Nach Vorlage des Jahresabschlusses im April hat der Pensions-Sicherungs-Verein heute seine turnusgemäße Mitgliederversammlung abgehalten. Summa Summarum kann man sagen, dass die Dinge in Köln weiter ihren geregelten Gang gehen – auch mit Blick auf eine anstehende Evaluation durch das zuständige Ministerium in Sachen Pensionskassen. Aber es gilt nach wie vor: Der Pegel steigt, wenn auch langsam.
Bei Vorlage des Jahresabschlusses im April hatten die PSV-Vorstände nicht nur zahlreiche Daten und Fakten zum PSV-Jahr 2025 kundgetan, sondern auch einen kleinen Einblick in das laufende Jahr gegeben: Nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass ein signifikanter Teil der Ende 2025 beantragten Insolvenzen erst 2026 eröffnet wurde, lag die Zahl der neuen eintrittspflichtigen Insolvenzanträge im Q1 2026 um fast 30% höher als im VJ.
Pegel weiter langsam steigend
Heute Vormittag hat nun die MV des Vereins stattgefunden, hier nur einige Kernergebnisse:
Die Anzahl der Insolvenzen, bei denen der PSV leistungspflichtig wurde, liegt aktuell leicht über dem VJ. Deutlich zugenommen hat die Zahl der zu sichernden laufenden Leistungen und unverfallbaren Anwartschaften: um etwa 40% auf über 28.000 Fälle. Entsprechend verzeichnet auch der Leistungsaufwand ein Plus von etwa einem Drittel gegenüber dem Vorjahr.

Die Kapitalanlagen erzielten im aktuell herausfordernden Marktumfeld bislang eine positive Entwicklung, so die Vorstände.
Ergebnis: „Die deutliche Steigerung des Leistungsaufwands im ersten Halbjahr lässt eine Steigerung des Beitragssatzes für das Jahr 2026 erwarten, so dass er über dem Vorjahreswert von 1,2 Promille liegen wird. Sofern der PSVaG im weiteren Jahresverlauf weitgehend von Großschadenereignissen verschont bleibt und es an den Kapitalmärkten nicht zu starken Verwerfungen kommt, wird der Beitragssatz unterhalb des langjährigen Mittelwertes von 2,5 Promille liegen“, erwarten die traditionell vorsichtigen Vorstände.
Vorarbeit für die Wilhelmstraße – Evaluation der Beitragsbemessung von PK-Zusagen
Das BMAS hat nach § 30 Abs. 5 BetrAVG im Jahr 2026 zu prüfen, ob die Beitragsbemessung für insolvenzgeschützte Pensionskassenzusagen weiterhin sachgerecht ist, v.a. ob die Höhe der Beiträge dem vom PSV zu tragenden Risiko entspricht. Hintergrund ist die seit 2021 bestehende Einbeziehung bestimmter Pensionskassenzusagen in den PSV-Schutz.
Zur Vorbereitung dieser Evaluation hat der PSV die seit Einführung vorliegenden Daten ausgewertet. Dabei wurde insb. untersucht, wie sich Beitragsaufkommen und Schadenaufwand zueinander verhalten und ob Anhaltspunkte für eine systematische Über- oder Unterfinanzierung des Risikos aus Pensionskassenzusagen bestehen.
Ergebnis der Kölner: „Die Auswertung zeigt kein strukturelles Missverhältnis zwischen Beitragsaufkommen und Schadenaufwand, das auf eine Fehlsteuerung der gegenwärtigen Beitragsbemessung hindeuten würde. Der Bericht liefert damit eine empirische Grundlage für die gesetzlich vorgesehene Bewertung durch das BMAS.“
Digitale Services – Rentenportal
Mit dem Rentenportal treibt der PSV zugleich die Digitalisierung (jüngst hier vom BRSG 2.0 entsprechend bedacht worden) seiner Leistungsprozesse voran. Das Portal ermöglicht Anwärtern digitalen Zugang zu Versorgungsinformationen und Antragstellung. Bereits heute gehen rund 150 Rentenanträge pro Woche über das Portal ein, kann man vermelden, und perspektivisch sollen 90% der Anträge vollständig digital abgewickelt werden.
AR und BaFin
Zum Schluss Formales: Die BaFin hat jüngst die Geschäftsorganisation und die Kapitalanlage des PSV geprüft und diese Prüfung ohne erwähnenswerte Beanstandungen abgeschlossen.
Außerdem fanden heute Wahlen zum Aufsichtsrat statt: Mit Ablauf der MV 2026 endeten regulär die Amtszeiten sämtlicher AR-Mitglieder. Klaus Bräunig (AR seit 2001) und Reinhard Göhner (AR seit 2014) standen für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung. Neu in den AR gewählt wurden Steffen Kampeter und Holger Lösch (beide BDI). Aufgrund der satzungsgemäßen Altersbeschränkung wurden Brigitte Faust sowie Ingo Kramer nur für zwei Jahre in den AR gewählt, alle anderen für fünf Jahre.
Anm. d. Red. in eigener Sache: Seit Gründung dieser Plattform im Jahre 2013 herrscht hier das eherne Prinzip vor, dass die Leserschaft täglich (abgesehen von Sondermeldungen) nur mit einer einzigen Meldung behelligt wird. Seit Anfang Juli 2025 muss hiervon etwas abgewichen werden, denn die Dichte der Nachrichtenlage macht es nötig, im Falle erhöhten Aufkommens zuweilen auch Nachmittagsmeldungen zu veröffentlichen.

























