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SONDERMELDUNG II – BRSG 2.0-E im Kabinett (XII):

„bAV als Teil des besten Weges“

Zwei Sondermeldungen an einem Tag, das hat man auch nicht immer, heute schon. Nach den beiden Personalmeldungen von heute Morgen hat das BMAS soeben mitgeteilt, dass das Bundeskabinett das BRSG 2.0 nun verabschiedet hat. Der Arbeitsminister kommentierte die Entscheidung. Die aba ist teilzufrieden.

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ beschlossen. Das hat das BMAS soeben mitgeteilt.

Rund 54% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben derzeit eine Betriebsrente. Besonders in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern sieht die Bundesregierung aber noch Lücken, die nun geschlossen werden sollen, so die heutige Meldung:

„Mit dem neuen Gesetz entwickelt die Bundesregierung die Rahmenbedingungen weiter, damit mehr Arbeitnehmer im Alter von guten Betriebsrenten profitieren können.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kommentierte:

„Wir machen Betriebsrenten für Beschäftigte zur Normalität – besonders für Menschen mit geringem Einkommen und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen. Zusammen mit dem Rentenpaket II, das eine stabile und verlässliche gesetzliche Rente sichert, sorgen wir dafür, dass Menschen im Alter gut abgesichert sind.

Hubertus Heil. BMAS. Foto BMAS.

Unser Ziel ist klar: Niemand soll sich im Alter finanziell Sorgen machen müssen. Die Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente, am besten organisiert von den Sozialpartnern, ist der beste Weg dorthin.“

Das BMAS rekapituliert die drei wichtigsten Änderungen:

  • Erweiterung des Sozialpartnermodells: Unternehmen und ihre Beschäftigten können leichter bei bereits bestehenden Modellen beitreten. Das soll besonders kleinen Betrieben die Möglichkeit eröffnen, einfache, effiziente und sichere Betriebsrenten zu organisieren.

  • Ausbau der Geringverdienerförderung: Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag wird angehoben (auf 2.718 Euro monatlich, unabhängig von Voll- oder Teilzeit) und dynamisiert, sodass Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen.

  • Flexiblere Auszahlungsmodelle: Rentnerinnen und Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, können ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.

Gut, dass der Weg frei ist, aber …

Die aba begrüßte zwischenzeitlich, dass der Weg für den Gesetzgebungsprozess in Bundestag und Bundesrat frei gemacht wurde.

„Die geplanten Änderungen können wichtige Impulse für die dringend notwendige Stärkung der bAV geben. Das gilt vor allem für die bessere Nutzbarkeit des SPM und die Förderung von Beziehern niedriger Einkommen“ erklärte aba-Vorsitzender Georg Thurnes, am Rande der heutigen Herbsttagung der aba-Fachvereinigung Mathematische Sachverständige in Mannheim.

Auch die geplanten Änderungen im Aufsichtsrecht für Pensionsfonds und Pensionskassen seien erfreulich und zielführ; Thurnes nannte hier insb. die Änderungsvorschläge zu den Bedeckungs- und Anlagevorschriften von Pensionskassen.

für mehr muss man auf den Normenkontrollrat hoffen

„In Summe bleiben aber die Überarbeitungen des Ref-E hinter unseren Erwartungen zurück. So werden weiter nicht alle Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastungen genutzt“, betonte Thurnes. „Wir freuen uns daher sehr, dass der Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme, der eine Anlage zum Gesetzentwurf ist, empfiehlt, im weiteren Verfahren die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinanwartschaften nach § 3 Abs. 2 BetrAVG von bisher 1% auf 2% der monatlichen Bezugsgröße anzuheben.“

Außerdem sollte die in § 3 Abs. 2a neu vorgesehene Abfindung mit Zustimmung des Arbeitnehmers für Renten möglich sein, die bis zu 4% der monatlichen Bezugsgröße betragen würden“, betonte Thurnes weiter. Der Entwurf sieht eine Schwelle von 2% vor.

„Zudem regt der Normenkontrollrat an, bei den Bestimmungen zur Berücksichtigung von Pensionszusagen im Einkommensteuerrecht – z.B. in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG – auf die Schriftform zu verzichten, um deren Nachweis auf digitalem Wege zu erleichtern. Auch das hat unsere volle Unterstützung“, erläutert der aba-Chef.

Georg Thurnes, aba und Thurnes-bAV.

Positiv an dem aktuellen Gesetzentwurf bewertet die aba zudem die geplante Änderung an § 187a SGB VI. Die Klarstellung, dass ein berechtigtes Interesse für einen „Rückkauf“ von Frühverrentungsabschlägen vor Vollendung des 50. Lebensjahrs nicht bestehen kann, verhindert eine ausufernde Nutzung dieser Regelung, die zu Lasten einer angemessen breiten Streuung der Vorsorge über alle drei Säulen hinweg ginge. „Wir brauchen keine neue Höherversicherung in der Gesetzlichen Rente, wir brauchen eine Stärkung der bAV“, forderte Thurnes.

Summa Summarum sei die generelle Ausrichtung der Reform positiv: „Die bAV als sinnvolle Ergänzung der gRV muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden. Dass hierbei, anders als bei vielen jüngsten Vorschlägen auf der EU-Ebene, den grundlegenden Zusammenhängen der bAV im Arbeits-, Steuer-, Sozial- und Aufsichtsrecht gesamthaft stimmig Rechnung getragen wird, ist zu begrüßen“, so die aba in ihrer heutigen Mitteilung.

Eile ohne Weile?

Mehr Analysen in Kürze auf PENSIONSINDUSTRIES. However, gut, dass die Bundesregierung endlich den nächsten Schritt gemacht hat. Könnte sein, dass die Zeit drängt. Am Sonntag sind Wahlen in Brandenburg, und die FDP wird dort 0,5% erreichen. Sollte die Koalition das Desaster nicht überstehen, dann haben wir ins Sachen BRSG 2.0 alle mit Zitronen gehandelt, Sie wissen schon …

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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