… Versorgungswerk. Und eine klare Analyse der erste Schritt zur Optimierung. Denn in und um Versorgungswerke ist ständig alles im Fluss, viel sammelt sich an, ungezählte Parameter wirken zusammen, einfacher werden die Dinge dabei selten – und neue Regulierung setzt sich auch nicht von alleine um. Ein bAV-Audit gibt Unternehmen den Überblick (zurück-), identifiziert Knackpunkte und Haftungsrisiken und ermöglicht ihnen, ihre bAV zeitgemäß und attraktiv zu steuern, schreibt Miroslaw Staniek.
Die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der bAV ändern sich permanent. Zudem neigen Versorgungslandschaften dazu, im Laufe der Zeit immer komplexer und unübersichtlicher zu werden, etwa infolge von Unternehmenstransaktionen.
Arbeitgeber sollten ihre bAV daher regelmäßig analysieren, um Risiken, Kosten und Chancen im Blick zu behalten. Ebenso regelmäßig sollten sie die Attraktivität ihres Unternehmens für Arbeitnehmer durch Benchmarks überprüfen. Denn für die Mitarbeiterbindung ist die bAV ein zunehmend wichtiges Instrument.
Die eigene Landschaft verstehen, dann …
Ein bAV-Audit verfolgt drei Ziele: Es soll dem Unternehmen ein grundlegendes Verständnis für die eigene Versorgungslandschaft geben, Problemfelder und Haftungspotenziale identifizieren und überprüfen, ob die Versorgungszusage wettbewerbsfähig und mit den Unternehmenszielen kompatibel ist.
… die richtigen Fragen stellen – und vor allem beantworten!
Zu Beginn eines bAV-Audits gilt es, alle vorhandenen bAV-Lösungen zu erfassen. Das heißt:
Sämtliche Vereinbarungen über Betriebsrenten und Versorgungsregelungen müssen gesichtet und geprüft werden. Ebenso alle Rahmenverträge mit Dienstleistern, alle versicherungsmathematischen Gutachten und Informationsunterlagen für aktive und ehemalige Mitarbeitende sowie Rentner.
Bei gewachsenen Versorgungssystemen mittelständischer und großer Unternehmen geht es dabei stets um eine enorme Anzahl von Unterlagen. Dazu gehören oftmals veraltete, nicht an das aktuelle Arbeitsrecht angepasste Versorgungspläne, die sich mit der Zeit angesammelt haben.
Bei der Analyse der Unterlagen ist das Zusammenspiel von finanzwirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Komponenten zu beachten. Dabei sollten u.a. folgende Fragen beantwortet werden:
1. Welche Zusagearten – reine Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage (boLZ), Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) – liegen dem jeweiligen Versorgungssystem zugrunde?
2. Wie sind die Garantien ausgestaltet?
3. Welche Durchführungswege werden genutzt? Liegen aussagekräftige Prognosen zur Entwicklung von baren und unbaren Versorgungsbelastungen vor?
4. Wie hoch ist die Zahl der Anwärter und Rentner in den einzelnen Versorgungsystemen? Mit Blick auf die Liquiditätsbelastungen: Wie ist die jeweilige Altersverteilung?
5. Wie sind die Rentenanpassungsmodalitäten, und wie wurde diesen in der Vergangenheit Genüge getan?
6. Welche Teilnahmequoten werden bei arbeitnehmerfinanzierten Zusagen erreicht? Wie sind die Arbeitgeberzuschüsse geregelt?
7. Ist das Versorgungssystem zeitgemäß und attraktiv?
Wichtig: Die Art der Versorgungszusage
Im Hinblick auf die Optimierung der bAV ist die erste Frage besonders wichtig: die nach der Form der Zusagen, die dem Versorgungssystem zugrunde liegen!
Denn insb. die reine Leistungszusage kann hohe finanzielle Risiken für die Arbeitgeber bergen. Um diese Risiken zu minimieren, sehen die meisten Unternehmen in der boLZ das Mittel der Wahl. Diese sieht grundsätzlich eine Leistung auf Basis eines fixen oder vom Gehalt abhängigen Beitrags vor. Zudem sind Ausgestaltungen der boLZ auf dem Vormarsch, bei denen sich die Garantieleistung aus einer 70-90prozentigen Beitragsgarantie berechnet.
Eine boLZ macht die Kapitalanlage flexibler und eröffnet den Beschäftigten höhere Ertragschancen in Bezug auf die voraussichtliche Gesamtleistung. Die jüngste bAV-Studie von Lurse zeigt, dass die boLZ stark im Trend liegt: Die überwältigende Mehrheit (93%) der befragten Unternehmen nutzt diese Form der Zusage für offene Versorgungspläne. Der Anteil der BZML, also mit verpflichtendem Beitragserhalt, geht hingegen zurück. Die reine Leistungszusage spielt keine Rolle mehr.
Abb. 1: Aktuelle Verbreitung der Zusagearten bei offenen Versorgungsplänen.
Quelle: Lurse. Grafik zur Volldarstellung anklicken.
Stärkung der Attraktivität als Arbeitgeber
Die bAV ist ein wichtiger Gehaltsbestandteil, dem in Zeiten des Fachkräftemangels eine entscheidende Bedeutung für die Mitarbeitergewinnung und -bindung zukommt. Für Unternehmen ist es daher wichtig, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Betriebsrenten regelmäßig mit Hilfe von Benchmark-Analysen zu prüfen und sie wenn nötig anzupassen.
Lurse führt seit über 30 Jahren qualitative und quantitative Vergütungsbenchmarks durch und verfügt daher über eine der umfangreichsten Vergütungsdatenbanken Deutschlands. Im Rahmen einer bAV-Benchmark vergleicht Lurse die wesentlichen Komponenten der Betriebsrente eines Arbeitgebers mit denen, die in der Branche, der Region und/oder am Markt üblich sind. Zudem werden die Beitrags- und Leistungsbeträge einzelner Mitarbeitergruppen berechnet und mit denen ähnlicher Unternehmen verglichen.
Nach der aktuellen bAV-Studie von Lurse liegt die durchschnittliche Rentenhöhe bei Eintritt in den Ruhestand zwischen 4,8 % des letzten Bruttoeinkommens bei Sachbearbeitern und 7,9% bei Top-Exekutives.
Auch innerhalb eines Unternehmens können die zugesagten Versorgungshöhen stark variieren. Das kann z.B. der Fall sein, wenn parallele Systeme oder mehrere Generationen von Versorgungszusagen mit unterschiedlichen Konditionen existieren. Auch dies lässt sich in einem Pensions-Audit untersuchen, indem man die erreichbaren Leistungshöhen für definierte Musterpersonen miteinander vergleicht. Abbildung 2 zeigt ein solches Beispiel. Die erreichbaren Rentenhöhen der Versorgungszusagen eines fiktiven Konzerns sind in einem Balkendiagramm nebeneinander aufgeführt. Der rote Balken stellt den Marktdurchschnitt dar. Auffällig ist die große Differenz zwischen den Rentenhöhen der Versorgungssysteme im Konzern. In einem solchen Fall wäre eine Harmonisierung dringend angeraten.
Abb. 2: Erreichbare Jahresrente einer Musterperson im Konzern, bei mehreren Generationen von Versorgungszusagen oder parallelen Systemen.
Quelle: Lurse. Grafik zur Volldarstellung anklicken.
Aktuelle Trends
Eine bAV-Benchmark muss auch die aktuellen Gestaltungsformen für Betriebsrenten analysieren. Derzeit geht der Trend dahin, die Attraktivität der bAV durch Wahlmöglichkeiten zu erhöhen. Das kann die Art der Auszahlung (Rente, Raten oder Kapital) oder bestimmte Leistungskomponenten (Hinterbliebenenschutz, Invaliditätsversicherung) betreffen.
Dank solcher Optionen können die Beschäftigten die bAV an ihren persönlichen Präferenzen ausrichten. Aus der Lurse bAV-Studie geht hervor, dass die Hälfte aller Pläne die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung vorsieht. Und wie bereits erwähnt, werden Garantien unter 100% immer häufiger in der boLZ abgebildet.
Aber auch Digitalisierung und Automatisierung der Betriebsrentensysteme schreiten voran. Bereits zwei Drittel der in der Lurse-Studie befragten Unternehmen nutzen digitale Plattformen für Teilbereiche ihrer bAV-Verwaltung. Dass deren Zukunft digital ist, davon sind 80% der Unternehmen überzeugt. Vorrang im Digitalisierungsprozess genießt die Einrichtung von Mitarbeiterportalen, über die sich die Beschäftigten umfassend über ihre Betriebsrenten informieren können. Dank seiner Plattform P·LIVE gehört Lurse zu den Technologieführern in der Digitalisierung der bAV.
Effiziente Gestaltung von Prozessen
Zu einem umfassenden bAV-Audit gehört heute auch die Analyse administrativer Abläufe. Denn aufgrund der Vielzahl, Komplexität und der Historie der Versorgungssysteme können Prozesse in der bAV sehr kompliziert sein.
Für eine effiziente Verwaltung müssen alte Strukturen aufgebrochen und Arbeitsabläufe neu durchleuchtet werden. Dazu bedarf es eines umfassenden Projektmanagements mit einer Ist- und einer Soll-Analyse. Beide werden gemeinsam mit dem Kunden überarbeitet.
Seit 10 Jahren unterstützt Lurse Unternehmen erfolgreich dabei, die Prozesse bei der Digitalisierung ihrer bAV-Verwaltung effizient und schlank zu gestalten. Das gelingt dank der engen Verzahnung von Projektmanagement, Administration, Aktuariat und Entwicklung.
„Standardprozesse für eine zukunftssichere
Betriebsrente gibt es nicht.“
Am Ende eines bAV-Audits steht ein Abschlussbericht, der die bestehende Versorgungslandschaft sowie die identifizierten Problemfelder und Haftungspotenziale umfassend beschreibt. Er zeigt den Entscheidungsträgern auf, welche Optimierungsmöglichkeiten es gibt und welche Maßnahmen priorisiert werden sollten.
Standardprozesse für eine zukunftssichere Betriebsrente gibt es übrigens nicht. Eine spezifische, an seinen Zielen und Werten orientierte bAV-Lösung muss jedes Unternehmen selbst entwickeln.
Das Lurse-Team unterstützt Sie gerne bei einem bAV-Audit. Kommen Sie auf uns zu. Wir freuen uns auf das gemeinsame Projekt!
Der Autor ist Managing Partner bei Lurse.
Von ihm und anderen Autorinnen und Autoren der Lurse sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV erschienen:
Kommunikation und Mitarbeiterportale: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz: Lurse Round Table: Lurse-Webinar am 7. Dezember: Lurse Round Table „Frauen in der bAV“: Betriebliche Altersversorgung: Lurse Round Table „Frauen in der bAV“: Lurse Round Table „Pension Asset Management“: Kostenloses Webinar zu Zeitwertkonten: Lurse Round Table Frauen in der bAV: Das BMAS zu Perspektiven in der Altersversorgung: In den Zeiten des Fachkräftemangels: Rethinking Pension: Round Table Frauen in der bAV (II):Covid, Frauen, bAV ... Round Table Frauen in der bAV (I): REthinking Pensions: Studie: Das BRSG …
Tue bAV – und rede darüber!
von Anika Krist und Carsten Ganz, 24. April 2024
Von der Übergangszeit zur Automatisierung
von Dr. Stefan Birkel, 16. Februar 2024
Wenn drei Große gleichzeitig schwächeln …
von Utta Kuckertz-Wockel, 23. Januar 2024
Neugestaltung einer bAV nach Konzernausgliederung
von Utta Kuckertz-Wockel, 21. November 2023
Update aus der Wilhelmstraße
von Utta Kuckertz-Wockel, 26. Juli 2023
Ordnung ist das halbe ...
von Miroslaw Staniek. 5. Juli 2023
„Munter“ in das Jahr
von Utta Kuckertz-Wockel, 6. Februar 2023
„In dieser Form noch nicht erlebt“
von Utta Kuckertz-Wockel, 12. Dezember 2022
Viele Wege, keine Blaupause ...
von Utta Kuckertz-Wockel, 1. September 2022
Viele offene Türen
von Utta Kuckertz-Wockel, 1. August 2022
„Es hat nicht an dem Gesetz gelegen“
von Utta Kuckertz-Wockel, 20. Juni 2022
Multimediale bAV-Kommunikation stärkt Mitarbeiterbindung
von Adelheid Lanz, 24. März 2022
Inflation enteignet
von Utta Kuckertz-Wockel, 17. Februar 2022
Corona vertieft Pension Gap
von Utta Kuckertz-Wockel, 12. Juli 2021
Zwischen Eis und Pipeline
von Utta Kuckertz-Wockel und Isabel Noe, 8. Juni 2021
… auch außerhalb eines Sozialpartnermodells
von Utta Kuckertz-Wockel und Matthias Edelmann, 8. Januar 2021
… und der Verlauf der Entgeltumwandlung
von Miroslaw Staniek und Björn-Schütt-Alpen, 9. November 2020
Kontakt:
Miroslaw Staniek
Managing Partner
Lurse AG
Leopoldstraße 81
80802 München
Tel.: +49 89 1222341-11
Email: miroslaw.staniek@lurse.de
Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:
Lurse ist HR- und bAV-Lösungsanbieter mit Fokus auf Compensation & Benefits, Pensions und Talent. Seit 1989 berät Lurse große und mittelständische Unternehmen aller Branchen national und international bei der Gestaltung, Weiterentwicklung und Harmonisierung von Vergütungs-, Benefits- und Performance Management-Systemen. Neben der Beratung zur Einrichtung, Harmonisierung und Ablösung von betrieblichen Versorgungswerken und EbAVs bieten wir eine breite Unterstützung in der Mitarbeiterbetreuung und Kommunikation an. Umfassendes Know-how sowie eine hoch automatisierte Infrastruktur in der digitalen bAV-Administration und versicherungsmathematischen Bewertung von bAV-Systemen vervollständigen das bAV-Portfolio. Anfang des Jahres 2023 hat sich Lurse mit dem Industrieversicherungsmakler MRH Trowe zusammengeschlossen, um die Aktivitäten im bAV-Geschäft zu bündeln.
Mehr über Lurse finden Sie unter www.lurse.de und www.p-live.de.
Disclaimer:
Alle Inhalte auf LEITERbAV, und damit auch der vorliegende, einschließlich der über Links gelieferten Inhalte, richten sich an bAV-Verantwortliche in Industrie, Politik, Behörden und bei Verbänden sowie an bAV-Berater und bAV-Dienstleister und damit nur an institutionelle Marktteilnehmer. Die Inhalte und die Werbeinhalte einschließlich der von Gastautoren gelieferten Inhalte und einschließlich der über Links gelieferten Inhalte sind weder in Deutschland noch außerhalb Deutschlands als Kauf- oder Verkaufsangebot irgendeiner Art oder als Werbung für ein solches Angebot (bspw. von Fondsanteilen, Wertpapieren oder zur Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen) zu betrachten und stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung, oder ein Angebot hierzu dar. LEITERbAV (PB), Herausgeber und Redaktion sowie Gastautoren übernehmen keinerlei Garantie, Gewährleistung oder Haftung für Korrektheit, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte gleich welcher Art. Dasselbe gilt für die Verwendung dieses Artikels oder dessen Inhalt. Auch jegliche Haftung für etwaige IT-Schäden, Vermögensschäden oder sonstige Schäden, die aus der Nutzung dieser Inhalte, beispielsweise zu Anlageentscheidungen (handeln oder nicht handeln), resultieren könnten, ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn LEITERbAV (PB) oder Gastautoren in diesem Werk auf Werke oder Webseiten Dritter verweisen. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder und sind subjektiver Natur. Es handelt sich dabei nur um aktuelle Einschätzungen, die sich ohne vorherige Ankündigung ändern können. Die Texte sind damit vor allem für jegliche Form des Vertriebs, der Beratung oder der Finanzdienstleistung nicht vorgesehen. Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Prognosen basieren auf Annahmen, Schätzungen, Ansichten und hypothetischen Modellen oder Analysen, die sich als nicht zutreffend oder nicht korrekt herausstellen können. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. LEITERbAV und seine gesamten Inhalte und Werbeinhalte und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder veröffentlicht werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte oder indirekte Vertrieb von LEITERbAV in den USA sowie dessen Übermittlung an oder für Rechnung von US-Personen oder an in den USA ansässige Personen sind untersagt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.
© 2022 Pascal Bazzazi – LEITERbAV. Die hier veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch nicht auszugsweise, auch nicht in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Pascal Bazzazi.