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Der Arbeitgeberzuschuss ab 2019 (II):

Pauschal ist immer noch nicht immer pauschal. Und spitz noch immer nicht wirklich spitz.

Anfang Januar sind die Regelungen zum neuen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung in Kraft getreten. Ein kurz zuvor erschienenes Rundschreiben sollte für mehr Klarheit sorgen. Da es dieses Ziel verfehlt, sondern das Gegenteil erreicht hat, haben Marco Herrmann und Branko Kovač für LEITERbAV ihre Analyse vom November 2018 aktualisiert.

Mit dem Rundschreiben zur beitragsrechtlichen Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung vom 21. November 2018 haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit u.a. auch zu einzelnen Aspekten den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG betreffend geäußert. Die Autoren haben dies nun zum Anlass genommen, ihre Ausführungen vom 22. November 2018 kommentierend zu aktualisieren (alle Aktualisierungen in dieser blauen Schrift).

 

Der gesamteText findet sich zwecks besserer Les- und Druckbarkeit hier:

 

 

Die Autoren:

 

Marco Herrmann ist mittlerweile Vorstand des BVV in Berlin.

 

Branko Kovač ist mittlerweile Leiter Grundsatzfragen der betavo GmbH in Berlin.

 

Von ihnen und anderen Autoren des BVV bzw. der betavo sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV erschienen:

 

Die Zeit ist reif…
für die reine Beitragszusage“
von Christoph Lotz, 10. November 2022

Inside Industry:
Bei den Banken eine Bank
von Mirko Buchwald und Branko Kovač, in der Tactical Advantage Vol 10, Oktober 2022

BVV im Gespräch (II):
Wie kommunizierende Röhren“
Interview mit Frank Egermann und Marco Herrmann, 19. Juli 2022

BVV im Gespräch (I):
Mehr als Flut und Boote
Interview mit Frank Egermann und Marco Herrmann, 26. Juli 2022

bAV bei Banken und Finanzdienstleistern – virtueller Branchentreff:
Chancen in Krisen
von Mirko Buchwald, 11. Juni 2021

Beitragspflicht von Renten in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR):
Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und deren Umsetzung bei Versorgungsträgern
von Marco Herrmann und Branko Kovač, im Mai 2019 in der Tactical Advantage Vol 1

Der Arbeitgeberzuschuss ab 2019 (II):
Pauschal ist immer noch nicht immer pauschal. Und spitz noch immer nicht wirklich spitz.
von Marco Herrmann und Branko Kovač, 25. März 2019

Der Arbeitgeberzuschuss ab 2019:
Pauschal ist nicht immer pauschal. Und spitz nicht wirklich spitz.
von Marco Herrmann und Branko Kovač, 22. November 2018

Karlsruhe kassiert Kassel (II):
Nicht im institutionellen Rahmen
von Marco Herrmann, 12. September 2018

Von Weichen, Vola und Risikokapital:
Flexible Anlagepolitik, hohe Diversifikation“
Interview mit Rainer Jakubowski, 19. Juni 2018

Bankenbranche diskutiert über Zukunft der bAV:
Zwischen DSGVO, Ausfinanzierung und rBZ
von Marco Herrmann, 23. Mai 2018

40b und Beitragsfreiheit:
Vereinfacht und verbessert?
von Marco Herrmann und Michael Ries 25. Oktober 2017

BVV legt Jahresabschluss vor (II):
Irgendeinen Tod muss man sterben“
Interview mit Rainer Jakubowski, 24. Mai 2017

Rainer Jakubowski (BVV) über die Märkte
Die EM-Story stimmt nach wie vor.“
Interview mit Rainer Jakubowski, 25. September 2013

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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