Vergangene Woche in Berlin, diverse Stakeholder äußern sich zum BRSG. Und keine zwei Wochen vor der Bundestagswahl nimmt die Arbeitsministerin eine überraschende Position ein. LbAV-Autor Manfred Brüss berichtet aus der Hauptstadt.
Zu einer Diskussion über Chancen und Risiken bei der Umsetzung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hatte der Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaft am vergangenen Mittwoch einen prominenten Vertreter aus dem Arbeitgeberlager eingeladen. Fast zeitgleich versicherte Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD), dass die Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht nur bei Riester abgeschafft werden könnte.
Arbeitgeber: „Starkes Signal“ mit Wermutstropfen – und keine Illusionen
Für Alexander Gunkel, Hauptgeschäftsführung der BDA, ist das BRSG ein „starkes Signal“ zum Ausbau der bAV. Bei der neuen Zielrente – rBZ ohne Garantieversprechen und mit Arbeitgeberenthaftung – sei allerdings der hierfür notwenige Tarifabschluss ein Hindernis. Man müsse sehen, welche Strahlkraft das Tarifpartnermodell auf die eigentliche Zielgruppe, die zumeist ohne Tarifbindung agierenden KMU, entwickeln könne.
Gunkel wies Vorwürfe zurück, das Arbeitgeberlager ziehe sich aus der bAV zurück. Es gebe rund 500 Tarifverträge, die Regelungen zur Einbindung der Arbeitnehmer in die bAV regelten. Und von den jährlich rund 35 Milliarden Euro, die in die bAV flössen, würden die Arbeitgeber 30 Milliarden Euro oder rund 85 Prozent aufbringen.
Gunkel sagte, wie das BRSG ab nächstem Jahr umgesetzt werde, darüber könne man heute nur Vermutungen anstellen. Er könne sich vorstellen, dass ein anhaltendes Niedrigzinsniveau zum „Treiber der reinen Beitragszusage“ werde. Der Verzicht auf Garantien ermögliche ja gerade höhere Renditechancen. Dies müssten die Gewerkschaften auch ihren Mitgliedern gegenüber verdeutlichen. Die Frage, ob die Arbeitgeber beim Thema BRSG mit Gewerkschaften im Gespräch seien, bejahte Gunkel, wollte hierauf allerdings nicht näher eingehen.
Gute Chancen sah Gunkel, dass Riester in der bAV nach der Abschaffung der Doppelverbeitragung und den verbesserten Rahmenbedingungen (höhere Grundzulage, Freibeträge bei der Grundsicherung) eine größere Rolle spielen werde. Allerdings bleibe Riester insgesamt so komplex, dass man sich keine Illusionen machen sollte.
BMF: Sanfter Zwang wäre vielleicht besser gewesen
Die Ministerialdirigentin im BMF, Rita Schutt, sagte zum BRSG, beide Häuser – BMAS und BMF – hätten sich sehr intensiv eingebracht. Es sei ein Paket geschnürt worden, das sich sehen lassen könne. Das neue Tarifpartnermodell setze allerdings auf Freiwilligkeit, und „wir hätten uns einen sanften Zwang vorstellen können“, sagte Schutt. Man hätte besser abwägen können, „wieviel Zwang nötig ist und wieviel Anreize es geben muss“.
Schutt zufolge wollen BMF und BMAS noch in diesem Jahr ein gemeinsames Forschungsvorhaben starten, wie die säulenübergreifende Renteninformation ausgestaltet werden könnte.
Schwintowski: Die kleinen draußen vor der Tür?
Fachgesprächs-Moderator Professor Hans-Peter Schwintowski äußerte sich besorgt darüber, dass bei dem neuen Tarifpartnermodell vermutlich kleine und mittelgroße Versicherer nicht zu Zug werden kommen können. Und auch Versicherungsvermittler und Makler würden wohl vor der Tür bleiben müssen, obwohl Arbeitnehmer auch bei der rBZ Beratungsbedarf hätten.
Aden: Wir sind die Blaupause
Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes sieht sich als Blaupause für das neue Tarifpartnermodell. BVV-Vorstand Helmut Aden verwies darauf, dass der BVV von den Tarifpartnern gegründet worden sei. Und für die angeschlossenen Mitgliedsunternehmen vor allem des privaten Bankgewerbes würden klare Regeln gelten. Es gebe ein Obligatorium, nach dem automatisch alle Beschäftigten des Mitgliedsunternehmens in die bAV aufgenommen würden, wobei jede Seite 3,5 Prozent einzahlt. „Wir kommen ohne Vertrieb und Provisionen aus“, sagte Aden. „Altersvorsorge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht zum Nulltarif zu haben ist“, so der Aktuar. Es gebe noch viel Luft, um den richtigen Mix zwischen Umlage und Kapitaldeckung auszuloten. Auch Aden ist der Meinung, dass sich der Kreis der Anbieter von Versorgungseinrichtungen verringern wird.
Nahles: Abschaffung der Doppelverbeitragung bei Riester-bAV alleine gestemmt
Nahles sagte auf einer Wahlkampfveranstaltung am vergangenen Donnerstag in Berlin, die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Riester-Sparern in der bAV habe sie alleine stemmen können. Hier habe sie in ihrem Haushalt 100 Millionen Euro bereitgestellt. Eine umfassendere Lösung sei aber mit Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nicht zu machen gewesen. Der Wegfall der Doppelverbeitragung „würde aber den sozialen Frieden im Land stärken“. Und Nahles weiter: „Das Thema muss angegangen werden.“ Die Ministerin hält die Beseitigung der Doppelverbeitragung für machbar; das heiße allerdings auch, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um etwa 0,3 Prozentpunkte angehoben werden müssten.
Gesetzt den Fall, die SPD könnte ihr Wahlziel zur Rückkehr zu paritätischen Finanzierung in der GKV durchsetzen, dann würde die Abschaffung der Doppelverbeitragung vor allem die Arbeitgeber treffen, während die Entlastung der Beitragszahler dann weitgehend aufgezehrt würde. Bei den Verhandlungen über einen neuen Koalitionsvertrag, wer immer sie führen werde, sollte die Beseitigung dieses Unrechts jedenfalls festgeschrieben werden.
Der Vorstoß von Nahles zur Abschaffung der 2004 von SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt im Einvernehmen mit CSU-Chef Horst Seehofer eingeführten Doppelverbeitragung kommt – keine zwei Wochen vor der Bundestagswahl – nicht isoliert, sondern offenbar konzertiert. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat das Thema ebenfalls dieser Tage aufgegriffen, wie die Neue Osnabrücker Zeitung hier berichtet – nicht ohne mahnend auf den guten Organisationsgrad manch Betroffener zu verweisen.