Anja Schlewing, bis dato Richterin im Dritten Senat am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, ist zur Vorsitzenden Richterin am BAG berufen worden und verlässt damit den Senat. Eine Nachfolge erfolgt erst im nächsten Jahr.
Mit Wirkung vom 1. September hat der Bundespräsident Schlewing zur Vorsitzenden Richterin des Achten Senats am Bundesarbeitsgericht ernannt. Im Dritten Senat rücken die Bundesrichter Günter Spinner und Martina Ahrendt entsprechend auf, Spinner übernimmt den stellvertretenden Vorsitz, den Schlewing seit Februar 2012 inne hatte. Vorsitzender bleibt Bertram Zwanziger, der am 1. Oktober 2014 in den Senat zurückgekehrt war und damals den Vorsitz von Edith Gräfl, die im Juli 2010 auf Gerhard Reinecke gefolgt war, übernommen hatte.
Gräfl leitet heute den Siebten Senat. Die nun entstehende Vakanz im Dritten Senat wird erst durch die nächste Richterwahl im März 2016 geschlossen werden.
Nach Gräfl verlässt mit Schlewing erneut eine Richterin den Senat, die durchaus in der Lage ist, abseits des Mainstreams zu denken. Unter Gräfl und Schlewing hat der Dritte Senat manch Urteil gefällt, dass weite Teile der Fachwelt überraschte. Beispielhaft genannt seien die Urteile zur gespaltenen Rentenformel, zum Mitwandern der Altersgrenze sowie zur Nichtzulässigkeit eines biometrischen Faktors bei Betriebsrenten des Essener Verbandes, das im Ruhrgebiet für manches Unternehmen kostspielige Folgen haben dürfte.
Schlewing, geboren 1957 in Lorch, wurde nach dem Studium promoviert. Im Oktober 1992 trat sie in die Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW ein. Zum Juli 1995 wurde sie zur Richterin am Verwaltungsgericht berufen, ehe sie ein Jahr danach in die Arbeitsgerichtsbarkeit wechselte. Dort wurde sie zum Juli 2004 beim Landesarbeitsgericht Hamm zur Vorsitzenden Richterin ernannt. Im Juni 2007 kam sie zum BAG und wurde dem Dritten Senat zugeteilt. Nun also der Vorsitz des Achten. Dieser ist insbesondere zuständig für Schadensersatz (einschließlich Entschädigungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz), Betriebsübergang und damit verbundene Kündigungen, Weiterbeschäftigungs- oder Wiedereinstellungsansprüche. Seit Juli 2014 ist Schlewing auch Honorarprofessorin an der Universität Bielefeld.