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EIOPA und das Pan-European Personal Pension Product:

„So schlicht wie blauäugig.“

 

Mitte Juli hat Leiter-bAV die Rubrik „EIOPA: Trommelfeuer aus Frankfurt“ zum vierten Mal erscheinen lassen müssen. 44 Einträge hatte der Beitrag seinerzeit. Einige derjenigen darunter, welche die bAV betreffen, werden hier auf Leiter-bAV.de genauer behandelt. Heute: Die PEPP-Konsultation. Ein Beitrag von Alfred E. Gohdes.

 

 

Alfred E. Gohdes. Towers Watson.
Alfred E. Gohdes.
Towers Watson.

Als Teil ihres „Trommelfeuers“ zum Thema Altersvorsorge hat die Europäische Aufsichtsbehörde EIOPA in ihrer Rolle als Berater der EU-Kommission Anfang Juli eine weitere Konsultation veröffentlicht, diesmal zum Thema Pan-European Personal Pension Products (PEPP)Die Kommentierungsfrist läuft bis Anfang Oktober.

 

Die Logik des Vorschlags ist so schlicht wie blauäugig: Da das derzeit in der dritten Säule (private Altersvorsorge) angesammelte Vorsorgevermögen in Höhe von europaweit 1,6 Billionen Euro sehr heterogen, wenn auch versicherungslastig, angelegt ist, soll ein neues, zusätzliches und in jeder Hinsicht effizienteres System eingerichtet werden. Dieses System soll klar von den bestehenden drei Säulen (gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge) abgegrenzt, aber dennoch in der Lage sein, die beiden letztgenannten Säulen zu ergänzen, oder – in manchen Mitgliedstaaten – alleine auszufüllen.

 

Die neuen PEPPs sollen unter anderem (in Klammern: Kommentar des Autors):

 

– europäische Bürger in höherem Maße als bisher dazu animieren, für ihr Alter vorzusorgen (obwohl die dafür erforderliche Sparfähigkeit bei vielen Bürgern effektiv nicht existiert);

 

– das Einkommen europäischer Bürger in der Rentenphase nachhaltig und signifikant ausbauen (obwohl die Pläne zum Aufsichtssystem rund um Langlebigkeit, Garantien und Risikomargen in dem EIOPA-Vorschlag ausdrücklich vorerst ausgeklammert werden);

 

– Beiträge sowohl sicher als auch renditeträchtig anlegen (obwohl es sich bereits herumgesprochen haben sollte, dass die Rendite mit steigender Sicherheit regelmäßig zunehmend auf der Strecke bleibt);

 

– so standardisiert und einfach sein, dass sie praktisch keiner Erklärung bedürfen (obwohl EIOPA umfangreiche Zertifizierungs-, Informations- und Offenlegungspflichten formuliert);

 

– Konsumenten durch die gründliche Regulierung die Sicherheit geben, dass Anbieter auch noch in 100 Jahren existieren (obwohl das bisher keiner Aufsicht gelungen ist);

 

– Konsumenten einen jederzeitigen und kostengünstigen Anbieterwechsel ermöglichen (obwohl dies bekanntlich bei Anbietern, die lang laufende Garantien gewähren, nicht auf Begeisterung stoßen sollte);

 

– das Internet zwecks Kosteneffizienz im Vertrieb nutzen (obwohl Anbieter von Standardprodukten vermutlich nie von alleine auf diese Idee gekommen wären)

 

und schließlich

 

– die bestehenden privaten und betrieblichen Produkte in ihrem Volumen bald einholen (eine zwingende Folge der kostengünstigen Strukturen bei gleichzeitig gründlicher, noch neu zu schaffender europaeinheitlicher steuerlicher und aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen, der hohen Vermögensanlagerenditen bei gleichzeitig hoher Sicherheit, der hohen individuellen Attraktivität bei gleichzeitig vorgegebener Standardisierung sowie, nicht zuletzt, des beherzten und schnellen Handelns von EIOPA bei gleichzeitiger Außerachtlassung der bestehenden Strukturen).

 

Die vorgelegte Konsultation belegt meines Erachtens erneut eindrucksvoll den Aktionismus der Behörde. Leider ist im Trommelfeuer die Zielgenauigkeit wieder einmal als Nebensächlichkeit untergegangen. Auf bereits vorliegende Erfahrungen zu „kostengünstigen“ Ansparvorgängen (wie der Riesterrente in Deutschland und Stakeholder Pensions in UK) wird überraschenderweise überhaupt nicht eingegangen. Man kann und muss sicherlich scharf auf die Konsultation antworten; obwohl dies nicht ganz einfach werden wird – bietet doch das von EIOPA zu Detailfragen vorgegebene Antwortschema allzu häufig die Auswahl zwischen „Ja“ und „Ja“.

 

Man darf auf die vermutlich nicht ganz deckungsgleichen Kommentare aus der Fonds- und Versicherungsindustrie gespannt sein.

 

 

Der Autor ist Chefaktuar bAV bei Towers Watson Deutschland.

 

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