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Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen


88. aba-Jahrestagung (III):

Irrtümer, Irrwege und garantiert …

niedrig: Mit etwas Abstand geht es heute weiter mit der Berichterstattung zu dem neulichen Szenetreff des deutschen Pensionswesens. Sven Scholz war dabei und hat für PI einen zusammenfassenden Beitrag zum Treffen der FV Direktzusage, Mathematiker und U-Kassen verfasst – und hörte von Langstreckenflügen und Generationswechseln, von weiter zu beackernden Baustellen und Payroll-Restriktionen, von konzerninternen Wechslern bei insolventen Arbeitgebern und schnellen sechs Monaten und davon, wo die lauteste Musik jenseits der bAV spielt und wozu es Mut braucht.

Berlin, 12. Mai: erster Tag der 88. aba-Jahrestagung: Nach dem ersten und zweitenTagungsbericht auf PENSIONSINDUSTRIES durch PI-Autor Detlef Pohl sowie den sehr ausführlichen Berichterstattungen zum Berliner bAV-Auftakt sowie zu aba-Forum Steuerrecht und zu aba-Forum Arbeitsrecht hier und heute der erste Teil des zweiteiligen Beitrages von H2B-Aktuar Sven Scholz zu der Tagung der Fachvereinigungen Direktzusage, Mathematiker und U-Kassen (wie hier üblich alle Aussagen der Referenten in deren Indikativ), wie sie im Zuge der aba-JT stattgefunden hat:

Verbesserung erreicht, Baustellen bleiben, Weiterbildung läuft

Zunächst die Berichte der Leiter der drei Fachvereinigungen. In der Fachvereinigung Direktzusage übergibt Dietmar Droste, vorm. E.ON SE, den Vorsitz an Eike Burmann, Leiter Rentenmanagement der Volkswagen AG:

Dominierendes Thema im zurückliegenden Jahr war auch hier das BRSG II. Droste und Burmann heben insb. die erweiterte Möglichkeit der Abfindung von Kleinstanwartschaften (1,5% statt 1%) vor. Keine Anpassungen gab es dagegen bei dem § 6a-Rechnungszins, doch steht dies weiterhin auf der Agenda der aba – ebenso wie die Baustellen Text- statt Schriftform, erweiterte ELSTAM-Schnittstellen sowie Vereinfachungen bei der Darlegung der wirtschaftlichen Lage bei der Anpassungsprüfung nach §16 BetrAVG.

Dietmar Droste, ehem. EOn, und Eike Burmann, VW. Foto: Sandra Wildemann.

Auf großes Interesse stieß das neue Angebot zur Weiterbildung zum Thema Direktzusage, berichten Droste und Burmann, so dass dies auch im kommenden Jahr wieder angeboten wird.

Bei den Versicherungsmathematischen Sachverständigen gibt es nach 13 Jahren an der Spitze ebenfalls einen Generationenwechsel: von Stefan Oecking zu André Geilenkothen. Der eine war über zwei Jahrzehnte bei Mercer, der andere ist es heute. Auch hier können Oecking und Geilenkothen auf bewährte und neu geschaffene Info-Formate wie den quartalsweisen Newsletter, Webcast oder Podcast verweisen.

Stefan Oecking und André Geilenkothen, Mercer. Foto: Sandra Wildemann.

Samir Koudhai, Senior Director Compensation & Benefits der Lufthansa AG, vergleicht die Arbeit in der Fachvereinigung U-Kasse mit einem Langstreckenflug mit immer wiederkehrenden Themen wie Bürokratieabbau, Möglichkeiten zur Portabilität und traditionell den Höchstgrenzen zur Körperschaftsteuerbefreiung.

Samir Koudhai, Deutsche Lufthansa. Foto: Sandra Wildemann.

Hinsichtlich der Möglichkeiten zur Fortführung von Rückdeckungsversicherungen im Insolvenzfall liegt der Ball aktuell beim PSV, so Koudhai.

Cera/Friedrich: aus vielen eins – U-Kassen umstrukturieren

Andre Cera, Pensionschef der Otto Group, und Klaus Friedrich, Director bei B&W Deloitte, erläutern einen sicher nicht alltäglichen und nicht minder komplexen Praxisfall, bei dem eine Verschmelzung von drei Konzerngesellschaften mit unterschiedlichen Aufteilungen von Direktzusagen und zwei pauschaldotierten U-Kassen hin zu einer Gesellschaft mit nur Direktzusagen erfolgte:

Um den Restriktionen des Payroll-Systems bei der Zuordnung von Mitarbeiter-Ansprüchen zu den jeweiligen U-Kassen und der deshalb angestrebten Verwaltungsvereinfachung Rechnung zu tragen, war schnell klar, dass alle Ansprüche in Direktzusagen überführt werden sollten (insb., um versehentliche Falsch-Zuordnungen und einen dadurch bedingten Verlust der Steuerfreiheit der U-Kassen auszuschließen).

Nicht gegen das Gebot der Vermögensbindung verstoßen!“

Damit ein Trägerunternehmen Vermögen aus einer UK auf eine zweite UK übertragen kann, darf nicht gegen das Gebot der Vermögensbindung (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG) verstoßen werden. Gemäß BMF-Schreiben vom 18. Februar 2020 (IV C 2 S 2723/19/10001 :004) müssen dazu beide U-Kassen steuerbefreit sein und das Vermögen direkt zwischen den U-Kassen überwiesen werden.

Vorgenanntes BMF-Schreiben regelt jedoch keine weiteren Anforderungen an die aufnehmende UK. Hier kann man dann im Umkehrschluss davon ausgehen, dass es weiterer Anforderungen nicht bedarf. Hilfreich ist hier die Satzung der aufnehmenden UK, welche auch Dotierungen von Dritten erlaubt.

Andre Cera, Otto Group. Foto: Sandra Wildemann.

Wie die beiden Aktuare erläutern, bestanden die letzten Herausforderungen in der Umwandlung der UK-Zusage in eine Direktzusage unter Einhaltung des Schriftformerfordernisses und in der Übertragung des UK-Vermögens an das TU.

Klaus Friedrich, Deloitte. Foto: Sandra Wildemann.

Da von der UK neben den lebenslang laufenden Leistungen auch Notstandsbeihilfen gewährt werden, müssen nach der Umwandlung der Rentenzusagen in eine Direktzusage noch die auf die Notfallhilfen entfallenden Vermögensmittel in der UK verbleiben. Dass das ganze Projekt in nur sechs Monaten komplett umgesetzt wurde, imponiert dem Parkett.

Bamberg: Konzerninterner Wechsel, Insolvenz, PSV

Niclas Bamberg, Head of Legal & Tax der adesso benefit solutions, referiert über den PSV-Schutz bei Übertragungen im Zuge von Konzernwechseln:

Im vorgestellten BAG-Urteil vom 6. Mai 2025 (3 AZR 130/24) geht es um einen konzerninternen Wechsler mit einer dreiseitigen Übertragungsvereinbarung basierend auf § 4 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG.

Niclas Bamberg, adesso benefit solutions.Foto: Sandra Wildemann.

Der betroffene Mitarbeiter hat einen Pensionsanspruch, dessen „Übertragungswert“ über der BBG liegt, und der aufnehmende Arbeitgeber wird innerhalb von zwei Jahren nach dem Wechsel insolvent. Dass auch der alte Arbeitgeber insolvent ist, spielt für die rechtliche Beurteilung keine Rolle.

Auch bei ähnlichen Fallkonstellationen wird das BAG-Urteil übertragbar sein.“

Der Dritte Senat stellte klar: Bei der Insolvenz des übernehmenden Arbeitgebers innerhalb von zwei Jahren nach dem Wechsel sichert der PSV gemäß § 7 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 BetrAVG die Anwartschaft nur bis zu einem Übertragungswert, der die BBG nicht übersteigt; darüberhinausgehende Anwartschaften entfallen.

Auch bei ähnlichen Fallkonstellationen, wie bspw. mehreren aneinandergereihten Schuldnerwechseln oder beim Wechsel in ein Joint Venture, wird das BAG-Urteil übertragbar sein, erwartet Bamberg, und empfiehlt bei solchen Vorhaben eine privatrechtliche Sicherung über einen CTA. Der entschiedene Fall zeigt deutlich, welche Sorgfaltspflichten an Arbeitgeber bei Wechsel von Arbeitnehmern mit bAV-Anwartschaften zwischen Konzerngesellschaften bestehen, schließt Bamberg.

Voigt/Schulz: ETRL (weit?) vor der Umsetzung …

Einen Praxisbericht zur Entgelttransparenzrichtlinie unternimmt Tamara Voigt, Leiterin Pensions Germany der Bayer AG und u.a. stellv. Vorsitzende des Vorstands der Bayer Pensionskasse VVaG:

Seit nahezu drei Jahren ist die EU-Richtlinie in der Welt, und die Frist zur Umsetzung in nationales Recht läuft ab (bzw. ist nun am 7. Juni abgelaufen, Anm.d.Red). Allen Akteuren war klar, dass dies nicht fristgerecht geschehen wird.

Tamara Voigt, Bayer AG. Foto: Sandra Wildemann.

Die Referentin empfiehlt, sich dennoch mit der Thematik auseinander zu setzen. Auch wenn die lauteste Musik bei diesem Thema jenseits der bAV spielt, ist unstrittig, dass auch diese in die Betrachtung mit einbezogen werden muss.

Auch künftig darf ein Gender Pay Gap bestehen, sofern es Rechtfertigungsansätze gibt.“

Das übergeordnete Ziel der Richtlinie ist es, u.a. durch mehr Transparenz für eine höhere Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen zu sorgen. So darf auch künftig ein Gender Pay Gap bestehen, sofern es dafür Rechtfertigungsansätze gibt. Voigt unternimmt den dringenden Appell an den Gesetzgeber, dass Stichtagsregelungen und Besitzstände als Rechtfertigung anerkannt bzw. vermutet werden und dass die Verwaltung und Berichtspflichten mit einem vertretbaren Aufwand umsetzbar sind.

und die Wahl zwischen PUC und Teilwert

Wenn man schon bei den klassischen Entgeltbestandteilen im Dunkeln tappt, ist es bei der bAV nicht unbedingt leichter. Paul Schulz, Senior Manager der Lurse, zeigt auf, wie der Wert der bAV in einen prozentualen Gehaltsbestandteil umgerechnet werden kann.

Paul Schulz, Lurse. Foto: Sandra Wildemann.

Während dies bei beitragsorientierten Zusagen noch recht einfach gelingen mag, indem man den Beitrag in Relation zum Gehalt setzt, wird dies bei leistungsorientierten Zusagen schon deutlich komplexer. Hier kommen grundsätzlich das u.a. aus der IFRS-Welt bekannte PUC-Verfahren und das dynamische Teilwertverfahren infrage.


Da das Teilwertverfahren zu jährlich gleichbleibenden Aufwänden und geringeren Abweichungen führt, ist dies für Schulz nach einer ersten Betrachtung das überzeugendere Modell.

Oecking: Konsequentes Gegensteuern erfordert viel Mut – und generationenübergreifenden Weitblick

Mit seinen 40 Jahren Berufserfahrung in der bAV räumt Aktuar Stefan Oecking mit einigen populären Irrtümern und Irrwegen in Sachen bAV auf:

  • Garantien schaffen Sicherheit! Nein. Nominalgarantien vermitteln scheinbare Sicherheit in der Ansparphase, erhalten aber nicht die Kaufkraft.
  • Renten dürfen nicht sinken! Ja, aber ist die Rente garantiert, dann meist garantiert niedrig.
  • Erdient ist die Leistung! Ja, aber um die Portabilität zu verbessern, sollte der Fokus auf das gebildete Kapital statt auf die erdiente Leistung gerichtet werden.

  • Nach den Boomern wird alles besser! Nein, das Demografie-Problem bleibt auf Grund historisch niedriger Geburtenraten weiter in der Welt.
  • Schränkt das Äquivalenzprinzip ein! Nein, denn eine Kürzung hoher gesetzlicher Renten zur Erhöhung niedriger Renten erfordert stark überproportionale Kürzungen, was sozialpolitisch nicht machbar ist.
  • bAV ist freiwillig! Ja, aber wir brauchen mehr kapitalgedeckte Altersversorgung.

Anschließend verlässt Oecking die Reiseflughöhe und wagt einen übergeordneten Blick auf die aktuellen Herausforderungen des deutschen Rentensystems.

Stefan Oecking, IVS. Foto: Sandra Wildemann.

Der Aktuar liefert sehr konkrete Vorschläge zur Stabilisierung der gRV: Abschaffung der Rente mit 63, Kopplung der Altersgrenze an die Lebenserwartung, Erhöhung der Abschläge für den vorzeitigen Rentenbezug auf 0,5% p.m..

Ist die Rente garantiert, dann meist garantiert niedrig.“

Um ein weiteres Absinken des Rentenniveaus auf langfristig 40% zu verhindern, schlägt Oecking die teilweise Verwendung künftiger Reallohnzuwächse zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung vor. In Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Republik ist klar, dass das Rechenbeispiel nur aufgeht, wenn der wirtschaftliche Motor in Zukunft verlässlich brummt.

Sven Scholz, H2B.

Ende des ersten Teils des Beitrages von Sven Scholz zur Tagung der FV Direktzusage, Mathematiker und U-Kassen im Rahmen der diesjährigen aba-Jahrestagung. Der zweite folgt in Kürze auf PENSIONSINDUSTRIES.

Der Autor ist Aktuar und Senior Consultant bei der H²B Aktuare GmbH in München.

Von ihm bzw. anderen Autorinnen und Autoren der H2B sind zwischenzeitlich auf PENSIONSINDUSTRIES erschienen:

88. aba-Jahrestagung (III):
Irrtümer, Irrwege und garantiert ...
von Sven Scholz, 2. Juli 2025

aba-Jahrestagung (V) – FV DZ, Mathe, U-Kasse:
In der Mitte der Kettenreaktion
von Korbinian Kolb, 30. Juni 2025

aba-Jahrestagung (IV) – FV DZ, Mathe, U-Kasse:
Von Agenten, Piloten, Instrumenten ...
von Korbinian Kolb, 16. Juni 2025

aba-Jahrestagung (III) – FV DZ, Mathe, U-Kasse:
Erstens lebt man länger …
von Korbinian Kolb, 10. Juni 2025

aba-Mathetagung (II):
... und der Ritt in den Sonnenuntergang
von Korbinian Kolb, 28. Oktober 2024

aba-Mathetagung (I):
Der Nebel, der sich nicht lichten will …
von Korbinian Kolb, 18. Oktober 2024

86. aba-Jahrestagung (V):
Von zu lichtendem Nebel …
von Korbinian Kolb und Lisa Martin, 17. Juni 2024

86. aba-Jahrestagung (IV):
Von Spagaten …
von Lisa Martin und Korbinian Kolb, 10. Juni 2024

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Alle für eine
von Korbinian Kolb, 23. Oktober 2022

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Zwischen Hoffnungsschimmer und ...
von Korbinian Kolb, 23. Oktober 2022

Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (IV):
Zurück zur Sieben?
von Lisa Martin und Sven Scholz , 28. Juni 2023

Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (III):
Quo vadis, lebenslang?
von Lisa Martin und Sven Scholz , 13 Juni 2023

aba-Tagung Mathematische Sachverständige:
Kostenlose Vertragsprüfung von Amts wegen
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 24. Oktober 2022

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III):
Von DRÜ und doppelten Steuern, von Wiki UND IAS 19 ...
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 21. Oktober 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II):
De-Risking mit und ohne EBIT-Power
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 19. Oktober 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I):
Alte Welten, neue Welten, dritte Quartale
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 15. Oktober 2021

Versorgungsausgleich:
Karlsruhe konkretisiert Karlsruhe …
von Jan Hartloff, 14. Juni 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (IV):
Rückwirkende Disqualifikation?
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 26. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III):
Live and let die...
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 21. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II):
Aktuare pandemiefest
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 16. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I):
Von 79 Milliarden, Optimisten, Pessimisten …
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 15. Oktober 2020

Neulich in Erfurt:
Altersteilzeit kann Teilzeit sein
von Dr. Günter Hainz, 25. März 2020

aba-Pensionskassentagung in Bonn (II):
Auch rückwirkend Schluss mit Privilegien ...
von Caroline Braun und Günter Hainz, 10. Oktober 2019

aba-Pensionskassentagung in Bonn (I):
Ora live on Stage
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 2. Oktober 2019

81. aba-Jahrestagung in Bonn (III):
Wenn best practices Druck machen…
von Dr. Günter Hainz, 11. Juni 2019

81. aba-Jahrestagung in Bonn (II):
Kaum mehr zu bewerkstelligen“
von Sven Scholz, 28. Mai 2019

Die aba neulich in Königswinter (IV):
Von Einstandspflichten und Portfolios. Und ein Abschied.
von Caroline Braun, 22. Oktober 2018

Die aba neulich in Königswinter (III):
Von Vaus und Feldberg
von Caroline Braun, 15. Oktober 2018

Die aba neulich in Königswinter (II):
Wir brauchen ein bAV-PEPP“
von Caroline Braun, 2. Oktober 2018

Die aba in Königswinter (I):
Der Aktuar in der Funktion
von Caroline Braun, 27. September 2018

BGH zum Versorgungsausgleich:
Was wie zu teilen wäre...
von Jan Hartloff, 24. Mai 2018

BMF-Schreiben vom 30. November 2017:
Auf BFH folgt AIFM folgt BMF
von Dr. Günter Hainz, 7. Dezember 2017

aba-Tagung Fachvereinigung Pensionskassen:
Kein Strom aus der Steckdose
von Dr. Günter Hainz, 17. Oktober 2017

Neues BMF-Schreiben:
Zwischen praktikabel und kompliziert
von Dr. Günter Hainz, 28. September 2017

BGH zum Versorgungsausgleich:
Externe Teilung fondsgebundener Zusagen
von Dr. Günter Hainz, 7. September 2017

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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