… der intensivierten Aufsicht. Prägnant waren die Themen, die es neulich am Main zu diskutieren gab: Dass es nicht die Reformen sind, welche die deutschen EbAV zuvorderst bewegen, was OCIO antreibt, inwiefern es auch bei Pensionskassen Kick Backs gibt, wo Konsolidierung Druck macht, wieviele Kassen schon kürzten, dass DORA beyond IT ist, wo oft das Verständnis fehlt, was nahezu Finanzkrisen-Niveau erreicht hat und mehr … Und wenn der externe Dienstleister eine Regulierung ablehnt, dann gilt: „selbst ist die Kasse“. Thomas Obenberger und Volker Meusers waren dabei.
Frankfurt, 9. Juni 14. WTW Pensionskassentag „Zwischen Demografie, Regulierung und Rendite – Strategien für die nächste Dekade”. Vertreterinnen und Vertreter von rund 20 Pensionskassen, der Aufsicht und von Beratern trafen sich zum Austausch über aktuelle Entwicklungen. Moderiert wurde die Veranstaltung erneut von Hanne Borst, Head of Retirement, und Klaus Schott, Senior Director Retirement bei WTW. Im Folgenden die wichtigsten Inhalte (wie hier üblich im Indikativ der Referenten):
Klare Botschaft aus der Praxis: Rechtssicherheit geht vor Reform
Bereits zum Auftakt wird deutlich: Die Branche befindet sich in einer Phase tiefgreifender Transformation – politisch, regulatorisch und ökonomisch.
Ein zentrales Signal des Tages liefert gleich zu Beginn eine Live-Umfrage unter den Teilnehmern: 59% fordern in erster Linie Rechtssicherheit und Bürokratieabbau – deutlich vor neuen Fördermodellen oder Produktinnovationen.

Damit setzt die Branche einen klaren Kontrapunkt zur politischen Reformagenda. Während auf politischer Ebene neue Förderinstrumente und Produktwelten diskutiert werden, sehen viele Einrichtungen ihre größte Herausforderung in der Bewältigung wachsender regulatorischer Anforderungen, die Ressourcen binden und strategische Spielräume einschränken.
Alterssicherung in Bewegung: Reformagenda prägt das Umfeld

Inhaltlich steht in einem Impulsvortrag der Moderatoren zunächst die politische Reformlandschaft im Fokus. Die Bundesregierung hat mit mehreren Gesetzespaketen (Rentenpaket 2025, BRSG II und Altersvorsorgereformgesetz) weitreichende Änderungen auf den Weg gebracht. Dabei wird insb. die zum 1. Januar 2027 in Kraft tretende Reform der Riester-Förderung in der Branche durchaus ambivalent bewertet, wie eine weitere Live-Umfrage zeigt. Einerseits bietet sie Chancen durch die vereinfachte Förderung. Andererseits bestehen Bedenken hinsichtlich Verwaltungsaufwand und Wettbewerbswirkungen, insb. weil in der bAV die bekannten Garantieanforderungen bestehen bleiben, so dass sich strukturelle Unterschiede zur neuen privaten Förderwelt ergeben.
Die Umfrageergebnisse vom Pensionskassentag spiegeln dieses Spannungsfeld: Rund 40% sehen in der neuen Förderung Chancen, während eine Mehrheit sie eher zurückhaltend beurteilt.
Deutlich positiver bewertet werden dagegen die im BRSG II enthaltenen neuen Bedeckungsvorschriften. Diese erlauben es Pensionskassen erstmals, vorübergehende Unterdeckungen im Sicherungsvermögen zu tolerieren, sofern die Solvabilität gewährleistet bleibt – ein bislang nur Pensionsfonds vorbehaltenes Instrument. Rund 37% der Teilnehmer sehen hierin eine große Chance, v.a. zur flexibleren Steuerung von Kapitalanlage und bilanziellen Risiken.
BaFin: Pensionskassen und Aufsicht – Konsolidierung, Zinsen und Stresstest …
Günther Weißenfels, Referatsleiter Grundsatzfragen der bAV bei der BaFin und erneut Redner auf dem Pensionskassentag, beginnt seinen Vortrag mit einigen Kennzahlen zur wirtschaftlichen Lage der Kassen. Diese lassen einen stetigen Rückgang der Anzahl der Pensionskassen (Konsolidierungseffekt) bei gleichzeitig steigenden Bilanzsummen und Versichertenzahlen und im Ergebnis eine leichte Stabilisierung auf Branchenebene erkennen.
„Bei wenigen Einrichtungen können sich auf lange Sicht Schwierigkeiten ergeben.“
Ungeachtet dieser aus Sicht der Aufsicht positiven Entwicklung können sich dennoch vereinzelt bei einigen wenigen Einrichtungen infolge der Rückkehr geringerer Zinsen auf lange Sicht Schwierigkeiten ergeben. Etwas mehr als die Hälfte der Einrichtungen wies Ende 2025 stille Lasten aus, und bei rund einem Drittel der Kassen bestanden Unterwertigkeiten im Sicherungsvermögen. Vor allem der Umstand, dass die stillen Lasten höher als die stillen Reserven sind, führt bei der BaFin zu einer gewissen Aufmerksamkeit, zumal ein Abschreibungsbedarf in Einzelfällen für die jeweilige Einrichtung zu Schwierigkeiten führen könnte.

Sehr erfreulich ist, dass die BaFin die Berichtspflichten im Rahmen der intensivierten Aufsicht gänzlich einstellen konnte, wenngleich einigen wenigen Pensionskassen individuelle Berichtspflichten aufgegeben wurden. Zudem wird auch dieses Jahr wieder auf Basis des 2026 durchgeführten Stresstests der weit überwiegende Teil der Kassen als kurzfristig ausreichend risikotragfähig eingestuft. Der BaFin-Stresstest befindet sich laut Weißenfels übrigens noch mit Blick auf die erfolgten Änderungen in der Anlageverordnung in Überarbeitung.
… sowie Kick Backs, weiterer Anwartschaftserwerb und Sicherungsvermögenspläne
Weiteres Thema ist die im Januar seitens der BaFin an die Einrichtungen versendete Umfrage zu Kick Back-Zahlungen, welche es laut Weißenfels – trotz ursprünglich anderslautender Vermutung – auch im Pensionskassenumfeld vereinzelt gibt. Der Referatsleiter formuliert die klare Erwartung der Aufsicht, dass diese Rückvergütungen den Versicherten zugutekommen müssen. Derzeit befasst sich die BaFin mit der Auswertung der Ergebnisse und wird bei Gesprächsbedarf im Laufe des Jahres auf die einzelnen Einrichtungen zukommen.
Hinsichtlich der geänderten Definition des Begriffs der „Pensionskasse” in § 232 VAG durch das BRSG II stellt Weißenfels klar, dass im Hinblick auf die Fälle des Weiterarbeitens bei gleichzeitigem Bezug von Kassenleistungen es aus Sicht der BaFin nicht Wille des Gesetzgebers war, dass hierdurch eine weitere Beitragsentrichtung und damit ein weiterer Anwartschaftserwerb ausgeschlossen wird. Will eine Einrichtung derartige Sachverhalte zulassen, wird sie ihre Tarifbedingungen in der Regel entsprechend dahingehend ändern müssen, dass ein gleichzeitiger Bezug von Leistungen sowie eine Entrichtung von Beiträgen möglich ist.
„Erste Einrichtungen beschäftigen sich mit der Thematik bereits.“
Mit Blick auf die durch das BRSG II ebenfalls ermöglichten Sicherungsvermögenspläne weist der Beamte darauf hin, dass sich erste Einrichtungen mit dieser Thematik – die eine Satzungsgrundlage sowie einen entsprechenden Vertrag erfordert – bereits beschäftigen. Ein frühzeitiger Kontakt mit der Aufsicht zur Abstimmung ist dabei sehr sinnvoll.
Kompromiss zur EbAV-II-RL? Und bitte elektronisch!
Mit Bezug auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie zeigt sich Weißenfels optimistisch, dass der hierzu aktuell in Bearbeitung befindliche Kompromissvorschlag des Rates der EU einige aus Sicht des deutschen Parketts sehr begrüßenswerte Änderungen beinhalten wird – u.a. eine Zurückdrängung der von der Kommission angedachten EIOPA-Befugnisse und eine Verhinderung etwaigen Bürokratieaufwands.
Seinen Vortrag beschließt Weißenfels mit dem Wunsch an die Einrichtungen, die elektronische Kommunikation mit der BaFin über die Meldeplattform zu nutzen. In diesem Zusammenhang weist er allerdings darauf hin, dass bei der Einreichung von Formularen nach der BerVersV im Falle einer neuen Einreichung stets auch die bereits eingereichten Unterlagen nochmals beigefügt werden müssen.
EPM/WTW: Bestandsübertragungen als strategische Antwort auf Strukturprobleme
Einen Praxisbericht zur Bestandsübertragung geben im Anschluss Jens Coring, Leiter Pensionskassen Management bei der Energie-Pensions-Management GmbH (EPM, einem Joint Venture von E.ON und Uniper), und der Autor dieses Beitrags.
„Rückläufige, alternde Bestände, steigender regulatorischer Druck, zunehmende Herausforderungen bei Governance und Gremienbesetzung.“
Dargestellt wird, wie die Übertragung des gesamten Bestandes der Versorgungskasse der Arbeiter und Angestellten der ehemaligen Großkraftwerk Franken AG VVaG auf die Versorgungskasse der ehemaligen Bayernwerk AG VVaG umgesetzt wurde – ein Projekt, das exemplarisch für die aktuellen Herausforderungen vieler Einrichtungen steht:

Ausgangslage war eine typische Situation kleinerer, für den Neuzugang geschlossener Pensionskassen: rückläufige und alternde Bestände, steigender regulatorischer Druck sowie zunehmende Herausforderungen bei Governance und Gremienbesetzung. Die Bestandsübertragung wurde daher als strategischer Schritt gewählt, um die Verwaltung effizienter zu gestalten, Risiken breiter zu streuen und eine nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Zur Wahrung der Belange der Versicherten und zur Darlegung der dauerhaften Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen wurde im Rahmen der konkreten Ausgestaltung darauf geachtet, dass nicht nur das bisherige Beitrags- und Leistungsrecht unverändert beibehalten wurde, sondern auch die bei der abgebenden Einrichtung bestehenden Mitgliedschaftsrechte und -pflichten 1:1 in die aufnehmende Kasse übernommen wurden, so dass sich für die Versicherten keinerlei Änderung ergab.
„Solche Projekte dürften künftig an Bedeutung gewinnen.“

Auch die bisherigen Trägerunternehmen der abgebenden Kasse wurden Trägerunternehmen bei der aufnehmenden Einrichtung mit unveränderten Rechten und Pflichten. Für die übergehenden Versicherten wurden in der aufnehmenden Kasse zwei eigene Abrechnungsverbände unter Beibehaltung der bisherigen Rechnungsgrundlagen sowie mit separater Gewinnzerlegung etabliert, wenngleich die beiden Kassenvermögen zu einer gemeinsamen Kapitalanlage zusammengeführt wurden.
24 + 8 Monate
Von der Entscheidung zur Übertragung bis zur BaFin-Genehmigung vergingen gerade einmal zwei Jahre – und bereits nach weiteren acht Monaten war die Liquidation der abgebenden Kasse abgeschlossen. Ein zentraler Erfolgsfaktor der Transaktion war laut Coring der frühzeitige und kontinuierliche enge Austausch mit der BaFin.
Die Referenten stellen heraus, dass solche Projekte künftig an Bedeutung gewinnen dürften – insb. angesichts des strukturellen Konsolidierungsdrucks im Markt.
PK der Bewag: DORA in der Praxis: zwischen regulatorischem Anspruch und operativer Umsetzung
Die zweite Tageshälfte beginnt mit einem Vortrag zur Umsetzung der DORA-Verordnung am Beispiel der Pensionskasse der Bewag. Thorsten Buschhardt, dort Mitglied des Vorstands, macht in seinem Praxisbericht deutlich, dass DORA weit über ein reines IT-Thema hinausgeht und die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation betrifft. Im Zentrum stand für die Kasse der Aufbau eines ganzheitlichen IKT-Risikomanagements.
Im Rahmen der DORA-Implementierung wurden nach Durchführung einer regulatorischen Bestandsaufnahme inkl. Gap-Analyse zunächst die Verträge mit den IT-Dienstleistern angepasst und ergänzt, das DORA-Regelwerk gemäß den BaFin-Dokumentationsanforderungen verabschiedet, das jährlich bei der Aufsichtsbehörde einzureichende Informationsregister gemeldet und ein strukturiertes IKT-Vorfallsmanagement eingeführt.
„Digitale Resilienz ist nicht nur eine Frage einzelner Systeme.“
Ein besonderer Fokus wurde auf die fortlaufende Integration der Anforderungen in bestehende Governance- und Kontrollsysteme gelegt. Zudem wurden ein Notfalltest zum Ausfall der Datenversorgung bei einem IKT-Dienstleister durchgeführt und damit die Wirksamkeit der implementierten Regelungen einem Praxistest unterzogen. Die Mitarbeiter der Kasse wurden zu den neuen Regelungen geschult.
Zero-Trust-Ansätze, ISO-Zertifizierungen, BSI-Standards für …
Besonders herausfordernd war für die PK der Bewag, dass der bisherige IKT-Dienstleister für die IKT-Infrastruktur und Hardwareversorgung kurz vor Inkrafttreten der DORA mitteilte, die neuen regulatorischen Anforderungen nicht umsetzen zu wollen, so dass sich die Kasse auf die Suche nach einem neuen Dienstleister begeben musste. Neben der nachweisbaren DORA-Konformität sollte dieser die kassenseitig erwarteten hohen Sicherheitsstandards (z.B. Zero-Trust-Ansätze, ISO-Zertifizierungen, BSI-Standards) erfüllen, eine skalierbare und technisch zukunftsfähige IT-Architektur stellen und zu transparenten und langfristig stabilen Kostenstrukturen tätig werden.
„Nicht viele Anbieter können die definierten Anforderungen vollständig erfüllen.“
Die praktische Erfahrung zeigt, dass wenige Anbieter die definierten Anforderungen vollständig erfüllen können oder wollen. Das Angebot von Unternehmen, die IKT-Komplettbetrieb und Erfüllung der regulatorischen Anforderungen kombinieren, ist am Markt – zumindest aktuell – nur begrenzt verfügbar. Dies hat im Ergebnis dazu geführt, dass die Pensionskasse einzelne Leistungen entgegen der ursprünglichen Zielsetzung selbst übernehmen und eigene IT-Kompetenzen aufbauen musste.
… Kapitalanlage- und Bestandsführungssysteme, Meldewesen und Schnittstellen zu Behörden
Die dargestellte IT-Architektur der Kasse verdeutlicht anschaulich die Komplexität moderner Pensionskassenlandschaften. Zahlreiche Systeme – von Kapitalanlage- und Bestandsführungssystemen über Meldewesen bis hin zu Schnittstellen zu Behörden und Dienstleistern – müssen integriert, überwacht und regulatorisch abgesichert werden. Digitale Resilienz ist damit nicht nur eine Frage einzelner Systeme, sondern der gesamten Prozess- und Datenlandschaft.
Dokumentationsanforderungen und die Frage der Zulässigkeiten
Einen weiteren Schwerpunkt legt Buschhardt auf den in der Verordnung geregelten Proportionalitätsansatz und mögliche Vereinfachungen bei Dokumentationsanforderungen, IKT-Risikomanagement sowie Meldeverfahren. Gerade die umfangreichen Dokumentationsanforderungen umfassen eine Vielzahl von Strategien, Leitlinien, Richtlinien sowie operative Verfahrensbeschreibungen – eine erhebliche Herausforderung insb. für kleinere EbAV.
„Hinsichtlich des Meldeverfahrens bei schweren IKT-Vorfällen zeigen sich Unklarheiten.“
Da die regulatorisch geforderten Dokumente inhaltlich nicht immer trennscharf abgrenzbar sind, sollte eine sinnvolle Zusammenfassung von Strategie und Leitlinie bzw. von Richtlinien und Verfahrensbeschreibungen aufsichtsrechtlich möglich sein. Mit Blick auf fehlende ausdrückliche Formvorgaben in der DORA sollten Dokumente nicht nur als Fließtext, sondern auch als Ablaufdiagramme, Tabellen oder PowerPoint-Präsentationen zulässig sein. Auch hinsichtlich des Meldeverfahrens bei schwerwiegenden IKT-Vorfällen zeigen sich laut Buschhardt Auslegungsfragen, die den Meldeprozess erschweren könnten.
Buschhardts Fazit: Die DORA-Umsetzung war mit enormem Aufwand verbunden, gerade in Bezug auf Dokumentationsanforderungen. Trotzdem ist sie richtig, sinnvoll und wichtig – DORA bietet ein gutes Werkzeug, mit dem die EbAV sicherer und resilienter werden. Der Fokus der Pensionskasse der Bewag liegt künftig auf der Umsetzung der praktischen Prozesse zum Management der Informationssicherheit.
PSV: Leistungsaufwand nähert sich dem Niveau der Finanzkrise
Im Anschluss rückt die Insolvenzsicherung von Pensionskassenzusagen über den PSV in den Mittelpunkt – vorgetragen von Annika Borgers, Abteilungsleiterin Recht des PSV:
Die eingangs präsentierten Zahlen zeichnen ein deutliches Bild: Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, und auch das Insolvenzgeschehen beim PSV hat in den letzten vier Jahren deutlich zugenommen – ein Trend, der sich im ersten Halbjahr 2026 fortsetzt.
„Der PSV-Leistungsaufwand hat sich von 2022 bis 2025 mehr als verdoppelt.“
Gleiches gilt für die Anzahl an Großschäden mit einem Schadensvolumen von 15 Mio. Euro und mehr: Auch hier sind die Zahlen auf zuletzt 18 im Jahr 2025 gestiegen, und ähnliche Werte für dieses Jahr sind nicht ausgeschlossen.
Entsprechend hat sich der Leistungsaufwand des PSV von 2022 bis 2025 mehr als verdoppelt. Die Zahlen des ersten Quartals 2026 – noch ohne Berücksichtigung des Irankrieges – lassen eine weitere deutliche Zunahme vermuten. Damit ist ein Niveau nahe der Finanzkrise 2008/2009 erreicht. Diese Entwicklung unterstreicht die wachsende Bedeutung der Insolvenzsicherung als stabilisierendes Element im System der bAV.
Insolvenzsicherung für Pensionskassenzusagen aktuell …

Borgers richtet den Blick auf die seit 2021 geltende Einbeziehung des Durchführungswegs der Pensionskasse in die gesetzliche Insolvenzsicherung und berichtet von den anfänglichen Schwierigkeiten, ein vollständiges Bild hinsichtlich der insolvenzsicherungspflichtigen Arbeitgeber mit Pensionskassenzusagen zu erhalten:
Seitens des PSV war ursprünglich erwartet worden, dass zusätzliche Arbeitgeber in einer Größenordnung von 20.000 oder mehr insolvenzsicherungspflichtig werden würden. Tatsächlich hatten sich bis Ende 2023 nur 13.100 neue Arbeitgeber gemeldet, was den PSV zu einem Auskunftsersuchen bei den Pensionskassen hinsichtlich der vorhandenen Trägerunternehmen veranlasste.
„Rund 20 Pensionskassen haben bereits ihre Leistungen gekürzt, vier davon auch für den Past Service.“
Erste Ergebnisse zeigen, dass die ursprüngliche Annahme etwas optimistisch war: Die Anzahl der zusätzlich meldepflichtigen Arbeitgeber bewegt sich nach aktuellem Stand der noch laufenden Auswertungen in einer Größenordnung von rund 15.000.
Von den 97 dem gesetzlichen Insolvenzschutz beim PSV unterfallenden Pensionskassen haben rund 20 bereits ihre Leistungen gekürzt, vier davon auch für den Past Service. Auffällig ist, dass die vorgenommenen Leistungskürzungen über 70% der TU und knapp ein Drittel der Versorgungsberechtigten betreffen.
„Die Auswertung zeigt kein strukturelles Missverhältnis.“
Vor diesem Hintergrund gewinnt die nach § 30 Abs. 5 BetrAVG vorgeschriebene Evaluation des BMAS besondere Bedeutung – v.a. die Frage, ob die Höhe der Beiträge dem vom PSV zu tragenden Risiko entspricht. Zur Vorbereitung hat der PSV die seit Einführung vorliegenden Daten ausgewertet: Untersucht wurde, wie sich Beitragsaufkommen und Schadenaufwand zueinander verhalten, und ob Anhaltspunkte für eine systematische Über- oder Unterfinanzierung des Risikos aus Pensionskassenzusagen bestehen. Der entsprechende Bericht wurde dem BMAS zur Verfügung gestellt, dieses wird das Ergebnis der Evaluation demnächst veröffentlichen.
… und in der Praxis
Abschließend stellt Borgers erste Praxiserfahrungen aus der Insolvenzsicherung von PK-Zusagen vor:
Erlangt der PSV Kenntnis vom Sicherungsfall und stellt er dabei fest, dass auch der Durchführungsweg der Pensionskasse betroffen ist, versendet er an die betroffene Kasse ein Erstanschreiben mit einer Übersicht der benötigten Informationen.
„Allein der Stichtag des Eintritts des Sicherungsfalles ist maßgeblich.“
Dieses Auskunftsverlangen stößt bei Pensionskassen bisweilen auf Unverständnis, wenn noch keine Leistungskürzung erfolgt ist. Borgers wirbt um Verständnis: Nach dem Gesetz ist allein der Stichtag des Eintritts des Sicherungsfalles maßgeblich, daher sind die zu diesem Stichtag bestehenden Daten für eine etwaige spätere Leistungsabwicklung relevant. Zudem benötigt der PSV die Daten auch schon deshalb, weil er die betroffenen Versorgungsberechtigten über eine mögliche spätere Leistung informieren muss.
In praktischer Hinsicht steht der PSV bei der Ermittlung der zu sichernden Leistungen regelmäßig vor der Herausforderung, die benötigten Informationen tatsächlich zu erlangen. Probleme entstehen u.a. daraus, dass Kassen oftmals weder persönliche noch arbeitsrechtliche Daten vorliegen haben, Eigenbeiträge der Versorgungsberechtigten nicht separat ausgewiesen werden können oder die in der Praxis regelmäßig rückwirkende Zuteilung von Überschüssen zum Zeitpunkt des Sicherungsfalles noch nicht feststeht. Zuletzt ergeben sich Probleme oftmals daraus, dass die Pensionskassen nach einer – insb. vor der Ausweitung des gesetzlichen Insolvenzschutzes – erfolgten Leistungskürzung die ursprüngliche, ungekürzte Leistung nicht mehr darstellen können. Aufgrund dieser praktischen Herausforderungen empfiehlt Borgers im Falle einer (drohenden) Leistungskürzung eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem PSV.
BHW PK/DWS: De-Risking der Kapitalanlage als Leitmotiv
Zwei weitere Praxisberichte zeigen eindrücklich, wie EbAV ihre Kapitalanlage in den letzten Jahren an geänderte Gegebenheiten angepasst haben. Trotz unterschiedlicher Ausgangslagen verdichten sich die Ansätze auf zwei zentrale Stoßrichtungen: organisatorisches De-Risking durch Outsourcing sowie strategisches De-Risking durch eine stärkere Ausrichtung auf planbare Cashflows – insb. für geschlossene Pensionskassen.
Im Vortrag von Stefan Schneider, Senior Portfolio Manager Investment Solutions bei der DWS, steht die Weiterentwicklung der Kapitalanlagestruktur der BHW Pensionskasse im Kontext begrenzter interner Ressourcen im Fokus:
Teile der Kapitalanlage waren bereits intern wie extern verwaltet, doch wächst der Bedarf, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten kohärent zu steuern. Vor diesem Hintergrund wird die DWS über ein bestehendes Mandat hinaus stärker eingebunden. Sie übernimmt zusätzliche Aufgaben wie Kapitalmarkteinschätzung, Überprüfung der SAA sowie die Verwaltung festverzinslicher Direktbestände.
„CDI-Ansätze bieten mehrere Vorteile.“
Inhaltlich dominiert der Übergang zu LDI- und insb. CDI-Strategien. Ziel der BHW Pensionskasse ist es, die Vermögensseite so zu strukturieren, dass künftige Verpflichtungen möglichst präzise gedeckt werden. Dabei rückt die Generierung stabiler, planbarer Cashflows und von Erträgen oberhalb der auf der Passivseite geforderten Garantieverzinsung in den Vordergrund.
CDI-Ansätze bieten mehrere Vorteile: Sie reduzieren Risiken, verbessern die Liquiditätssteuerung und erhöhen die Planbarkeit der Erträge bei gleichzeitig sinkenden Kosten.
FI, IG, B&M, J-Curve
Das Portfolio der BHW Pensionskasse zeigt bereits eine starke Fixed Income-Ausrichtung, insb. über Buy & Maintain-Strategien und Investment Grade Credits. Der Umbau zielt perspektivisch auf eine noch stärkere Cashflow-Orientierung und damit auf eine engere Verzahnung von Aktiv- und Passivseite. Auch bestehende alternative Investments mit den für sie typischen J-Curve-Cashflow- und Ertragsverläufen lassen sich dabei gut integrieren.
PK Novartis/WTW: OCIO – von der Strategieentwicklung bis zur Umsetzung
Im zweiten Vortrag beleuchten Kassenvorstand Heino Froelje und Steffen Kabitzke (Director, WTW Investments) die Kapitalanlage der Pensionskasse von Novartis Deutschland, die im Rahmen eines Modells des Outsourced Chief Investment Officer weitreichend an WTW delegiert ist:
In diesem Modell übernimmt WTW nicht nur operative Aufgaben, sondern auch zentrale Entscheidungen entlang der gesamten Investmentwertschöpfungskette – von der Strategieentwicklung bis zur Umsetzung.
Die Beweggründe für eine solche Auslagerung liegen – wie auch bei der BHW Pensionskasse – insb. in steigender Komplexität, regulatorischen Anforderungen und begrenzten internen Ressourcen. Gleichzeitig werden Effizienzgewinne, besseres Risikomanagement und schnelleres Handeln in volatilen Märkten angestrebt.
„Die Antwort ist ein schrittweiser Umbau des Portfolios.“
Auch bei der Novartis Pensionskasse prägt ein konsequentes De-Risking die Kapitalanlagepolitik der letzten Jahre. Treiber sind v.a. die Marktverwerfungen seit 2020, der Inflationsschock 2022 sowie der anschließende deutliche Zinsanstieg.
Die Antwort darauf ist ein schrittweiser Umbau des Portfolios hin zu Cashflow Matching-Strategien: der Ausbau von Anleihebeständen mit stabilen Zahlungsströmen und eine stärkere Gewichtung von Direktanlagen (Buy & Maintain) mit dem positiven Effekt der Reduktion von Zinsrisiken und Bilanzvolatilität.
Parallel verschiebt sich die strategische Allokation: Der Anteil klassischer Anleihen wurde deutlich erhöht, während risikoreichere oder illiquide Anlagen relativ an Bedeutung verlieren.
Beide Vorträge zeigen eindrücklich, dass sich Pensionskassen in einer neuen Phase der Kapitalanlage befinden. Nach Jahren der Renditesuche in komplexen und teils illiquiden Strategien ermöglicht das gestiegene Zinsniveau eine Rückbesinnung auf einfachere, besser steuerbare Portfolien.
Fazit
Der 14. WTW Pensionskassentag verdeutlicht insgesamt, dass sich die Pensionskassen in einem Spannungsfeld aus zunehmender Reformdynamik und wachsendem Bedürfnis nach Stabilität bewegen:
Während politische Initiativen, europäische Regulierung und neue aufsichtsrechtliche Anforderungen das Umfeld kontinuierlich verändern, liegt der Fokus vieler Einrichtungen derzeit auf der operativen Bewältigung dieser Komplexität.
Ein roter Faden durch nahezu alle Beiträge ist die steigende Bedeutung von Effizienz, Risikosteuerung und struktureller Anpassung. Dies zeigt sich sowohl in strategischen Entscheidungen wie Bestandsübertragungen und Outsourcing-Modellen als auch in der Weiterentwicklung der Kapitalanlage hin zu stärker cashflow-orientierten Ansätzen. Parallel dazu erhöht die Regulierung – etwa durch DORA – den Druck auf Organisation, Governance und IT erheblich und erfordert vielfach neue Kompetenzen und Prozesse.

Gleichzeitig wird deutlich, dass sich das System insgesamt als widerstandsfähig erweist: Die wirtschaftliche Lage vieler Kassen stabilisiert sich, und die Aufsicht sieht überwiegend ausreichende Risikotragfähigkeit.
Auch die Umsetzung der gesetzlichen Insolvenzsicherung über den PSV ist in der Praxis angekommen und wirkt sich stabilisierend auf den Durchführungsweg aus. Dennoch bleiben Risiken bestehen – insb. im Hinblick auf die finanzielle Situation einiger weniger Kassen und strukturelle Herausforderungen kleinerer Einrichtungen.
Die Autoren:
Thomas Obenberger ist Director Retirement Legal bei WTW.
Volker Meusers ist Head of Funding Vehicles bei WTW.
Von Autorinnen und Autoren von WTW sind zwischenzeitlich bereits auf
PENSIONS●INDUSTRIES erschienen:
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Der Neustart der Riester Förderung im Vergleich zum bisherigen Modell:
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von Hanne Borst und Niko Wolf, 26. Januar 2026
WTW Pensionskassentag 2025:
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CSRD-Umsetzung ante Portas (II):
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WTW Pensionskassentag 2024:
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von Thomas Obenberger, 8. Juli 2024
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#womeninpensions zum Weltfrauentag:
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bAV-Prax Advertorial – Unternehmensliquidation und Betriebsrentner:
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Weiter viel zu tun für deutsche EbAV:
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Die Ampel-Agenda für die drei Säulen:
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EbAV-Regulatorik 2022:
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Branchentreff Industrie und Pensionskassen (II):
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Dr. Rafael Krönung, 12. August 2021
Der Versorgungsausgleich in der bAV-Realität (V):
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Dr. Michael Karst und Dr. Andreas Hufer, 30. Juli 2021
Vergangenen Herbst in Erfurt (II):
CTA auf dem Prüfstand
Dr. Michael Karst, 25. Februar 2021
Die Industrie trägt vor:
Die bAV in den Zeiten von Corona
von Dr. Heinke Conrads, 21. Januar 2021
Der Versorgungsausgleich in der bAV-Realität (IV):
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von Dr. Michael Karst und Dr. Andreas Hufer, 9. Oktober 2020
Der Versorgungsausgleich in der bAV-Realität (III):
Höhere Anforderungen an externe Teilung
von Dr. Michael Karst und Dr. Andreas Hufer, 16. Juni 2020
ICA 2018 in Berlin (V):
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von Jürgen Fodor, 18. Juni 2018
Konzept für eine effiziente Kapitalanlage:
Pensionsfonds plus Fiduciary Management
von Sabine Mahnert und Andreas Drtil, 24. Mai 2016
Der Tiefzins und Otto Normalverbrauchers Altersvorsorge
von Alfred Gohdes, 14. April 2016
Alf Gohdes im Interview: „…nach dem Motto ‚Jugend forscht’“
9. Dezember 2015
EIOPA und das Pan-European Personal Pension Product:
„So schlicht wie blauäugig“
von Alfred Gohdes, 8. September 2015


























