… die bAV bleibt auch 2026 eine der wichtigsten Zusatzleistungen, die Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber erwarten. Die aktuelle Arbeitnehmerbefragung von Aon zeigt jedoch, dass die Anforderungen an moderne Versorgungswerke sich weiterentwickeln und differenzierter werden. Die Ergebnisse liefern konkrete Ansätze, wie Unternehmen ihre Versorgungslösungen zeitgemäß, attraktiv und werthaltig gestalten können. Angelika Brandl und Florian Burg über Sicherheitsdenken im Wandel, Vertrauen durch Wissen, den Willen zum sozialen Ausgleich und eine bAV, die mehr kann, als nur den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Die Aussagen und Daten beruhen auf der „Aon Benchmarking Studie 2025 – Arbeitnehmerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung“, durchgeführt von YouGov Deutschland GmbH im Juni und Juli 2025 mit 1.121 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus Unternehmen mit mehr als 50 MA. Die Ergebnisse sind nach Alter, Geschlecht und Region repräsentativ.
Garantien und Rendite – Sicherheit zählt, aber Wandel ist spürbar
Traditionelle Garantien haben nach wie vor einen hohen Stellenwert, denn sie schaffen Vertrauen und finanzielle Planbarkeit im Alter. Doch erstmals zeigt die Studie, dass die Bereitschaft steigt, zu Gunsten besserer Renditechancen auf einen Teil der Sicherheiten zu verzichten – insb. bei jüngeren Arbeitnehmern. Eine Mehrheit der jüngeren Beschäftigten befürwortet Modelle mit eingeschränkten Garantien, sofern Chancen auf höhere Leistungen durch Kapitalmarktgewinne bestehen und die Vorteile und Kosten solcher Lösungen transparent dargestellt werden.

Opting-out-Modelle, bei denen MA automatisch in eine rein oder teilweise mitarbeiterfinanzierte bAV einbezogen werden, stoßen auf breite Akzeptanz – unabhängig von Alter und Gehalt. Aktuell fehlt für eine flächendeckende Umsetzung außerhalb von Tarifverträgen jedoch die klare gesetzliche Grundlage. Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) setzt genau hier an und schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für weitere Optionsmodelle. Da die darin enthaltenen Regelungen durch den Verweis auf tarifliche Regelungen eng gefasst sind und daher vielen Arbeitgebern nicht zur Verfügung stehen, gilt es für Unternehmen weiterhin, auf Basis der konkreten Gegebenheiten eine passende Opting-out-Lösung zu entwickeln und rechtlich zulässig umzusetzen, um mit diesem Instrument die Verbreitung der bAV im eigenen Haus zu stärken.
Kommunikation und Beratung – Wissen schafft Vertrauen
Die Erkenntnisse der Befragung sind klar: Beschäftigte erwarten mehr als bloße Informationsbroschüren. Umfangreiche Beratung und verständliche Erklärungen rund um die bAV sind gefordert und werden als höchst relevant angesehen – unabhängig von Gehalt, Geschlecht oder Unternehmensgröße. Über die Hälfte bis zwei Drittel wünschen sich Beratung und individuelle Ansprache.
Da das Thema Altersversorgung als komplex empfunden wird, ist aktive Wissensvermittlung ein wesentlicher Faktor. Unternehmen, die hier investieren – etwa in persönliche Gespräche oder digitale Formate –, erhöhen die Bindung, stärken das Vertrauen und positionieren sich als attraktive Arbeitgeber.
Aon unterstützt Unternehmen mit gezielten Kommunikations- und Beratungsangeboten rund um die bAV – von individuellen Mitarbeiterberatungen bis hin zu digitalen Informationsformaten wie Webinaren und Video-Tutorials (siehe das Aon-Webinar zum Thema „Erfolgreiches Recruiting und Retention: bAV-Kommunikation als Schlüssel“).
Gender Pension Gap und Lebensphasen – Ausgleich und soziale Komponenten werden erwartet
Der Gender Pension Gap, also der Versorgungsvorsprung von Männern gegenüber Frauen, bleibt ein zentrales Thema – auch, weil familiäre und gesundheitliche Auszeiten sich auf die Altersversorgung vieler Beschäftigter deutlich auswirken. Beschäftigte wünschen sich, dass diese Lebensphasen bei der Bemessung der Versorgungsleistungen berücksichtigt werden. Einen sozialen Ausgleich und faire Lösungen fänden rund die Hälfte bis zwei Drittel der Befragten wichtig – selbst dann, wenn dies zu Lasten aller geht. Bemerkenswert an diesem Ergebnis ist, dass die Befragten die Einschätzung unter dem klaren Hinweis auf eigene persönliche Nachteile durch den sozialen Ausgleich gegeben haben. Arbeitgeber dürfen somit auf eine große Akzeptanz für entsprechende Modelle setzen.
Quelle: Aon. Grafik zur Volldarstellung anklicken.
Über den Ausgleich des Gender Pension Gaps hinaus sind Flexibilisierung und Individualisierung bei der Ausgestaltung von Versorgungswerken zentrale Bedürfnisse. Arbeitgeber sollten Mechanismen schaffen, um verschiedene Lebensphasen und deren Anforderungen passend abzudecken, z.B. durch eine faire und transparente Berücksichtigung von Elternzeit, Pflegezeit oder Teilzeit. Die Berücksichtigung solcher Komponenten und die Kommunikation über soziale Ausgleichsmöglichkeiten gelten als wesentlicher Baustein für mehr Gerechtigkeit und Engagement.
Arbeitgeberbeteiligung – geteilte Verantwortung fördert Akzeptanz
Die Studie zeigt klar: Die Mehrheit der Beschäftigten ist bereit, selbst Beiträge zur bAV zu leisten – aber nur, wenn der Arbeitgeber einen substanziellen Teil beisteuert. Paritätische Modelle mit gemeinsamer Finanzierung werden als besonders vertrauensbildend und akzeptanzsteigernd wahrgenommen. Arbeitgeber, die offensiv zu ihrer Beteiligung stehen, setzen ein starkes Zeichen für soziale Verantwortung und Mitarbeiterwertschätzung.
bAV als Top-Entgelt- und Zusatzkomponente
Die bAV hat sich zur zentralen Entgeltkomponente entwickelt: Für die große Mehrheit der Beschäftigten steht sie auf einer Stufe mit Gehalt und anderen Benefits. Besonders deutlich ist das (angegebene) Investitionsverhalten bei der Verwendung von Zusatzbudgets: Knapp 48% der Befragten würden ein zusätzliches Arbeitgeberbudget bevorzugt in die bAV stecken; erst danach folgt die Option der Barauszahlung (41%). Programme zur Mitarbeiterbeteiligung oder Aktienoptionen werden weniger stark gewählt.
Damit belegt die bAV nicht nur im Benefit-Ranking Spitzenplätze, sondern schlägt sogar die Barvergütung. Für Arbeitgeber liefert das eine klare Antwort darauf, wo ein zusätzlicher Euro für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am sinnvollsten investiert ist.
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Die Höhe des als sinnvoll erachteten Beitrags zur bAV liegt häufig zwischen zwei und vier Prozent des Bruttoeinkommens – unabhängig von Gehaltsgruppe und Geschlecht. Eine kluge Integration der bAV ins Vergütungssystem ist damit ein entscheidender Hebel, um individuelle Interessen und langfristige Bindung zu adressieren.
Praxis-Tipps für attraktive Versorgungswerke
Wollen Arbeitgeber ihre Versorgungswerke an den Bedürfnissen ihrer MA ausrichten, können sie die Ergebnisse der Befragung nutzen und auf dieser Basis die Plangestaltung nach folgenden Grundsätzen vornehmen:
• Garantien und Kapitalanlage transparent darstellen und Wahlmöglichkeiten bieten: Erläutern Sie klar die Sicherheiten und Renditechancen Ihrer bAV-Modelle und ermöglichen Sie der Belegschaft eine Auswahl. Gerade jüngere Beschäftigte wünschen sich stärker renditeorientierte, kapitalmarktorientierte Lösungen, wobei allerdings auch Garantien weiterhin gefragt sind. Flexible Modelle, die die Anlageform der jeweiligen Lebensphase anpassen, steigern die Attraktivität und Akzeptanz der betrieblichen Versorgung.
• Kommunikations- und Beratungsangebote ausbauen: Persönliche Angebote, Online-Seminare und verständliche (digitale) Unterlagen sind erforderlich. Zusammen mit einer aktiven Vermittlung des Wissens bildet dies die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung der bAV und sichert die Wertschätzung der Begünstigten.
• Gender Pension Gap und Lebensphasen berücksichtigen: Gestalten Sie Ihre bAV sozial ausgewogen und bieten Sie Sonderregelungen für Eltern- oder Pflegezeiten. Thematisieren Sie Ihren Einsatz gegen diesbezügliche Schieflagen offen.
• Arbeitgeberbeteiligung sicherstellen: Bieten Sie Versorgungsmodelle mit ergänzender Arbeitgeberfinanzierung an. Matching-Komponenten sind dabei state-of-the-art.
• bAV als zentrale Entgeltkomponente platzieren: Gewichten Sie Zusatzbudgets zugunsten der bAV und berücksichtigen Sie diese als strategisches Element der Gesamtvergütung.
Fazit: Zukunftsfähige bAV erhöht Attraktivität und Mitarbeiterbindung
Die betriebliche Altersversorgung bleibt ein Schlüsselfaktor für Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung. Besonders werden moderne, transparente und individuelle Lösungen geschätzt, die soziale Aspekte und flexible Gestaltung zulassen, den Gender Pension Gap adressieren und intensive Beratungsleistungen bieten.
Wenn die bAV als zentrale Entgeltkomponente und auf Augenhöhe mit dem Gehalt positioniert wird, sichert sie nicht nur den Lebensstandard im Alter, sondern fördert auch das Vertrauen der Belegschaft. Entscheidend ist zudem, dass die Kapitalanlage so ausgestaltet wird, dass sie attraktive Renditen bietet und den unterschiedlichen Bedürfnissen in verschiedenen Lebensphasen Rechnung trägt. Für Unternehmen bedeutet dies einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil und die Möglichkeit, qualifizierte Talente langfristig zu binden.
Florian Burg ist Geschäftsführer der Aon Solutions Germany GmbH in München.
Angelika Brandl leitet den Bereich Retirement bei der Aon Solutions Germany GmbH in München.
Kontakt:
Florian Burg
Aon Solutions Germany GmbH
TEL +49 208 7006-4903
MAIL florian.burg@aon.com
Angelika Brandl
Aon Solutions Germany GmbH
TEL +49 208 7006-4785
MAIL angelika.brandl@aon.com
St. Martin Strasse 60
81541 München
WEB www.aon.de
Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:
Von Autorinnen und Autoren von Aon erschienen zwischenzeitlich bereits auf PENSIONS●INDUSTRIES:
Erkenntnisse aus der aktuellen Aon-Arbeitnehmerbefragung – was Arbeitgeber jetzt wissen und tun sollten: Vergangenen Juni in Erfurt: aba-Pensionskassentagung in Bonn (II): aba-Pensionskassentagung in Bonn (I): Wie Aon mit Innovationen neue Maßstäbe setzt: Better start now: Nachhaltige Benefits in der betrieblichen Vorsorge – bAV meets bKV: aba-Forum Arbeitsrecht (II): aba-Forum Arbeitsrecht (I): Entgelttransparenz-RL vor der nationalen Umsetzung (IV): Kommende Regulierung zu Pay Transparency & Pay Equity: Boomer, ZWK, Flexirente und Hinzuverdienst: aba-Pensionskassentagung 2024 (II): Unternehmen und Menschen im Wandel: 86. aba-Jahrestagung 2024 (VII): aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (III): aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (II): aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (I): Contractual Trust Arrangements: Erfurt bringt Licht ins Dunkel der Invaliditätsversorgung: Anpassungsprüfung und Rententrends: aba-Pensionskassentagung (III): aba-Pensionskassentagung (II): aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (II): aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (I): Neulich in München – mit Blick nach Erfurt: aba-Pensionskassentagung (III): aba-Pensionskassentagung (II): Entgeltumwandlung und Arbeitsvetrag: aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (II): aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (I): aba-Pensionskassentagung (II): aba-Pensionskassentagung (I): aba-Forum Arbeitsrecht 2021: Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (III): Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (II): Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (I): Digitale Rentenübersicht: Die EbAV-Regulierung schreitet voran: Aon EbAV-Konferenz 2019: Im September in Köln (III) – aba-Mathetagung 2019: Im September in Köln (II) – aba-Mathetagung 2019: aba-Forum Arbeitsrecht: aba-Mathetagung: Auch das noch (II): aba-Fachforum Arbeitsrecht: EIOPA Stresstest 2017 (III): aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II): aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I): aba-Forum Arbeitsrecht: BGH zu VBL-Startgutschriften für Rentenferne: Die Steuerbilanz nach den Anpassungen im 253 HGB: Vorlage der EIOPA-Stresstest-Ergebnisse (III):
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von Angelika Brandl und Dr. Jan-Carl Stegert, 23. Mai 2025
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von Dr. Rafael Krönung 29. August 2024
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von Jan Andersen, Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 3. Mai 2024
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von Roland Horbrügger und Jan Andersen, 10. August 2023
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von Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 17. April 2023
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von Tanja Grunert und Ingo Budinger, 18. November 2022
Von Staatsfonds und Stresstest ...
von Andreas Kopf und Dr. Rainer Goldbach, 14. November 2022
Stay in statt Opting out
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 26. August 2022
Wie weit lässt sich die Tür öffnen …
von Roland Horbrügger und Carsten Hölscher, 4. April 2022
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von Carsten Hölscher und Roland Horbrügger, 21. März 2022
Von 3V, VAIT und Großer Koalition
von Matthias Lang, Andreas Kopf und Ingo Budinger, 11. November 2021.
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von Ingo Budinger, Andreas Kopf und Matthias Lang, 8. November 2021.
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How to do Insolvenzschutz?
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 3. November 2020.
„Das ist nicht hausgemacht“
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 2. November 2020.
Auf dem richtigen Weg
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Von SIPP und EGA
von Wolfram Roddewig, 8. Juni 2020
Von MaGo, ORA, SIPP und mehr...
von Detlef Coßmann, München, 6. Januar 2020
Weniger als Null wird es nicht
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 27. November 2019
Ein flüchtiges Wesen namens Zins
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 20. November 2019
Von klein-klein, Textform, Vernachlässigung und mehr…
von Thomas Obenberger, Christine Gessner und Sophia Alfen, München; Mannheim, 30. April 2019
Mathe fast schon magisch
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 18. Dezember 2018
Informationsbedürfnis versus zumutbare Beratung
von Gregor Hellkamp und Aida Saip, Mülheim an der Ruhr und München, 11. Dezember 2018
Auf den Punkt gebracht!
von Carsten Hölscher, Mannheim, 30. Mai 2018
Von Bären und Diensten
von Dr. Georg Thurnes, München, 21. Dezember 2017
Von Chancen und Hybriden. Von HFA 30 und vier Vaus.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 27. Oktober 2017
Von Rätseln und Mega-Themen.Von Püfferlis und Evergreens.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 26. Oktober 2017
Teilentschärfung
von Carsten Hölscher, Mannheim, 5. Mai 2017
Nicht pauschal abziehen!
von Andreas Kasper, München, 8. Juni 2016
Der Staub der Jahrzehnte
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016
Von Löchern und Lücken
von Dr. Georg Thurnes, München, 11. Februar 2016
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