Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

bAV aus Sicht der Lebensversicherer (II):

Kreativer Umgang mit Garantien

Die Lebensversicherer haben in Beständen wie im Neugeschäft mit den niedrigen Zinsen zu kämpfen. Das betrifft auch den bAV-Part, wo die Garantieanforderungen noch härter sind als in der privaten Vorsorge. LbAV-Autor Detlef Pohl hat sich bei Allianz, Ergo und der LV 1871 umgehört und deren Herangehen bei einigen Reizthemen in Erfahrung gebracht.

 

Corona-Jahr 2020: Die bAV erweist sich trotz C19-Krise auch auf Seiten der Assekuranz als robust und spült wie schon 2019 erneut 19 Mrd. Euro in Kassen der Lebensversicherer – satte 18,5% aller Beiträge.

 

Peter Schwark, GDV.

Dennoch: Von einer flächendeckenden Verbreitung ist auch sie nach wie vor weit entfernt, betont Peter Schwark. Gründe sieht der stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer in den dauerhaft niedrigen Zinsen, die Produktgeber (Renditen), Arbeitgeber (Kosten) und Arbeitnehmer (tendenziell geringere Leistungen) vor enorme Herausforderungen stellten. Daher schlägt der Gesamtverband u.a. für die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) schon länger eine lediglich noch 80%ige Beitragsgarantie vor.

 

Allerdings sieht der GDV wie berichtet offenbar kaum Anzeichen, dass die Politik hier kurzfristig handeln würde, und hat diese Einschätzung jüngst noch einmal betont.

 

LEITERbAV hat auch bei drei namhaften bAV-Anbietern unter den Lebensversicherern – alle auch mit einem eigenen Pensionsfonds ausgestattet – nachgefragt. Insbesondere interessierte sich die Redaktion für Antworten auf folgende Fragenkomplexe: Wird jetzt die BZML aufgeweicht? Muss die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) keine Mindestleistung (mehr) bringen? Wäre eine BOLZ mit 80% oder 90% vertretbar? Hätte eine Leistungskürzung bei der BOLZ vor Gericht Aussicht auf Erfolg? Hat die Zulassung auch nicht-versicherungsförmiger Leistungen in der Rentenphase von Pensionsfonds schon wirksame Ergebnisse gebracht? Ist kurzfristig noch mit einer Riester-Reform zu rechnen?

 

Allianz: Rentenfaktor-Absenkung ändert nichts an Garantien

 

Die Allianz, die erst kürzlich mit der Absenkung der Rentenfaktoren bei kapitalmarktnahen Tarifen auch in der bAV – beispielsweise in der MetallRente – für Schlagzeilen gesorgt hatte, bekräftigte gegenüber LbAV ihre diesbezügliche Position: „Bei Anpassung des Rentenfaktors bleiben garantierte Leistungen in vollem Umfang erhalten, der Rentenfaktor dient lediglich der Berechnung der Rente aus dem dann verfügbaren Kapital“, so Sprecher Franz Billinger. Es gebe keine Kürzungen im Past- oder Future-Service.

 

Erika Biedlingmeier, Allianz.

Was die BOLZ angeht, hatte ohnehin vergangene Woche Erika Biedlingmeier, Leiterin des Rechtsfragenreferats im Bereich Firmen-Vertrieb-Beratung der Allianz Leben, schon eine klare Ansage gemacht: „Bei der BOLZ gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für eine Mindestleistung, und laut BAG muss der BOLZ-Beitrag nur unmittelbar zu einer Leistung führen und dem Arbeitnehmer möglichst genau erklärt werden.“ Alles andere werde von der arbeitsrechtlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt.

 

Sollte dem so sein, dann dürfte das aber für die Arbeitgeber nur dann juristisch wasserdicht sein, wenn die Regelung zum Rentenfaktor und die Kürzungsmöglichkeit des Rentenfaktors durch die Treuhänderklausel zum Inhalt der arbeitsrechtlichen Versorgungszusage geworden sind.

 

Ergo: mehr Tempo bitte

 

Mit Blick auf neue und vor allem klare Regelungen zur Absenkung des Garantieniveaus bei der BZML ist man bei der Ergo Vorsorge „verhalten optimistisch“. Eine Reform bleibe wichtig, denn klar sei: Ein flexibleres, niedrigeres Garantieniveau bedeute in Zeiten von Niedrig- und Negativzinsen in erster Linie eine Verbesserung für Versicherte – in Form höherer Renditechancen am Kapitalmarkt.

 

Jan Niebuhr, Ergo.

Daher wünschen wir uns ein entschlossenes Vorgehen und mehr Tempo bei der Umsetzung einer Reform, und wir beobachten die Diskussion in Berlin aufmerksam“, erklärte Jan Niebuhr, Vorstand der Ergo Vorsorge Leben (verantwortlich für bAV) und Vorstandschef des Ergo Pensionsfonds, gegenüber LbAV. Falls die Absenkung der 100%-Garantie nicht kommt, sieht sich die Ergo dennoch gut gerüstet. In allen DFW setze man „bereits seit Jahren einheitlich auf die BOLZ und dafür geeignete Produktkonzepte“, betont Niebuhr. Dabei sei weder gesetzlich noch höchstrichterlich (BAG) eine Mindestleistung in Höhe des Beitragserhalts gefordert. „Die rechtliche Situation ist hier aus unserer Sicht eindeutig“, stellt der Ergo-Vorstand klar. Somit könnten Garantien flexibler als bei der BZML angeboten werden. „Im Neugeschäft garantieren wir Kunden, die dies wünschen, aber auch weiterhin 100% Beitragserhalt“, beruhigt Niebuhr.

 

Zu Maßnahmen von Wettbewerbern (nachgefragt von LbAV zu Rentenfaktoren der Allianz) will sich die Ergo nicht äußern. Insgesamt lege man selbst seit einigen Jahren den Fokus im bAV-Neugeschäft auf flexible, kapitalmarktorientierte Produkte. Kernprodukt sei dabei eine Index-Rentenversicherung. „Klassische zinsgebundene Produkte bieten wir bewusst nicht mehr an“, stellt der Vorstand klar. Für die kommenden Jahre erwarten die Düsseldorfer im ganzen Markt „eine Fokussierung auf kapitalmarktorientierte Produkte mit unterschiedlichen Garantiekonzepten“.

 

Seit der VAG-Novelle 2005 sind bei Pensionsfonds bekanntlich in der Rentenphase auch nicht-versicherungsförmige Leistungen erlaubt. „Das hat insbesondere der Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen über Pensionsfonds einen großen Schub verliehen“, berichtet der Chef des Ergo Pensionsfonds. Spätestens mit BilMoG und der andauernden Zinsschmelze seien im Markt große Volumina auf Pensionsfonds bewegt worden.

 

Deutsches Garantiebewusstsein

 

Bei Beitragsplänen (etwa für Entgeltumwandlung) sieht die Ergo zwar eine zunehmende Bedeutung von Pensionsfonds, „allerdings noch auf bescheidenem Niveau“. Das Garantiebewusstsein vieler Deutscher stehe der Entwicklung entgegen.

 

 

Es ist ernüchternd, dass die Koalition die „Schmerzpunkte im System in ihrem Koalitionsvertrag absolut richtig erkannt und klar benannt hat, aber seitdem nicht viel passiert ist“.

 

 

Für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen biete man „sehr flexible Pensionspläne ohne versicherungsförmige Garantien“. Man wolle das Spektrum in diesem Segment noch erweitern, etwa bei der Kapitalanlage – gemeinsam mit der MEAG, dem Asset Manager in der MunichRe-Gruppe, zu der auch Ergo gehört.

 

Zur Riester-Reform in der Warteschleife findet Niebuhr klare Worte: „Sollte die Reform auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben werden, wäre dies ein herber Rückschlag für alle Versicherten.“ Es sei ernüchternd, dass die Koalition die „Schmerzpunkte im System in ihrem Koalitionsvertrag absolut richtig erkannt und klar benannt hat, aber seitdem nicht viel passiert ist“.

 

LV 1871: Altersrenten fast vollständig aus fondsgebundenen Produkten

 

Silke Mallwitz, LV 1871.

Auch bei der Lebensversicherung von 1871 beobachte man die Entwicklung aufmerksam, sagt Silke Mallwitz, Leiterin-bAV der LV 1871. „Ob sich von Gesetzgeberseite in den nächsten Monaten noch etwas bewegt, sehe ich eher kritisch“, so die Expertin weiter gegenüber LbAV.

 

Wie auch andere Anbieter wartet man bei den Münchenern nicht auf Änderungen der Gesetzgebung, sondern bietet „mit Hilfe der BOLZ schon Lösungen unterhalb der 100-Prozent-Garantie an“.

 

 

Wir rechnen damit, dass bereits 2021 das bAV-Neugeschäft im Altersrentenbereich fast vollständig aus fondsgebundenen Produkten kommt.“

 

 

Es gebe laut Mallwitz plausible Argumente und Lösungswege, mit Augenmaß die Garantien zu reduzieren und somit dem Kunden eine höhere Teilhabe am Kapitalmarkt zu ermöglichen. Fondspolicen und kapitalmarktnahe Produkte nähmen dabei stetig an Bedeutung im Absatz der LV 1871 zu:

 

Bei Direktversicherungen betrug der Anteil des Fondsgeschäfts nach laufendem Jahresbeitrag 63 Prozent 2019 und 2020 den vorläufigen Zahlen zufolge sogar rund 77 Prozent. „Wir rechnen damit, dass bereits 2021 das bAV-Neugeschäft im Altersrentenbereich fast vollständig aus fondsgebundenen Produkten kommt“, so Mallwitz. Und was ist mit den Möglichkeiten in der U-Kasse, etwa bei der BOLZ, Garantien variabler zu handhaben? „Ich sehe hier den Weg analog zur BOLZ bei Direktversicherungen“, erklärt Mallwitz. Gerade bei den U-Kassen sei jedoch eine gesetzliche Flankierung notwendig, um den Einrichtungen eine gewisse Sicherheit zu geben. Zur Zukunft der Riester-Reform äußerte sich die LV 1871 nicht, hat jedoch im Gegensatz zu anderen Anbietern weiterhin eine fondsgebundene Variante im Angebot.

 

Martin Großmann, LV 1871 Pensionsfonds AG.

Die Umstellung vor 15 Jahren, bei Pensionsfonds in der Rentenphase auch nicht-versicherungsförmige Leistungen zu erlauben, „war sehr wichtig und hat sich durchgesetzt“, resümiert Martin Großmann. „Im Bereich der Auslagerung von Pensionszusagen werden im gesamten deutschen Markt fast nur noch nicht-versicherungsförmige Lösungen abgeschlossen“, beobachtet der Vorsitzende der Geschäftsleitung der LV 1871 Pensionsfonds AG mit Sitz in Liechtenstein. Das gelte auch für den Pensionsfonds seines Hauses. „Wir bieten solche Lösungen bereits seit unserer Gründung 2007 an“, fügt Großmann hinzu, der von Beginn an dabei ist.

 

Vorerst keine Abkehr von 100%-Garantie bei der BZML

 

Fazit von LbAV: Die Diskussion um die Absenkung von Garantien und deren Folgen für alle bAV-Beteiligten nimmt gerade Fahrt auf, ohne außerhalb der Fachöffentlichkeit wirklich schon Aufmerksamkeit erregt zu haben. Die Politik traut sich vor der Bundestagswahl offenbar nicht mehr an die heilige Kuh 100%-Beitragsgarantie bei der BZML und bei Riester heran. Bei der BOLZ geht der Markt offenbar zunehmend davon aus, dass keine volle Garantie der Beiträge (mehr) notwendig ist.

 

Zuständig wäre das BMF (gerade mit der Anpassung des § 233 VAG beschäftigt), doch auch die kürzliche Äußerung von BMAS-StS Rolf Schmachtenberg auf dem Berliner bAV-Auftakt ist ein wichtiger Fingerzeig: „Die Absenkung der Garantien auf zum Beispiel 80 Prozent oder eine andere Zahl wäre bedenklich, weil die Anbieter dies sofort als Aufforderung zur Absenkung auf diesen Wert verstehen würden.“ Das spricht Bände.

 

Damit bekommen die Versorgungsträger bei Riester und BZML vermutlich vorerst keinen Spielraum für eine stärker chancenorientierte Kapitalanlage. Andererseits steigen die Chancen für die flächendeckende Umsetzung der BOLZ. Es bleibt außerdem abzuwarten, ob die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell doch noch die von der Politik erwünschte Breitenwirkung entfaltet, denn dort kämen Zielrentenmodelle gänzlich ohne die gewohnten Garantien aus – und sollen so doch 30 bis 50% mehr Rente als die klassische bAV bringen.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.