Wie gewohnt war sie hoch, die Informationsdichte auf der neulichen aba-Jahrestagung. Angesichts der ständig anziehenden Regulierung kein Wunder. Auszugsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit dokumentiert LEITERbAV viele der Inhalte. Für die Mathematischen Sachverständigen, die Direktzusagen und die U-Kassen unternimmt das heute Sven Scholz.
8. Mai in Bonn: Henriette Meissner von der Stuttgarter Vorsorge Management, Mercers Stefan Oecking und Evelyn Stoll von der Volkswagen AG eröffneten den zweiten Tag der 81. Jahrestagung der aba mit kurzen Berichten aus den von ihnen jeweils geleiteten Fachvereinigungen der Unterstützungskassen, der Mathematischen Sachverständigen und der Direktzusagen. Diese seien im folgenden hier integriert wiedergegeben:
Neben dem für alle Fachvereinigungen relevanten Dauerthema der säulenübergreifenden Renteninformation, die Unterstützungskassen wie Pensionszusage vor besondere Herausforderungen stelle, sei vor allem die erfolgreiche Umsetzung der seit dem 1. Januar 2018 existierenden Möglichkeit der privaten Fortführung von Rückdeckungsversicherungen bei Insolvenz des Arbeitgebers (§ 8 Abs. 3 BetrAVG) zu erwähnen, die bisher weitestgehend reibungsfrei vom PSV, Versicherern und U-Kassen abgewickelt werde, erläuterte Meissner. Darüber hinaus verwies sie auf sich das im Hinblick auf die Steuerbefreiung von U-Kassen immer weiter verschärfende Problem der seit vielen Jahren vom Gesetzgeber unterlassenen Anpassungen der Leistungshöchstgrenzen und forderte eine zeitgemäße Anpassung dieser Grenzen.
Nach einer Gedenkminute für den kürzlich bei einem tragischen Verkehrsunfall verstorbenen Norbert Heinen, früherer Vorstandsvorsitzender der Württembergischen Versicherungen und vielen bekannt u.a. durch seine jahrelange Tätigkeit in der aba, gab Oecking eine kurze Zusammenfassung der aktuellen Projekte zur reinen Beitragszusage und zur Digitalisierung. Es folgte der Hinweis, dass bei einer flächendeckenden säulenübergreifenden Renteninformation ca. 50.000 Arbeitgeber mit Direktzusagen betroffen wären.
So war es wenig verwunderlich, dass Stoll den Ball dem BMAS als Auftraggeber der viel diskutierten Studie zur Renteninformation zurückspielte und deren Reaktionen erst einmal abwarten möchte. Mit dem Verweis auf den Vortrag von Melanie Sack (IDW) vom Vortag zum steuerbilanziellen Rechnungszins ermunterte sie alle Beteiligten zu weiterem Durchhaltevermögen und wünschte sich zumindest die Textform an Stelle der Schriftform in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG als Entgegenkommen der Finanzbehörden und Beitrag zu administrativer Vereinfachung in Unternehmen, insbesondere auch bei der Entgeltumwandlung.
Heidelberger Druck: Pensionsrückstellungen in der Niedrigzinsphase
In den anschließenden Vorträgen beleuchtete zunächst Helge Werner, Head of Accounting and Reporting der Heidelberger Druckmaschinen, in zehn Thesen die Herausforderungen der Niedrigzinsphase und der damit verbundenen Implikationen aus der Sichtweise der unternehmensinternen Bilanzierung. So sei der zunehmende Verwaltungsaufwand durch die unterschiedlichen Bewertungsverfahren und Rechnungszinssätze nach HGB, EStG und IFRS in Zeiten von immer enger getakteten Vorgaben zum Jahresabschluss kaum mehr zu bewerkstelligen. Insbesondere der nach HGB neu zu ermittelnde ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag sei in den bestehenden Zeitplan schwer zu integrieren. Der mit der Zinsabsenkung verbundene Anstieg der Pensionsverpflichtungen führe nicht zuletzt zu schlechteren Finanzkennzahlen und diese wiederum zu höheren Finanzierungskosten.
Zum Abschluss erhob Werner die Forderung nach einer marktnahen, einfachen, transparenten und gerechten Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen, verbunden mit dem Wunsch nach einem einheitlichen Zinssatz nach HGB und EStG, der idealerweise über einen längeren Zeitraum konstant festgeschrieben wird.
ÖBAV: Handlungsbedarf bei U-Kassen
Handlungsbedarf hinsichtlich der Leistungshöchstgrenzen von U-Kassen mahnte Jürgen Schu, Chef der ÖBAV, in seinem Vortrag an.
Unterstützungskassen seien grundsätzlich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig; nur wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, sei eine Befreiung von der Körperschaftssteuer möglich. Insbesondere dürften von der Unterstützungskasse nur bestimmte Arten von Vorsorgeleistungen gewährt werden, und dies auch nur in eingeschränkter Höhe. So liege der Höchstbetrag einer monatlichen Rente bei 2.147 Euro, bei 12% der Fälle dürfe diese Grenze überschritten werden, und bei lediglich 4% des Bestands dürfe die Monatsrente die Grenze von 3.221 Euro übersteigen
Während in der Vergangenheit die maßgeblichen Leistungshöchstgrenzen in regelmäßigen Abständen angepasst worden seien, liege die letzte Anhebung bereits 26 Jahre zurück, trotz eines Kaufkraftverlustes von ca. 46% in diesem Zeitraum. Damit Unterstützungskassen auch zukünftig ein adäquates Versorgungsniveau, speziell für Fach- und Führungskräfte, anbieten können, bedürfe es einer zügigen Anpassung der Leistungsobergrenzen an das heutige Kaufkraftniveau, so Schu.
PSV: Zahlen, Daten, Fakten – und der EuGH
Interessantes Zahlenmaterial hatte Hans Melchiors, Vorstandsvorsitzender des PSVaG, im Gepäck. So verharre die Anzahl der gemeldeten Insolvenzfälle auf einem niedrigen Niveau und lag mit 370 Insolvenzen im Jahr 2018 so niedrig wie zuletzt 1994. Daneben haben im Jahr 2018 ca. weitere 100.000 Personen eine Absicherung über den PSV erhalten. Die Beitragsbemessungsgrundlage, also die in Risiko stehende Summe, sei auf nun 345 Mrd. Euro (Vorjahr 339 Mrd.) gewachsen.
Seit Anfang 2018 seien 3.400 Berechtigte von der neu geschaffenen Möglichkeit der Fortführung von Rückdeckungsversicherungen nach Insolvenz des Arbeitgebers informiert worden, so Melchiors weiter. Bei etwas mehr als jeder dritten Rückmeldung sei die Möglichkeit der privaten Fortführung gewählt worden, wobei bei Neuinsolvenzen eine noch höhere Quote zu erkennen sei.
Melchiors wies auf einen aktuellen Vorlagebeschluss des BAG an den EuGH hin, in dem Fragen zu einer möglichen Einstandspflicht des PSV für gekürzte Pensionskassenzusagen aufgeworfen wurden. Diese Einstandspflicht wird vom Kläger gefordert, da kein Arbeitgeber mehr vorhanden ist, der aufgrund seiner Subsidiärhaftung die Differenz zwischen ursprünglicher Zusage und der von der Pensionskasse noch gezahlten Leistung übernehmen müsste. Nach Ansicht des PSV seien in Deutschland ausreichende Schutzmaßnahmen für Pensionskassenzusagen im Rahmen der geforderten europäischen Richtlinien vorhanden, die eine ausreichende Sicherheit böten; der PSV zähle nicht dazu. Käme der EuGH zu einer anderen Überzeugung, müsste der deutsche Gesetzgeber entsprechend tätig werden.
Mit Blick auf den Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG erläuterte Melchiors, dass nach Einschätzung des PSV für den Zuschuss unter gewissen Voraussetzungen ein sofortiger Insolvenzschutz bestehe. Abschließend wies Melchiors auf den Aufbau eines digitalen PSV-Mitgliederportals mit dem Ziel der digitalen Meldung der Beitragsbemessungsgrundlage hin.
Aon: Direktzusage – State of the Art, und was ist der Benchmark?
Angelika Brandl, Aktuarin und Principal bei Aon, gewährte einen spannenden Einblick in die Versorgungspläne von über 100 Arbeitgebern mit Direktzusagen:
Insbesondere große Firmen der Chemie-, Energie- und Aerospace-Branche setzten demnach auf Direktzusagen, wobei gerade im DAX-30 eine umfangreiche Kapitaldeckung zu erkennen sei. Getrieben von Kosten- und Risikominimierung gehe der Trend immer mehr zu beitragsorientierten Plänen. Hier liege der Median des Beitragssatzes für Gehaltsbestandteile unterhalb der BBG bei 2% und für Teile oberhalb der BBG bei 8%. Der Median der gewährten Garantieverzinsung liege bei 1,75%, wobei noch offene Versorgungspläne mit einem Garantiezins von 6% existierten. Die nach wie vor am weitesten verbreitete Auszahlungsoption sei die lebenslange Rente, gefolgt von der Einmalkapitalisierung.
Uni Ulm und Aon:Herausforderungen einer Säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation
Die Ergebnisse des Forschungsberichts „Konzeptionelle Grundlagen für eine säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation“ von Aon in Zusammenarbeit mit der Universität Ulm wurden von Prof. Hans-Joachim Zwiesler (Institut für Versicherungswissenschaften) und André Geilenkothen (Aon) vorgetragen.
Als Zielbild wurde die Errichtung einer Plattform definiert, über die sich Bürger einen Überblick über ihre bestehenden Altersvorsorgeansprüche verschaffen können. Auf der Plattform werden keine Daten gespeichert, vielmehr werden Anfragen an die Vorsorgeeinrichtungen weitergeleitet und letztendlich in aggregierter, aufbereiteter Form dem Bürger zur Verfügung gestellt. Der Umsetzungsplan sehe vor, in einem ersten Schritt diejenigen Versorgungseinrichtungen einzubeziehen, die ohnehin schon jährliche Standmitteilungen versenden, wie z.B. die gesetzliche Rentenversicherung. Ein möglicher Start der Pilotphase wird in zwei bis drei Jahren in Aussicht gestellt.
H2B und Munich Re: die Fähigkeiten der Direktzusage
Caroline Braun, Aktuarin bei H2B Aktuare, und Marco Wombacher, ebenfalls Aktuar und bei der Münchener Rück für versicherungsmathematische Bewertung und Bilanzierung sowie die Konsolidierung der Pensionspläne auf Gruppenebene zuständig, stellten das neu entwickelte System für die interne bAV bei der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft vor, welches zum 1. Januar 2019 zunächst im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung eingeführt wurde:
Die Neuentwicklung löse mit Blick auf die sich ändernden Bedürfnisse neuer Mitarbeiter und die sinkenden Leistungen aus klassischen Rentenversicherungsverträgen die bisherige versicherungsförmig kongruent rückgedeckte Direktzusage ab. Der neu eingeführte Kapitalkontenplan sei eine beitragsorientierte Leistungszusage in Form einer wertpapiergebundenen, nun stärker kapitalmarktorientierten Direktzusage. Die Wertentwicklung der individuell geführten Kapitalkonten folge dem eigens für diesen Zweck entwickelten FIVE Pension Strategy Index. Die Garantieleistung basiere auf einem Zusammenspiel von 90%iger endfälliger Beitragsgarantie und einem im Dreijahresturnus erfolgenden Lock-in der Erträge. Die Möglichkeit zur Wahl von Renten- oder Ratenzahlungen runde das gerade von jüngeren Mitarbeitern bereits gut angenommene System ab. Das neue Modell zeige, dass die Direktzusage genügend Flexibilität biete, in einem arbeits- und steuerrechtlich stark reglementierten Umfeld ein attraktives System zu schaffen, welches sich insbesondere auch aufgrund der flexiblen Dotierungsmöglichkeiten für die bAV aller Mitarbeitergruppen eigne.
Albatros und Stuttgarter: Digitalisierung aus der Sicht von Praktikern
Aufgrund einer entsprechenden Erwartungshaltung der Mitarbeiter in der heutigen Zeit hat sich die Lufthansa Group entschieden, ein digitales Vorsorgeportal einzurichten, wie Samir Koudhai, bei der Lufthansa-Tochter Albatros für die bAV verantwortlich, berichtete.
Neben den zahlreichen Vorteilen einer solchen digitalen Lösung gebe es auch zahlreiche Hürden, gerade bei der Integration externer Versorgungsträger, zu überwinden.
Andreas Mock, Aktuar und IVS-Sachverständiger der Stuttgarter Vorsorge Management GmbH, verglich den Prozess einer kompletten Digitalisierung mit den Höhen und Tiefen eines Marathonlaufs. Während zum Projektstart alle Beteiligten sehr optimistisch seien, komme spätestens bei den Themen Datenschutz und Datensicherheit die Ernüchterung. Bei den rechtlichen Rahmenbedingungen (Textform vs. Schriftform) drohe dann bereits das Aus. Nicht minder anspruchsvoll sei der Aufbau einer einheitlichen Schnittstelle, insbesondere im Zusammenspiel mit rückgedeckten Unterstützungskassen.
BLD: Satzungsfragen der Unterstützungskassen
Tobias Britz Rechtsanwalt und Partner bei BLD Bach Langheid Dallmayr, referierte über konkrete Satzungsfragen bei Unterstützungskassen. Die entscheidende Fragestellung bei der Gestaltung von Satzungen sei: „Kommt der mit der jeweiligen Regelung subjektiv verfolgte Zweck auch aus Perspektive eines Dritten hinreichend klar zum Ausdruck?“.
Besondere Fallstricke seien bei dem Vereinszweck einschließlich der Zweckbindung, dem Erwerb und dem Erlöschen der Mitgliedschaft, den Kompetenzen des Vorstands und der Mitgliederversammlung, der Finanzierung und dem Leistungsumfang der Kasse sowie bei der Vermögensverwendung bei Auflösung zu beachten. Aktuelle Themen aus der Rechtsprechung hinsichtlich Rückforderungsausschluss und den Rechtsfolgen bei Beendigung der Mitgliedschaft beschließen den Vortrag.
Alte Leipziger: Steuerliche Fragen der bAV
Den Abschluss der Veranstaltung bildete der Vortrag von Ralf Linden (Alte Leipziger) zu steuerlichen Fragen der bAV. Ausnahmen bei der Vermögensbindung einer Unterstützungskasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG sind i.W. nur bei Abfindung, einer Liquidation oder bei einem Arbeitgeberwechsel, entweder durch Beitritt des neuen Arbeitgebers zur Kasse, durch laufende Dotierung oder der Übertragung von Rückdeckungsversicherungen auf eine neue Unterstützungskasse oder durch den Wechsel des Durchführungswegs möglich. Ohne einen Arbeitgeberwechsel bestehe jedoch keine Ausnahme hinsichtlich der Vermögensbindung.
Außerdem wurde die Frage beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützungskasse unter Beachtung der steuerlichen Restriktionen fondsgebundene Rückdeckungsversicherungen abschließen kann. Auch das Thema Brexit durfte nicht fehlen, konkret ging es um die Konsequenzen für die bAV eines Unternehmens mit der Rechtsform einer britischen Limited Company (Ltd.).
Die Berichterstattung zu Pensionskassen und -fonds folgt in Kürze auf LEITERbAV.
Der Autor ist Aktuar (DAV/IVS) und Senior Consultant bei H2B in München.
Von ihm bzw. anderen Autorinnen und Autoren der H2B sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:
aba-Mathetagung (II):
... und der Ritt in den Sonnenuntergang
von Korbinian Kolb, Oktober 2024
aba-Mathetagung (I):
Der Nebel, der sich nicht lichten will …
von Korbinian Kolb, Oktober 2024
86. aba-Jahrestagung (V):
Von zu lichtendem Nebel …
von Korbinian Kolb und Lisa Martin, 17. Juni 2024
86. aba-Jahrestagung (IV):
Von Spagaten …
von Lisa Martin und Korbinian Kolb, 10. Juni 2024
aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Alle für eine …
von Korbinian Kolb, 23. Oktober 2022
aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Zwischen Hoffnungsschimmer und ...
von Korbinian Kolb, 23. Oktober 2022
Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (IV):
Zurück zur Sieben?
von Lisa Martin und Sven Scholz , 28. Juni 2023
Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (III):
Quo vadis, lebenslang?
von Lisa Martin und Sven Scholz , 13 Juni 2023
aba-Tagung Mathematische Sachverständige:
Kostenlose Vertragsprüfung von Amts wegen
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 24. Oktober 2022
Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III):
Von DRÜ und doppelten Steuern, von Wiki UND IAS 19 ...
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 21. Oktober 2021
Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II):
De-Risking mit und ohne EBIT-Power
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 19. Oktober 2021
Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I):
Alte Welten, neue Welten, dritte Quartale
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 15. Oktober 2021
Versorgungsausgleich:
Karlsruhe konkretisiert Karlsruhe …
von Jan Hartloff, 14. Juni 2021
Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (IV):
Rückwirkende Disqualifikation?
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 26. Oktober 2020
Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III):
Live and let die...
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 21. Oktober 2020
Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II):
Aktuare pandemiefest
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 16. Oktober 2020
Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I):
Von 79 Milliarden, Optimisten, Pessimisten …
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 15. Oktober 2020
Neulich in Erfurt:
Altersteilzeit kann Teilzeit sein
von Dr. Günter Hainz, 25. März 2020
aba-Pensionskassentagung in Bonn (II):
Auch rückwirkend Schluss mit Privilegien ...
von Caroline Braun und Günter Hainz, 10. Oktober 2019
aba-Pensionskassentagung in Bonn (I):
Ora live on Stage
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 2. Oktober 2019
81. aba-Jahrestagung in Bonn (III):
Wenn best practices Druck machen…
von Dr. Günter Hainz, 11. Juni 2019
81. aba-Jahrestagung in Bonn (II):
„Kaum mehr zu bewerkstelligen“
von Sven Scholz, 28. Mai 2019
Die aba neulich in Königswinter (IV):
Von Einstandspflichten und Portfolios. Und ein Abschied.
von Caroline Braun, 22. Oktober 2018
Die aba neulich in Königswinter (III):
Von Vaus und Feldberg
von Caroline Braun, 15. Oktober 2018
Die aba neulich in Königswinter (II):
„Wir brauchen ein bAV-PEPP“
von Caroline Braun, 2. Oktober 2018
Die aba in Königswinter (I):
Der Aktuar in der Funktion
von Caroline Braun, 27. September 2018
BGH zum Versorgungsausgleich:
Was wie zu teilen wäre...
von Jan Hartloff, 24. Mai 2018
BMF-Schreiben vom 30. November 2017:
Auf BFH folgt AIFM folgt BMF
von Dr. Günter Hainz, 7. Dezember 2017
aba-Tagung Fachvereinigung Pensionskassen:
Kein Strom aus der Steckdose
von Dr. Günter Hainz, 17. Oktober 2017
Neues BMF-Schreiben:
Zwischen praktikabel und kompliziert
von Dr. Günter Hainz, 28. September 2017
BGH zum Versorgungsausgleich:
Externe Teilung fondsgebundener Zusagen
von Dr. Günter Hainz, 7. September 2017