Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

bAVPrax-Advertorial – Zeitgemäße Benefits:

Die Betriebsrente gehört immer dazu

Die Corona-Pandemie hat die Art und Weise, wie wir arbeiten, stark vorangetrieben. Neue Arbeitsmodelle haben sich etabliert, Beschäftigte stellen andere Ansprüche an Arbeitsbedingungen und Benefits. Die Attraktivität einer Arbeitgebermarke hängt nicht mehr nur vom wettbewerbsfähigen Gehalt ab, sondern auch von modernen Zusatzleistungen. Unternehmen, die ihre Benefits möglichst genau an den Bedürfnissen ihrer Belegschaft ausrichten, sind erfolgreicher darin, Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden. Mehrere Lurse-Studien zeigen: von Bedeutung ist hier insbesondere die bAV. Sandra Mekler und Philipp Dienstbühl steigen genauer ein.

Welche Benefits sind aktuell gefragt?

In der Benchmark-Studie „Benefits & Employer Branding“ hat Lurse 59 Unternehmen branchenübergreifend danach gefragt, welche Zusatzleistungen bei den Beschäftigten und Bewerbenden am beliebtesten sind. Die drei Spitzenplätze belegen dabei jeweils HomeOffice und Mobiles Arbeiten, die betriebliche Altersversorgung sowie das Bike-Leasing.

Abb. 1: TOP-Benefits für Beschäftigte aus Unternehmenssicht.Quelle: Lurse. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Abb. 2: TOP-Benefits für Bewerbende aus Unternehmenssicht.Quelle: Lurse. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Remote-Arbeit und flexible Arbeitszeiten gehören mittlerweile zu den zentralen Erwartungen sowohl von Beschäftigten (57%) als auch von Bewerberinnen und Bewerbern (73%). Sie legen großen Wert auf eine ausgewogenere Work-Life-Balance. Remote-Work ermöglicht es ihnen, berufliche und private Pflichten besser miteinander zu vereinbaren, indem sie bspw. ihre Pendelzeiten reduzieren. Die größere Flexibilität trägt zu einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität bei.

Sandra Mekler, MRH Trowe.

Auch das an dritter Stelle genannte Bike-Leasing wird immer beliebter. 2019 boten lediglich etwa ein Viertel der Studienteilnehmer diese Leistung an. Mittlerweile ist sie jedoch bei mehr als zwei Dritteln etabliert. Leistungen aus dem Bereich Mobilität dürften auch in Zukunft u.a. aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung wichtige Bestandteile der Benefits-Struktur bleiben.

Gleich an zweiter Stelle der gefragtesten Benefits steht – wenig überraschend – die betriebliche Altersversorgung. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des demografischen Wandels wird die Notwendigkeit einer stabilen Altersvorsorge immer dringlicher. Und da die gesetzliche Rente zunehmend als unzureichend angesehen wird, versprechen sich Beschäftigte sowie Bewerberinnen und Bewerber von der bAV eine bessere finanzielle Absicherung. Eine attraktive bAV ist also ein entscheidendes Instrument im Wettbewerb um Talente.

Die Unternehmen erkennen perspektivisch einen hohen Anpassungsbedarf bei den Benefits, die der Absicherung ihrer Beschäftigten dienen, darunter bAV und Unfallversicherung. Die bAV ist in nahezu allen Mitarbeitergruppen am weitesten verbreitet: bei tariflich wie außertariflich Beschäftigten zu 100%, während sie bei Geschäftsführern und leitenden Angestellten zwischen 96% und 98% beträgt. Diese hohe Verbreitung ist auch auf den gesetzlichen Anspruch der Beschäftigten zurückzuführen, auf Entgelt zugunsten einer bAV zu verzichten. Gute Gründe, sich Formen und Möglichkeiten der bAV einmal genauer anzusehen.

Wie sollte eine gute betriebliche Altersversorgung gestaltet sein?

Zu einer attraktiven bAV gehört stets eine angemessene Beteiligung des Arbeitsgebers. Das haben auch die Studienteilnehmer erkannt. Drei Viertel der Unternehmen bieten ihrer Belegschaft eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV oder einen Matching-Beitrag an. Jedoch nutzen über 50% der Unternehmen alle drei Finanzierungsquellen der bAV, die arbeitgeberfinanzierte, die arbeitnehmerfinanzierte und das Matching-Modell.

Philipp Dienstbühl, Lurse.

Matching-Pläne sehen eine gemischte Finanzierung der Beiträge aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen vor. Die Mitarbeiterbeteiligung bei Matching-Plänen ist dabei etwa doppelt so hoch wie bei rein arbeitnehmerfinanzierten Versorgungsplänen.

Die häufigste Zusageform bei großen und mittelständischen Arbeitgebern ist die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ). Sie ist in sämtlichen bAV-Durchführungswegen möglich und äußerst flexibel in der Gestaltung. Die Versorgungsberechtigten erhalten auf Basis eines fixen oder vom Gehalt abhängigen Beitrags eine Zusage auf eine bestimmbare Leistung. Sie kann in Verbindung mit allen Durchführungswegen, frei von biometrischen Risiken und Zinsrisiken sowie ohne Bilanzberührung gestaltet werden. Eine Pflicht zur Mindestverzinsung dieses Beitrags besteht ausdrücklich nicht. Auch gibt es keine Vorgaben, wie hoch die Versorgungsleistung mindestens ausfallen muss. Das erhöht die Flexibilität in der Kapitalanlage und damit die Ertragschancen für die Versorgungsberechtigten.

Arbeitsrechtlich risikofrei für den Arbeitgeber ist das Sozialpartnermodell, welches die Beschäftigten an den Erträgen des Kapitalmarkts beteiligt und Sicherungsmaßnahmen mit kollektiver Geldanlage kombiniert. Das Modell steht tarifgebundenen Unternehmen offen und muss im Tarifvertrag verankert sein. Ein nicht-tarifgebundenes Unternehmen kann sich an einen entsprechenden Tarifvertrag anlehnen. Wegen dieser und weiterer Anforderungen kommt dieses Modell für kleine und mittelständische Unternehmen bisher eher selten in Betracht.

Speziell für Unternehmen mit bis zu 200 Beschäftigten bietet die bAV über den Durchführungsweg Direktversicherung eine attraktive und praktikable Lösung. Ihre größte Stärke ist die einfache Verwaltung in Verbindung mit einer für die Unternehmen nahezu risikofreien Gestaltung. Besonders renditestark sind Direktversicherungen mit Garantien unter 100%, da auch sie den Versicherungsunternehmen mehr Spielraum bei der Kapitalanlage ermöglichen.

Letztlich muss jedes Unternehmen seine spezifische bAV-Lösungen entwickeln, die den Zielen und Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Wichtig ist dabei, die Versorgungszusagen regelmäßig auf Risiken zu überprüfen und bei der Optimierung die gesamte Versorgungslandschaft zu berücksichtigen.

Risikoabsicherung im Kollektiv

Etwa 40-50% der bAV-Systeme schließen Wahlrechte für zusätzliche Leistungen ein. So können sich die Beschäftigten je nach Lebenssituation z.B. für oder gegen eine Todesfall- oder eine Berufsunfähigkeitsabsicherung entscheiden. Der Verzicht auf eine Risikoabsicherung kann sich in einer höheren Altersleistung niederschlagen.

Besonders gut kommt es bei den Beschäftigten an, wenn ihr Unternehmen solche vorzeitigen Leistungen zusätzlich zur Altersleistung anbietet und finanziert. Da Arbeitgeber für eine größere Gruppe verhandeln, erhalten sie in der Regel günstigere Konditionen für die Risikoabsicherung bei Unfall oder Todesfall als Einzelpersonen.

Eine Absicherung im Kollektiv ohne Wahlmöglichkeit erfolgt meist ohne Gesundheitsprüfung – attraktiv für Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen privat keinen Schutz oder nur eingeschränkt erhalten können. Das Unternehmen führt den Risikobeitrag an eine externe Versicherung ab, mit der es meist eine einjährige kollektive Versicherung abschließt.

Beschäftigte, die aus dem Unternehmen ausscheiden, verlassen das versicherte Kollektiv. So bleiben keine unverfallbaren Anwartschaften auf Risikoleistungen bestehen. Es ist aber auch möglich, eine private Fortführung der Risikoabsicherung durch ausgeschiedene Mitarbeitende in die Verträge zu integrieren. Für die Unternehmen sind die Beitragssätze für vorzeitige Leistungen langfristig gut planbar, da sie meist fixiert sind.

In jedem Fall bieten zusätzliche Absicherungen den Beschäftigten mehr finanzielle Sicherheit. Dies erhöht in Verbindung mit anderen Maßnahmen ihre Zufriedenheit und hat positive Auswirkungen auf das Employer Branding.

Effiziente Benefits-Verwaltung

Für eine weitere, jüngst veröffentlichte Studie, „Benefits-Strategien in deutschen Unternehmen“, befragten die Partnerunternehmen Lurse und MBWL International branchenübergreifend 127 Firmen, welche Aspekte sie der Gestaltung und Überprüfung von Benefits-Konzepten zugrunde legen.

Die Hälfte der Unternehmen beobachtet das Benefits-Angebot ihrer Wettbewerber.“

Knapp zwei Drittel (64%) der befragten Unternehmen geben an, vor allem die Bedürfnisse und Erwartungen ihrer Beschäftigten zu berücksichtigen, dabei jedoch auch auf Kosten und Nutzen zu achten. Die Hälfte der Unternehmen beobachtet zusätzlich das Benefits-Angebot ihrer Wettbewerber, um sicherzustellen, dass sie gut aufgestellt sind.

Als wichtige Aspekte werden auch die Einhaltung von Compliance-Regelungen (36%) sowie die Übereinstimmung mit den Unternehmenszielen und Werten (33%) benannt. Nicht zuletzt spielt es eine Rolle, wie sich die Benefits auf die Mitarbeiterbindung auswirken und wie flexibel sie sich gestalten lassen.

Abb. 3: Worauf Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Benefits achten.Quelle: Lurse. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Da Flexibilität den Verwaltungsaufwand deutlich erhöht, gewinnt dieser Aspekt ebenfalls zunehmend an Bedeutung für die Ausgestaltung von Benefits-Systemen. Die Administrationskosten, können jedoch durch die Digitalisierung und Automatisierung der Benefits-Prozesse spürbar gesenkt werden.

Mit einer zentralen digitalen Plattform können sämtliche Benefits schlank und effizient verwalten werden. Schnittstellen zwischen allen Beteiligten – Beschäftigte, Personalabteilung, Lohnabrechnung, Buchhaltung, Versicherer etc. – ermöglichen eine weitgehend digitale und nahezu vollständig automatisierte Administration.

Über Online-Portale können die Nutzer selbst Verträge und Daten ändern oder neue Aufträge erteilen. Alle Änderungen werden direkt validiert und in der Cloud gespeichert. Damit sind Statusberichte, Statistiken und laufende Reportings von hoher Qualität auf einen Klick abrufbar. Die Verwaltung gestaltet sich somit einfach, schnell und fehlerfrei, und die aktuellen Daten sind jederzeit verfügbar.

Zusätzlich informiert das angeschlossene Mitarbeiterportal die Beschäftigten über die Benefits ihres Arbeitgebers und bietet einen umfassenden Einblick in Verträge, Angebote, Dokumente und Ansprechpartner. Gleichzeitig dient es als Plattform für die Abwicklung neuer Verträge.

Die Gestaltung eines erfolgreichen Benefits-Konzeptes ist eine komplexe Angelegenheit und stets spezifisch.“

Damit eine Plattform mit diesen umfangreichen Funktionen implementiert werden kann, sind jedoch bestimmte Voraussetzungen auf nahezu allen Ebenen des Unternehmens erforderlich: Das reicht von der Konzeption des Benefits-Systems über die Leistungsgestaltung der im Unternehmen verwendeten Systeme, die Compliance- und IT-Voraussetzungen sowie die Rahmenbedingungen der Mitarbeiterkommunikation.

Fazit: Die Gestaltung eines erfolgreichen Benefits-Konzeptes ist eine komplexe Angelegenheit und stets spezifisch. Jedes Unternehmen muss eine Lösung entwickeln, die an seinen Zielen und Werten orientiert ist. Entscheidend ist eine sorgfältige Balance zwischen den verschiedenen Faktoren, um qualifizierte Fachkräfte langfristig zu binden und gleichzeitig die Ressourceneffizienz zu gewährleisten.

Die Teams von Lurse und MRHTrowe unterstützen Sie bei der Gestaltung und Umsetzung Ihres Benefits-Konzeptes. Fordern Sie unsere Studien an und kommen Sie auf uns zu. Wir freuen uns auf das gemeinsame Projekt!

Philipp Dienstbühl ist Manager, Beratungsschwerpunkt Strategische Ausgestaltung von Benefits- und Benefits-Systemen, Lurse (MAIL: philipp.dienstbuehl@lurse.de).

Sandra Mekler ist Managing Partner, MRH Trowe & Lurse Benefits Brokers GmbH (MAIL: sandra.mekler@mrh-trowe.com).

Über die Lurse AG

Lurse ist HR- und bAV-Lösungsanbieter mit den Schwerpunkten Compensation & Benefits, Pensions und Talent. Seit 1989 berät Lurse große und mittelständische Unternehmen aller Branchen national und international bei der Gestaltung, Weiterentwicklung und Harmonisierung von Vergütungs-, Benefits- und Performance Management-Systemen. Neben der Beratung zur Einrichtung, Harmonisierung und Ablösung von betrieblichen Versorgungswerken und EbAVs bietet das Unternehmen eine breite Unterstützung in der Mitarbeiterbetreuung und Kommunikation an. Umfassendes Know-how sowie eine hochautomatisierte Infrastruktur in der digitalen bAV-Administration und versicherungsmathematischen Bewertung von bAV-Systemen vervollständigen das bAV-Portfolio. Zusammen mit MBWL International ermöglicht Lurse die internationale Renten- und Pensionsberatung aus einer Hand. 2023 hat sich Lurse mit dem Industrieversicherungsmakler MRH Trowe zusammengeschlossen, um die Aktivtäten im bAV-Geschäft zu bündeln.

Mehr über Lurse und MRH Trowe finden Sie unter www.lurse.de, www.p-live.de, www.amakura.de, www.mrh-trowe.de, www.mbwl-int.com sowie auf LinkedIn und XING.

Kontakt und Rückfragen:
Lurse
Utta Kuckertz-Wockel
Friedberger Landstraße 8
60316 Frankfurt am Main
MAIL: Utta.kuckertz-wockel@lurse.de

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

 

 

 

Von Autorinnen und Autoren der Lurse erschienen zwischenzeitlich bereits auf PENSIONSINDUSTRIES:

Talking Heads TacAd Vol 15 – Lurse, BMW, Bosch, Henkel:
Von Bagatelleanwartschaften und Opting-out
Interview geführt von Utta Kuckertz-Wockel, im Dezember 2025

Zeitgemäße Benefits:
Die Betriebsrente gehört immer dazu
von Sandra Mekler und Philipp Dienstbühl, 11. Dezember 2024

Lurse Round Table Pensionskassen – BRSG 2.0 (VI):
Der Blick auf die Pensionskassen, namentlich ...
von Utta Kuckertz-Wockel, 7. November 2024

Kommunikation und Mitarbeiterportale:
Tue bAV – und rede darüber!
von Anika Krist und Carsten Ganz, 24. April 2024

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz:
Von der Übergangszeit zur Automatisierung
von Dr. Stefan Birkel, 16. Februar 2024

Lurse Round Table:
Wenn drei Große gleichzeitig schwächeln …
von Utta Kuckertz-Wockel, 23. Januar 2024

Lurse-Webinar am 7. Dezember:
Neugestaltung einer bAV nach Konzernausgliederung
von Utta Kuckertz-Wockel, 21. November 2023

Lurse Round Table „Frauen in der bAV“:
Update aus der Wilhelmstraße
von Utta Kuckertz-Wockel, 26. Juli 2023

Betriebliche Altersversorgung:
Ordnung ist das halbe ...
von Miroslaw Staniek. 5. Juli 2023

Lurse Round Table „Frauen in der bAV“:
Munter“ in das Jahr
von Utta Kuckertz-Wockel, 6. Februar 2023

Lurse Round Table „Pension Asset Management“:
In dieser Form noch nicht erlebt“
von Utta Kuckertz-Wockel, 12. Dezember 2022

Kostenloses Webinar zu Zeitwertkonten:
Viele Wege, keine Blaupause ...
von Utta Kuckertz-Wockel, 1. September 2022

Lurse Round Table Frauen in der bAV:
Viele offene Türen
von Utta Kuckertz-Wockel, 1. August 2022

Das BMAS zu Perspektiven in der Altersversorgung:
Es hat nicht an dem Gesetz gelegen“
von Utta Kuckertz-Wockel, 20. Juni 2022

In den Zeiten des Fachkräftemangels:
Multimediale bAV-Kommunikation stärkt Mitarbeiterbindung
von Adelheid Lanz, 24. März 2022

Rethinking Pension:
Inflation enteignet
von Utta Kuckertz-Wockel, 17. Februar 2022

Round Table Frauen in der bAV (II):Covid, Frauen, bAV ...
Corona vertieft Pension Gap
von Utta Kuckertz-Wockel, 12. Juli 2021

Round Table Frauen in der bAV (I):
Zwischen Eis und Pipeline
von Utta Kuckertz-Wockel und Isabel Noe, 8. Juni 2021

REthinking Pensions:
auch außerhalb eines Sozialpartnermodells
von Utta Kuckertz-Wockel und Matthias Edelmann, 8. Januar 2021

Studie: Das BRSG …
und der Verlauf der Entgeltumwandlung
von Miroslaw Staniek und Björn-Schütt-Alpen, 9. November 2020

 

LEITERbAV-PENSIONSINDUSTRIES Disclaimer:

Alle Inhalte auf LEITERbAV und PENSIONSINDUSTRIES, und damit auch der vorliegende, einschließlich der über Links gelieferten Inhalte, richten sich an bAV-Verantwortliche in Industrie, Politik, Behörden und bei Verbänden sowie an bAV-Berater und bAV-Dienstleister und damit nur an institutionelle Marktteilnehmer. Die Inhalte und die Werbeinhalte einschließlich der von Gastautoren gelieferten Inhalte und einschließlich der über Links gelieferten Inhalte sind weder in Deutschland noch außerhalb Deutschlands als Kauf- oder Verkaufsangebot irgendeiner Art oder als Werbung für ein solches Angebot (bspw. von Fondsanteilen, Wertpapieren oder zur Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen) zu betrachten und stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung, oder ein Angebot hierzu dar. LEITERbAV PENSIONSINDUSTRIES (PB), Herausgeber und Redaktion sowie Gastautoren übernehmen keinerlei Garantie, Gewährleistung oder Haftung für Korrektheit, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte gleich welcher Art. Dasselbe gilt für die Verwendung dieses Artikels oder dessen Inhalt. Auch jegliche Haftung für etwaige IT-Schäden, Vermögensschäden oder sonstige Schäden, die aus der Nutzung dieser Inhalte, beispielsweise zu Anlageentscheidungen (handeln oder nicht handeln), resultieren könnten, ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn LEITERbAV PENSIONSINDUSTRIES (PB) oder Gastautoren in diesem Werk auf Werke oder Webseiten Dritter verweisen. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder und sind subjektiver Natur. Es handelt sich dabei nur um aktuelle Einschätzungen, die sich ohne vorherige Ankündigung ändern können. Die Texte sind damit vor allem für jegliche Form des Vertriebs, der Beratung oder der Finanzdienstleistung nicht vorgesehen. Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Prognosen basieren auf Annahmen, Schätzungen, Ansichten und hypothetischen Modellen oder Analysen, die sich als nicht zutreffend oder nicht korrekt herausstellen können. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. LEITERbAV PENSIONSINDUSTRIES und seine gesamten Inhalte und Werbeinhalte und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder veröffentlicht werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte oder indirekte Vertrieb von LEITERbAV PENSIONSINDUSTRIES in den USA sowie dessen Übermittlung an oder für Rechnung von US-Personen oder an in den USA ansässige Personen sind untersagt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.

© 2024 Pascal Bazzazi – LEITERbAV PENSIONSINDUSTRIES. Die hier veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch nicht auszugsweise, auch nicht in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Pascal Bazzazi.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.