Einige Medien hatten schon vorab berichtet, und nun ist er auch für die Öffentlichkeit verfügbar, der Referentenentwurf des BMAS zur säulenübergreifenden Renteninformation – die nun auch amtlich anders heißt. Die mit dem komplexen Projekt befassten Fachleute sind mit dem Entwurf offenbar nicht unzufrieden.
Im Jahr 2019 hatte das Thema säulenübergreifende Renteninformation Fahrt aufgenommen.
Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seinen „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht)“ vorgelegt. Darin ist ein Start des Services für den Herbst 2022 vorgesehen.
Inhaltlich zufrieden mit dem Entwurf zeigt man sich bei Aon, spricht in einer Mitteilung von einer „erfreulichen Entwicklung in Sachen Rentendurchblick“ und betont, dass die Grundlage des Entwurfs in weiten Teilen die Studie ist, die Aon gemeinsam mit der Universiät Ulm durchgeführt hat und die 2019 präsentiert wurde.
Gundula Dietrich, Managing Director bei Aon, erwartet, dass das neue System die gesamte Entwicklung hin zu mehr Transparenz in der Altersversorgung beschleunigen wird: „Für große Bereiche der bAV wird es zwar zunächst keine Verpflichtung geben. Wir erwarten dennoch, dass auch Träger von Direktzusagen und Unterstützungskassen auf freiwilliger Basis flächendeckend mitmachen werden – zumindest für die Zukunft,” kommentiert die Aktuarin.
André Geilenkothen, Partner bei Aon, ebenfalls Aktuar und gemeinsam mit Dietrich bei Aon für das seinerzeitige Gutachten verantwortlich, ergänzt: „Unsere Vorschläge werden umgesetzt. Schön, dass es jetzt voran geht.”
Ein Grundzug des neuen Systems ist der von den Gutachtern vorgeschlagene Weg, alle Informationen der verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen zu sammeln, zu filtern und aggregiert auf einer Plattform darzustellen. Dazu ist es dann nicht notwendig, alle Daten an einer Stelle zu speichern. Vielmehr sollen die jeweiligen Informationen erst durch die Nutzer abgerufen werden. „Das ist auch im Sinne des Datenschutzes zweckmäßig“, so Aon.
Der Referentenentwurf des des BMAS findet sich hier.
Positive Nebensächlichkeit am Rande: Der Begriff „Digitale Rentenübersicht“ ist schonmal – nicht zuletzt für Journalisten – leichter handhabbar als „säulenübergreifende Renteninformation“ (LEITERbAV kürzte seinerzeit nur noch als sAVI ab).
LEITERbAV wird weiter berichten.
UPDATE am 26. August: Zwischenzeitlich ist der Entwurf vom Kabinett angenommen worden, und zwischenzeitlich sind auch die Stellungnahmen zum Entwurf auf Seiten des BMAS online verfügbar.