Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen


Frauen in der bAV:

Von berechtigten Interessen, von Vertrauensschutz, von …

dem Wegfall bewährter Instrumente und mehr: Die Vorschläge der Alterssicherungskommission harren weiter der Umsetzung. Die Wirkungen einer solchen wären weitreichend und sicher auch schwer vollumfänglich zu überschauen. Utta Kuckertz-Wockel hat auf dem Parkett teils technische, teils politische Meinungen von Praktikerinnen eingeholt. Und diese sind nicht nur vielfältig, sondern sollten auch nicht übersehen werden.

Jüngst hatte PENSIONSINDUSTRIES, mehrere Verbände, zahlreiche Consultants, einige Versicherer und Asset Manager sowie Arbeitgeber und EbAV (gleich zwei Mal) zu ihrer Meinung zu den Plänen der Bundesregierung befragt, die Ergebnisse der ASKumzusetzen. Die Antworten zeigen die Tiefe und die Breite, mit der eine solch große Reform politisch und fachlich ausgreifen würde.

Grund genug, im Rahmen der Reihe „Frauen in der bAV“ weitere Stellungnahmen einzuholen – was anhand zweier Kernfragen erfolgt ist:

I. Was sollte die Bundesregierung bei der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission aus der Perspektive der bAV-Praxis beachten?

Sie sollte die betriebliche Realität berücksichtigen: Altersteilzeit im Blockmodell ist weit mehr als ein Frühverrentungsinstrument. Sie schafft Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte, ermöglicht strukturierten Wissenstransfer, gezielte Nachfolgeplanung sowie die nachhaltige Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden.

Martina Baptist, Henkel.

Gerade in Mangelberufen lassen sich Nachbesetzungen frühzeitig planen, qualifizieren und durch einen geordneten Wissenstransfer absichern.

Neuabschlüsse sollten für einen Übergang weiter möglich bleiben.“

Vertrauensschutz darf sich deshalb nicht auf bereits vereinbarte Modelle beschränken. Um laufende Personal-, Ausbildungs- und Nachfolgeplanungen nicht zu gefährden, sollten Neuabschlüsse für einen angemessenen Übergangszeitraum weiterhin möglich bleiben.“

Martina Baptist
Head of Total Rewards, Pension & Payroll DE/CH
Henkel AG & Co. KGaA

Die ASK hat zum Ziel der flächendeckenden Verbreitung der bAV keine konkrete Empfehlung unternommen, sondern ganz bewusst lediglich fünf Vorschläge zur Diskussion gestellt und die weitere Ausgestaltung in die Hände der Sozialpartnerinnen und Sozialpartner gelegt.

Judith Kerschbaumer, ver.di.

Sie hat angeregt, noch in diesem Jahr einen Sozialpartnerdialog durchzuführen, dessen Vorschläge unmittelbar in ein Gesetzgebungsverfahren münden sollen. Das Ergebnis ist also offen.“

Judith Kerschbaumer
Leiterin des Bereichs Sozialpolitik
ver.di Bundesverwaltung

Ellen Kaffenberger, Fraport.

Mit dem Wegfall der Altersteilzeit im Blockmodell entfällt für Arbeitgeber und Beschäftigte ein bewährtes, rechtssicheres Instrument, das einen flexiblen und sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Die Altersteilzeit hat sich als freiwilliges Angebot etabliert, das insb. Beschäftigten zugutekommt, die aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen das reguläre Renteneintrittsalter nicht vollständig erreichen können. Sie bietet die Möglichkeit, den Ausstieg aus dem Berufsleben individuell zu gestalten und dabei sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch die betrieblichen Belange zu berücksichtigen.

Um den berechtigten Interessen derjenigen Beschäftigten Rechnung zu tragen, die sich bereits – häufig auf Grundlage tariflicher oder betrieblicher Regelungen – für eine Altersteilzeit entschieden haben, halten wir eine ausreichend lange Übergangsfrist für unerlässlich. Nur so kann unter Vertrauensschutz-Gesichtspunkten sichergestellt werden, dass bereits getroffene Lebens- und Berufsentscheidungen nicht nachträglich erschwert oder gar unmöglich gemacht werden.

Eine großzügige Übergangsfrist dient Vertrauensschutz und Planungssicherheit.“

Für die Zukunft ist es aus unserer Sicht erforderlich, alternative rechtssichere Modelle wie Wertguthabenvereinbarungen (§ 7b SGB IV) zu stärken und weiterzuentwickeln. Dazu gehört v.a. eine Regelung, die – analog zum § 8 Abs. 3 Altersteilzeitgesetz – auch bei längeren Freistellungen einen klaren und gesicherten Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung ermöglicht, zu dem die jeweiligen Beschäftigten Anspruch auf eine Rente wegen Alters haben.

Schließlich sollte auch beim Wegfall der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte darauf geachtet werden, dass bereits bestehende Aufhebungs- oder Altersteilzeitverträge nicht einseitig benachteiligt werden. Eine großzügige Übergangsfrist dient hierbei dem Vertrauensschutz und der Planungssicherheit aller Betroffenen.“

Ellen Kaffenberger
HR Operations and Business Partnering, Total Rewards and Labor Relations
Fraport AG

Zur Vermeidung zusätzlicher Kosten für Staat, Unternehmen und Mitarbeiter sollten bereits bestehende bzw. noch bis zum Ablauf einer hinreichend lang bemessenen Übergangsfrist, auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der ASK-Empfehlungen, abgeschlossene Vereinbarungen zum Übergang in die Altersrente über Altersteilzeit oder eine Langzeitkontenfreistellung einen hinreichend langen mehrjährigen Vertrauens- und Bestandsschutz betreffend den damit verbundenen Renteneintritt mit 63 Jahren bzw. die Nutzung der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte genießen.

Dies könnte über die Definition „rentennaher“ Jahrgänge geschehen, für die noch das bisherige Recht gilt (z.B. Jahrgänge 1964 bis 1970).

Falls – wie bei der Anhebung von Rentenaltersgrenzen in der Vergangenheit – der Vertrauensschutz am Abschlusszeitpunkt einer Ausscheide-Vereinbarung anknüpft, muss aufgrund der heutigen Verbreitung von Langzeit-/Lebensarbeitszeitkonten sichergestellt sein, dass wie bei der Altersteilzeit die frühzeitige Vereinbarung der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen der Regelaltersgrenze auch außerhalb der aktuell geltenden 3-Jahresfrist anerkannt wird, sodass der § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB VI künftig nicht mehr für Freistellungen über ein Langzeitkonto gilt.“

Marianne Lochmann
Legal Counsel – Labor Law
Evonik Industries

Nie war bAV wichtiger als heute. Wir brauchen daher wirksame Maßnahmen, die ihre Verbreitung stärken und den Beschäftigten eine zusätzliche, verlässliche finanzielle Absicherung im Ruhestand bieten.

Anstatt auf regulatorischen Zwang zu setzen, sollte sich der Gesetzgeber auf grundlegende Strukturreformen konzentrieren.“

Gesetzliche Obligatorien oder Opting out-Modelle greifen zu kurz: Sie erhöhen den bürokratischen Aufwand und schwächen die bewährte sozialpartnerschaftliche Gestaltung der bAV.

Songuel Saglik, Bosch.

Anstatt auf regulatorischen Zwang zu setzen, sollte sich der Gesetzgeber auf grundlegende Strukturreformen konzentrieren. Der Fokus muss darauf liegen, die Komplexität der deutschen bAV-Landschaft zu reduzieren, Bürokratie abzubauen und die Rahmenbedingungen entscheidend zu verbessern. Nur so kann die bAV weiterhin einen echten Mehrwert für Beschäftigte bieten und zur Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber beitragen.“

Songül Saglik
Director Pensions and Related Benefits
Robert Bosch GmbH

Claudia Wegner-Wahnschaffe, VBL.

Bei der Umsetzung der ASK-Empfehlungen halte ich es für sehr wichtig, das deutsche Rentensystem auch bei der Einzelgesetzgebung immer ganzheitlich zu betrachten.

Insbesondere für das dringend notwendige Zusammenspiel der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge und schließlich auch für die Fortentwicklung der bAV gilt es, Wechselwirkungen zu berücksichtigen, Synergien zu ermöglichen und durch eine gute Verzahnung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Flexibilität zu schaffen.

Dabei lohnt es sich, wo vorhanden, auf die bewährte Infrastruktur und die Kompetenz der bAV-Träger zu setzen – von digitalen Prozessen bis zu standardisierten Lösungen.

Das Rentensystem ist ohnehin schwierig zu durchdringen.“

 

Für Bürgerinnen und Bürger ist das Rentensystem ohnehin schwierig zu durchdringen. Ein Rentenportfolio bestehend aus einer Frühstart-, einer gesetzlichen Rente mit Kapital- und Aktivrente sowie der Betriebsrente und dem Altersvorsorgedepot wird die Einschätzung und Planung des eigenen zukünftigen Alterseinkommens nicht einfacher machen. Umso wichtiger ist es, auf Wunsch der Berechtigten auch eine Übertragung oder Bündelung von Anwartschaften (auch) in der bAV zu erlauben, ohne steuerliche Nachteile oder Kostenabzüge. Zum anderen ist der Ausbau der DigiRü unverzichtbar. Da es um einen Gesamtüberblick in einer komplexen Landschaft geht, werden mehr edukative und Prognoseelemente erforderlich sein.“

Claudia Wegner-Wahnschaffe
Leiterin Internationales und Verbandsarbeit
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

II. Welche Empfehlungen und Wünsche bestehen an den Sozialpartnerdialog für die Einführung einer flächendeckenden bAV?

Für eine flächendeckende Verbreitung der bAV braucht es vor allem einfache, attraktive und transparente Lösungen – sowohl für Beschäftigte als auch für tarifgebundene und nicht-tarifgebundene Arbeitgeber.

Eine weitere Öffnung oder eine zentrale bAV-Institution für alle Arbeitgeber könnten wichtige Hebel sein.“

Der Sozialpartnerdialog sollte daher noch mehr auf Standardisierung, geringe Komplexität und breite Zugänglichkeit setzen. Eine weiter zunehmende Öffnung bestehender Sozialpartnermodelle oder der Aufbau einer zentralen bAV-Institution für alle Arbeitgeber in Deutschland könnten wichtige Hebel sein, um Verbreitung, Akzeptanz und Effizienz nachhaltig zu erhöhen.“

Martina Baptist
Head of Total Rewards, Pension & Payroll DE/CH
Henkel AG & Co. KGaA

Eine bAV ist eine betriebliche Sozialleistung, die immer im Gefüge des Leistungsaustauschs zwischen AG und AN gesehen werden muss. Deshalb kann aus Sicht von ver.di eine (annähernd) flächendeckende bAV nur auf tarifvertraglicher Ebene, gestaltet von den Sozialpartnern und mit mindestens hälftiger finanzieller AG-Beteiligung erreicht werden.

Die vorgeschlagene Kapitalrente sollte statt in der gRV in der bAV eingezahlt werden.“

Praxistaugliche Instrumente sind dabei eine obligatorische bzw. quasi-obligatorische bAV durch eine erleichterte Verbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zur bAV. Die von der ASK vorgeschlagene Kapitalrente in Höhe von 2 Prozentpunkten paritätisch finanziert wäre dabei ein guter Grund-Baustein für eine bAV für alle und sollte statt in der gRV in der bAV eingezahlt werden. Dabei sollten anders als in der „Kapitalrente gRV“ auch die beiden biometrischen Risiken Erwerbsminderung und Schutz der Hinterbliebenen verpflichtend abgesichert werden. Bereits bestehende bAV-Systeme sollten grundsätzlich berücksichtigt werden.“

Judith Kerschbaumer
Leiterin des Bereichs Sozialpolitik
ver.di Bundesverwaltung

Der Ausbau der bAV wird vor allem durch die hohe und weiter steigende Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen begrenzt, da Arbeitgeber und Beschäftigte nur über begrenzte finanzielle Spielräume für zusätzliche Vorsorge verfügen.

Andernfalls fehlen die finanziellen Ressourcen für einen Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge.“

Für eine stärkere Verbreitung der bAV wünsche ich mir, dass die Sozialabgaben stabilisiert oder gesenkt werden, da andernfalls die finanziellen Ressourcen für einen Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge fehlen.“

Pia Mondorf, BDA.

Pia Mondorf
Referentin Soziale Sicherung
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.

Arbeitgeber und Gewerkschaften sollten gemeinsam Verantwortung für eine leistungsfähige, kosteneffiziente und flächendeckende bAV übernehmen. Das übergeordnete Ziel des Sozialpartnerdialogs muss es sein, die bestmögliche Versorgung für die MA zu gewährleisten, ohne dabei Arbeitgeber unverhältnismäßig zusätzlich zu belasten oder funktionierende, bestehende Versorgungsstrukturen zu übergehen.

Branchenübergreifende, nicht-gewinnorientierte Versorgungseinrichtungen sind hierfür der entscheidende erste Schritt.“

Um die nötige Professionalität und Effizienz zu erreichen, sollte das Prinzip „Konzentration statt Zersplitterung“ leitend sein. Die Schaffung branchenübergreifender, nicht-gewinnorientierter Versorgungseinrichtungen ist hierfür der entscheidende erste Schritt. Ein solches Vorgehen erleichtert nicht nur den Zugang für KMU, sondern verhindert auch, dass die Vorschläge der ASK am Ende zu einer staatlichen Vertriebshilfe für rein kommerzielle Finanzprodukte werden.“

Songül Saglik
Director Pensions and Related Benefits
Robert Bosch GmbH

bAV sollte immer als stabilisierender Baustein im Gesamtgefüge der Alterssicherung verstanden und entsprechend gefördert werden. Sie ist auch ein unverzichtbares Element, um den Gender Pension Gap zu reduzieren. Insofern ist eine stärkere Verbreitung neben der Sicherung der gesetzlichen Rente ein Muss.

In der Diskussion um ein Obligatorium muss man zwischen KMU und den Sektoren bzw. Großunternehmen unterscheiden.“

Gerade im Sozialpartnerdialog darf es nicht um ein Alternativ- oder Ausschlussdenken bzgl. der 1. und 2. Säule gehen.

In der Diskussion um ein Obligatorium muss man natürlich zwischen KMU und den Sektoren bzw. Großunternehmen unterscheiden. Der öffentliche Dienst ist ein gutes Beispiel für eine sektorweite, tarifvertragliche, also quasi-obligatorische bAV, die schon sehr lange ein fester Bestandteil der Arbeitsbedingungen ist. So oder so sollten die Forderungen nach einer Vereinfachung und Entbürokratisierung der bAV aufgenommen und konkretisiert werden, damit die bAV auch für KMU attraktiver wird.“

Claudia Wegner-Wahnschaffe
Leiterin Internationales und Verbandsarbeit
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Fazit der Initiatorin

Viele Detailfragen, Übergangsregelungen und Wechselwirkungen zwischen gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge sind noch offen. Für die Umsetzung ist es von zentraler Bedeutung, dass Unternehmen und Versorgungsträger verlässliche Rahmenbedingungen und genügend Zeit erhalten. Nur wenn die Reformen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden, kann die Praxis sie erfolgreich begleiten und Planungssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte gewährleisten.

Utta Kuckertz-Wockel.

Die ASK hat als Kenngröße ein Gesamtversorgungsniveau von 70% nach Steuern über alle drei Säulen der Alterssicherung empfohlen. Dieses lässt sich mit einer starken bAV und der Einführung eines Obligatoriums in der 2. Säule erreichen. Dabei sind die Rahmenbedingungen in der bAV durch Bürokratieabbau, eine verbesserte Portabilität und Kostenoptimierungen zu stärken. Gleichzeitig sollten bestehende bAV-Systeme Bestandsschutz erhalten.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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