Die Vorstände des Pensions-Sicherungs-Vereins aG haben gestern den Beitragssatz für das Jahr 2018 festgelegt. Wie im Vorjahr gilt: Überraschungen sind ausgeblieben, die Belastungen halten sich in den üblichen Grenzen.
Der Pensions-Sicherungs-Verein aG hat für das Jahr 2018 einen Beitragssatz von 2,1 Promille (Vorjahr 2,0 Promille) festgesetzt.
Der Beitragssatz wird auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2018 gemeldete Grundlage der Beitragsbemessung bezogen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der derzeit circa 95.200 Mitgliedsunternehmen, die sich auf rund 345 Mrd. Euro addieren.
Aufgrund des Beitragssatzes von 2,1 Promille müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rund 725 Mio. Euro zahlen, wie der PSV erläutert. Im Vorjahr waren es 678 Mio. Euro.
LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".
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