken sich weitgehend mit den von uns zusammen mit Prof. Hans-Joachim Zwiesler von der Universität Ulm erarbeiteten konzeptionellen Grundlagen und werden auch in den Kommentierungen der Verbände weitgehend positiv gewürdigt. Im Wesentlichen sind dies:
der Zweck und das Zielbild sowie die Grundsätze der Rentenübersicht;
die Fokussierung auf die Angaben aus den bereits bestehenden Standmitteilungen;
die Klassifizierung der Leistungen in die Kategorien „erreicht“ / „erreichbar“ und „garantiert“ / „prognostiziert“;
die wesentlichen Inhalte der Digitalen Rentenübersicht;
die Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen;
die Etablierung eines Steuerungsgremiums und von Fachbeiräten;
die Nutzung der Steuer-ID als Identifikationskennzeichen; und
die Durchführung einer Pilotphase.
Insbesondere die Entscheidung für die Steuer-ID als zentrales Identifikationskennzeichen im Rahmen der Rentenübersicht wurde nach sorgfältiger Abwägung und Prüfung getroffen und stellt nach einhelliger Ansicht die sachlich beste Lösung für eine effiziente digitale Rentenübersicht dar.
Hierbei wird aber auch entscheidend sein, dass die Nutzung der Steuer-ID nicht nur für die verpflichtende Anbindung an die Digitale Rentenübersicht möglich ist (also für diejenigen Vorsorgeeinrichtungen, die bereits heute verpflichtend regelmäßige Standmitteilungen zur Verfügung stellen), sondern auch im Rahmen einer freiwilligen Anbindung.
Dieser Punkt versteht sich eigentlich von selbst, wenn man die ZfDR mit einem zentralen und eindeutigen Identifikationskennzeichen arbeiten soll, könnte aber vielen Kommentierungen zufolge im Gesetzesentwurf noch deutlicher hervorgehoben werden.
Die richtige Flughöhe – das Zusammenspiel mit dem Steuerungsgremium
Sehr positiv hervorzuheben ist, dass der Gesetzentwurf eine bestimmte „Flughöhe“ beibehält und gar nicht erst versucht, einzelne Details zu regeln. Damit wird der Blick schwerpunktmäßig auf das Zielbild für eine säulenübergreifende Renteninfo gerichtet. Dazu gehört auch die Verschiebung einiger Entscheidungen (wie z.B. Fragen rund um die Vergleichbarkeit von verschiedenen Altersvorsorgeansprüchen) auf spätere Prozessschritte, die durch die Zentrale Stelle zusammen mit dem Steuerungsgremium festzulegen sind.
Auch technische Details (Datensatzstrukturen und -formate, Formen des Datenaustauschs etc.) bleiben der bilateralen Regelung unter den Experten überlassen.
Oder Rechtsverordnungen?
Sollten sich die Zentrale Stelle und das Steuerungsgremium nicht einigen können, sieht der Gesetzesentwurf im Extremfall die Regelung von Details und Standards im Wege der Rechtsverordnung vor.
Gerade dieser Verweis auf das Mittel der Rechtsverordnung wurde in vielen Kommentierungen zum Referentenentwurf durchaus kritisch angemerkt – zu groß wurde die Gefahr gesehen, dass wesentliche Entscheidungen zur Digitalen Rentenübersicht möglicherweise am Steuerungsgremium und sogar an einer demokratischen Kontrolle vorbei nur über Verordnungen geregelt werden könnten.
Diese Befürchtung wurde u.a. auch dadurch genährt, dass der Referentenentwurf vorsah, die grundlegende inhaltliche Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht dem Steuerungsgremium „zur Entscheidung vorzulegen“. Unklar war dabei, welche Bedeutung einer solchen Entscheidung dann zukommen sollte und inwieweit sich die Zentrale Stelle auch über eine Entscheidung des Steuerungsgremiums hinwegsetzen könnte.
„Erfreulich ist, dass der Regierungsentwurf die Latte für den Erlass von Rechtsverordnungen zur Rentenübersicht noch einmal erhöht und dies nicht nur in das Ermessen von BMAS und BMF stellt, sondern der Verantwortung der gesamten Bundesregierung zuordnet.“
Im Rahmen der Verbändeanhörung wurde seitens der Ministeriumsvertreter aber bereits ausgeführt, dass die wegweisenden Entscheidungen zur Ausgestaltung der Renteninfo immer im Konsens von Zentraler Stelle und Steuerungsgremium getroffen werden soll und dass das Mittel der Rechtsverordnung nur dafür genutzt werden soll, um an den jeweils notwendigen Stellen auch ausreichende Rechtssicherheit zu schaffen – die Verordnungen sind also nur dafür gedacht, den Konsens der Stakeholder der Digitalen Rentenübersicht zu kodifizieren.
In diesem Zusammenhang ist im Übrigen erfreulicherweise festzuhalten, dass der Regierungsentwurf die Latte für den Erlass von Rechtsverordnungen zur Rentenübersicht noch einmal erhöht und dies nicht nur in das Ermessen von BMAS und BMF stellt, sondern der Verantwortung der gesamten Bundesregierung zuordnet.
Außerdem wird im Regierungsentwurf klargestellt, dass die grundlegende inhaltliche Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht tatsächlich „im Einvernehmen“ zwischen der Zentralen Stelle und dem Steuerungsgremium zu erfolgen hat. Technische Details werden dagegen in den Bereich des schwächeren Rechtsbegriffs „im Benehmen“ verwiesen – hier ist das Steuerungsgremium zu informieren und anzuhören, das letzte Wort dürfte aber diesbezüglich bei der Zentralen Stelle verbleiben. Im Sinne effizienter Entscheidungsprozesse und der Fokussierung des Steuerungsgremiums insbesondere auf die grundlegenden Dinge erscheint diese Abstufung akzeptabel und insgesamt vernünftig.
Größe und Balance der Besetzung
Eine große Herausforderung sehen wir darin, das Steuerungsgremium und auch die ebenfalls vorgesehenen Fachbeiräte in der richtigen Größe und Balance zu besetzen, denn diese bereits in unserer Studie angeregten Gremien müssen zwingend aktiv gelebt und ausgestaltet werden.
„Eine ausschließliche Vertretung der Nutzer durch Verbraucherschutzorganisationen (wie derzeit auch im Regierungsentwurf vorgesehen) erscheint nicht sachgerecht, da die Besonderheiten der verschiedenen Säulen damit nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Hinsichtlich der Besetzung sind u.E. Vertreter der Bundesregierung (bzw. der zuständigen Ministerien) und der drei Säulen gesetzt; allerdings sollte auch ein übergeordneter Blick, z.B. aus der Wissenschaft, ebenfalls vorgesehen werden. Bei den Vertretern der Nutzer sollte ebenfalls eine an den drei Säulen orientierte Besetzung angestrebt werden (erste Säule: Mitglieder aus der per Sozialwahl gewählten Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung, zweite Säule: Vertreter der Gewerkschaften, dritte Säule: Verbraucherschützer).
Eine ausschließliche Vertretung der Nutzer durch Verbraucherschutzorganisationen (wie derzeit auch im Regierungsentwurf vorgesehen) erscheint dagegen nicht sachgerecht, da die Besonderheiten der verschiedenen Säulen damit nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Der Zeitplan
Der Regierungsentwurf liegt nun vor und soll im Herbst dieses Jahres im Bundestag beraten und noch vor dem Jahresende verabschiedet werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes bleiben der ZfDR und dem noch zu konstituierenden Steuerungsgremium nach dem Gesetzentwurf dann 21 Monate, um die ersten wesentlichen inhaltlichen Entscheidungen über die detaillierte Ausgestaltung der Digitalen Rentenübersicht zu treffen und die nötige technische Infrastruktur auf die Beine zu stellen. Im Herbst 2022 würde damit der erste Startschuss für eine 12-monatige Pilotphase auf rein freiwilliger Basis fallen.
Sofern alles planmäßig verläuft, können Bürger dann Umfang und Wert wesentlicher Teile ihrer Altersvorsorge online ermitteln – und damit etwaige Versorgungslücken erkennen. Das ist auch insofern wichtig, da Zeit ein maßgeblicher Faktor ist, damit Bürger finanzielle Lücken mit vertretbarem Kapitaleinsatz bis zum Rentenbeginn schließen können.
Nach der Pilotphase sowie der Evaluierung und Berücksichtigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse wird die Digitale Rentenübersicht dann in den Regelbetrieb übergeben – voraussichtlich ab dem Herbst 2023. Genaueres wird eine Rechtsverordnung final regeln.
Angesichts der geschilderten, laufenden Weiterentwicklung und Erweiterung der Digitalen Rentenübersicht in Verbindung mit den im Betrieb der ZfDR zu sammelnden Erfahrungen, den immer neuen technischen Möglichkeiten sowie auch potentiellen Änderungen der Rechtslage halten wir – wie bereits im Forschungsbericht vorgeschlagen – eine laufende Evaluierung der Digitalen Rentenübersicht für sinnvoll und notwendig. Eine laufende Evaluierungsverpflichtung sollte daher ebenfalls im Gesetz verankert werden, und zwar nicht nur zum Ende der Pilotphase. Auf diesem Weg wäre zugleich auch ein weiteres Werkzeug zur Qualitätssicherung etabliert.
Zeitpunkt und Tempo der Einführung der Digitalen Rentenübersicht sehen wir trotz der derzeitigen Herausforderungen aufgrund der Pandemie positiv. Wer will, mag immer Gründe gegen einen konkreten Zeitpunkt finden, wir glauben aber nicht, dass beispielsweise eine längere Pilotphase entscheidende weitere Erkenntnisse hinsichtlich einer Fortführungsentscheidung bringen würde. Wir sind auf dem richtigen Weg – jetzt müssen wir ihn nur noch – am besten gemeinsam – gehen!
Gundula Dietrich ist Aktuarin, Partner und Geschäftsführerin bei Aon in Mülheim an der Ruhr.
André Geilenkothen ist Aktuar und Partner bei Aon in Mülheim an der Ruhr.
Von ihnen beziehungsweise anderen Autorinnen und Autoren von Aon erschienen zwischenzeitlich auf LEITERbAV:
Unternehmen und Menschen im Wandel:
(Wo)Men at Work
von Dr. Rafael Krönung 29. August 2024
86. aba-Jahrestagung 2024 (VII):
Von dünner werdendem Eis …
von Carsten Hölscher und Jochen Pölderl, 1. Juli 2024
aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (III):
Wieviel Rente ist wieviel Geld?
von Jan Andersen, Roland Horbrügger und Florian Große-Allermann, 8. Mai 2024
aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (II):
Einmal – und dann für immer?
von Roland Horbrügger, Jan Andersen und Florian Große-Allermann, 7. Mai 2024
aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (I):
„50 Jahre Betriebsrentengesetz…“
von Jan Andersen, Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 3. Mai 2024
Contractual Trust Arrangements:
Warum mehr Aufmerksamkeit gut täte
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Pascal Stumpp, 10. April 2024
Erfurt bringt Licht ins Dunkel der Invaliditätsversorgung:
Die Ausnahme ist nicht die Regel
von Roland Horbrügger und Alexandra Steffens, 14. Februar 2024
Anpassungsprüfung und Rententrends:
Die Anpassung hat Methode
Jan Andersen und Dr. Christian Rasch, 5. Dezember 2023
aba-Pensionskassentagung (III):
Abwarten …
von Andreas Kopf, Rainer Goldbach und Bianca Ermer, 13. November 2023
aba-Pensionskassentagung (II):
Funding for nothing?
von Bianca Ermer, Rainer Goldbach und Andreas Kopf, 6. November 2023
aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (II):
Lieber beim Index bleiben
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 17. August 2023
aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (I):
Der Ruf nach dem Gesetzgeber ...
von Roland Horbrügger und Jan Andersen, 10. August 2023
Neulich in München – mit Blick nach Erfurt:
Leitplanken Made in Erfurt
von Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 17. April 2023
aba-Pensionskassentagung (III):
Mucksmäuschenstill ...
von Tanja Grunert und Ingo Budinger, 18. November 2022
aba-Pensionskassentagung (II):
Von Staatsfonds und Stresstest ...
von Andreas Kopf und Rainer Goldbach, 14. November 2022
Entgeltumwandlung und Arbeitsvetrag:
Stay in statt Opting out
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 26. August 2022
aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (II):
Wie weit lässt sich die Tür öffnen …
von Roland Horbrügger und Carsten Hölscher, 4. April 2022
aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (I):
Gewisse Skepsis, weniger Strenge
von Carsten Hölscher und Roland Horbrügger, 21. März 2022
aba-Pensionskassentagung (II):
Von 3V, VAIT und Großer Koalition
von Matthias Lang, Andreas Kopf und Ingo Budinger, 11. November 2021.
aba-Pensionskassentagung (I):
Zwischen zweifelhaft, nicht durchdacht und Kannibalen
von Ingo Budinger, Andreas Kopf und Matthias Lang, 8. November 2021.
aba-Forum Arbeitsrecht 2021:
Die Operation am offenen Herzen …
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Roland Horbrügger, 30. April 2021.
Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (III):
Bier ist bAV…
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 6. November 2020.
Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (II):
How to do Insolvenzschutz?
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 3. November 2020.
Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (I):
„Das ist nicht hausgemacht“
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 2. November 2020.
Digitale Rentenübersicht:
Auf dem richtigen Weg
von Gundula Dietrich und Dr. André Geilenkothen, 14. September 2020
Die EbAV-Regulierung schreitet voran:
Von SIPP und EGA
von Wolfram Roddewig, 8. Juni 2020
Aon EbAV-Konferenz 2019:
Von MaGo, ORA, SIPP und mehr...
von Detlef Coßmann, München, 6. Januar 2020
Im September in Köln (III) – aba-Mathetagung 2019:
Weniger als Null wird es nicht
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 27. November 2019
Im September in Köln (II) – aba-Mathetagung 2019:
Ein flüchtiges Wesen namens Zins
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 20. November 2019
aba-Forum Arbeitsrecht:
Von klein-klein, Textform, Vernachlässigung und mehr…
von Thomas Obenberger, Christine Gessner und Sophia Alfen, München; Mannheim, 30. April 2019
aba-Mathetagung:
Mathe fast schon magisch
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 18. Dezember 2018
Auch das noch (II):
Informationsbedürfnis versus zumutbare Beratung
von Gregor Hellkamp und Aida Saip, Mülheim an der Ruhr und München, 11. Dezember 2018
aba-Fachforum Arbeitsrecht:
Auf den Punkt gebracht!
von Carsten Hölscher, Mannheim, 30. Mai 2018
EIOPA Stresstest 2017 (III):
Von Bären und Diensten
von Dr. Georg Thurnes, München, 21. Dezember 2017
aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Von Chancen und Hybriden. Von HFA 30 und vier Vaus.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 27. Oktober 2017
aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Von Rätseln und Mega-Themen.Von Püfferlis und Evergreens.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 26. Oktober 2017
aba-Forum Arbeitsrecht:
Teilentschärfung
von Carsten Hölscher, Mannheim, 5. Mai 2017
BGH zu VBL-Startgutschriften für Rentenferne:
Nicht pauschal abziehen!
von Andreas Kasper, München, 8. Juni 2016
Die Steuerbilanz nach den Anpassungen im 253 HGB:
Der Staub der Jahrzehnte
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016
Vorlage der EIOPA-Stresstest-Ergebnisse (III):
Von Löchern und Lücken
von Dr. Georg Thurnes, München, 11. Februar 2016