Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Rechnungszinsen Ende Januar:

Kleine Gegenbewegung

Seit Anfang 2022 konnten sich IAS-19-Bilanzierer über erhebliche zinsbedingte Entspannung bei ihrer DBO freuen. Doch in den drei letzten Monaten 2023 gab der IAS-19-Zins um rund einen Punkt nach. Zu Jahresanfang wendete sich das Blatt erneut – ein wenig.

Jüngst hat der Consultant WTW die aktuellen Werte zur Entwicklung des Rechnungszinses für die DBO-Bilanzierung nach IFRS und US-GAAP gemäß seinem Standard Zinsmodell „Rate:Link“ publiziert.

Für die Musterbestände des Modells – von den großen internationalen WP als richtlinienkonform anerkannt – ergeben sich die Zinsempfehlungen für die Eurozone zum 31. Januar 2024:

Rentnerbestand: 3,30%

Mischbestand: 3,25 %

Aktivenbestand: 3,25 %

Das ist immer noch sichtlich weniger als zu dem Höhepunkt 30. September 2023, als WTW z.B. für den Rentnerbestand 4,10% aufrufen konnte, aber immerhin etwas mehr als zum Jahresende 2024, als der Zins für den Rentnerbestand bereits auf 3,15% abgerutscht war.

Weniger Bewegung nach deutschem Recht

Die Durchschnittsbildung nach § 253 HGB ist naturgemäß weniger volatil. Hier ermittelt WTW für eine 15-jährigen Restlaufzeit 1,82% auf Basis des zehnjährigen Durchschnittszinses bzw. 1,76% auf Basis des siebenjährigen (welcher für die Ermittlung des Unterschiedsbetrags zur Bemessung der Ausschüttungssperre sowie für die Abzinsung von anderen Rückstellungen wie z.B. Jubiläumszahlungen maßgeblich ist – eine Unterscheidung übrigens, die man im Sinne des Bürokratieabbaus wohl langsam mal zu den Akten legen sollte).

Abb.: Die Entwicklung der Rechnungszinsen nach IFRS, US-GAAP und HGB über die Zeit.

Quelle: WTW. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Mercer hatte jüngst in einer ersten Modellrechnung die Entwicklung von DBO, Plan Assets und DBL für das Jahr 2023 im DAAX-40 analysiert.

Nun, weder der Zinsrückgang zum Jahresende 2023 noch die kleine Gegenbewegung jetzt haben wohl strategische Bedeutung (anders als die rapide Wende ab Anfang 2022), doch wie es weiter geht, ist natürlich völlig unklar.

Auch wenn der Diskontzins (anders als die Inflation) bekanntlich mit dem eigentlich Cashflow durch die Rentenzahlungen nicht das Geringste zu tun hat, ist gleichwohl zu hoffen, dass Fed und im Kielwasser EZB nicht eine Situation geraten, in der sie infolge anziehender Krisenparameter (bspw. aus dem Finanzsektor infolge des sehr schnelle Zinsanstieges) Jo-Jo-artig den Zins wieder senken müssen (oder noch schlimmer: einfach nur deswegen, weil die Aktienmärkte kommunizieren, dass es an der Zeit sei). Das wäre nicht gut unter dem Gesichtspunkt der Ordnungspolitik im Allgemeinen. Und auch nicht gut für die DBO in den Bilanzen im Speziellen.

Die gesammelten Zinsermittlungen von WTW über die vergangenen Jahre finden sich hier.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.