Selbst Pensionskassen leben nicht für immer, und ihr Run off wirft besondere Praxisfragen auf, wie ein mit der Angelegenheit vertrauter Vorstand vorträgt. Und die Regulierung macht derzeit Tempo wie selten – auch bei den Fristen. Und die Justiz ist auch noch da. Dritter und letzter Teil des Beitrages zu der aba-Tagung von Ingo Budinger und Jan Andersen.
Bonn am Rhein, 1. Oktober, jährliche aba-Pensionskassentagung. Nachdem in Teil I des Beitrages die Kapitalmärkte und der neue Bafin-Stresstest im Fokus standen und in Teil II die Wirkung des Stresstest auf PK-Portfolios sowie die Rolle der Private Markets in der EbAV-Praxis, geht es heute um die mannigfachen Herausforderungen, welche die Abwicklung einer Pensionskasse mit sich bringt. Und die Dichte der gegenwärtigen Regulierung belegt schon ein Blick auf die Vielfalt der Akronyme (alle Aussagen erneut im Indikativ der Referenten):
Birkel: von einem Trägerunternehmen zu vielen und …
Als Praxisbericht gibt Stefan Birkel, Vorstand der Pensionskasse Dynamit Nobel, tiefe Einblicke in die praktischen und rechtlichen Herausforderungen inmitten tiefgreifender struktureller Änderungen des Umfelds. Die Kasse war bei ihrer Gründung 1988 als typische Konzern-PK konzipiert:
• Ausrichtung auf ein Trägerunternehmen und mit diesem verbundene Konzerngesellschaften.
• Umfassende Funktionsausgliederung auf dieses TU.
• Weitreichende Absicherung durch eine Gewährträgererklärung des TU.
Die zugrundeliegenden Konzernstrukturen lösen sich jedoch im Lauf der Zeit auf:
• Veränderung der TU- und Arbeitgeberstruktur durch Ausgliederungen.
• Nur noch 5% der Verpflichtungen entfallen auf das heutige TU.
• Ca. zwei Drittel entfallen auf 30 weitere, vom TU unabhängige Beteiligungsunternehmen
• Rest entfällt auf zwischenzeitlich insolvente Arbeitgeber
• Kasse nimmt seit 2021 keine neuen Versicherten mehr auf, infolge dieser Entwicklung heute abnehmende Bestandsgröße und fast keine beitragspflichtigen Mitglieder mehr.
… und durch zwei Schieflagen …
Birkel berichtet, wie die Kasse inmitten dieser strukturellen Veränderungen große Herausforderungen bewältigen musste. Zweimal geriet die Kasse in Schieflage und musste jeweils über mehrere Jahre hinweg saniert werden. Im Zeitablauf nahm die Sanierungsbereitschaft der Arbeitgeber ab. Bei der umfangreicheren zweiten Sanierung stiegen einige größere Beteiligungsunternehmen aus. Schlussendlich hat auch das Ursprungs-TU seine Gewährträgererklärung gekündigt.
„Aus den Fehlern der Vergangenheit lernen.“
Vor dieser herausfordernden Ausgangslage erläutert Birkel die Bestrebungen, die PK für die Zukunft wetterfest aufzustellen. Zunächst ist aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen: Bei den Sanierungsbemühungen wurde immer deutlicher, dass die bisherigen Rechtsgrundlagen wie Beteiligungsvereinbarungen, Gewährträgererklärung und der Funktionsausgliederungsvertrag den Anforderungen an die veränderten Verhältnisse nach Wegfall des Konzernzusammenhalts nicht annähernd Rechnung tragen konnten.
… zu einem klaren Rahmen
Ein Ausweg bestand schließlich darin, die vage gehaltenen und rechtlich schwer greifbaren, aber potenziell unbegrenzten Verpflichtungen von Träger- und Beteiligungsunternehmen in schwierigen Verhandlungen gegen einen klar definierten, aber der Höhe nach begrenzten Rahmen zu tauschen.

Resultat daraus ist heute ein nachträglicher Gründungsstock, welcher die Kasse gegen das künftige Risiko einer Unterdeckung absichert. Der Praxis empfiehlt Birkel, die vertraglichen Grundlagen rechtzeitig, d.h. mit Blick auf die Verhandlungsposition, in guten Zeiten zu prüfen und Regelungen zu treffen, die zu den geänderten Verhältnissen passen.
CDI – Matching – De-Risking
Als weiteren Baustein des De-Riskings führt Birkel die Kapitalanlage an. Mit Fokus auf den Run off wird die Kapitalanlage perspektivisch auf ein Cashflow-Driven Investment (CDI) mit risikoarmem Profil umgestellt, welches stabile Erträge mit einem Matching der Verpflichtungen in den nächsten 30 Jahren sichert.
„Aus der intensivierten Aufsicht entlassen.“
Damit kann das Risiko einer Unterdeckung minimiert werden, ohne dass dazu der Gründungsstock gezogen werden müsste.

Auf diesem Weg ist es gelungen, den Stresstest nach langer Zeit wieder zu bestehen und aus der intensivierten Aufsicht entlassen zu werden.
Gremien, Kosten, Admin, Outsourcing
Ergänzend erwähnt Birkel noch eine weitere zu bewältigende Baustelle, nämlich die Umstellung des obersten Organs von einer Mitglieder- auf eine Vertreterversammlung. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ist bislang an die Beitragspflicht gekoppelt, so dass im weiteren Run off deren Handlungsfähigkeit auf Dauer nicht mehr gesichert wäre.
Der Rückgang des Aktivenbestands hat aber auch noch andere Effekte: So wurde bereits die Verwaltungskostenrückstellung verstärkt, um den zurückgehenden Kostendeckungsbeitrag aus sinkenden Beiträgen zu kompensieren. Zudem ist weiter genau zu beobachten, wie sich das Risikoergebnis dadurch ggf. ändert.
„Bei allen Maßnahmen Komplexität und damit Kosten reduzieren, wo immer möglich.“
Ein größeres Thema bestand schließlich darin, die Administration auf eigene Beine zu stellen. Denn: Die bisherige Durchführung unter Einbindung einer verbundenen Gesellschaft erwies sich als nicht aus eigener Kraft ohne Unterstützung durch die PK wirtschaftlich tragfähig. Die notwendige Entflechtung, insb. von den Direktzusagen der Beteiligungsunternehmen und weiterer Aufgaben unter Einbeziehung eines Dienstleisters, erstreckte sich über einen Zeitraum von anderthalb Jahren.
Als Kernbotschaft vermittelt Birkel das Leitprinzip, bei allen Maßnahmen Komplexität und damit Kosten zu reduzieren, wo immer es möglich ist. Neben den Bereichen Kapitalanlage und Admin erwähnt er hier die weitgehende Bündelung von Schlüsselfunktionen im Vorstand bei gleichzeitig vollständigem Outsourcing an unabhängige Dienstleister. Das Ganze verbindet er mit der Empfehlung für Pensionskassen mit ähnlichen Herausforderungen, die notwendigen Maßnahmen und Regelungen möglichst frühzeitig zu treffen, um sicherzustellen, dass die Herausforderungen eines Run off aus eigener Kraft bewältigt werden können.
Tempo bei EmpCo, KI-MIG, DORA und BAG
Karen Seebach, Leiterin Recht des BVV, gibt einen kompakten Überblick über aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Aufsicht und Rechtsprechung für Pensionskassen. Der Vortrag zeigt, dass sich das Umfeld der EbAV weiterhin stark verändert – von Fördermaßnahmen über Nachhaltigkeitsaussagen bis hin zu KI- und IT-Anforderungen.

Zu Beginn stellt Seebach ausgewählte Änderungen rund um das BRSG II vor. Besonders hervor hebt sie die ab 2027 greifende verbesserte Förderung von Geringverdienern. Zudem wird der vorzeitige Bezug einer Betriebsrente künftig bereits beim Bezug einer gesetzlichen Teilrente ermöglicht, nicht mehr nur bei einer Vollrente. Damit wird ein Gleichlauf der bAV mit dem flexiblen Rentenübergang der gesetzlichen Rentenversicherung hergestellt. Weiterhin findet 2027 auch die Evaluierung des BMAS zur weiteren Verbreitung des Sozialpartnermodells nach § 30a BetrAVG statt.
„Websites, Social-Media-Auftritte und Informationsmaterial systematisch auf solche Aussagen prüfen.“
Einen Schwerpunkt legt Seebach auf die Umsetzung der Empowering Consumers-Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die neuen Vorgaben gelten bereits seit dem 27. September 2026 und betreffen alle Unternehmen mit Endkundengeschäft – damit ausdrücklich auch Pensionskassen. Im Fokus stehen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.

Allgemeine Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „grüne Rente“ sind nur dann zulässig, wenn klar erläutert und belastbar belegt wird, was dahintersteht. Zukunftsversprechen („nachhaltig bis Jahr X“) erfordern einen konkreten, von unabhängigen Dritten geprüften Umsetzungsplan.
„Übergangsfristen gibt es nicht.“
Für die Praxis empfiehlt die Referentin, Websites, Social-Media-Auftritte und Informationsmaterial systematisch auf solche Aussagen zu überprüfen und alles, was nicht belegbar ist, anzupassen oder zu entfernen. Übergangsfristen gibt es nicht; neben Bußgeldern sind bei Verstößen vor allem Abmahnungen und Unterlassungsansprüche zu befürchten. Ziel ist die Vermeidung von Greenwashing, wobei auch freiwillige SFDR-Teile umfasst werden, nicht jedoch regulatorische Pflichtangaben.
„Das wird sich erst im Vollzug zeigen.“
Im Anschluss geht Seebach auf die Regulierung Künstlicher Intelligenz ein: Mit dem KI-Marktüberwachungs- und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026 flankiert Deutschland die europäische KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026). Die Bundesnetzagentur übernimmt eine Auffangzuständigkeit; für den Finanzsektor bleibt jedoch die Bafin zuständig, soweit KI-Systeme im Zusammenhang mit regulierten Finanztätigkeiten eingesetzt werden.

Quelle: BVV. Grafik zur Volldarstellung anklicken.
Wie eng diese Zuständigkeit im Einzelnen gezogen wird, etwa bei der Nutzung von KI außerhalb des Kerngeschäfts, wird sich erst im Vollzug zeigen.
„Es gibt explizit keine Übertragungsmöglichkeit in die bAV.“
Ergänzend berichtet sie über Erfahrungen mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA): Pensionskassen haben die ersten Prüfungsrunden nach DORA durchlaufen, der Prüfungsstandard IDW PS 528 bildet nun den maßgeblichen Referenzrahmen.
Aus Bafin-Auswertungen zu IKT-Vorfällen ist erkennbar, dass insb. Störungen bei Dienstleistern und Konfigurationsfehler bei Patches sowie Phishing-Angriffe große Bedeutung haben. Entsprechend empfiehlt sie den Zuhörern, Auslagerungen, Informationsregister und Notfallkonzepte besonders im Blick zu behalten.
Zur Frühstartrente betont Seebach, dass diese explizit keine Übertragungsmöglichkeit in die bAV vorsieht.
„Der Senat hat die Voraussetzungen für eine Befreiung durch eine feste Anpassung eng ausgelegt.“
Abschließend stellt Seebach ausgewählte Entscheidungen des BAG vor:
Der Dritte Senat hat erneut bestätigt, dass die Pflicht zur Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG grundsätzlich beim Arbeitgeber verbleibt, und zwar auch, wenn laufende Renten auf einen Pensionsfonds übertragen wurden (3 AZR 48/25).
Des weiteren hat der Senat die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG durch eine feste Anpassung um 1% p.a. sehr eng ausgelegt (3 AZR 91/25) und auf ab 1999 neu erteilte Zusagen beschränkt.
Thema Liebe: Eine Spätehen- und Mindestehedauerklausel erklärte der Senat für unwirksam, weil sie an ein bloßes Lebensalter anknüpfte (3 AZR 107/25) und nicht etwa ein Strukturprinzip der Zusage wie etwa den Renteneintritt.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Seebach, Versorgungsordnungen kritisch zu überprüfen.
Im Fazit betont Seebach, dass Pensionskassen sich in einem dynamischen regulatorischen und rechtlichen Umfeld bewegen. Sie rät dazu, gesetzliche Neuerungen, Aufsichtsanforderungen und Rechtsprechung frühzeitig zu beobachten und Versorgungswerke ebenso wie die externe Kommunikation regelmäßig zu überprüfen. So lassen sich Risiken begrenzen und gleichzeitig die Chancen nutzen, die sich aus neuen Rahmenbedingungen für die bAV ergeben.
Die nächste aba-Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen findet am 29. September 2027 in Bonn statt.
Jan Andersen und Ingo Budinger sind Principals bei Aon in München.

Von Autorinnen und Autoren von Aon erschienen zwischenzeitlich bereits auf PENSIONS/ALTERNATIVES ●INDUSTRIES:
aba-Pensionskassentagung in Bonn (III):
Drum prüfe in den guten Zeiten
von Ingo Budinger und Jan Andersen, 6. November 2026
aba-Pensionskassentagung in Bonn (II):
Portfoliosteuerung im Auge des Stresstigers ...
von Mounir Zahnouni, 5. November 2026
aba-Pensionskassentagung in Bonn (I):
Mad World im Stresstest
von Rainer Goldbach und Mounir Zahnouni, 2. November 2026
Betriebsrenten im Blick der Entgelttransparenz:
Warum Unternehmen jetzt die richtigen Fragen stellen sollten
von Nele Becker und Florain Burg, 17. September 2026
Auszahlungsoptionen in der bAV:
Cash me if you can
von Roland Horbrügger und Florian Große-Allermann, 14. Juli 2026
aba-Forum Arbeitsrecht (II):
Die Pläne der Wilhelmstraße
von Carsten Hölscher, Florian Große-Allermann und Alexandra Steffens, 23. Juni 2026
aba-Forum Arbeitsrecht (I):
Petersberger Weichenstellungen
von Florian Große-Allermann, Alexandra Steffens und Carsten Hölscher, 22. Juni 2026
Funding von Pensionszusagen in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten:
Fester Bestandteil der Finanzarchitektur, ohne ...
von Birgit Löw-Plückhan, 16. April 2026
Erkenntnisse aus der aktuellen Aon-Arbeitnehmerbefragung – was Arbeitgeber jetzt wissen und tun sollten:
Versorgungswerke neu gestalten, denn ...
von Angelika Brandl und Florian Burg, 21. Januar 2026
Vergangenen Juni in Erfurt:
No Automatic for the People
von Roland Horbrügger und Florian Große-Allermann, 12. Januar 2026
aba-Pensionskassentagung in Bonn (II):
Von gallischen Dörfern...
Andreas Kopf und Rainer Goldbach, 11. November 2025
aba-Pensionskassentagung in Bonn (I):
Von Elefanten im bunten Zoo …
von Claudia Picker und Jan Watermann, 10. November 2025
Wie Aon mit Innovationen neue Maßstäbe setzt:
Digitale Transformation in der bAV ist ...
von Jochen Pölderl, 6. November 2025
Better start now:
Die Zukunft der Pension Governance
von Lukas Becker, Stephen Finley und Michael Jarczyk, 21. August 2025
Nachhaltige Benefits in der betrieblichen Vorsorge – bAV meets bKV:
With a little Help from my two Friends
von Tanja Löhrke und Angelika Brandl, 16. Juli 2025
aba-Forum Arbeitsrecht (II):
50:50 wertgleich?
von Roland Horbrügger, Jan Andersen, Alexandra Steffens und Carsten Hölscher, 2. Juni 2025
aba-Forum Arbeitsrecht (I):
1:1 in 100 Tagen?
von Jan Andersen, Alexandra Steffens, Carsten Hölscher und Roland Horbrügger, 26. Mai 2025
Entgelttransparenz-RL vor der nationalen Umsetzung (IV):
Wish you were clear
von Angelika Brandl und Dr. Jan-Carl Stegert, 23. Mai 2025
Kommende Regulierung zu Pay Transparency & Pay Equity:
He worked hard for the Money … but she did no less!
von Gregor Lötsch und Nele Becker, 26. Februar 2025
Boomer, ZWK, Flexirente und Hinzuverdienst:
Keep me workin’ on
von Jan Andersen, 4. Dezember 2024
aba-Pensionskassentagung 2024 (II):
aba et labora
von Dr. Rainer Goldbach und Andreas Kopf, 8. November 2024
Unternehmen und Menschen im Wandel:
(Wo)Men at Work
von Dr. Rafael Krönung 29. August 2024
86. aba-Jahrestagung 2024 (VII):
Von dünner werdendem Eis …
von Carsten Hölscher und Jochen Pölderl, 1. Juli 2024
aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (III):
Wieviel Rente ist wieviel Geld?
von Jan Andersen, Roland Horbrügger und Florian Große-Allermann, 8. Mai 2024
aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (II):
Einmal – und dann für immer?
von Roland Horbrügger, Jan Andersen und Florian Große-Allermann, 7. Mai 2024
aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (I):
„50 Jahre Betriebsrentengesetz…“
von Jan Andersen, Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 3. Mai 2024
Contractual Trust Arrangements:
Warum mehr Aufmerksamkeit gut täte
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Pascal Stumpp, 10. April 2024
Erfurt bringt Licht ins Dunkel der Invaliditätsversorgung:
Die Ausnahme ist nicht die Regel
von Roland Horbrügger und Alexandra Steffens, 14. Februar 2024
Anpassungsprüfung und Rententrends:
Die Anpassung hat Methode
Jan Andersen und Dr. Christian Rasch, 5. Dezember 2023
aba-Pensionskassentagung (III):
Abwarten …
von Andreas Kopf, Dr. Rainer Goldbach und Bianca Ermer, 13. November 2023
aba-Pensionskassentagung (II):
Funding for nothing?
von Bianca Ermer, Dr. Rainer Goldbach und Andreas Kopf, 6. November 2023
aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (II):
Lieber beim Index bleiben
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 17. August 2023
aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (I):
Der Ruf nach dem Gesetzgeber ...
von Roland Horbrügger und Jan Andersen, 10. August 2023
Neulich in München – mit Blick nach Erfurt:
Leitplanken Made in Erfurt
von Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 17. April 2023
aba-Pensionskassentagung (III):
Mucksmäuschenstill ...
von Tanja Grunert und Ingo Budinger, 18. November 2022
aba-Pensionskassentagung (II):
Von Staatsfonds und Stresstest ...
von Andreas Kopf und Dr. Rainer Goldbach, 14. November 2022
Entgeltumwandlung und Arbeitsvetrag:
Stay in statt Opting out
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 26. August 2022
aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (II):
Wie weit lässt sich die Tür öffnen …
von Roland Horbrügger und Carsten Hölscher, 4. April 2022
aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (I):
Gewisse Skepsis, weniger Strenge
von Carsten Hölscher und Roland Horbrügger, 21. März 2022
aba-Pensionskassentagung (II):
Von 3V, VAIT und Großer Koalition
von Matthias Lang, Andreas Kopf und Ingo Budinger, 11. November 2021.
aba-Pensionskassentagung (I):
Zwischen zweifelhaft, nicht durchdacht und Kannibalen
von Ingo Budinger, Andreas Kopf und Matthias Lang, 8. November 2021.
aba-Forum Arbeitsrecht 2021:
Die Operation am offenen Herzen …
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Roland Horbrügger, 30. April 2021.
Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (III):
Bier ist bAV…
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 6. November 2020.
Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (II):
How to do Insolvenzschutz?
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 3. November 2020.
Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (I):
„Das ist nicht hausgemacht“
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 2. November 2020.
Digitale Rentenübersicht:
Auf dem richtigen Weg
von Gundula Dietrich und Dr. André Geilenkothen, 14. September 2020
Die EbAV-Regulierung schreitet voran:
Von SIPP und EGA
von Wolfram Roddewig, 8. Juni 2020
Aon EbAV-Konferenz 2019:
Von MaGo, ORA, SIPP und mehr...
von Detlef Coßmann, München, 6. Januar 2020
Im September in Köln (III) – aba-Mathetagung 2019:
Weniger als Null wird es nicht
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 27. November 2019
Im September in Köln (II) – aba-Mathetagung 2019:
Ein flüchtiges Wesen namens Zins
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 20. November 2019
aba-Forum Arbeitsrecht:
Von klein-klein, Textform, Vernachlässigung und mehr…
von Thomas Obenberger, Christine Gessner und Sophia Alfen, München; Mannheim, 30. April 2019
aba-Mathetagung:
Mathe fast schon magisch
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 18. Dezember 2018
Auch das noch (II):
Informationsbedürfnis versus zumutbare Beratung
von Gregor Hellkamp und Aida Saip, Mülheim an der Ruhr und München, 11. Dezember 2018
aba-Fachforum Arbeitsrecht:
Auf den Punkt gebracht!
von Carsten Hölscher, Mannheim, 30. Mai 2018
EIOPA Stresstest 2017 (III):
Von Bären und Diensten
von Dr. Georg Thurnes, München, 21. Dezember 2017
aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Von Chancen und Hybriden. Von HFA 30 und vier Vaus.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 27. Oktober 2017
aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Von Rätseln und Mega-Themen.Von Püfferlis und Evergreens.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 26. Oktober 2017
aba-Forum Arbeitsrecht:
Teilentschärfung
von Carsten Hölscher, Mannheim, 5. Mai 2017
BGH zu VBL-Startgutschriften für Rentenferne:
Nicht pauschal abziehen!
von Andreas Kasper, München, 8. Juni 2016
Die Steuerbilanz nach den Anpassungen im 253 HGB:
Der Staub der Jahrzehnte
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016
Vorlage der EIOPA-Stresstest-Ergebnisse (III):
Von Löchern und Lücken
von Dr. Georg Thurnes, München, 11. Februar 2016




















