Bei dem diesjährigen Szenetreff der deutschen Pensionsrechtler war die Agenda wie stets dicht – wobei die Rechtsprechung des Dritten Senats die Diskussion einmal mehr dominierte. Alexandra Steffens, Florian Große-Allermann und Carsten Hölscher haben für PENSIONS●INDUSTRIES die wichtigstenAussagen dokumentiert: wann der PSV-Schutz begrenzt ist, wer sich eindeutig freies Ermessen vorbehalten müsste, die Frage einer Anrechnung kraft Sachzusammenhang, wann eine unzulässige mittelbare Geschlechtsdiskriminierung nicht vorliegt, wo auch eine andere Ansicht vertretbar wäre – und außerdem ein Abschied für immer.
19. März, Mannheim, diesjähriges aba-Forum Arbeitsrecht (einen Tag nach dem Forum Steuerrecht): das Programm wie stets vollgepackt mit akuten arbeitstrechtlichen Themen des Pensionswesens. Fast schon traditionell haben drei Aon-Experten für PENSIONS●INDUSTRIES die wichtigsten Aussagen der Referenten notiert. Wegen der Kombination aus Komplexität und Inhaltsdichte erfolgt wie im Vorjahr die Berichterstattung in mehreren Teilen – und der besseren Lesbarkeit halber wie gehabt im Indikativ der Referenten. Heute also der erste Teil:
Zu Anfang der Abschied: Nachruf auf Kurt Kemper
Wie gewohnt führt Marco Herrmann, Vorstandsvorsitzender BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. und zugleich Leiter des aba-Fachausschusses Arbeitsrecht, so kompetent wie humorvoll durch die Veranstaltung – von der jüngsten BAG-Rechtsprechung über Insolvenzsicherung bei einem Konzernwechsel, Rentenanpassungen in Rentnergesellschaften und gesetzgeberische Initiativen bis hin zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie und mehr. Doch der Auftakt, der ist ernst:

Das Forum gedenkt zu Beginn dem im Februar 2026 im 86. Lebensjahr verstorbenen Prof. Kurt Kemper, der als aba-Mitglied seit 1980, als langjähriger Leiter des Fachausschusses Arbeitsrecht, als Vorstand und seit 2008 Ehrenvorstand der aba über Jahrzehnte eine prägende Persönlichkeit der deutschen betrieblichen Altersversorgung war. Zudem hat er, der zu Beginn seiner Laufbahn einige Jahre Richter war, als Dozent der aba-Wochenseminare, Autor zahlreicher Beiträge und Vertreter in vielen BAG-Verfahren auch die arbeitsrechtliche Entwicklung der bAV wesentlich mitgeprägt.
Rachor: Aktuelle Rechtsprechung des Dritten Senats: von 15er, 16er, gespaltenen Rentenformeln, billigem Ermessen und mehr
Stephanie Rachor, Vorsitzende Richterin am Dritten Senat des BAG, stellt die BAG-Rechtsprechung des vergangenen Jahres vor. Sie strukturiert ihren Überblick dabei in vier Blöcke.1)
1. Inhalt der Versorgungszusage
Der erste Themenblock betrifft im Kern die inhaltliche Ausgestaltung von Versorgungszusagen.

Im Urteil 3 AZR 35/25 vom 28. Oktober 2025 hatte sich das BAG mit einem Vorbehalt zur Anhebung der Höchstgrenze einer gespaltenen Rentenformel auseinanderzusetzen, der „zu gegebener Zeit“ durch die Geschäftsführung ausgeübt werden konnte.
Das BAG sieht in dieser Formulierung ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB: Der Arbeitgeber muss sein Ermessen überhaupt und nach billigem Ermessen ausüben; proportionale Steigerungen sind dabei nicht geschuldet. Laut Rachor hat sich das BAG hier an der Rechtsprechung zur Anpassung von flexiblen Entgeltbestandteilen orientiert. Außerdem stellt sie klar: Wer eine völlige Gestaltungsfreiheit will, muss sich eindeutig freies Ermessen vorbehalten oder sollte überhaupt keine Regelung aufnehmen.
Aus Sicht der Verfasser dürfte diese Entscheidung Praxisrelevanz haben, da in einigen Versorgungsordnungen ähnliche Formulierungen schlummern. Unternehmen sind gut beraten, ihre Versorgungsregelungen dahingehend zu überprüfen und ihr Ermessen urteilskonform auszuüben.
Mit Urteil 3 AZR 283/24 vom 26. August 2025 stellte das BAG klar, dass Auszubildende Beschäftigte sind. Soweit sie nicht ausdrücklich aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen werden, fallen sie in den Anwendungsbereich einer Betriebsvereinbarung, die „den Betriebsangehörigen“ eine betriebliche Altersversorgung zusagt.
In der Entscheidung 3 AZR 65/24 vom 6. Mai 2025 billigte das BAG eine Wartezeitregelung für einen Besitzstandsbetrag, nach der Zeiten eines ruhenden Arbeitsverhältnisses ohne Entgeltanspruch, etwa Elternzeit, nicht mitzählen, weil eine unzulässige mittelbare Geschlechtsdiskriminierung nicht vorliegt.
2. Insolvenzsicherung
Rachor skizziert das Urteil 3 AZR 130/24 vom 6. Mai 2025 zur Insolvenzsicherung nach § 7 Abs. 5 BetrAVG beim konzerninternen Arbeitgeberwechsel mit Übernahme der Versorgungszusage in ihrer bestehenden Form. In den ersten zwei Jahren greift nur ein begrenzter PSV-Schutz. Weitere Details s.u. im Beitrag Hoppach.
3. Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Ein Schwerpunkt der Rechtsprechungsübersicht lag auf der Tarifdispositivität des § 1a Abs. 1a BetrAVG. In den Urteilen 3 AZR 298/24 und 3 AZR 31/25 vom 26. August 2025 stellte das BAG klar:
Ein Tarifvertrag kann – auch wenn er vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurde – von dieser Regelung wirksam abweichen, wenn er den Anspruch auf Entgeltumwandlung eigenständig und abschließend regelt. Das gilt selbst dann, wenn die tarifvertragliche Regelung keinen Arbeitgeberzuschuss vorsieht. Eine ausdrückliche Abbedingung oder Kompensation des gesetzlichen Zuschusses ist im Tarifvertrag nicht erforderlich.
In einem weiteren Urteil – 3 AZR 158/24 vom 24. Juni 2025 – zu diesem Themenkomplex hatte der Arbeitgeber zunächst auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung (BV) eine arbeitgeberfinanzierte Leistung zugesagt, die unabhängig von einer Entgeltumwandlung zu zahlen war. Später vereinbarte er mit der Mitarbeiterin individuell die Zahlung eines Beitrags in gleicher Höhe, der in der Individualvereinbarung als „Arbeitgeberzuschuss“ bezeichnet war, und überwies diesen fortan in die Direktversicherung der Mitarbeiterin.
Da die BV keinen Arbeitgeberzuschuss im Zusammenhang mit einer Entgeltumwandlung vorsah, sondern ausschließlich andere wählbare Arbeitgeberleistungen, beruhte die Zahlung des Zuschusses nicht auf der BV, sondern auf der Individualvereinbarung. Der geleistete Betrag erfüllte den Anspruch der Mitarbeiterin auf den Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG.
Die Entscheidung des BAG verdeutlicht aus Sicht der Autoren einmal mehr, wie wichtig es in der Praxis ist, Versorgungsregelungen klar und präzise zu formulieren.
4. Anpassung laufender Leistungen
Zum Themenblock § 16 BetrAVG fasst Rachor die wesentlichen Aspekte der Rechtsprechung des BAG zur Rentenanpassung wie folgt zusammen:
• Normadressat der Anpassungspflicht ist allein der Arbeitgeber, nicht der Versorgungsträger (BAG 3 AZR 48/25 vom 25. November 2025).
• Für die Prognose der wirtschaftlichen Lage bleiben grundsätzlich die letzten drei handelsrechtlichen Abschlüsse vor dem Anpassungsstichtag maßgeblich, es sei denn, eine hiervon abweichende Entwicklung war schon am Anpassungsstichtag absehbar (BAG 3 AZR 24/25 vom 28. Oktober 2025).
• Die 1%-Mindestanpassung nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG gilt gemäß § 30c BetrAVG nur für Zusagen, die ab 1. Januar 1999 erteilt wurden. Die spätere Überführung einer Altzusage in eine neue Versorgungszusage begründet nicht zwingend eine Neuzusage im Sinne der Übergangsregelung (BAG 3 AZR 91/25 vom 25. November 2025).
• Für eine Abweichung über Überschussbeteiligung nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG ist die verbindliche Rechtsgrundlage maßgeblich. Eine bloße gelebte Praxis genügt dagegen nicht (BAG 3 AZR 142/24 vom 6. Mai 2025).
1) Trotz der Inhaltsdichte des Vortrages wird die Berichterstattung hier mit Blick auf den zwischenzeitlich bereits erschienenen Beitrag zum 10. Berliner bAV-Auftakt gerafft gehalten.
Langohr-Plato: Arbeitgeberzuschuss und die wirksame Abweichung von § 1a Abs. 1a BetrAVG

Im Anschluss an den Vortrag von Rachor nimmt Uwe Langohr-Plato, selbständiger Rechtsanwalt, den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss genauer unter die Lupe. Als Quintessenz lässt sich zusammenfassen:
Für eine wirksame Abweichung von § 1a Abs. 1a BetrAVG genügt es, dass der Tarifvertrag den Anspruch auf Entgeltumwandlung eigenständig und abschließend regelt.
Langohr-Plato stellt die Frage, ob ggf. die Möglichkeit einer „Anrechnung kraft Sachzusammenhang“ besteht, wenn etwa ersparte Sozialversicherungsbeiträge in die Kalkulation arbeitgeberfinanzierter Matching-Beiträge oder die Übernahme der Pauschalversteuerung nach § 40b EStG a.F. einfließen. Er bedauert, dass das BAG im Verfahren 3 AZR 158/24 die Gelegenheit ungenutzt gelassen hat, hierzu Ausführungen zu machen.
Aufgrund der im vom BAG entschiedenen Fall ausdrücklichen Bezeichnung der vom Arbeitgeber erbrachten Zahlung als „Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung“ hatte das BAG insoweit eine Erfüllungswirkung angenommen, so dass die Frage der Anrechnung nicht mehr relevant war.
Hoppach: Insolvenzsicherung beim konzerninternen Arbeitgeberwechsel

Heike Hoppach, Leiterin Recht betriebliche Vorsorge, MLP, Geschäftsbereich TPC, vertieft die Entscheidung des BAG 3 AZR 130/24 zur teilweisen Insolvenzsicherung bei Konzernwechseln:
Auch beim Wechsel des Arbeitnehmers innerhalb des Konzerns ist eine dreiseitige Vereinbarung zu schließen, mit der die alte Konzerngesellschaft die Zusage auf die neue Konzerngesellschaft überträgt. Nach § 7 Abs. 5 BetrAVG besteht in den ersten zwei Jahren nur ein begrenzter Insolvenzschutz bis zur BBG. Für den darüber hinausgehenden Teil der Zusage greift eine unwiderlegliche Missbrauchsvermutung. Unstreitig galt dies bislang für die Übertragung unter Erteilung einer wertgleichen Zusage nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG. Nach BAG gilt die Regelung des § 7 Abs 5 BetrAVG aber auch für die Übernahme der Zusage in ihrer bestehenden Form gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, und zwar auch innerhalb des Konzerns. Nach Meinung Hoppachs wäre hier auch eine andere Ansicht gut vertretbar, da die Interessenlage insb. im Konzern eine andere ist.
Konsequenz: Laut Hoppach sollten MA mit Übertragungswerten oberhalb der BBG der Übertragung ihrer Zusage nach § 4 BetrAVG im Rahmen eines vertraglichen Arbeitgeberwechsels nicht ohne zusätzlicher privatrechtlicher Insolvenzsicherung zustimmen. Die Referentin diskutiert verschiedene Instrumente – CTA, Schuldbeitritt, Bankbürgschaft, Konzerngarantie, Rückdeckungsversicherung mit Verpfändung – und identifiziert v.a. Bankbürgschaften (liquiditätsschonend) und CTA-Lösungen (mit Kapitalbindung) als praxistaugliche Mittel zur Schließung der Sicherungslücke.
Ende des ersten Teils der Berichterstattung zum diesjährigen aba-Forum Arbeitsrecht. Teil II folgt in Kürze auf PENSIONS●INDUSTRIES.

Alexandra Steffens ist Senior Consultant bei Aon in München.
Carsten Hölscher ist Partner bei Aon in Wiesbaden.
Florian Große-Allermann ist Senior Consultant bei Aon in Mülheim an der Ruhr.
Von ihnen bzw. anderen Autorinnen und Autoren von Aon sind zwischenzeitlich bereits auf PENSIONS●INDUSTRIES erschienen:
aba-Forum Arbeitsrecht (I): Funding von Pensionszusagen in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten: Erkenntnisse aus der aktuellen Aon-Arbeitnehmerbefragung – was Arbeitgeber jetzt wissen und tun sollten: Vergangenen Juni in Erfurt: aba-Pensionskassentagung in Bonn (II): aba-Pensionskassentagung in Bonn (I): Wie Aon mit Innovationen neue Maßstäbe setzt: Better start now: Nachhaltige Benefits in der betrieblichen Vorsorge – bAV meets bKV: aba-Forum Arbeitsrecht (II): aba-Forum Arbeitsrecht (I): Entgelttransparenz-RL vor der nationalen Umsetzung (IV): Kommende Regulierung zu Pay Transparency & Pay Equity: Boomer, ZWK, Flexirente und Hinzuverdienst: aba-Pensionskassentagung 2024 (II): Unternehmen und Menschen im Wandel: 86. aba-Jahrestagung 2024 (VII): aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (III): aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (II): aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (I): Contractual Trust Arrangements: Erfurt bringt Licht ins Dunkel der Invaliditätsversorgung: Anpassungsprüfung und Rententrends: aba-Pensionskassentagung (III): aba-Pensionskassentagung (II): aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (II): aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (I): Neulich in München – mit Blick nach Erfurt: aba-Pensionskassentagung (III): aba-Pensionskassentagung (II): Entgeltumwandlung und Arbeitsvetrag: aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (II): aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (I): aba-Pensionskassentagung (II): aba-Pensionskassentagung (I): aba-Forum Arbeitsrecht 2021: Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (III): Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (II): Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (I): Digitale Rentenübersicht: Die EbAV-Regulierung schreitet voran: Aon EbAV-Konferenz 2019: Im September in Köln (III) – aba-Mathetagung 2019: Im September in Köln (II) – aba-Mathetagung 2019: aba-Forum Arbeitsrecht: aba-Mathetagung: Auch das noch (II): aba-Fachforum Arbeitsrecht: EIOPA Stresstest 2017 (III): aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II): aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I): aba-Forum Arbeitsrecht: BGH zu VBL-Startgutschriften für Rentenferne: Die Steuerbilanz nach den Anpassungen im 253 HGB: Vorlage der EIOPA-Stresstest-Ergebnisse (III):
Petersberger Weichenstellungen
von Florian Große-Allermann, Alexandra Steffens und Carsten Hölscher
Fester Bestandteil der Finanzarchitektur, ohne ...
von Birgit Löw-Plückhan, 16. April 2026
Versorgungswerke neu gestalten, denn ...
von Angelika Brandl und Florian Burg, 21. Januar 2026
No Automatic for the People
von Roland Horbrügger und Florian Große-Allermann, 12. Januar 2026
Von gallischen Dörfern...
Andreas Kopf und Rainer Goldbach, 11. November 2025
Von Elefanten im bunten Zoo …
von Claudia Picker und Jan Watermann, 10. November 2025
Digitale Transformation in der bAV ist ...
von Jochen Pölderl, 6. November 2025
Die Zukunft der Pension Governance
von Lukas Becker, Stephen Finley und Michael Jarczyk, 21. August 2025
With a little Help from my two Friends
von Tanja Löhrke und Angelika Brandl, 16. Juli 2025
50:50 wertgleich?
von Roland Horbrügger, Jan Andersen, Alexandra Steffens und Carsten Hölscher, 2. Juni 2025
1:1 in 100 Tagen?
von Jan Andersen, Alexandra Steffens, Carsten Hölscher und Roland Horbrügger, 26. Mai 2025
Wish you were clear
von Angelika Brandl und Dr. Jan-Carl Stegert, 23. Mai 2025
He worked hard for the Money … but she did no less!
von Gregor Lötsch und Nele Becker, 26. Februar 2025
Keep me workin’ on
von Jan Andersen, 4. Dezember 2024
aba et labora
von Dr. Rainer Goldbach und Andreas Kopf, 8. November 2024
(Wo)Men at Work
von Dr. Rafael Krönung 29. August 2024
Von dünner werdendem Eis …
von Carsten Hölscher und Jochen Pölderl, 1. Juli 2024
Wieviel Rente ist wieviel Geld?
von Jan Andersen, Roland Horbrügger und Florian Große-Allermann, 8. Mai 2024
Einmal – und dann für immer?
von Roland Horbrügger, Jan Andersen und Florian Große-Allermann, 7. Mai 2024
„50 Jahre Betriebsrentengesetz…“
von Jan Andersen, Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 3. Mai 2024
Warum mehr Aufmerksamkeit gut täte
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Pascal Stumpp, 10. April 2024
Die Ausnahme ist nicht die Regel
von Roland Horbrügger und Alexandra Steffens, 14. Februar 2024
Die Anpassung hat Methode
Jan Andersen und Dr. Christian Rasch, 5. Dezember 2023
Abwarten …
von Andreas Kopf, Dr. Rainer Goldbach und Bianca Ermer, 13. November 2023
Funding for nothing?
von Bianca Ermer, Dr. Rainer Goldbach und Andreas Kopf, 6. November 2023
Lieber beim Index bleiben
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 17. August 2023
Der Ruf nach dem Gesetzgeber ...
von Roland Horbrügger und Jan Andersen, 10. August 2023
Leitplanken Made in Erfurt
von Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 17. April 2023
Mucksmäuschenstill ...
von Tanja Grunert und Ingo Budinger, 18. November 2022
Von Staatsfonds und Stresstest ...
von Andreas Kopf und Dr. Rainer Goldbach, 14. November 2022
Stay in statt Opting out
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 26. August 2022
Wie weit lässt sich die Tür öffnen …
von Roland Horbrügger und Carsten Hölscher, 4. April 2022
Gewisse Skepsis, weniger Strenge
von Carsten Hölscher und Roland Horbrügger, 21. März 2022
Von 3V, VAIT und Großer Koalition
von Matthias Lang, Andreas Kopf und Ingo Budinger, 11. November 2021.
Zwischen zweifelhaft, nicht durchdacht und Kannibalen
von Ingo Budinger, Andreas Kopf und Matthias Lang, 8. November 2021.
Die Operation am offenen Herzen …
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Roland Horbrügger, 30. April 2021.
Bier ist bAV…
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 6. November 2020.
How to do Insolvenzschutz?
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 3. November 2020.
„Das ist nicht hausgemacht“
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 2. November 2020.
Auf dem richtigen Weg
von Gundula Dietrich und Dr. André Geilenkothen, 14. September 2020
Von SIPP und EGA
von Wolfram Roddewig, 8. Juni 2020
Von MaGo, ORA, SIPP und mehr...
von Detlef Coßmann, München, 6. Januar 2020
Weniger als Null wird es nicht
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 27. November 2019
Ein flüchtiges Wesen namens Zins
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 20. November 2019
Von klein-klein, Textform, Vernachlässigung und mehr…
von Thomas Obenberger, Christine Gessner und Sophia Alfen, München; Mannheim, 30. April 2019
Mathe fast schon magisch
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 18. Dezember 2018
Informationsbedürfnis versus zumutbare Beratung
von Gregor Hellkamp und Aida Saip, Mülheim an der Ruhr und München, 11. Dezember 2018
Auf den Punkt gebracht!
von Carsten Hölscher, Mannheim, 30. Mai 2018
Von Bären und Diensten
von Dr. Georg Thurnes, München, 21. Dezember 2017
Von Chancen und Hybriden. Von HFA 30 und vier Vaus.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 27. Oktober 2017
Von Rätseln und Mega-Themen.Von Püfferlis und Evergreens.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 26. Oktober 2017
Teilentschärfung
von Carsten Hölscher, Mannheim, 5. Mai 2017
Nicht pauschal abziehen!
von Andreas Kasper, München, 8. Juni 2016
Der Staub der Jahrzehnte
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016
Von Löchern und Lücken
von Dr. Georg Thurnes, München, 11. Februar 2016
18. Juni 2026

























