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Start in gut einem Jahr:

Auf zum Rentendurchblick

Einige Medien hatten schon vorab berichtet, und nun ist er auch für die Öffentlichkeit verfügbar, der Referentenentwurf des BMAS zur säulenübergreifenden Renteninformation – die nun auch amtlich anders heißt. Die mit dem komplexen Projekt befassten Fachleute sind mit dem Entwurf offenbar nicht unzufrieden.

 

Im Jahr 2019 hatte das Thema säulenübergreifende Renteninformation Fahrt aufgenommen.

 

Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seinen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht)“ vorgelegt. Darin ist ein Start des Services für den Herbst 2022 vorgesehen.

 

Inhaltlich zufrieden mit dem Entwurf zeigt man sich bei Aon, spricht in einer Mitteilung von einer „erfreulichen Entwicklung in Sachen Rentendurchblick“ und betont, dass die Grundlage des Entwurfs in weiten Teilen die Studie ist, die Aon gemeinsam mit der Universiät Ulm durchgeführt hat und die 2019 präsentiert wurde.

 

Gundula Dietrich, Aon.

Gundula Dietrich, Managing Director bei Aon, erwartet, dass das neue System die gesamte Entwicklung hin zu mehr Transparenz in der Altersversorgung beschleunigen wird: „Für große Bereiche der bAV wird es zwar zunächst keine Verpflichtung geben. Wir erwarten dennoch, dass auch Träger von Direktzusagen und Unterstützungskassen auf freiwilliger Basis flächendeckend mitmachen werden – zumindest für die Zukunft,” kommentiert die Aktuarin.

 

André Geilenkothen, Partner bei Aon, ebenfalls Aktuar und gemeinsam mit Dietrich bei Aon für das seinerzeitige Gutachten verantwortlich, ergänzt: „Unsere Vorschläge werden umgesetzt. Schön, dass es jetzt voran geht.”

 

André Geilenkothen, Aon.

Ein Grundzug des neuen Systems ist der von den Gutachtern vorgeschlagene Weg, alle Informationen der verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen zu sammeln, zu filtern und aggregiert auf einer Plattform darzustellen. Dazu ist es dann nicht notwendig, alle Daten an einer Stelle zu speichern. Vielmehr sollen die jeweiligen Informationen erst durch die Nutzer abgerufen werden. „Das ist auch im Sinne des Datenschutzes zweckmäßig“, so Aon.

 

Der Referentenentwurf des des BMAS findet sich hier.

 

Positive Nebensächlichkeit am Rande: Der Begriff „Digitale Rentenübersicht“ ist schonmal – nicht zuletzt für Journalisten – leichter handhabbar als „säulenübergreifende Renteninformation“ (LEITERbAV kürzte seinerzeit nur noch als sAVI ab).

 

LEITERbAV wird weiter berichten.

 

UPDATE am 26. August: Zwischenzeitlich ist der Entwurf vom Kabinett angenommen worden, und zwischenzeitlich sind auch die Stellungnahmen zum Entwurf auf Seiten des BMAS online verfügbar.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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