Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

5. Berliner bAV-Auftakt:

Von den letzten Metern auf die letzten Zentimeter?

Aktuelle Fragen des Pensionswesens wurden auf der bAV-Auftakt-Fachtagung aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert. Herausgekommen ist eine Bestandsaufnahme, die teils neues, teils bekanntes, jedenfalls zahlreiche Ansätze bot, um brachliegendes Potenzial künftig besser zu nutzen. LbAV-Autor Detlef Pohl war dabei und gibt die wesentlichen Aussagen komprimiert wieder.

 

 

Geladen hatte bereits zum fünften Mal Prof. Mathias Ulbrich von der Hochschule Schmalkalden. Gekommen waren Vertreter aus Politik, von Sozialpartnern, Versorgungsträgern, Verbänden und spezialisierte Rechtsanwälte.

 

Traditionell bildet die Ulbrich-Veranstaltung den Jahresauftakt einer Reihe von bAV-Fachtagungen in Berlin – diesmal auch nur virtuell. Die Diskussion entzündete sich vor allem auch an den praktischen Schwierigkeiten zur Umsetzung des Sozialpartnermodells (SPM). Wegen der Dichte der Informationen dokumentiert LEITERbAV Impressionen im Telegrammstil (sämtlich im Indikativ der nacheinander auftretenden Referenten):

 

Rolf Schmachtenberg, beamt. StS im BMAS: „bAV soll im Kern freiwillig bleiben“

 

Rolf Schmachtenberg, BMAS.

+++ keiner weiß angesichts vieler Unwägbarkeiten bei der auf Jahrzehnte angelegten Alterssicherung, was in 45 Jahren ist +++ Gesetz über digitale Rentenübersicht seit 19. Februar 2021 in Kraft +++ zur bAV wiederholt er Stichworte und Fakten wie Abbau der Doppelverbeitragung, Insolvenzschutz für Pensionskassen, 100er, Entgeltumwandlung und EuGH-Urteil zu Pensionskassen (von LbAV bereits dokumentiert) +++

 

+++ Stand SPM befriedigt nicht trotz guter Signale aus der Szene +++ keine Neuerungen zum SPM geplant +++ trotzdem ist und bleibt Freiwilligkeit Kern der bAV +++ Riester-Reform: neue Aktivitäten des Gesetzgebers in Niedrigzinsphase sind gründlich zu überlegen, auch Bestandsschutz zu beachten (Verantwortung beim BMF) +++ Absenkung der Garantien auf z.B. 80% oder andere Zahl wäre bedenklich, weil Anbieter dies sofort als Aufforderung zur Absenkung verstünden +++ rBZ wäre guter Ausweg, PEPP mit Kostendeckel auch +++

 

 

Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Einstiegsförderung mit 100er verbindlich machen“

 

Peter Weiss, CDU MdB. Foto Claudia Thoma.

+++ bAV im Hintertreffen, auch weil 60% der kleinen Betriebe BRSG-Chancen gar nicht kennen +++ SV-Besserstellung bei der Riester-bAV kaum bekannt +++ auf Moderatoren-Frage nach ausstehender Riester-Reform geht Weiß nicht ein +++ 15%-Zuschuss macht bAV für AN attraktiver +++ höherer Freibetrag in Grundsicherung für laufende Renten hat dummes Geschwätz verstummen lassen, wonach Vorsorge der Geringverdiener hinterher wieder einkassiert wird +++

 

+++ SPM: ver.di will seit vielen Monaten „knapp dran sein“, aber man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben +++ freiwillige bAV ist gut, doch Unions-AG will künftig 100er verbindlich machen +++ wenn AG Geld schenkt, soll AN es gefälligst auch nehmen +++ 80%-Garantie in bAV wäre gut, aber schlechte Akzeptanz bei AN +++ Deutsche lieben Garantien und kapieren nicht, dass die Geld kosten +++ spannend wären freiwillige Zuzahlungen in gesetzliche Rente, da System schon vorhanden und ohne neue bürokratische Hürden +++

 

Andre Cera, Bereichsleiter Altersversorgung & Compliance Lohnsteuer/SV der Otto Group: „Ab 50 Abfindungen in GRV zu 100% SV-frei“

 

Andre Cera, Otto Group.

+++ 15%-AG-Zuschuss kann aufgrund der bestehenden 40b-Verträge meist nicht einfach „on-top“ gezahlt werden, weil Versicherer nicht zu früheren Rechnungsgrundlagen mitspielen +++ Lösung: Reduzierung des Umwandlungsbetrags um AG-Zuschuss, auch wenn von der gewünschten Zusatzrente „nur“ Beitragsersparnis bleibt +++ Umsetzung erfordert Änderung der Entgeltumwandlungsvereinbarung +++ da schon seit 2001 AG-Zuschuss im Hamburger Einzelhandels-TV geregelt, hatte Otto viel Erfahrung mit AN-Kommunikation in Sachen bAV +++

 

+++ Kurzarbeit wegen Corona ohne Auswirkung auf Unverfallbarkeitsfristen +++ bei Kinderkrankengeld entfällt aber ggf. AG-Beitrag zur bAV (je nach Ausgestaltung der Zusage oder tariflichen Regelung) +++ Corona-Prämien sind kein Entgelt und nicht für Entgeltumwandlung nutzbar +++

 

+++ KV-Freibetrag für pflichtversicherte Betriebsrentner eigentlich schon seit 1.1.2020, aber Umsetzung der Kassen teils erst im Oktober praktiziert +++ bringt Frust bei Rentnern und viel HR-Arbeit (mehr Prüfprozesse durch automatische Einspielung und häufige Korrekturen der Krankenkassenmeldungen; Anforderung entstandener Guthaben bei den Kassen) +++ Gesetz ist Augenwischerei, denn Doppelverbeitragung entfällt de facto bei vielen nicht +++

 

+++ digitale Rentenübersicht eigentlich gut, aber Meldeverfahren kann komplex werden +++ Otto noch nicht angebunden, aber auch nicht unmittelbar betroffen, da Direktzusagen nicht verpflichtend einbezogen +++

 

+++ häufig wollen AN bei Restrukturierung des Unternehmens Abfindungen als Einmalzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen in GRV einzahlen +++ ist ab Alter 50 möglich und günstig: Ausgleichsbeiträge vom Arbeitgeber sind zu 50% steuerfrei (nach § 3 Nr. 28 EStG) und zu 100% SV-frei (nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV) +++ Beitragsrecht folgt steuerrechtlicher Auffassung, d.h. Finanzierung der Ausgleichszahlung durch Arbeitgeber grundsätzlich als Entschädigung für Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten aufgrund Verlust des Arbeitsplatzes angesehen; im vollen Umfang beitragsfrei (Besprechungsergebnis des GKV Spitzenverbandes vom 21. November 2018) +++

 

Erika Biedlingmeier, Leiterin Rechtsfragenreferat im Bereich Firmen-Vertrieb-Beratung der Allianz LV: „keine Mindestleistung bei BOLZ“

 

Erika Biedlingmeier, Allianz.

+++ für Umsetzung des AG-Zuschusses im Versicherungsvertrag gelten zwischen Arbeitgeber und Anbieter vereinbarte Bedingungen +++ keine AG-Zuschüsse als Beitragserhöhung für Alt-Verträge möglich, da frühere Zinsgarantien heute nicht mehr darstellbar +++ im Bestand geht es um wirtschaftlich sinnvolle und verwaltungsarme Umsetzung +++ Umsetzung nur über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds +++

 

+++ bei BOLZ gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für Mindestleistung +++ BAG: BOLZ-Beitrag muss nur unmittelbar zu Leistung führen und AN möglichst genau erklärt werden +++ alles andere bestimmt Vereinbarung zwischen AG und AN, „that‘s it“ +++ wenn AN Mindestleistung beansprucht, hat er 100% Darlegungslast (aussichtslos) +++ versicherungstechnische Risiken auf Basis des Gesetzes abgesichert, aber arbeitsrechtlich keine Haftungsfreistellung für Berater möglich +++ Senkung der Rentenfaktoren bei BOLZ erlaubt, solange Garantien nicht angetastet werden +++ kein AG muss aufgrund von Anpassungen des Rentenfaktors fürchten, dass sich sein Haftungsrisiko erhöht +++ LEITERbAV fragt bei Allianz-Sprecher nach, Antwort: „Bei Anpassung des Rentenfaktors bleiben garantierte Leistungen in vollem Umfang erhalten, Rentenfaktor dient lediglich Berechnung der Rente aus verfügbarem Kapital. Das garantierte Kapital steht unverändert in bedingungsgemäß vereinbarter Höhe zur Verfügung“ +++

 

Alexander Gunkel, Mitglied der BDA-Hauptgeschäftsführung: „Arbeitgeber sind finanzielle Stützpfeiler der bAV“

 

Alexander Gunkel, BDA.

+++ sieht bAV-„Aufwuchs“ bei nun 66% der Beschäftigten +++ bAV wird zu 76,3% vom AG finanziert, nur zu 23,7% vom AN, Tendenz zu mehr AG-Leistung steigend +++

 

+++ AG brauchen bessere Rahmenbedingungen für mehr bAV samt Riester +++ Riester ist spannend, da in bAV ohne Doppelverbeitragung +++ Riester-Reform überfällig und viele gute Vorschläge von BDA (samt modifizierter Beitragsgarantie) und Rentenkommission +++ BMF legt trotz früherer Ankündigungen kein Konzept vor +++ wenn Gesetzgeber weiter nicht handelt, bedeutet das die Beerdigung der Riester-Rente auf Raten durch Unterlassung +++

 

+++ 100er Förderung gut angelaufen, aber begrenzt auf externe DFW (Änderungsbedarf) und ohne Dynamisierung der Einkommensgrenze +++ zudem braucht es Klarstellung, dass arbeitgeberfinanzierte bAV nur für Geringverdiener nicht gegen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt (sonst könnten Besserverdiener Förderung einklagen) +++

 

+++ Tarifvorbehalt als Voraussetzung für rBZ hohe Hürde +++ nicht in allen Bereichen gibt es tarifvertragliche Regelungen, so dass dort auch nicht auf einschlägige tarifvertragliche Regelungen verwiesen werden kann +++ deutlich größere Chancen auf Verbreitung der rBZ, wenn Gesetzgeber es den Tarifvertragsparteien allein überließe, unter welchen Voraussetzungen sie rBZ ermöglichen wollen +++

 

+++ Wiederholung der Forderungen nach Anpassung HGB-Zinssatz für Pensionsverpflichtungen und steuerlicher Anerkennung der vollen Betriebsrentenverpflichtungen +++

 

+++ Pandemie mit -5% BIP verengt Spielräume für SPM und Flächentarifverträge +++

 

Judith Kerschbaumer, Leiterin Sozialpolitik ver.di: „Im Wettlauf mit dem Impfangebot“

 

Judith Kerschbaumer, ver.di, hier im Gespräch mit LbAV-Autor Nikolaus Bora.

+++ ver.di hatte schon vor drei Jahren für Tarifrunden empfohlen, das BRSG zum Thema zu machen und in Bereichen ohne bAV arbeitgeberfinanzierte bAV anzustreben +++ Abschluss mit Talanx schon Ende 2019 angekündigt +++ dann sollte es Ende 2020 soweit sein +++

 

+++ jetzt: auf den letzten Zentimetern“ bis zum Abschluss „nach Ostern“, spätestens „im Sommer“ +++

 

+++ Kerschbaumer bietet Politik eine Wette an: „Wir starten, ehe jeder Bürger ein erstes Impfangebot gegen Corona bekommen hat“ +++ gemeint ist nicht nur Haustarif-SPM mit Talanx, sondern zwei weitere Branchentarifverträgen (in einem Fall gemeinsam mit der IG BCE; Branchennamen wollte Kerschbaumer auf Nachfrage von LEITERbAV nicht nennen) +++

 

+++ Einbindung der Gewerkschafen in SPM-Durchführung und -steuerung essentiell, da enormes Reputationsrisiko +++ Tarifexklusivität zwingend erforderlich, weil außerhalb von Tarifverträgen für Arbeitnehmervertreter in kleinen Firmen zu komplex und führt womöglich zu unfairen Konditionen +++

 

+++ SPM lebt von großer Masse, aber ver.di ist kein Dienstleister für Trittbrettfahrer +++ ansonsten erneuert Kerschbaumer Prinzipien und Vorbehalte +++

 

+++ essentieller AG-Beitrag bei fehlender Garantie von AG geboten, da sonst Mitgliedern „fast unmöglich schmackhaft zu machen“ +++ nicht hilfreich: neuerliche Debatte um obligatorische, allein von den Beschäftigten zu finanzierende und selten zu Ende gedachte private Zwangssparmodelle +++ bAV muss zusammen mit GRV Lebensstandard sichern +++ ausschließliche AG-Finanzierung der bAV ging zurück von 54% 2001 auf 24% 2019 (Matching stieg dafür von 27% auf 68%) +++

 

+++ Politische Forderungen nach mehr privatem Zwangssparen: „wo bleibt da der Aufschrei der bAV-Community?“ +++

 

Martin Schaaf, Partner bei BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte: „Handfeste Anleitung für Schlüsselfunktionäre in EbAV“

 

Martin Schaaf, BLD Bach Langheid Dallmayr.

+++ nimmt detailliert aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der bAV (MaGo für EbAV) auseinander +++

 

+++ BaFin sieht Rundschreiben als Hilfestellung für EbAV, wenn diese ab Juli 2021 regelmäßig ORA vornehmen +++ Unterstützung für EbAV auch bei Geschäftsorganisation gewollt, etwa bei Anwendung des Grundsatzes der Proportionalität bei Schlüsselfunktionen oder die Ausgliederung von Tätigkeiten +++

 

+++ Herzstück der neuen Vorgaben Regelungen zur Geschäftsorganisation: § 234 VAG +++ prinzipienbasierte EbAV-II-RL mit Mindestharmonisierungsansatz lässt Firmen eigentlich viel Spielraum +++ Bafin hat sich aber „ausgetobt“ und Spielräume damit verengt +++

 

+++ BaFin-RS haben zwar keine unmittelbare Rechtsbindung gegenüber Adressaten, bedeuten aber Selbstbindung der Verwaltung und damit faktische Bindungswirkung für EbAV +++ Adressaten: Pensionskassen, Pensionsfonds und separate Abrechnungsverbände der öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtungen (die freiwillige Versicherung anbieten) +++

 

+++ Struktur und Inhalt ähnlich wie MaGo für Solvency-II-Unternehmen (umfangreiche Dokumentations- und Organisationspflichten), Beispiel: Outsourcing, Einrichtung von Ausgliederungsbeauftragten, die die EbAV-II-RL gar nicht kennt +++ Herausforderung für EbAV gerade außerhalb von Versicherungsgruppen +++

 

+++ Neuerungen: versicherungsmathematische Funktion (außer PK, die ausschließlich reine Beitragszusagen bietet), Risikomanagement mit Risikocontrolling, interne Revision, internes Kontrollsystem, umfangreiches internes Leitlinienwesen und neues Outsourcing-Regime (Anzeigen an BaFin, Ausgliederungsbeauftragte) +++

 

+++ faktisch kaum Erleichterungen für EbAV (immerhin keine Compliance-Funktion) +++ Direktkontakt von Schlüsselfunktionsträgern gegenüber BaFin nötig, wenn Vorstand nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen getroffen hat und Pensionskasse dem erheblichen Risiko ausgesetzt ist, wesentliche gesetzliche Anforderungen nicht zu erfüllen und dies wesentliche Auswirkungen auf Interessen der Versicherten haben könnte +++ umfangreiche Anforderungen an Inhalt von Outsourcing-Verträgen +++

 

Mathias Ulbrich, Prof. für Arbeitsrecht an der Hochschule Schmalkalden und Inhaber einer Kanzlei für bAV: „Bereits vor 2022 gezahlte AG-Beiträge meist anrechenbar“

 

Prof. Mathias Ulbrich während der Online-Tagung.

+++ Verpflichtender AG-Zuschuss zu Entgeltumwandlung (EU) ab dem 1. Januar 2022 auch für vor dem 1. Januar 2019 erteilte Zusagen +++ nur in versicherungsförmigen DFW und bei tatsächlicher SV-Ersparnis +++ alte 40b-Policen sind von AG-Zuschuss miterfasst, Entgelt oberhalb der BBG und Beiträge zu gesetzlicher Unfallversicherung nicht +++

 

+++ vor 2022 begründete Verpflichtungen zu AG-Beiträgen dürften anrechenbar sein, wenn innerer Zusammenhang zur SV-Weitergabe besteht und Zahlung in versicherungsförmigen DFW erfolgt +++

 

+++ Übernahme der Zusage nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG durch neuen AG verändert die Zusage nicht und damit auch nicht das Bestehen/Nichtbestehen einer Pflicht zum AG-Zuschuss, gilt bei entsprechender Gestaltung wohl auch für EU-Vereinbarung +++

 

+++ grundsätzlich zwingende Umsetzung des AG-Zuschusses im Rahmen bisheriger Zusage, aber nicht im bisherigen Tarif, beim bisherigen Versorgungsträger und DFW, wenn dies nicht Bestandteil der Zusage ist, Vereinbarung einer Absenkung des AN-Anteils/Erhöhung des AG-Anteils an der Finanzierung möglich +++

 

+++ BAG hat am 22. September 2020 (Az.: 3 AZR 303/18) auch zur CTA-Treuhandkonstruktion entschieden +++ doppelseitige Treuhand ist insolvenzfest +++ zwar fällt Treuhandvermögen in die Insolvenzmasse, aber Treuhänder hat Absonderungsrecht nach § 51 Nr. 1 InsO +++ im CTA keine Gläubigerbenachteiligung gemäß § 133 Abs. 1 InsO +++

 

+++ CTA-Vermögensmittel gehen bei Insolvenz auf PSV über (aber nur die Mittel, die denjenigen Versorgungsberechtigten zuzuordnen sind, die Ansprüche gegen den PSV haben), denn laut BAG können sich bei Sicherungstreuhand AN-Ansprüche gegen das CTA nicht verselbstständigen („begrenzter Schuldbeitritt“) +++ Urteil erhöht Rechtssicherheit für doppelseitige Treuhand in Betriebsrenten-CTA +++

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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