Vorgestern ist das erste Sozialpartnermodell der Finanzwirtschaft offiziell gestartet. Der Sozialpartnerbeirat ist paritätisch besetzt worden, die BaFin hat vollumfänglich ihr grünes Licht gegeben. Nun beginnt der operative Alltag.
Das erste Sozialpartnermodell für die deutsche Finanzwirtschaft hat seinen Betrieb aufgenommen. Vorgestern, am gestrigen 23. Januar, hat die konstituierende Sitzung des Sozialpartnerbeirats stattgefunden. Gewählt wurden für die kommenden zwei Jahre Jens T. Thau vom AGV Banken zum Vorsitzenden und die auf unserem Parkett gut bekannte Judith Kerschbaumer von ver.di zu dessen Stellvertreterin.

Zuvor hatte die BaFin die Unbedenklichkeit der Pensionspläne bzw. des Produktes BVV.Maxrente des Versorgungsträgers, der BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG, bestätigt.
Auch zum Tarifvertrag und der damit verbundenen Muster-Betriebsvereinbarung hat die Aufsicht keine Einwände. Damit wurde der Weg frei für die konstituierende Sitzung des Sozialpartnerbeirats aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Am besagten 23. Januar tagte das Gremium erstmalig, um neben der erwähnten Wahl die Geschäftsordnung zu verabschieden und Entscheidungen zur Durchführung der reinen Beitragszusage zu treffen.
Erst Ende November hatten die Tarifparteien im deutschen Bankwesen die reine Beitragszusage für ihre Versorgungswerke vereinbart.
Die Aufgaben des Beirats
Der Sozialpartnerbeirat ist beim BVV, wie dieser schreibt, ein zentrales Instrument der Zusageform der reinen Beitragszusage, denn darüber beteiligen sich die Tarifvertragsparteien direkt an der Durchführung und Steuerung der Produkte: Er ist mit weitgehenden Befugnissen ausgestattet und gestaltet dadurch die Altersversorgung der Versorgungsberechtigten entscheidend mit. So hat er das Recht, Empfehlungen zur Ausgestaltung von Pensionsplänen und zur Vermögensanlage auszusprechen. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre turnusgemäß zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, insgesamt zählt das paritätisch besetzte Gremium 12 Köpfe.
Der Vorsitzende Thau ist Chefjustitiar und stellv. Hauptgeschäftsführer des AGV Banken. Stellv. Kerschbaumer ist Leiterin des Bereichs Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und Referentin Alterssicherungspolitik bei ver.di.

BVV-Vorstand Marco Herrmann kommentiert: „Im nächsten Schritt werden wir in Abstimmung mit dem Sozialpartnerbeirat in die direkte Beratung der Unternehmen gehen und mit verschiedenen Veranstaltungen über das Angebot informieren. Der heutige Tag markiert einen Meilenstein in der Altersversorgung der Finanzwirtschaft und darüber hinaus, handelt es sich doch branchenübergreifend erst um das dritte Modell seiner Art in ganz Deutschland.“
Die reine Beitragszusage
Die rBZ zeichnet sich bekanntlich dadurch aus, dass keine garantierten Mindestleistungen ausgesprochen werden dürfen und ausschließlich eine lebenslange Rentenleistung versichert sein darf. Entsprechend gilt für die teilnehmenden Unternehmen des privaten Bankgewerbes pay and forget.
Voraussetzungen sind ein geschlossener Tarifvertrag, die Bildung eines Steuerungsgremiums der Tarifvertragsparteien und ein Versorgungsträger – hier der BVV Pensionsfonds.
Die Beiträge an den BVV Pensionsfonds werden in zwei sicherheitsorientierten und einer chancenorientierten Produktvariante angelegt.