… und mehr: Weiter geht es auf LEITERbAV mit der Berichterstattung zum Tagungs-Herbst im deutschen Pensionswesen; heute erneut zu der diesjährigen aba-Mathetagung – infolge der Inhaltsdichte in mehreren Folgen. Heute Teil II: moderne Fondsrenten, Geduld mit der Erfüllungsübernahme beim Insolvenzschutz und die Frage, ob reine Beitragszusage kommt – oder nicht. Caroline Braun und Günter Hainz dokumentieren weiter die wichtigsten Inhalte.
Den beiden Vorträgen und Diskussionen zu Digitaler Rentenübersicht und zu den Corona-Folgen für Industrie-Pensionslasten und U-Kassen folgt eine Umfrage bei den Mathematischen Sachverständigen in eigener Sache. Zu beurteilen ist die Auswirkung von Corona auf das persönliche Arbeitsumfeld. Eine positive Auswirkung geben 40% der Teilnehmer an, 44% empfinden die Auswirkungen als neutral, und nur 16% empfinden die Auswirkungen negativ. Der Berufsstand der Aktuare scheint mithin pandemiefest zu sein.
Weiter geht es im Programm mit mehreren Themen:
Bosch und die Zielrente
Dirk Jargstorff berichtet über die Erfahrungen mit der Zielrente bei Bosch, die rein technisch der Systematik der reinen Beitragszusage sehr nahekommt. Die mit Zustimmung der Tarifparteien gestaltete „Fondsrente“ wird seit dem 1. Januar 2016 innerhalb des Bosch Pensionsfonds erfolgreich angeboten:
Rechnungszinsen für die Verrentung des erreichten Kapitals und für die Reservierung werden aus der erwarteten Rendite abgeleitet, wobei alle Erträge den Begünstigten zustehen, erklärt der Vorstandsvorsitzender der Bosch Pensionsfonds AG. Die garantierte Mindesthöhe der Leistung wird mit dem Zins 0% berechnet, wobei der Arbeitgeber, nicht aber der Pensionsfonds für die Mindesthöhe einsteht (dies im Gegensatz zu „echten“ rBZ, bei der keinerlei Garantien mehr beim Arbeitgeber verbleiben; Anm. der Autorin). Rentenanpassungen werden in Abhängigkeit von der Ertragsentwicklung gewährt, wobei auch in der Rentenphase ein bedeutender Aktienanteil existiert. Das System wird permanent anhand von Stresstests zur Kapitalanlage überwacht. Rentenabsenkungen sind daher auch in extremen Szenarien nicht notwendig, so der Referent.
In der Folge stellt Jargstorff das eigenentwickelte Managementsystem der Fondsrente vor, welches, so Jargstorff, „das Herz der Mathematiker erwärmt“. Das System bezieht sowohl Vergangenheitsbetrachtungen als auch Prognosen ein. Eine regelbasierte Ampelsteuerung, Risikomanagementtools wie „Treibermatrizen“ und „Maßnahmenmatrizen“ bilden die Grundlage eines umfassenden Steuerungssystems. Das anspruchsvolle, aber aussagekräftige Herzstück des Managementsystems ist die Risikoprojektion (VaR-Betrachtung). Es existiert ein regelmäßiges monatliches Management Reporting sowie ein zusätzliches Reporting bei Sonderereignissen.
Mit der Fondsrente werde zusammen mit der BZML in der Anwartschaftsphase ein sehr attraktives und modernes Gesamtsystem, welches nun auch die Rentenphase erfasst, angeboten. Der Verrentungszins der Fondsrente musste auch unter den aktuellen Prognosebetrachtungen nicht angepasst werden, die Fondsrente werde im aktuellen Umfeld weiter an Vorteilhaftigkeit gewinnen. Jargstorff gibt am Ende seines Vortrags seiner Hoffnung Ausdruck, dass es irgendwann auch Sozialpartnermodelle geben werde.
Hoechster Penka und der PSV: Wenn die Kassen für die Arbeitgeber …
Jürgen Rings, Vorstandsvorsitzender der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe und Leiter der aba-Fachvereinigung Pensionskassen, beschreibt unter dem Titel „Kein leichtes Unterfangen“ die Herausforderungen bei der Umsetzung des Insolvenzschutzes für Pensionskassenzusagen.
Rings stellt das sog. vereinfachte Verfahren zur Beitragsentrichtung vor (ergänzter § 10 und § 11 BetrAVG), bei dem die Pensionskassen selbst die Beitragsbemessungsgrundlage gebündelt für die Unternehmen melden und auch die Beitragsentrichtung über die Pensionskassen stattfindet. Zu unterscheiden ist dies von einer Schuldübernahme, es handelt sich vielmehr um eine Erfüllungsübernahme gem. § 329 BGB, die originäre Verpflichtung zur Beitragsentrichtung verbleibt bei den Arbeitgebern.
Rings betont, dass gewisse Unschärfen bei der Beitragsermittlung akzeptiert werden müssten, z.B. im Hinblick auf Beschäftigungshistorien mit unterschiedlichen Arbeitgebern, Umfassungszusagen und die Abgrenzung der insolvenzgeschützten bAV von mit eigenen Beiträgen fortgeführten Zusagen. Mathematisch ist dies alles nicht anspruchsvoll, es stellen sich aber viele Detailfragen, so Rings. Die aba hat hierzu eine zentrale Arbeitsgruppe zusammen mit Vertretern des BMAS, des PSV und der BaFin gebildet, die sich, aufgeteilt in Teilgruppen, mit dem Meldeverfahren und dem vereinfachten Verfahren, der Beitragsermittlung und Leistung, den Meldungen von Sicherungsfällen und einer Übertragung auf den PSV sowie um Leistungsfälle gemäß des EuGH-Urteils beschäftigt. Wichtig sei es zudem schon aus aufsichtsrechtlicher Sicht, bestimmte Haftungsrisiken für die Pensionskassen bei der Erfüllungsübernahme auszuschließen. Daher bittet Rings noch etwas um Geduld, bevor einzelne Vertragstexte zur Anwendung kommen können bzw. weitere Hinweise für die praktische Umsetzung verteilt werden können.
In der anschließenden Fragerunde wird die Angemessenheit der Beitragshöhe diskutiert. Da für den Eintritt einer Zahlungspflicht des PSV eine Kombination von Arbeitgeberinsolvenz und Leistungskürzung durch die Pensionskasse (bzw. Pensionsfonds) Voraussetzung ist, sieht Rings die Beiträge als eher hoch an. Hierzu gibt es eine fünfjährige Evaluierungsfrist, die laut Jargstorff auch den Pensionsfonds umfassen sollte.
Jargstorff, Rings und Henriette Meissner (zu ihrem Vortrag s. Teil I) tauschen sich anschließend, noch unter dem Eindruck des Berichts zur Zielrente bei Bosch, zur Akzeptanz der rBZ aus. Herausgestellt werden von Meissner die höheren Freiheiten in der Kapitalanlage, die zu mehr Sicherheit bei gleichzeitig höheren Renten führen. Gerade in der Krise zeigte sich, dass die rBZ sehr stabil ist und keine Kürzungen erfolgen mussten. Meissner regt Einrichtungen an, die durch alle oder zumindest mehrere Tarifverträge benutzt werden können. Als wichtigste Vorteile sieht sie die höhere Flexibilität, die höhere Leistung und mehr Mitsprachemöglichkeiten für die Sozialpartner.
Rings betont, dass auch im Falle einer Rentenkürzung im Vergleich zu einem Garantieprodukt in Summe betrachtet beim Rentner sehr wahrscheinlich immer noch mehr ankommt, dies aber für die Arbeitnehmer, die im Steuerungsgremium einer Einrichtung sitzen, eine kommunikative Herausforderung sei und sich eine Entscheidung zu einer betragsmäßigen Rentenkürzung schlecht verkaufen ließe. Auch er betont die chancenreichere Kapitalanlage.
Jargstorff betont seinerseits, dass in der jetzigen Zeit unter dem Eindruck von Corona langfristige Adjustierungen in den bestehenden Altersversorgungssystemen notwendig sind, und schließt mit der Aufforderung, dass dazu jetzt alle Beteiligten an einen Tisch kommen sollten. Die rBZ sei ein attraktives Angebot und sollte breitflächig zur Verfügung gestellt werden.
In der parallel stattfindenden Onlineumfrage geben immerhin noch 23% der Teilnehmer an, dass die reine Beitragszusage nie eingeführt werde, während 71% denken, dass es weiterer Gesetzesänderungen bedarf, um der rBZ zur Verbreitung zu verhelfen. Als Hemmnis wird insbesondere das Tarifvertragserfordernis genannt.
Soweit bisher zu den weiteren Inhalten der diesjährigen aba-Mathetagung.
Teil I der Berichterstattung findet sich auf LEITERbAV hier.
Teil III der Berichterstattung findet sich zwischenzeitlich auf LEITERbAV hier.
Teil IV der Berichterstattung findet sich zwischenzeitlich auf LEITERbAV hier.
Caroline Braun und Günter Hainz sind beide Aktuare und Geschäftsführer der H2B Aktuare GmbH in München.
Von ihnen bzw. anderen Autorinnen und Autoren der H2B sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:
aba-Mathetagung (II): aba-Mathetagung (I): 86. aba-Jahrestagung (V): 86. aba-Jahrestagung (IV): aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II): aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I): Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (IV): Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (III): aba-Tagung Mathematische Sachverständige: Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I): Versorgungsausgleich: Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (IV): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I): Neulich in Erfurt: aba-Pensionskassentagung in Bonn (II): aba-Pensionskassentagung in Bonn (I): 81. aba-Jahrestagung in Bonn (III): 81. aba-Jahrestagung in Bonn (II): Die aba neulich in Königswinter (IV): Die aba neulich in Königswinter (III): Die aba neulich in Königswinter (II): Die aba in Königswinter (I): BGH zum Versorgungsausgleich: BMF-Schreiben vom 30. November 2017: aba-Tagung Fachvereinigung Pensionskassen: Neues BMF-Schreiben: BGH zum Versorgungsausgleich:
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Anm. der Redaktion: Die Berichterstattung zu Veranstaltungen erfolgt auf LEITERbAV regelmäßig im Indikativ der Referentinnen und Referenten, nicht im Konjunktiv.