Als sich jüngst die in der aba organisierten Mathematiker trafen, war auch Korbinian Kolb dabei – und er hat notiert: was unzweifelhaft mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, wem welche passgenaue Ausgestaltung obliegt, wovon manche Unternehmen keinen Gebrauch machen werden und und und … Teil I eines zweiteiligen Beitrags.
Mannheim, 18. September, wie stets am Tag nach der IVS-Tagung findet die diesjährige aba-Tagung der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige statt:

Nach dem kleinen Festakt zum 75-jährigen Bestehen der Fachvereinigung am Vorabend eröffnet Stefan Oecking, Vorstand des Mercer Pensionsfonds, als Vorsitzender der Fachvereinigung mit einem kurzen Überblick über die Historie und die vergangenen Tagungen der Fachvereinigung.
Als aktuelle Themen sind die am selben Tag erfolgte Freischaltung des Rechnungslegungs-Wikis der aba sowie die beiden anstehenden Webcasts zum Gender Pension Gap und dem nun jährlich durchgeführten Überblick über die Rechnungsgrundlagen für die anstehenden Jahresabschlüsse zu erwähnen.
Durch den weiteren Vormittag führt Hanne Borst, Leiterin Retirement Deutschland bei WTW (und wie stets PENSIONS●INDUSTRIES alle Aussagen im Indikativ der Referenten):
Digitaler Euro – Erfolg abzuwarten, hohe Kosten sicher
Den fachlichen Auftakt macht Edgar Walk, Chefvolkswirt im Bereich Asset Management bei Metzler, mit seinem Vortrag über den digitalen Euro:
„Das regulatorische Bestreben, private Konkurrenz zu verhindern, überrascht nicht.“
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung und getrieben durch das Bedürfnis nach strategischer Unabhängigkeit von außereuropäischen Zahlungsdienstleistern soll der digitale Euro u.a. im privaten Zahlungsverkehr das Bargeld als Bezahllösung ergänzen, jedoch nicht verdrängen.
Die sich derzeit im Umlauf befindlichen ca. 1,7 Bio. Euro an Bargeld sind durch die Bedeckung mit Staatsanleihen eine zuverlässige Einkommensquelle der EZB; das regulatorische Bestreben, private Konkurrenz zu verhindern, überrascht daher nicht.
Der digitale Euro soll, wie der e-Yuan in China, als Zwischenform einer digitalen Zentralbankwährung zwar von der EZB emittiert werden, allerdings durch die Geschäftsbanken als Intermediäre verwaltet werden, wodurch die Anonymität möglichst aufrechterhalten werden soll. Nach Abwägung von Chancen wie dem zielgenauen Einsatz von Fördergeldern durch eine mögliche Einschränkung des Verwendungszwecks und Risiken wie Cyberrisiken oder der Gefährdung des Bankensystems bleibt offen, ob der digitale Euro im bestehenden Finanzsystem ein Erfolgsmodell sein wird. Unzweifelhaft wäre eine Einführung mit sehr hohen Kosten verbunden.
Das Banken-SPM – in zwei Varianten
Sebastian Hannes und Johannes Strenger, beide Aktuare der BVV Pension Management GmbH, stellen das in diesem Jahr eingeführte SPM für die Bankenbrache vor, das über den BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes umgesetzt ist:
Durch die rBZ unterscheiden sich künftige Vertragsverhältnisse zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Versorgungsträgern gegenüber der bisherigen bAV-Welt, da ein Tarifvertrag zu Grunde liegen muss und in der Versorgungszusage keine Garantie auf eine Leistungshöhe erteilt wird, um das Ziel einer flexibleren Kapitalanlage und damit höhere Renditen zu erreichen. Bisherige Vertragsverhältnisse bleiben davon unberührt.
Im Produkt der BVV.Maxrente, über das die rBZ im Banken-SPM umgesetzt ist, gibt es zwei mögliche Kapitalanlagen: eine chancenorientierte Variante über einen Spezialfonds und eine sicherheitsorientierte Variante über Rückdeckungsversicherungen beim BVV.
In der sicherheitsorientierten Variante entspricht das Versorgungskapital in der Ansparphase dem Deckungskapital der RDV – ohne jegliche Garantie auf eine Leistungshöhe. In der chancenorientierten Variante führt der BVV Pensionsfonds die individuellen Versorgungskonten.
„Nur in der chancenorientierten Variante wird ein kollektiver Puffermechanismus verwendet.“
Bei der Verrentung und in der Rentenphase kommt bei der rBZ der Kapitaldeckungsgrad als wesentliche Maßzahl ins Spiel. Dieser muss für das Rentnerkollektiv stets zwischen 100 und 125% liegen, ansonsten sind Rentenanpassungen nach unten bzw. oben notwendig. Bei der Verrentung besteht somit der Zielkonflikt zwischen dem Bestreben, Leistungskürzungen zu vermeiden, und einer möglichst hohen Startrente.

Zur (Teil-)Abfederung von Leistungskürzungen wird nur in der chancenorientierten Variante der BVV.Maxrente ein kollektiver Puffermechanismus in Form von Sicherungsbeiträgen verwendet.
Die vorgestellte Umsetzung der rBZ über klassische Rückdeckungsversicherungen wird von vielen Anwesenden auf der Tagung kritisch gesehen, wie aus den auf den Vortrag anschließenden Wortmeldungen hervorgeht; die Kritik fokussiert sich auf den garantieartigen Charakter der RDV, der der vom Gesetzgeber angelegten Charakteristik der rBZ zuwider laufen könnte. Die Entscheidung über eine passgenaue Ausgestaltung obliegt aber eben bewusst den zuständigen Sozialpartnern, wie der folgende Referent, Peter Görgen, Leiter des Referats „Zusätzliche Altersvorsorge“ im BMAS, betont.
BRSG 2.0 – zwischen Rentenpaket II und Riester-Reform …
Görgen stellt anschließend den aktuellen Stand des BRSG II vor und beginnt mit einer Einordnung in das aktuelle politische Umfeld zwischen Rentenpaket II in der ersten Säule und Reform der Riester-Rente in der dritten Säule.

Vor diesem Hintergrund ist der von vielen als „kleine Schritte in die richtige Richtung, aber zu wenig Reformelan“ kommentierte Referentenentwurf zwar nicht der ganz große Wurf, aber dennoch positiv zu bewerten.
„Der Kabinettsbeschluss enthält als wesentliche Neuerungen Kompromissnormen.“
Größere Änderungen wie Anpassungen des § 6a EStG, die Ermöglichung der rBZ ohne Sozialpartner, die Absenkung des Garantieniveaus für die BZML oder die Aufnahme der Drei-Stufen-Theorie des BAG in Gesetzesform haben auch auf dem Weg vom Referenten– zum Regierungsentwurf keinen Eingang gefunden.
Der Kabinettsbeschluss enthält als wesentliche Neuerungen Kompromissnormen zur Evaluation der Verbreitung der bAV und der Nettorenditen im Jahr 2028. Dies ist der Versuch, die künftige Regierung zu verpflichten, aktuell nicht umgesetzte Vorhaben wie bspw. ein bAV-Obligatorium zu prüfen. Darüber hinaus werden u.a. noch Regelungen für freiwillige Zusatzbeiträge, zu Abfindungen und zum vorzeitigen Leistungsbezug klargestellt.
… mit Licht und Schatten
In der anschließenden Podiumsdiskussion mit Oecking und Borst stellt sich Görgen den Anmerkungen der beiden Unternehmensvertreterinnen Beate Petry, bAV-Chefin der BASF, und Barbara Schneider, Aktuarin bei Evonik Industries.
„Stärkung der Betriebsrente bedeutet, dass neue Regelungen nicht zu mehr Komplexität führen.“

Beide sehen die nun anstehenden kleinen Schritte positiv, heben aber auch hervor, dass für die Unternehmen mit langer bAV-Tradition und hohem Verbreitungsgrad eine Stärkung der Betriebsrente eben auch bedeutet, dass neue Regelungen nicht zu mehr Komplexität führen. Letzteres ist mit den erweiterten Abfindungsmöglichkeiten nicht ausreichend umgesetzt, sodass die beiden Unternehmen davon wohl keinen Gebrauch machen werden.
Lob der beiden Expertinnen finden dagegen die neuen digitalen Prozesse beim PSV, die sich die Unternehmen ebenso wünschen, jedoch für diese bisher insb. am Datenschutz scheitern. Weitestgehende Einigkeit herrscht bei der kritischen Einordnung von befristeten Rentenzahlungen und der damit verbundenen möglichen Einstandspflicht des Sozialstaats zur Vermeidung von Altersarmut.

Dass der Normenkontrollrat nach Information von Görgen vorschlägt, die Anpassungen im Nachweisgesetz auch im Steuerrecht nachzuziehen und das Schriftformerfordernis in § 6a EStG auf Textform zu ändern, wird vom Publikum sehr begrüßt.
Heubeck Richttafeln 2018 G: spricht nichts dagegen

Aus der DAV-Arbeitsgruppe „Biometrische Rechnungsgrundlagen für Pensionsverpflichtungen der Arbeitgeber“ berichtet Christiane Grabinski, Partnerin bei RZP:
Ziele dieser zunächst ad-hoc zur Überprüfung der damals neuen Heubeck Richttafeln 2018 G gegründeten Arbeitsgruppe sind es, Maßstäbe für die Herleitung künftiger Richttafeln zu entwickeln sowie eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit der aktuellen Richttafeln.
Aktuell spricht aus Sicht der Arbeitsgruppe nichts dagegen, die Heubeck Richttafeln 2018 G zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen heranzuziehen, auch weil sich der „Corona-Nebel“ in den Datengrundlagen nach wie vor noch nicht gelichtet hat.
„Der ‚Corona-Nebel‘ in den Datengrundlagen hat sich noch nicht gelichtet.“
Aufgrund vermehrter Anmerkungen im Rahmen von Betriebsprüfungen setzt sich die AG zudem mit der Berücksichtigung von Spätehenklauseln bei der steuerlichen Pensionsbewertung auseinander.

Ende des ersten Teils zur Berichterstattung der diesjährigen aba-Mathetagung. Teil II erfolgt in Kürze auf PENSIONS●INDUSTRIES.
Korbinian Kolb ist Aktuar bei der H²B Aktuare GmbH in München.
Von ihm bzw. anderen Autorinnen und Autoren der H2B sind zwischenzeitlich aufPENSIONS●INDUSTRIES erschienen:
aba-Mathetagung (II): aba-Mathetagung (I): 86. aba-Jahrestagung (V): 86. aba-Jahrestagung (IV): aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II): aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I): Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (IV): Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (III): aba-Tagung Mathematische Sachverständige: Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I): Versorgungsausgleich: Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (IV): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II): Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I): Neulich in Erfurt: aba-Pensionskassentagung in Bonn (II): aba-Pensionskassentagung in Bonn (I): 81. aba-Jahrestagung in Bonn (III): 81. aba-Jahrestagung in Bonn (II): Die aba neulich in Königswinter (IV): Die aba neulich in Königswinter (III): Die aba neulich in Königswinter (II): Die aba in Königswinter (I): BGH zum Versorgungsausgleich: BMF-Schreiben vom 30. November 2017: aba-Tagung Fachvereinigung Pensionskassen: Neues BMF-Schreiben: BGH zum Versorgungsausgleich:
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von Caroline Braun, 15. Oktober 2018
„Wir brauchen ein bAV-PEPP“
von Caroline Braun, 2. Oktober 2018
Der Aktuar in der Funktion
von Caroline Braun, 27. September 2018
Was wie zu teilen wäre...
von Jan Hartloff, 24. Mai 2018
Auf BFH folgt AIFM folgt BMF
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Kein Strom aus der Steckdose
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Zwischen praktikabel und kompliziert
von Dr. Günter Hainz, 28. September 2017
Externe Teilung fondsgebundener Zusagen
von Dr. Günter Hainz, 7. September 2017