Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert angesichts der Lage der Pensionskassen von der Bundesregierung umfassende Auskunft: zum Timing des Aufsichtshandelns, zum Rechnungszins, zum Insolvenzschutz … Mit der Antwort der Bundesregierung dürfte die Öffentlichkeit ein Update zur Lage bei Pensionskassen erhalten. Doch eines der kommenden Akut-Themen für die Pensionskassen fehlt in der Anfrage.
Angesichts der Sanierung bei der Kölner Pensionskasse und der Caritas Pensionskasse sowie dem vielaktigen Drama der Steuerberater-Pensionskasse (DSV-PK) hat die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag eine umfassend Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
So erkundigt sich die AfD um MdB Ulrike Schielke-Ziesing mit 14 Fragen an die Bundesregierung nach deren Schlussfolgerungen aus der Situation, nach dem Zusammenhang mit dem Dauerniedrigzins, nach einer Mitverantwortung der Regierung für diese Entwicklung und nach etwaigen Plänen zur Stützung der Pensionskassen.
Außerdem fragt die Fraktion nach den verwendeten Sterbetafeln der DSV-PK und dem Umgang mit der ansteigenden Lebenserwartung sowie nach dem Timing des Verbots des Neugeschäftes der drei Kassen durch die BaFin (hier hatte es bereits Kritik gegeben, bspw. von Gerhard Schick).
Interessant auch die Frage nach einem Update, welche weiteren Anträge von Pensionskassen auf eine Kürzung des Rentenfaktors für künftige Beiträge nach Kenntnis der BaFin zwischenzeitlich vorgelegt bzw. genehmigt wurden.
Wenig überraschend fehlt auch nicht die in diesen Zeiten übliche Frage nach dem aktuellen Stand der Anzahl an Pensionskassen unter intensivierter BaFin-Aufsicht; hinzu treten Fragen nach der Entwicklung von durchschnittlicher Bruttoverzinsung und Rechnungszins der Pensionskassen und nach den Plänen einer Insolvenzsicherung, nach Sinn und Unsinn der Ausgabe von Nachranganleihen durch Pensionskassen, nach dem Vertrauen in die bAV insbesondere im Fall von Leistungskürzungen und nach den Perspektiven der Kassen, der Arbeitgeber und insbesondere der Versicherten, wenn der Niedrigzinsphase noch über Jahrzehnte andauern sollte (wovon man angesichts der jüngsten Reaktionen der Notenbanken auf die Corona-Krise wohl ausgehen darf, Anm. d. Red).
Die Kleine Anfrage der AfD reiht sich ein in eine ganze Serie dieses parlamentarischen Instrumentes zu Pensionskassen, das in den vergangen zwei Jahren vor allem die Grünen im Deutschen Bundestag diesbezüglich genutzt haben (während die AfD vor allem Auskunft zu allgemeinere Vorsorgethemen verlangte).
Angesichts der Tatsache, dass die BaFin qua Amtsverständnis wenig Auskunft zu der Lage bei Pensionskassen geben kann und mit dem absehbaren Rückzug der Nachranganleihen der DSV-PK vom Handel dort die AdHoc-Pflicht der Bonner Kasse enden dürfte, bleiben Kleine Anfragen dieser Art eines der wichtigsten Informationsmedien für die (Fach-)Öffentlichkeit.
Allerdings: Die absehbar größte Akut-Baustelle in dem Durchführungsweg Pensionskasse, nämlich die mutmaßliche Absicht der BaFin, regulierten Pensionskassen systematisch im Neugeschäft nur noch 0,25% Rechnungszins zu genehmigen, kommt in der Kleinen Anfrage nicht vor – und vermutlich wird sich die Bundesregierung zu diesem heißen Eisen auf diesem Wege auch nicht äußern.
Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion findet sich hier.