… Urformen, Zwei-Topf-Modellen, Puzzleteilen und mehr: Auch am zweiten Tag des großen bAV-Treffens war die Agenda dicht. Lisa Martin und Korbinian Kolb waren bei drei der Fachvereinigungen dabei – und hörten von steuerlichen Fehlanreizen,Silberstreifen, Leitplanken, Customer Experience – und wer selbst Teil der Lösung sein muss.
Berlin, 15. Mai, aba-Jahrestagung: Nach dem traditionellen politischen ersten Tag (s. Teil I hier, Teil II hier und erste Bildergalerie hier) starten Dietmar Droste, Leading Expert Pensions bei E.ON, Henriette Meissner, Chefin der Stuttgarter Vorsorge-Management, sowie Stefan Oecking, Vorstand des Mercer Pensionsfonds, den fachlich geprägten zweiten Tag der 86. aba-Jahrestagung mit kurzen Berichten aus den von ihnen jeweils geleiteten Fachvereinigungen Direktzusagen, Unterstützungskassen bzw. Mathematische Sachverständige.
Im Fokus steht auch heute der Fach- und Arbeitskräftemangel und wie diesem bei gleichzeitigem Restrukturierungsbedarf der Unternehmen auch mit den Mitteln der bAV begegnet werden kann. Im Einzelnen (alle Aussagen im Indikativ der Referenten):
Begrüßung und Berichte der FV-Leitungen
Direktzusage (Droste): Erwähnenswert ist die erste Anbindung eines Arbeitgebers mit Direktzusage an die Digitale Rentenübersicht. Aus Sicht der FV wäre sehr zu begrüßen, wenn weitere Unternehmen dem positiven Beispiel der freiwilligen Anbindung folgten.
Politik: Auch wenn manche Wunschvorstellungen wie die rechtssichere Änderungsmöglichkeiten für Versorgungszusagen im Hinblick auf die Drei-Stufen-Theorie sowie Erleichterungen beim Durchführungswegwechsel vorerst im Köcher bleiben müssen, zeigen doch andere Beispiele, dass Anregungen auch Gehör finden. Ein Silberstreifen am Horizont besteht bezüglich der Erweiterung des Rahmens zur Abfindung, und ebenso erfreulich sind die erwarteten Erleichterungen zum Schriftformerfordernis im Nachweisgesetz.
Mit einem Zielbild für Direktzusagen möchte die FV dem beobachteten Trend der Abkehr von diesem Durchführungsweg bei Neueinführungen entgegenwirken. Für die Direktzusage sprechen weiterhin starke Argumente wie ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und die einhergehende Möglichkeit, durch maßgeschneiderte Zusagen eine hohe Identifikation mit dem Unternehmen herzustellen. Die Projektidee, ein Schulungskonzept zur Direktzusage für Mitarbeiter zu erarbeiten, die in den Unternehmen mit der Steuerung und Administration befasst sind, wird aufgrund des überwiegenden Zuspruchs (auch aus dem Saal) weiterverfolgt, kündigt Droste an.
Unterstützungskasse (Meissner): Auch die U-Kasse als Urform der bAV ist bis heute ein wichtiger Durchführungsweg – nicht nur für deren Verbreitung, sondern auch um eine „gute bAV“ mit einem angemessenen bzw. vernünftigen Versorgungsniveau zu ermöglichen. Unternehmen wissen das zu schätzen, indem sie für die gesamte Belegschaft diesen Durchführungsweg wählen oder aber ergänzend, z.B. zu einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung, eine starke Arbeitgeberleistung gewähren.Folglich ist die Politik aufgerufen, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern und zu entwickeln – gerne auch durch Klarstellungen des BMF, wie bspw. schon geschehen zur (steuerlich zulässigen) Verwendung von fondsgebundenen Rückdeckungsversicherungen. Auf der Agenda stehen: Eine verbesserte Portabilität, höhere KStr-Höchstgrenzen, die Ermöglichung einer Invalidenversorgung für jüngere Beschäftigte sowie der umfassende Wegfall des Schriftformerfordernisses. Diese werden ausdrücklich gefordert, betont Meissner.
Mathematik (Oecking): Besondere Erwähnung darf die erste exklusive Informationsveranstaltung der FV zu wesentlichen Themen für den Jahresabschluss mit immerhin 90 Interessierten im letzten Herbst finden, die auch künftig fortgeführt wird.
Daneben ist beachtenswert, wie sich die Fachvereinigung in die Jubiläumsfeiern im Zusammenhang mit der bAV eingliedert: Neben den 50 Jahren BetrAVG dieses Jahr und den 85 Jahren aba letztes Jahr wird dieses Jahr das 75. Jubiläum der Fachvereinigung gefeiert. Die Feier findet als Get together im Rahmen der Herbsttagung am 18. September statt. Nicht nur hierzu wird herzlich eingeladen, sondern auch generell zur Mitgliedschaft in der Fachvereinigung, schließt Oecking.
Roche: Modernes Plandesign und Customer Experience
Henrik Lederer, Reward Partner Benefits der Roche Diagnostics GmbH, eröffnet das Fachprogramm mit den praktischen Erfahrungen aus der erfolgten Neugestaltung der bAV bei Roche:
Die bAV-Landschaft bei Roche umfasst für Neueintritte ab 2007 eine obligatorische, mischfinanzierte Basisversorgung. Der Beitrag wird dabei zu 95% auf das individuelle Versorgungskonto als Basis der garantierten Leistung sowie zu 5% auf das Risiko-Ausgleichskonto zur Finanzierung der Todesfall- und Invalidenleistungen geleitet. Die freiwillige Entgeltumwandlung erfolgt derart, dass der Arbeitnehmerbeitrag sowie der Arbeitgeber-Zuschuss von 25% ebenfalls auf dem individuellen Versorgungskonto verbucht werden.
„… fast bilanzneutral und fast zinsunabhängig.“
Die Weiterentwicklung der bestehenden Zusage als fondsakzessorischer Plan mit eigenem CTA in den Jahren 2021/22 bescherte Roche den Deutschen bAV-Preis. Insbesondere die Vereinfachung der Kapitalanlagestruktur im Zwei-Topf-Modell mit zwei Spezialfonds zur Umsetzung des Anwärter-Life Cycle mit dem Ziel einer hohen und stabilen Startrente ist hervorzuheben. Neben der garantierten Mindestrente wirkt sich in der Rentenphase die Kapitalmarktpartizipation durch eine von der Rente getrennte, jährlich schwankende „Kapitalmarktprämie“ aus, die in den letzten drei Jahren auf Grund der biometrischen Gewinne weitgehend der maximalen Prämie entsprach. Da es sich insgesamt um eine kollektiv wertpapiergebundene Zusage handelt, ist diese fast bilanzneutral und fast zinsunabhängig.
Im Ergebnis ist Roche mit der Neugestaltung eine sowohl aus Beschäftigten- als auch aus Arbeitgebersicht sehr positive „Customer Experience“ gelungen – was größtenteils der Flexibilität, Vereinfachung und Transparenz des Systems zu verdanken ist. Wie so oft gilt, dass eine umfassende, aber durchdachte Kommunikation gegenüber den Beschäftigten zum Erfolg verhilft, lautet Lederers Quintessenz.
WTW/Wintershall: Ablösung einer Pensionskassenzusage durch eine fondsakzessorische Direktzusage
Es bleibt nicht bei dem einen Bericht aus der Praxis – auch Thorsten Schecke, Head of General Consulting Rhein Main bei WTW, zeigt auf, wie Wintershall Dea ihre Systemumstellung vollzogen hat:
Ausgangssituation war eine historisch gewachsene, vielfältige bAV-Landschaft; Ziel eine möglichst einheitliche Versorgung im neuen kapitalmarktorientierten Plan. Erschwert durch den Handlungsdruck aus einer bestehenden Blankett-Zusage und der Notwendigkeit, dass die Zusage auch außerhalb der bisherigen Konzern-Gruppe und deren Pensionskasse weiterbestehen können soll, sollte der Spagat gelingen, möglichst hohe Leistungen für die Berechtigten bei gleichzeitig geringem rechtlichen Risiko zu erreichen. Hierdurch bedingt wurden die bestehenden Zusagen teilweise (verändert) weiter- und teilweise in den neuen Plan überführt.
„Der präferierte Weg ist die fondsakzessorische Direktzusage“
Das neue System mit einer „DC-like“-Bilanzierung zeichnet sich insb. durch eine chancenorientierte Kapitalanlage im Lebenszyklusmodell sowie eine neukonzipierte Risikoleistung aus.
Zur Vermeidung neuer DB-Zusagen und unverfallbarer Anwartschaften auf Invalidenleistungen werden im neuen Konzept technisch einjährige Versicherungen bei einem externen Versorgungsträger abgeschlossen, die anstelle einer laufenden Invalidenrente eine als attraktiv wahrgenommene einmalige Kapitalleistung zur Umorientierung bei BU bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Anwartschaft auf Altersleistung beinhaltet. Der präferierte Weg war, gemeinsam mit dem Betriebsrat die Pensionskasse mit einem Garantiezins von 2,5% durch eine fondsakzessorische Direktzusage mit 0% Garantie abzulösen. Eine Rentenoption wird angeboten, für den Neubestand allerdings nur über einen externen Versorgungsträger umgesetzt, um die „DC“-Bilanzierung auch in der Rentenphase fortzuführen.
Wenn sogar Beschäftigte mit im Rahmen der Neugestaltung planmäßig und mehr als vorteilhaft fortgeführten BASF-Pensionskassenzusagen (stattdessen) aufgrund der BU-Leistung eine Überführung in das Neusystem anfragen, kann auch hier von gelungener Kommunikation und einer positiven „Customer Experience“ gesprochen werden, so das Fazit Scheckes.
thyssenkrupp/MLP: Neue Hinzuverdienstgrenze – Eine Chance? Rechtliche Einordnung und Unternehmenssicht
Alexandra Ziegler, Senior Counsel bei thyssenkrupp, und Heike Hoppach, Leiterin Recht bei MLP TPC, greifen im Dialogformat kritisch die Chancen durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen aus Unternehmens- und Beratungssicht auf:
„Die Rente mit 63 hat den Mangel weiter verschärft.“
Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen seit 2023 kann den Fach- und Arbeitskräftemangel nicht allein verhindern, aber als Puzzleteil zur dessen Lösung beitragen. Dass eine solche dringend erforderlich ist, zeigen Schätzungen des IDW, wonach durch den Fachkräftemangel nur aufgrund von Produktionsausfällen der deutschen Wirtschaft dieses Jahr 49 Mrd. Euro verloren gehen. Die „Rente mit 63“ hat diesen Mangel weiter verschärft.
Unternehmen und Beratungen sehen sich dabei mit teilweise divergierenden Interessen aus Restrukturierungsbedarf und Know how-Management sowie dem Wunsch der Beschäftigten auf einen frühen Rentenbezug konfrontiert.
Die Auswirkungen einer Weiterbeschäftigung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der gesetzlichen Rente auf die bAV hängt insb. davon ab, ob Versorgungszusagen vor dem Hintergrund des §6 BetrAVG eine Ausscheideklausel als Steuerungselement des Arbeitgebers beinhalten. Der gleichzeitige Bezug von Einkommen und bAV ist im Übrigen möglich, eine weitere Dotierung der bAV jedoch ggf. notwendig.
thyssenkrupp hat für sich eine interessengerechte Lösung gefunden, indem eine eigenständige GmbH ohne bAV mit Arbeitnehmerüberlassung gegründet wurde, so das Wissensmanagement bedarfsgerecht beibehalten wird und zugleich die nach den Versorgungsregelungen des Konzerns für die bAV bei Weiterarbeit anfallenden hohen Zuschläge vermieden werden.
Dieses Modell kann aber im Mittelstand nicht einfach kopiert werden, daher sind dort andere Ausgestaltungen z.B. mittels Teilzeit- und ZWK-Modellen angesagt.
In jedem Fall sind Arbeitgeber gefragt und dazu aufgerufen, ihre Ausgangssituation zu analysieren, ggf. über die Nichtanwendung von Ausscheideklauseln nachzudenken und insgesamt frühzeitig mit ihren Mitarbeitern die Kommunikation aufzunehmen, schließen die Referentinnen.
Lufthansa: Bürokratische Hemmnisse in der bAV
Samir Koudhai, Senior Director bei der Lufthansa, zeigt auf, welche zahlreichen bürokratischen Hemmnisse in der bAV bestehen – allen voran die überwältigende Regulierung, die sich in einer unüberschaubaren Anzahl von Gesetzen niederschlägt.
Die Politik ist bei der Vereinfachung dazu aufgerufen, das fachliche Wissen von Expertenorganisationen wie der aba zu nutzen. Zugleich liegt der Ball nicht nur in der Politik: Teils sehr komplexe Versorgungslandschaften bei Unternehmen verkomplizieren die bAV, und die aba muss selbst „Teil der Lösung“ sein bzw. bleiben.
„Das PUEG wurde im Wesentlichen an der aba vorbei eingeführt.“
Drei Beispiele der jüngeren Vergangenheit zeigen anschaulich, wo noch Potenzial besteht: Das PUEG führt für die Versorgungsträger zu Mehraufwand und wurde im Wesentlichen an der aba vorbei eingeführt; Verbesserungen, wenn auch erst auf nachträgliches Einwirken der aba, sind für virtuelle Mitgliederversammlungen erreicht; selbiges gilt bei dem Nachweisgesetz.
Der positive und wertschätzende Umgang zwischen Politik und Experten beim Fachdialog hat gezeigt, wie es künftig weitergehen kann. Bis die belastenden Hemmnisse wie das Schriftformerfordernis aus dem Weg geräumt sind, ist es jedoch noch ein weiter Weg, blickt Koudhai voraus.
WTW: Gender Pension Gap – auch für Arbeitgeber ein Thema
Zum Einstieg in den Nachmittag bietet Hanne Borst, Head of Retirement Germany bei WTW, nicht nur anschauliche Zahlen zu und Ursachen für das Gender Pension Gap, sondern auch Lösungen und Denkansätze für Unternehmen:
„Jede fünfte Frau ab 65 Jahren gilt als armutsgefährdet.“
Angesichts eines Gender Pension Gap als Verhältniswert zwischen durchschnittlicher eigener Alterssicherung der Frauen und derer der Männer zwischen – je nach Betrachtungsweise – knapp 30 und 40% ist es nicht verwunderlich, dass jede fünfte Frau ab 65 Jahren als armutsgefährdet gilt. Gründe: der immer noch geringere Verdienst von Frauen sowie unterschiedliche Erwerbsbiografien mit Teil- und Elternzeit. Die durch steuerliche Fehlanreize – Stichwort „Ehegattensplitting“ – zusätzlich geförderten Lücken summieren sich über ein Erwerbsleben auf.
Für Unternehmen besteht mit den nicht in Vollzeit arbeitenden Frauen ein großes Potenzial, dem Fachkräftemangel zu entgegen zu treten. Die Vorteile der Beschäftigung dieser bereits eingearbeiteten und im Unternehmen gut vernetzten Mitarbeiterinnen liegen für den Arbeitgeber dabei auf der Hand und sorgen gleichzeitig für eine Reduzierung der Lücke in deren Altersversorgung.
Neben der Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wie mehr Möglichkeiten der Kinderbetreuung können auch die Unternehmen selbst durch geschlechterneutrale faire Bezahlung sowie Transparenz und Kommunikation bzw. in der bAV durch entsprechendes Plandesign für Teilzeitbeschäftigte und Sondergutschriften für entgeltfreie Zeiten Verbesserungen erreichen.
Trotz bester Absichten dürfen die rechtlichen „Leitplanken“ solcher Pensionszusagen jedoch nicht ohne Weiteres unbeachtet bleiben, betont Borst abschließend.
Die weitere Berichterstattung zu der diesjährigen aba-Tagung findet sich zwischenzeitlich auf PENSIONS●INDUSTRIES hier.
Lisa Martin ist Juristin bei der H²B Aktuare GmbH in München.
Korbinian Kolb ist Aktuar bei der H²B Aktuare GmbH in München.
Von ihnen bzw. anderen Autorinnen und Autoren der H2B sind zwischenzeitlich auf PENSIONS●INDUSTRIES erschienen:
aba-Mathetagung (II): aba-Mathetagung (I): 86. aba-Jahrestagung (V): 86. aba-Jahrestagung (IV): aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II): aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I): Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (IV): Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (III): aba-Tagung Mathematische Sachverständige: Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I): Versorgungsausgleich: Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (IV): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I): Neulich in Erfurt: aba-Pensionskassentagung in Bonn (II): aba-Pensionskassentagung in Bonn (I): 81. aba-Jahrestagung in Bonn (III): 81. aba-Jahrestagung in Bonn (II): Die aba neulich in Königswinter (IV): Die aba neulich in Königswinter (III): Die aba neulich in Königswinter (II): Die aba in Königswinter (I): BGH zum Versorgungsausgleich: BMF-Schreiben vom 30. November 2017: aba-Tagung Fachvereinigung Pensionskassen: Neues BMF-Schreiben: BGH zum Versorgungsausgleich:
... und der Ritt in den Sonnenuntergang
von Korbinian Kolb, Oktober 2024
Der Nebel, der sich nicht lichten will …
von Korbinian Kolb, Oktober 2024
Von zu lichtendem Nebel …
von Korbinian Kolb und Lisa Martin, 17. Juni 2024
Von Spagaten …
von Lisa Martin und Korbinian Kolb, 10. Juni 2024
Alle für eine …
von Korbinian Kolb, 23. Oktober 2022
Zwischen Hoffnungsschimmer und ...
von Korbinian Kolb, 23. Oktober 2022
Zurück zur Sieben?
von Lisa Martin und Sven Scholz , 28. Juni 2023
Quo vadis, lebenslang?
von Lisa Martin und Sven Scholz , 13 Juni 2023
Kostenlose Vertragsprüfung von Amts wegen
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 24. Oktober 2022
Von DRÜ und doppelten Steuern, von Wiki UND IAS 19 ...
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 21. Oktober 2021
De-Risking mit und ohne EBIT-Power
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 19. Oktober 2021
Alte Welten, neue Welten, dritte Quartale
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 15. Oktober 2021
Karlsruhe konkretisiert Karlsruhe …
von Jan Hartloff, 14. Juni 2021
Rückwirkende Disqualifikation?
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 26. Oktober 2020
Live and let die...
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 21. Oktober 2020
Aktuare pandemiefest
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 16. Oktober 2020
Von 79 Milliarden, Optimisten, Pessimisten …
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 15. Oktober 2020
Altersteilzeit kann Teilzeit sein
von Dr. Günter Hainz, 25. März 2020
Auch rückwirkend Schluss mit Privilegien ...
von Caroline Braun und Günter Hainz, 10. Oktober 2019
Ora live on Stage
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 2. Oktober 2019
Wenn best practices Druck machen…
von Dr. Günter Hainz, 11. Juni 2019
„Kaum mehr zu bewerkstelligen“
von Sven Scholz, 28. Mai 2019
Von Einstandspflichten und Portfolios. Und ein Abschied.
von Caroline Braun, 22. Oktober 2018
Von Vaus und Feldberg
von Caroline Braun, 15. Oktober 2018
„Wir brauchen ein bAV-PEPP“
von Caroline Braun, 2. Oktober 2018
Der Aktuar in der Funktion
von Caroline Braun, 27. September 2018
Was wie zu teilen wäre...
von Jan Hartloff, 24. Mai 2018
Auf BFH folgt AIFM folgt BMF
von Dr. Günter Hainz, 7. Dezember 2017
Kein Strom aus der Steckdose
von Dr. Günter Hainz, 17. Oktober 2017
Zwischen praktikabel und kompliziert
von Dr. Günter Hainz, 28. September 2017
Externe Teilung fondsgebundener Zusagen
von Dr. Günter Hainz, 7. September 2017