… jährlich, 20.000 betroffene Arbeitgeber, Deckungsmittel in Höhe von 111 Milliarden Euro – und Sicherungslücken gibt es nun auch keine mehr. Das teilt die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage zum neuen Schutz von Pensionskassen-Zusagen mit.
LEITERbAV hatte in Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zum Insolvenzschutz von Pensionskassen-Zusagen am Rande berichtet:
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte zum wiederholten Male eine Kleine Anfrage zum Rentensystem gestellt, diesmal zu dem Gesamtkomplex des neuen Insolvenzschutzes für PK-Zusagen (19/20378), mit der sie von der Bundesregierung vielfältige Auskunft begehrte. Im Folgenden nur das Relevanteste zusammengefasst:
Eingangs fragte die AfD nach Größenordnungen. Die zu den 100 größten Mitgliedsunternehmen (nach diversen Kriterien) konnte die Bundesregierung nicht beantworten, die zu dem neu dem PSV unterworfenen bAV-Sektor schon:
Von dem neuen PSV-Schutz werden rund 3 Mio. Rentner sowie Anwärter bei rund 20.000 Arbeitgebern umfasst. Die Bilanzsumme der betroffenen Pensionskassen beträgt rund 111 Mrd. Euro.
Wichtig war die Frage 7 – nach der (von der BaFin bereits verlautbarten) Absicht, ab 2021 im Neugeschäft der regulierten Pensionskassen den Rechnungszins auf 0,25 Prozent zu begrenzen, und nach den Folgen für den Wettbewerb zwischen regulierten und deregulierten Kassen. Antwort der Bundesregierung im O-Ton:
„Die BaFin hat sich auf öffentlichen Veranstaltungen dahingehend geäußert, dass sie den regulierten Pensionskassen neue Tarife mit einem Rechnungszins von über 0,25 Prozent grundsätzlich nicht genehmigt. Ihrem Charakter nach sind regulierte Pensionskassen keine Wettbewerbsunternehmen, sondern betriebliche Sozialeinrichtungen. Unabhängig davon kommt es im Wettbewerb auf das Gesamtbild der Angebote an, in das eine Vielzahl von Faktoren einfließt (u.a. die Ertragslage des Anbieters und die mögliche Überschussbeteiligung).“
Nicht uninteressant auch die Frage nach den (vom Bund zu übernehmenden) Kosten für den eingeschränkten PSV-Schutz für Sicherungsfälle vor dem 1. Januar 2022 (jüngst hat das BAG hierzu geurteilt).
Diese Kosten dürften überschaubar sein. Es sind 50.000 Euro im Jahr, welche die Bundesregierung auf ihren Haushalt zukommen sieht.
Und, so will die AfD schließlich wissen, ist er denn nun auch frei von Sicherungslücken, der deutsche Insolvenzschutz von Betriebsrenten im Sinne der maßgeblichen Richtlinie 2008/94/EU?
Die Bundesregierung geht davon aus.
Und ihre Antwort 19/20957 auf die Kleine Anfrage findet sich hier.