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bAVPrax-Advertorial – Unternehmen und Menschen im Wandel:

(Wo)Men at Work

Der richtige Umgang mit den Bedürfnissen der Beschäftigten gilt als Schlüsselfaktor für nachhaltigen Unternehmenserfolg – und erhält im Schatten der Demografie immer noch zu wenig Aufmerksamkeit. Rafael Krönung bezieht Position in Sachen HR: zu den drei „D“s, zu Pflicht und Kür, zum optimalen Benefit-Mix, zu dem, was noch zu oft in Gehaltsabrechnungen und Standmitteilungen untergeht – und inwiefern ein Nice-to-have zu einem Must-have wird und dabei Chancen erröffnet.

Rafael Krönung, Aon.

Unternehmen und öffentliche Verwaltungen stehen derzeit vor tiefgreifenden Transformations-prozessen. Treiber hierfür sind die drei „D“s: Digitalisierung, De-Karbonisierung und Demografie.

Während aktuell viel über Digitalisierung und De-Karbonisierung gesprochen wird, erhält die Herausforderung des Fachkräftemangels als Folge des demografischen Wandels viel zu wenig Aufmerksamkeit.

Einer Prognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Jahr 2023 zufolge könnte das Erwerbspersonenpotential bis zum Jahr 2060 von heute 45,7 Mio. um 11,7% auf 40,4 Mio. Erwerbstätigen sinken. Schon in den nächsten Jahren erreichen die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter.

Unternehmen müssen darauf nicht nur reagieren, sie müssen vorausschauend agieren, um diese Herausforderung zu meistern. Vor diesem Hintergrund wird eine erfolgreiche HR-Arbeit noch relevanter für die künftige Entwicklung der Unternehmen – und reicht dabei von der Nachwuchsgewinnung bis zum Halten bewährter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Rentenbeginn hinaus.

Krankenversicherung gewinnt neben der Alterssicherung an Bedeutung

Direkt von der demografischen Entwicklung (alternde Gesellschaft sowie geringerer Anteil von Erwerbstätigen) beeinflusst werden die im Umlageverfahren finanzierten Systeme der gesetzlichen Alterssicherung und Krankenversicherung. Ergänzende betriebliche Lösungen werden dadurch an Bedeutung gewinnen.

Quelle: Aon. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Während die betriebliche Altersversorgung inklusive der Absicherung von Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und Hinterbliebenenabsicherung schon von jeher eine der wesentlichsten Sozialleistungen der Arbeitgeber darstellt und in vielen Branchen etabliert ist, gerät die betriebliche Krankenversicherung vermehrt in den Fokus. Gesundheitsleistungen durch den Arbeitgeber stellen Benefits dar, die durch die Beschäftigten unmittelbar erlebbar sind und darüber hinaus Krankheitskosten auf Seiten der Unternehmen vermindern können. Eine Reihe von Arbeitgebern ist daher dazu übergegangen, ihre Versorgungssysteme um spezielle Benefits zum Thema Gesundheit zu erweitern.

Für Unternehmen stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage nach dem optimalen Benefit-Mix – sei es, um Talente zu gewinnen und zu halten, um Motivation, Produktivität und Wellbeing der bestehenden Belegschaft weiter zu stärken oder aber um Krankheitskosten zu vermindern.

Leistungen richtig kommunizieren

Das A und O ist neben der Einführung der richtigen, bedürfnisorientierten Leistungen eine adäquate Kommunikation im Unternehmen. Diese muss dabei als kontinuierlicher Prozess begriffen werden, der nicht nur auf Information, sondern auch auf Erklärung, Verständnis und Unterstützung ausgelegt ist.

 

Nur die flexible Arbeitszeit rangiert noch höher in der Gunst der Befragten als die bAV“.

 

Aon-eigene Studien haben gezeigt, dass für rund 90% der Beschäftigten eine arbeitgeberfinanzierte bAV wichtig bis extrem wichtig ist. Nur die flexible Arbeitszeit rangiert mit 94% noch höher in der Gunst der Befragten. Während jedoch die Arbeitszeitregelung ständig unmittelbar erlebbar ist, verschwindet die Altersversorgung oft noch in Gehaltsabrechnungen und nüchternen Standmitteilungen.

Hier ist es die Aufgabe der internen Kommunikation, den Wert der betrieblichen Altersversorgung sowie das Engagement des Unternehmens für die Absicherung der Belegschaft im Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verankern.

Von der Pflicht zur Kür: Gesetzliches Must-have der Entgelttransparenz als Chance

Fairness in der Vergütung ist für die Beschäftigten ein wichtiger Aspekt. Die notwendige künftige Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie sollte deshalb zum Anlass genommen werden, Vergütungsstrukturen zu überprüfen. Dafür stehen heute umfangreiche Werkzeuge zur Datenmodellierung und -bereinigung zur Verfügung, die eine umfassende Lohngleichheitsanalyse möglich machen. Auf dieser Basis können anschließend Personalstrukturen entwickelt werden, die zu mehr Lohngleichheit und Transparenz in der Vergütung im Unternehmen führen.

Die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie ist für HR-Verantwortliche in den Unternehmen nicht nur ein „Nice-to-have“, sondern ist ein „Must-have“. Doch diese Herausforderung wird auch Chancen für Unternehmen mit sich bringen, die – gepaart mit einer entsprechenden Kommunikationsstrategie – zur Verankerung des Fairness-Gedankens tief in der Unternehmenskultur führen kann.

Erste Leuchtturmprojekte können als Blaupause dienen.

 

Dies hat nicht nur einen nachhaltigen Einfluss auf bestehende Beschäftigte, sondern kann zum Zwecke der Gewinnung von neuen Talenten aktiv genutzt werden.

Erste Leuchtturmprojekte können als Blaupause für HR-Abteilungen dienen, die sich mit der Frage beschäftigen, wie die Unternehmen die zu erwartenden Anforderungen zukünftig erfüllen können.

Wertvolle Erfahrung im Unternehmen halten

Spricht man über das Thema Demografie und das Ausscheiden der Babyboomer-Generation aus dem Berufsleben, darf nicht der Fehler begangen werden, sich nur um die Ansprache neuer Talente zu kümmern.

Einer repräsentativen Umfrage von Aon aus dem Jahr 2023 zufolge sind nur 19% der Frauen und rund 30% der Männer bereit, länger als bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten. Angesichts des abnehmenden Potenzials an Erwerbstätigen müssen sich Arbeitgeber mit der Frage beschäftigen, wie Anreize zum Bleiben geschaffen werden können, um das Know-how erfahrenerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jenseits des gesetzlichen Rentenalters weiterhin zu nutzen und diese länger im Unternehmen zu halten.

Gleichzeitig kann für Unternehmen allerdings auch weiterhin der entgegengesetzte Bedarf bestehen, einigen Gruppen von Beschäftigten attraktive Möglichkeiten zu eröffnen, um vorzeitig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Der Entfall der Hinzuverdienstgrenzen bietet Chancen für kreative Lösungen für beide Anforderungen: um Anreize für einen längeren Verbleib im Unternehmen zu schaffen oder ein vorzeitiges Ausscheiden zu ermöglichen.

Dabei geht es darum, die Möglichkeiten zu nutzen, die sich aus der innovativen Kombination von Erwerbseinkommen, Zeitwertguthaben, bAV und gesetzlicher Rente ergeben. Auf diese Weise kann es gelingen, die Interessen von Unternehmen mit den Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einklang zu bringen.

Grundsätzlich muss man herausstellen, dass der künftige Erfolg von Unternehmen noch stärker als bisher davon abhängig sein wird, auf welche Weise die vielfältigen Herausforderungen im HR-Umfeld gelöst und die richtigen Personalressourcen gewonnen bzw. gehalten werden.

Sie wollen mehr zu den genannten Themen rund um die Transformation im HR-Bereich erfahren? Dann melden Sie sich jetzt zu unserer Online-Seminar-Reihe „Unternehmen, Menschen, Möglichkeiten. The Aon Human Capital Online Series 2024“ an, in der wir tiefere Einblicke zu den genannten Themenfeldern geben werden.

Weitere Informationen zur Registrierung, den einzelnen Sessions sowie den Speakern finden Sie auf unserer Website.

Der Autor des Beitrags ist CEO Human Capital von Aon Germany.

Kontakt:
Marie Buhlmann
Referent to Dr. Rafael Krönung, CEO Human Capital Germany

St.-Martin-Straße 58-68
81541 München

MOB +49 176 1266 4718
MAIL marie.buhlmann@aon.com
WEB www.aon.de

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

 

 

 

 

Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.

Von Autorinnen und Autoren von Aon erschienen zwischenzeitlich bereits auf PENSIONSINDUSTRIES:

Unternehmen und Menschen im Wandel:
(Wo)Men at Work
von Dr. Rafael Krönung 29. August 2024

86. aba-Jahrestagung 2024 (VII):
Von dünner werdendem Eis …
von Carsten Hölscher und Jochen Pölderl, 1. Juli 2024

aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (III):
Wieviel Rente ist wieviel Geld?
von Jan Andersen, Roland Horbrügger und Florian Große-Allermann, 8. Mai 2024

aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (II):
Einmal – und dann für immer?
von Roland Horbrügger, Jan Andersen und Florian Große-Allermann, 7. Mai 2024

aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (I):
50 Jahre Betriebsrentengesetz…“
von Jan Andersen, Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 3. Mai 2024

Contractual Trust Arrangements:
Warum mehr Aufmerksamkeit gut täte
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Pascal Stumpp, 10. April 2024

Erfurt bringt Licht ins Dunkel der Invaliditätsversorgung:
Die Ausnahme ist nicht die Regel
von Roland Horbrügger und Alexandra Steffens, 14. Februar 2024

Anpassungsprüfung und Rententrends:
Die Anpassung hat Methode
Jan Andersen und Dr. Christian Rasch, 5. Dezember 2023

aba-Pensionskassentagung (III):
Abwarten …
von Andreas Kopf, Rainer Goldbach und Bianca Ermer, 13. November 2023

aba-Pensionskassentagung (II):
Funding for nothing?
von Bianca Ermer, Rainer Goldbach und Andreas Kopf, 6. November 2023

aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (II):
Lieber beim Index bleiben
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 17. August 2023

aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (I):
Der Ruf nach dem Gesetzgeber ...
von Roland Horbrügger und Jan Andersen, 10. August 2023

Neulich in München – mit Blick nach Erfurt:
Leitplanken Made in Erfurt
von Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 17. April 2023

aba-Pensionskassentagung (III):
Mucksmäuschenstill ...
von Tanja Grunert und Ingo Budinger, 18. November 2022

aba-Pensionskassentagung (II):
Von Staatsfonds und Stresstest ...
von Andreas Kopf und Rainer Goldbach, 14. November 2022

Entgeltumwandlung und Arbeitsvetrag:
Stay in statt Opting out
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 26. August 2022

aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (II):
Wie weit lässt sich die Tür öffnen …
von Roland Horbrügger und Carsten Hölscher, 4. April 2022

aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (I):
Gewisse Skepsis, weniger Strenge
von Carsten Hölscher und Roland Horbrügger, 21. März 2022

aba-Pensionskassentagung (II):
Von 3V, VAIT und Großer Koalition
von Matthias Lang, Andreas Kopf und Ingo Budinger, 11. November 2021.

aba-Pensionskassentagung (I):
Zwischen zweifelhaft, nicht durchdacht und Kannibalen
von Ingo Budinger, Andreas Kopf und Matthias Lang, 8. November 2021.

aba-Forum Arbeitsrecht 2021:
Die Operation am offenen Herzen …
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Roland Horbrügger, 30. April 2021.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (III):
Bier ist bAV…
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 6. November 2020.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (II):
How to do Insolvenzschutz?
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 3. November 2020.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (I):
Das ist nicht hausgemacht“
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 2. November 2020.

Digitale Rentenübersicht:
Auf dem richtigen Weg
von Gundula Dietrich und Dr. André Geilenkothen, 14. September 2020

Die EbAV-Regulierung schreitet voran:
Von SIPP und EGA
von Wolfram Roddewig, 8. Juni 2020

Aon EbAV-Konferenz 2019:
Von MaGo, ORA, SIPP und mehr...
von Detlef Coßmann, München, 6. Januar 2020

Im September in Köln (III) – aba-Mathetagung 2019:
Weniger als Null wird es nicht
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 27. November 2019

Im September in Köln (II) – aba-Mathetagung 2019:
Ein flüchtiges Wesen namens Zins
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 20. November 2019

aba-Forum Arbeitsrecht:
Von klein-klein, Textform, Vernachlässigung und mehr…
von Thomas Obenberger, Christine Gessner und Sophia Alfen, München; Mannheim, 30. April 2019

aba-Mathetagung:
Mathe fast schon magisch
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 18. Dezember 2018

Auch das noch (II):
Informationsbedürfnis versus zumutbare Beratung
von Gregor Hellkamp und Aida Saip, Mülheim an der Ruhr und München, 11. Dezember 2018

aba-Fachforum Arbeitsrecht:
Auf den Punkt gebracht!
von Carsten Hölscher, Mannheim, 30. Mai 2018

EIOPA Stresstest 2017 (III):
Von Bären und Diensten
von Dr. Georg Thurnes, München, 21. Dezember 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Von Chancen und Hybriden. Von HFA 30 und vier Vaus.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 27. Oktober 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Von Rätseln und Mega-Themen.Von Püfferlis und Evergreens.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 26. Oktober 2017

aba-Forum Arbeitsrecht:
Teilentschärfung
von Carsten Hölscher, Mannheim, 5. Mai 2017

BGH zu VBL-Startgutschriften für Rentenferne:
Nicht pauschal abziehen!
von Andreas Kasper, München, 8. Juni 2016

Die Steuerbilanz nach den Anpassungen im 253 HGB:
Der Staub der Jahrzehnte
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016

Vorlage der EIOPA-Stresstest-Ergebnisse (III):
Von Löchern und Lücken
von Dr. Georg Thurnes, München, 11. Februar 2016

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