Auf der Jahrestagung der Gesellschaft der Versicherungsnehmenden Wirtschaft ging es jüngst auch um die bAV – denn vertreten war auch das BMAS. Utta Kuckertz-Wockel war dabei und dokumentiert für LEITERbAV die wichtigsten Aussagen des BMAS-Vertreters – rund um PEPP, Riester, Staatsfonds, komplexe Probleme und eine Gretchenfrage …
1. Juni 2022 in Köln: Die GVNW Jahrestagung bAV und Employee Benefits eröffnete Peter Görgen. Der Leiter des Referats zusätzliche Altersversorgung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläuterte in seinem Vortrag die Altersvorsorgepläne der Ampelkoalition – und dort wurde auch die betriebliche Altersversorgung bedacht.
Wie regelmäßig auf LEITERbAV alle Aussagen im Indikativ des Referenten.
Die drei Rentenpakete der Ampelkoalition
Görgen stellt zu Beginn seiner Ausführungen die Reformpläne der Bundesregierung für die Gesetzliche Rentenversicherung vor:
Im Jahr 2022 werden für die GRV verschiedene Rentenpakete auf den Weg gebracht.
Bestandteil des Rentenpaketes I, das bereits verabschiedet worden ist, sind die Rentensteigerung zum 1. Juli 2022 (5,35% im Westen, 6,12% im Osten Deutschlands), die Wiedereinführung des Nachholfaktors und erhebliche Verbesserungen im Bestand der EU-Renten.
Im Rentenpaket II soll das Mindestsicherungsniveau der Renten auf 48% festgeschrieben werden. „Das ist eine wichtige Maßnahme, deren Finanzierung aber noch nicht geklärt ist“, so Görgen. Teilweise sollen die Kosten der GRV über die neu zu gründende sog. „Aktienrente“, ebenfalls Bestandteil des Rentenpaketes II, finanziert werden.
Das Rentenpaket III ist für nächstes Jahr angedacht und regelt die Alterssicherung für neue Selbständige, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist.
Zusätzliche Altersvorsorge: Rückblick auf die letzte Legislatur
Nach Vorstellung der Rentenpakete geht Görgen zunächst nochmal auf die gesetzlichen Maßnahmen und Pläne der großen Koalition in der letzten Legislaturperiode ein. Dazu zählten:
• Optimierung der Riesterrente
• Bei der Betriebsrente: PSV-Absicherung für Pensionskassen
• Geringverdienerförderung § 100 EstG
• Krankenversicherungs-Doppelverbeitragung.
Für die Reform der Riesterrente konnte sich die große Koalition auf keine Lösung einigen, wobei besonders die Kosten- und Garantiefrage problematisch war. Parallel zu den Gesprächen über die Änderungen bei der Riesterrente hat es den PEPP-Prozess auf EU-Ebene gegeben. Hier konnten neue Lösungen für Kosten und Garantien entwickelt werden. Das Garantieproblem wurde mit einer mathematisch komplexen Risiko-Minimierungstechnik gelöst.
Eine Überlegung der großen Koalition war es, so Görgen, dieses Instrumentarium auch für die Riesterrente zu nutzen. Für das PEPP-Produkt ist der Startschuss vor einigen Wochen gefallen, die Produktanbieter können somit an den Start gehen. Aber: Görgen erwartet hier wenig Bewegung am Markt.
Pläne der Ampel in der privaten und betrieblichen Altersversorgung
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die private Altersvorsorge grundlegend reformiert wird. Geprüft werden soll, ob die Einführung eines Staatsfonds mit Abwahlmöglichkeit sinnvoll ist.
„Die Tarifpartner sind grundsätzlich gegen die Einführung eines Staatsfonds.“
Das Bundesministerium der Finanzen ist hier in der Verantwortung und noch in der Findungsphase. Das EU-Wettbewerbs- und Beihilferecht spielt bei der Entwicklung des Staatsfonds eine große Rolle und Barriere. Und: „Die Tarifpartner sind grundsätzlich gegen die Einführung eines solchen Staatsfonds, kombiniert mit einem Opting-Out“, berichtet Görgen.
Die Bundesregierung plant auch eine Stärkung der bAV, höhere Renditen für dieselbe und die Umsetzung des Sozialpartnermodells. Im Koalitionsvertrag steht: „Die bAV wollen wir stärken, u.a. durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen.“ Die zweite Hälfte des Satzes ist interpretationsfähig. Vermutlich ist die Garantiefrage thematisiert. Florian Tonca, parl. STS im BMF, hatte auf der aba-Tagung im Mai allerdings auch die Überlegung vorgestellt, Änderungen im Finanzaufsichtsrecht für EbAV vorzunehmen.
Die Gretchenfrage nach der Garantie …
In seinen weiteren Ausführungen widmet sich Görgen dem Garantiethema und fragt, ob es notwendig sei, eine neue Zusageart zu schaffen, die die aktuellen Probleme der Praxis abbilden könnte. Görgen sieht die Garantiefrage bislang zu sehr aus Anbietersicht beleuchtet:
In der bAV gilt das Arbeitsrecht und regelt das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Risiko einer Garantiezusage unter 100% liegt beim Arbeitgeber. Kann der bAV-Dienstleister nach langjähriger Anlage die 100prozentige Beitragszusage nicht erwirtschaften, weil die Kosten höher als der Ertrag sind, ergibt sich ein zusätzliches Risiko. Ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer für dieses Risiko verantwortlich sind, ist ein politisches Thema. Görgen fragt in diesem Zusammenhang, wo denn die Untergrenze für die Garantien unter 100% liegen solle.
„Was zugesagt ist, kann nicht mehr weggenommen werden“.
Dann wendet sich Görgen der Frage der Generationengerechtigkeit zu: Die Niedrigzinsphase führt dazu, dass junge Beschäftigte in Unternehmen nur noch geringere Versorgungszusagen erhalten. Ältere Beschäftigte hingegen können ihre Zusagen unverändert behalten. Görgen erläutert, dass das Thema Generationengerechtigkeit aus der ersten Säule kommt und nicht aus dem Arbeitsrecht. „Im Privatrecht gilt der Grundsatz: Was zugesagt ist, kann nicht mehr weggenommen werden“.
Die Diskussion resultiert u.a. aus der Senkung des Höchstrechnungszinses durch die BaFin für EbAV, während der Arbeitgeber an dem zugesagten höheren Zins für den Bestand festhalten muss. In dem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit bAV widerrufen werden kann. „Eine Regelung für dieses Problem führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer größeren rechtlichen Unsicherheit und ist somit nicht unbedingt zielführend“, so Görgen unzweideutig.
… und die nach den Sozialpartnermodellen
„Es sieht so aus als stünden gleich zwei Sozialpartnermodelle vor der Türe. Eines in der Energie- und das andere in der Chemiebranche“, berichtet Görgen. Die Diskussion um das Modell hat somit eine andere Grundlage erhalten. „Es hat nicht an dem Gesetz gelegen, sondern an der Praxis, dass bisher noch kein Sozialpartnermodell zustande gekommen ist“, sagt Görgen. „Tarifverhandlungen sind eine schwierige Angelegenheit. Die Gewerkschaften haben erkannt, dass derzeit nur aus dem Sozialpartnermodell vernünftige Renten für ihre Mitglieder resultieren“, so Görgen, und „ein Produkt ohne Garantien und Arbeitgeberhaftung hatte anfangs große Vorbehalte bei den Gewerkschaften hervorgerufen.“
Die allgemeine Einführung des Sozialpartnermodells auf Betriebsebene sieht Görgen skeptisch. Diesbezügliche Verträge sind komplex und sollten daher von Tarifpartnern mit Fachkompetenz ausgehandelt werden.
Um möglichst vielen Unternehmen eine Beteiligung an künftigen Sozialpartnermodellen zu ermöglichen, ist es laut Görgen eine Option, das Einschlägigkeitserfordernis im Gesetz zu modifizieren. Sobald mehrere Branchenmodelle existieren, könnten die Gewerkschaften dafür Bereitschaft zeigen. Insbesondere für die freien Berufe wäre es sinnvoll, das Einschlägigkeitserfordernis zu streichen, damit bspw. Rechtsanwälte und Steuerberater ein gemeinsames Sozialpartnermodell gründen können.
Für den Herbst kündigte Görgen einen Austauschprozess mit bAV-Experten zur Stärkung der bAV an. Ziel ist es, die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Steuerrecht, Aufsichtsrecht auszuleuchten und auf Verbesserungen zu prüfen. Ein Gesetzgebungsverfahren könnte dann im kommenden Jahr folgen.
Die Autorin ist Senior Managerin bei Lurse
Von ihr und anderen Autorinnen und Autoren der Lurse sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV erschienen:
Kommunikation und Mitarbeiterportale:
Tue bAV – und rede darüber!
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Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz:
Von der Übergangszeit zur Automatisierung
von Dr. Stefan Birkel, 16. Februar 2024
Lurse Round Table:
Wenn drei Große gleichzeitig schwächeln …
von Utta Kuckertz-Wockel, 23. Januar 2024
Lurse-Webinar am 7. Dezember:
Neugestaltung einer bAV nach Konzernausgliederung
von Utta Kuckertz-Wockel, 21. November 2023
Lurse Round Table „Frauen in der bAV“:
Update aus der Wilhelmstraße
von Utta Kuckertz-Wockel, 26. Juli 2023
Betriebliche Altersversorgung:
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von Miroslaw Staniek. 5. Juli 2023
Lurse Round Table „Frauen in der bAV“:
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Lurse Round Table „Pension Asset Management“:
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Kostenloses Webinar zu Zeitwertkonten:
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von Utta Kuckertz-Wockel, 1. September 2022
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von Utta Kuckertz-Wockel, 1. August 2022
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von Utta Kuckertz-Wockel, 20. Juni 2022
In den Zeiten des Fachkräftemangels:
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von Adelheid Lanz, 24. März 2022
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Round Table Frauen in der bAV (II):Covid, Frauen, bAV ...
Corona vertieft Pension Gap
von Utta Kuckertz-Wockel, 12. Juli 2021
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… auch außerhalb eines Sozialpartnermodells
von Utta Kuckertz-Wockel und Matthias Edelmann, 8. Januar 2021
Studie: Das BRSG …
… und der Verlauf der Entgeltumwandlung
von Miroslaw Staniek und Björn-Schütt-Alpen, 9. November 2020