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Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

#womeninpensions-Kommentar – mit Wirkung auf die bAV (I):

Gender Gap in der bAV

Ob, wie und warum Frauen im Arbeitsleben benachteiligt sind und inwiefern sie schlechter bezahlt werden, ist ein heiß diskutiertes Thema in der deutschen Öffentlichkeit. Wie üblich dabei selten im Fokus: die bAV. Doch ist hier die Lücke offenkundig, schreibt Claudia Veh, und erläutert die Gründe.

Anja Markworth, Henriette Meissner, Claudia Veh, Judith May und Alexandra Ziegler wollen mit ihrer noch jungen Initiative #womeninpensions aktuelle aber auch klassische bAV-Themen mit dem teilweise doch anders ausgerichteten Blick von Frauen beleuchten. Neben einem Perspektivenwechsel geht es dabei auch darum, über die Gründerinnen hinaus gezielt weibliche Vordenkerinnen und Meinungsführerschaft in der bAV zu stärken – auch mit Beiträgen auf LEITERbAV. Den Beginn macht Claudia Veh:


Seltener, geringer …

Frauen haben im Durchschnitt seltener eine Anwartschaft auf bAV als Männer. Und in der Gruppe derjenigen mit einer Anwartschaft auf bAV ist die durchschnittliche Anwartschaft von Frauen geringer als die der Männer. Das hat der letzte ergänzende Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2020 (Alterssicherungsbericht), der alle vier Jahre erstellt wird und auf Erhebungen bei Versorgungsträgern der bAV und bei Arbeitgebern basiert, ergeben. Frauen sind damit in der bAV verglichen mit Männern schlechter gestellt. Woran liegt das?

häufiger in KMU …

Zum einen ist nach wie vor die Verbreitung von bAV signifikant von der Betriebsgröße abhängig. Kleine Unternehmen bieten deutlich seltener eine bAV an als große. So besteht in Betrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmern nur für 29% der Beschäftigten eine bAV-Anwartschaft, in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten hingegen für 88% (Zahlen aus 2019, Alterssicherungsbericht 2020, S. 144, Abb. D.1.2).

Da Frauen häufiger in kleinen Unternehmen arbeiten als in großen (vgl. z.B. KfW-Research, Fokus Volkswirtschaft, Nr. 236), ist es nur eine logische Konsequenz, dass mehr Frauen gar keine Anwartschaft auf bAV erwerben können als Männer.

und mit weniger Verdienst

Claudia Veh, KPMG.

Bei den Arbeitnehmern mit einer Anwartschaft auf bAV zeigt sich, dass im Jahr 2019 die Anwartschaft der Frauen im Durchschnitt bei brutto 290 Euro monatlich lag, Männer hingegen auf eine Betriebsrente in Höhe von brutto 663 Euro monatlich kamen (Alterssicherungsbericht 2020, S. 84, Tab. B.2.1).

Der Grund hierfür dürfte neben weiteren Ursachen (z.B. dass Frauen oft in Teilzeit und oftmals in Niedriglohnbranchen arbeiten, vgl. Verdienststrukturerhebung 2018 des Statistischen Bundesamts) auch daran liegen, dass Frauen nach wie vor teilweise für die gleiche Tätigkeit wie Männer trotz gleicher Qualifikation ein geringeres Gehalt beziehen (vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 088 vom 7. März 2022). Damit ist der Spielraum für Entgeltumwandlung geringer; folglich kann nur eine geringere bAV-Anwartschaft aufgebaut werden.

Zudem ist das bAV-Engagement des Arbeitgebers häufig auch gehaltsabhängig ausgestaltet (z.B. arbeitgeberfinanzierter Beitrag in eine bAV in Höhe von x% des Bruttomonatslohns oder Matching-Beitrag zur Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers in Höhe von 50% des umgewandelten Betrags etc. ). In diesem Fällen ist es wiederum nur logische Konsequenz, dass bAV-Anwartschaften umso geringer ausfallen, je niedriger das Gehalt – und in Bezug auf Matching-Beiträge die mögliche Entgeltumwandlung – ist. Und wenn Frauen – wie gesagt – im Schnitt ein niedrigeres Gehalt haben als Männer, ist auch die arbeitgeberfinanzierte bAV bzw. der Matching-Beitrag des Arbeitgebers bei Frauen geringer als bei Männern.

Insgesamt sind dies Umstände, die es zu ändern gilt, wenn man Altersarmut, die überwiegend Frauen betrifft, bekämpfen will (vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N 061 vom 29. September 2022).

Es bleibt zu hoffen, dass der nächste ergänzende Bericht zum Alterssicherungsbericht, der im Jahr 2024 ansteht, ein positiveres Bild aufzeigen kann.

Die Autorin ist Aktuarin und 
Director 
Deal Advisory Pensions
 in der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Mitbegründerin der Initiative #womeninpensions.

Von ihr und anderen Autorinnen und Autoren der KPMG sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV erschienen:

Neulich in Nürnberg – die Frage der Erdienbarkeit:
Let’s play Pension and Servant
von Dr. Claudia Veh, 25. April 2024

#womeninpensions zum Weltfrauentag:
Spot on betriebliche Altersversorgung für diejenigen ...
von Dr. Claudia Veh und Hanne Borst

Neulich in München:
Rückabwicklung = Verzicht = steuerlicher Zufluss?
von Dr. Claudia Veh, 19. Februar 2024

Neulich in Westfalen:
Für gewöhnlich nicht außerordentlich
von Dr. Claudia Veh, 15. Januar 2024

Neulich in Nürnberg:
Wie ich dir, so ich mir?
von Dr. Claudia Veh, 21. August 2023

Neulich in Münster:
Und sind so klug als wie zuvor
von Dr. Claudia Veh, 5. Juni

Schuldbeitritt zu Pensionsverpflichtungen und der § 4f EStG:
Mütter, Töchter, vGA
von Dr. Claudia Veh, 24. April 2023

Neulich in München:
Wenn Betriebsrente in drei Teilen …
von Dr. Claudia Veh, 3. April 2023

FG Hamburg:
Von wilden Pferden und bilanziellen Sprüngen
von Dr. Claudia Veh, 22. März 2023

#womeninpensions-Kommentar – mit Wirkung auf die bAV (I):
Gender Gap in der bAV
von Dr. Claudia Veh, 15. Februar 2023

Die Effekte der Inflation außerhalb der Direktzusage:
Auch mittelbar teuer
von Dr. Claudia Veh, 23. Januar 2023

Vergangenen September in München (II):
Not a two of us?
von Dr. Claudia Veh, 22. April 2022

Neulich von Köln nach München und zurück:
Die Sache mit der Fünftelungsregelung
von Dr. Claudia Veh, 28. Januar 2022

GGF-Pensionszusage, 6a und vGA:
Indizienprozess in Düsseldorf
von Dr. Claudia Veh, 25. Oktober 2022

Zahlungsströme aus RDV und Zusage:
Künftig kongruent
von Andreas Johannleweling und Dr. Claudia Veh, 11. August 2021

Neulich in München:
Wenn der Chef einfach weitermacht ...
Von Dr. Claudia Veh, 17. Mai 2021

Insolvenzverwalter versus PSV:
Und immer lockt die GGF-Pensionszusage ...
von Dr. Claudia Veh, 11. Februar 2021

Wertgleiche Teilung beim Versorgungsausgleich?
Nicht für den beherrschenden GGF
von Dr. Claudia Veh, 28. Oktober 2020

Der Chef und seine bAV …
von Dr. Claudia Veh, 7. August 2020

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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